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Bewirtschaftung & Instandhaltung der Medizintechnik des Gesundheitszentrums Odenwaldkreis

Gesundheitszentrum Odenwaldkreis GmbH · Erbach, Hessen

Aktenzeichen GZO-MT-2024-01veröffentlicht 10.06.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 893 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (154 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Erbach64711, Odenwaldkreis, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Bewertung eines auf die zu erbringenden Leistungen an das GZO entwickelten Qualitätsmanagementkonzepts (25%)25 %
  • Bewertung von Qualifikation und Erfahrung des Projektteams (15%)15 %
  • Preiskriterium60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Auftraggeber beabsichtigen, mit dem hiesigen Auftrag die zukünftige Bewirtschaftung der Medizintechnik am gesamten Standort Erbach als Vollservice-Dienstleistung zu vergeben. Im Kernbereich geht es dabei um die Instandhaltung der medizintechnischen Systeme und Anlagen (vor allem Prüfungen, Reparaturen, Wartungen, Inspektionen) einschließlich transparenter Dokumentation des Servicegeschehens und regelmäßiger Berichterstattung an den Auftraggeber.

Beschreibung des Loses

Die Bewirtschaftung und Instandhaltung der Medizintechnik des Gesundheitszentrums Odenwaldkreis erfolgt derzeit durch einen externen Dienstleister. Im Ergebnis dieser Vergabe sollen diese Serviceleistungen für die medizintechnischen Geräte, Systeme und Anlagen der Auftraggeber ökonomisch und strukturell sinnvoll gebündelt vergeben werden, d.h. sämtliche für den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb der medizintechnischen Geräte und Anlagen erforderlichen technischen und logistischen Dienstleistungen werden durch den Auftragnehmer erbracht oder verantwortlich organisiert. Durch die Expertise und die Leistungen des Auftragnehmers sollen eine hohe Verfügbarkeit der medizintechnischen Systeme und Anlagen sichergestellt und die Kosten für die Instandhaltung der Medizintechnik wirtschaftlich angemessen im Rahmen geplanter Budgets der Auftraggeber entwickelt werden. Mit der Instandhaltung soll der betriebsbereite Zustand der Geräte und Anlagen wie zum Zeitpunkt der erstmaligen Inbetriebnahme einschl. bereits erfolgter Nachrüstungen und Upgrades (Sollzustand) bewahrt oder wiederhergestellt werden. Durch Beratungsleistungen soll der Auftragnehmer die Auftraggeber mit seinem Fach- und Spezialwissen unterstützen, beispielsweise bei der Beschaffung von medizintechnischen Geräten und Anlagen. Die geforderten Dienstleistungen müssen den gestiegenen Anforderungen an die Betriebssicherheit beim Einsatz von medizintechnischen Geräten, der Patientensicherheit, den hohen Qualitätsanforderungen der Auftraggeber und dem Einsatz innovativer Leistungen und Produkten gerecht werden. Die medizintechnischen Geräte und Anlagen sollen auf einem einheitlich hohen Qualitätsstandard gehalten werden. Die Leistungen des Auftragnehmers dienen der kontinuierlichen Verbesserung der medizintechnischen Ausstattung und der Verfügbarkeit sowie der Prozessoptimierung im Gesundheitszentrum Odenwaldkreis. Der Auftragnehmer ermöglicht den verbesserten Einsatz der medizinischen Systeme und Anlagen über ihre gesamte Lebensdauer zum Nutzen des Betreibers, zur Sicherheit der Anwender und zum Wohle der Patienten. Die Anforderungen an die Betriebsführung und Instandhaltung der Medizintechnik sind gekennzeichnet durch gesetzliche Rahmenbedingungen (z.B. MPBetreibV), welche eine Mindestforderung an Organisation und Dokumentation, Nutzerschulung und regelmäßige Sicherheitstechnische Überprüfung der Geräte darstellt.

Wesentliche Elemente der Leistungserbringung „Bewirtschaftung und Instandhaltung der Medizintechnik“ sind: a. Medizintechnische Betriebsführung und Management, insbesondere • Sicherstellung des technisch-wirtschaftlichen Betriebs und der rechtlichen Betriebssicherheit der medizintechnischen Geräte, Systeme und Anlagen • Lückenlose und kontinuierliche Serviceadministration und Technische Dokumentation unter Einsatz moderner IT-Tools, u.a. CAFM-System (die AG führen kein CAFM-System) • Berichtswesen, insbesondere Jahreswirtschaftlichkeitsbericht und quartalsweise Berichterstattung • Management der bestehenden und ggf. neu abzuschließenden Wartungsverträge, Leasingverträge mit Wartungsanteil einschl. Dokumentation des Servicegeschehens • Datenbereitstellung zum fortlaufenden IT-gestützten Echtzeit-Reporting/Monitoring des Servicegeschehens durch die Auftraggeber (u.a. als Unterstützung der Pflichten des Betreibers nach § 6 MPBetreibV – Beauftragter für Medizinproduktesicherheit)

b. Instandhaltung und Prüfleistungen, insbesondere • Inspektionen und Prüfaufgaben, insbesondere STK, MTK, DGUV V3 • Wartung • Instandsetzung (Reparatur) • Bekanntgabe relevanter Termine an die Anwender und Terminüberwachung

c. Sonstige und Beratungsleistungen (teilweise nach Bedarf), insbesondere • Organisation, Management und Dokumentation von Einweisungen und Schulungen betreffend medizintechnische Geräte und Anlagen, vor allem für Anwender, sowie Unterstützung der MP-Beauftragten des Auftraggebers • Organisationsberatung (Einführung/Überarbeitung eines Organisationshandbuchs) • Re-Investitionsempfehlungen zu medizintechnischen Systemen und Anlagen auf Basis von Analysen, technischem Fortschritt oder gesetzlicher Änderungen

Optional als Bedarfsleistung soll der Auftragnehmer auch • die erneute Leistungsbeurteilung der technischen Großgeräte der AEMP (Revalidierung), vor allem der Sterilisatoren, Reinigungs- und Desinfektionsgeräte, Containerwaschanlagen sowie Siegelnahtgeräte bzw. Folienschweißgeräte, durchführen. Die Wartung dieser Geräte ist im verpflichtenden Leistungsumfang des Auftragnehmers enthalten. • die regelmäßigen Konstanzprüfungen nach § 116 StrlSchV für die prüfpflichtigen Geräte mit Ausnahme der arbeitstäglichen Prüfungen vornehmen.

Bei der Leistungserbringung gehen die Auftraggeber von der durchgängigen Anwesenheit (werk-tags, Mo-Fr) mind. eines Mitarbeiters des Auftragnehmers aus.

Der vollständige Leistungsvertrag ist Teil der Vergabe-/Ausschreibungsunterlagen und wird mit Angebotsaufforderung vorgelegt. Dort sind die Leistungspflichten detailliert beschrieben.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
Bewertung eines auf die zu erbringenden Leistungen an das GZO entwickelten Qualitätsmanagementkonzepts (25%)Gewichtung (Punkte, genau) 25
Qualität
Bewertung von Qualifikation und Erfahrung des Projektteams (15%)Gewichtung (Punkte, genau) 15
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 60

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
einmal verlängerbar um ein Jahr, längstens bis 31. Dezember 2031
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Hessen - 1. und 2. Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 – 3 (Wilhelminenhaus), 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 28.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b320fcb6-88da-4087-8d18-744aaea66b5f.