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vergebenEU-weitDienstleistungen

Bewachungsdienstleistung für die Liegenschaften Kurt-Schumacher-Str. 8 & 10

Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen VGF-HOL 057/24veröffentlicht 03.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 856 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2025 – 31.12.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60311, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
    vor 29 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
    vor 28 Monaten
  4. Bindefrist endet
    96 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 25 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 22 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Ausschreibung umfasst die Bewachungsdienstleistungen der Liegenschaften Kurt-Schu- macher-Straße 8 und Kurt-Schumacher-Straße 10. Es handelt sich hierbei um einen Gebäu- dekomplex, der hauptsächlich als Bürogebäude genutzt wird.

Anschrift des öffentlichen Auftraggebers, in dessen Namen die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH beschafft: Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH Kurt-Schumacher-Str. 8 60311 Frankfurt am Main Deutschland (DE)

Abrechnung Rechnungsstellung direkt an Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH

Der beiliegende Vertrag „20240424_Dienstleistungsvertrag Bewachung“ plus Anhänge wird zwischen der erfolgreichen Bieterin und der „Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH“ geschlossen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis60 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog40 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform

Eignung5 von 5 angegeben

Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: 4 Jahre Grundlaufzeit + 2x 2 Jahre optional
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
96 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: Vertragserfüllungsbürgschaft

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
-Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt-, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1- 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auszug aus dem GWB § 160 (2) GWB Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevo … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auszug aus dem GWB § 160 (2) GWB Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. § 160 (3) GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Auftragnehmer (AN) haftet für alle Schäden, die durch ihn oder die im Rahmen dieses Dienstleistungsvertrages eingesetzten Arbeitskräfte schuldhaft verursacht werden. Soweit Dritte dadurch Schaden erleiden und die SWFH in Anspruch nehmen, ist der AN verpflichtet, die SWFH unverzüglich freizustell … ganz lesenDer Auftragnehmer (AN) haftet für alle Schäden, die durch ihn oder die im Rahmen dieses Dienstleistungsvertrages eingesetzten Arbeitskräfte schuldhaft verursacht werden. Soweit Dritte dadurch Schaden erleiden und die SWFH in Anspruch nehmen, ist der AN verpflichtet, die SWFH unverzüglich freizustellen. (2) Der AN ist verpflichtet, zur Abdeckung von Schadensersatz- und/oder Regressansprüchen eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe, mindestens aber mit einer Deckungssumme von: a) für Sach- und Personenschäden € 15.000.000,00 b) für Vermögensschäden € 1.000.000,00 c) für Bearbeitungsschäden € 500.000,00 d) für den Verlust von Schlüsseln/ Transpondern für Schließanlagen € 500.000,00 je zweifach maximiert pro Jahr e) für Umwelthaftpflicht-Basis- versicherung für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögens- schäden € 10.000.000,00 einfach maximiert pro Jahr abzuschließen und während der Dauer der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten. Der Abschluss ist der SWFH vor Beginn der ersten Arbeitsaufnahme und danach einmal jährlich unaufgefordert schriftlich nachzuweisen. (3) Die Haftung der SWFH ist auf ihre vertragswesentlichen Pflichten beschränkt. Diese sind der Zugang zum Objekt und die Beachtung der Verkehrssicherungspflichten, soweit diese das Grundstück betreffen und nicht von Dritten übernommen wurden. Im Übrigen ist die Haftung der SWFH wegen Verletzung sonstiger Pflichten, unerlaubten Handlungen und positiven Vertragsverletzungen oder Verschulden beim Vertragsschluss auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der SWFH auch bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens beschränkt (z.B. kein entgangener Gewinn). Die SWFH haftet in dem Umfang, wie ihr Verschulden im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat. Alle Einschränkungen der Haftung gelten nicht, soweit es um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit geht. (4) Der AN ist verpflichtet, sich und seine Gehilfen gegen Unfall, Krankheit und Infektionen, die von der Unfallversicherung nicht erfasst werden, zu versichern. (5) Der AN hat der SWFH jede Änderung seiner Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Hinweis
Eignungskriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die Eignung in Bezug auf die persönliche Lage des Wirtschaf … ganz lesenEignungskriterium: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die Eignung in Bezug auf die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers ist durch schriftliche Eigenerklärung nachzuweisen: a) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB bzw. etwaiger Selbstreinigungsmaßnahmen b) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung c) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation d) Ordnungsgemäße Eintragung in Berufs-/Handelsregister, soweit Eintragungspflicht besteht Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärung Nachweise Dritter zu verlangen. Hierzu zählt auch die Auskunft aus dem Wettbewerbsregister auf Antrag des Betroffenen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern. III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mindestjahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren: 600.000,00. € III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: - 3 Referenzen: Auflistung der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten gleichartigen oder ähnlichen Referenzprojekten mit Angabe des Auftragsortes und des Auftragswertes. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als drei Jahre zurückliegen. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen: -Werkschutzfachkraft (GSSK) IHK, - Fachkraft für Schutz und Sicherheit (§34a), - Sprachkenntnisse B2 Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens: - Entlohnung nach Tarifvertrag des Sicherheitsgewerbe, gepflegte und einheitliche Dienstkleidung Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben. Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: - HVA L-StB Angebotsschreiben - HVA L-StB Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen - HVA L-StB Erklärung Bietergemeinschaft - Eigenerklärung Sanktion gegen Russland - Eigenerklärung LkSG - VGF_Verpflerkl_Tariftreue_HVTG_2021 - Eigenerklärung Eignung 02 Vordruck 04-17 - Eigenerklärung Versicherungspflicht gem. Vertrag - Vertraulichkeitserklärung - 104a Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer Vordruck 04-17 - 104b Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe Vordruck 04-17 Wertung: 1. Preis (60%) Gewertet wird die Summe der Jahresleistung aller Einheitspreise 2. Betriebs- und Personalkonzept des Bieters (40%) umfasst: 2.1 Betriebskonzept (25%) Gewertet wird die Plausibilität des Konzepts im Hinblick auf Aufbau- und Ablauforganisation, Ressourcen, Firmenstruktur und Organigramm der Leistungserbringung. 3.1. Objektübernahme/ Personaleinarbeitung (75%) Darstellung der Maßnahmen für die Start-up-Phase, insbesondere der Einweisung und Unterweisung der Personale des AG, AN und Nutzer.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH
Anschrift
Kurt-Schumacher-Str. 8, 60311 Frankfurt am Main
Kontakt
info@stadtwerke-frankfurt.de
Auskünfte
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbHvergabestelle@vgf-ffm.de

Bei uns erfasst

14Bekanntmachungen
4Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 790 (Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

56vergebene Aufträge
5,5Angebote je Los im Median (50 Lose mit Angabe)
1,1 Mio. €Zuschlagswert im Median
553.480 € – 1,76 Mio. €mittlere Hälfte, 17 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5ea387b4-29ba-44ae-9440-c4cf91331cf2.