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Bewachungs- und Pfortendienstleistungen

Kunstakademie Düsseldorf · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen A 25 025veröffentlicht 21.02.2025erstmals 21.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 586 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.

Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (15 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Düsseldorf40213, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 107 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.

  • Niedrigster Preis25 %
  • Erfahrung25 %
  • Team25 %
  • Verfügbarkeit25 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,3 Punkte
25 % teurer−5 Punkte
50 % teurer−8,3 Punkte
100 % teurer−12,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. 2. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 20 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Kunstakademie Düsseldorf
    vor 20 Monaten
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.nrw.de
    vor 19 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 12:01 Uhr
    vor 19 Monaten
  6. Bindefrist endet
    1 Monat ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 18 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Beschaffung ist ein Dienstleistungsvertrag über Bewachungs- und Pfortendienstleistungen inklusive Funkstreife als Regel- und Bedarfsleistungen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung in den folgenden Liegenschaften der Kunstakademie Düsseldorf: Hauptgebäude der Kunstakademie (Eiskellerstraße 1, 40213 Düsseldorf), Reuterkaserne 1 (Rheinflügel), Reuterkaserne 1b (Atelierhaus) und Burgplatz 1 (Akademiegalerie). Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Beginn der vertraglich vorgesehenen Bewachungs- und Pfortendienste ist der 01.06.2025.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Niedrigster Preis25 %
Erfahrung25 %
Team25 %
Verfügbarkeit25 %
Preis
Niedrigster PreisFür die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck: Preisblatt zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Angebotsvergleichspreis ist der Brutto-Gesamtpreis. Der Bieter mit dem in Summe niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die volle angegebene Punktzahl von 25 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 25 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters). Bitte beachten Sie, dass das Preisblatt zwar ausgefüllt, aber nicht geändert, ergänzt und / oder kommentiert werden darf. Dies kann zum Ausschluss führen.
Qualität
ErfahrungZur Beurteilung der Angebotsqualität ist ein Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck: Qualitätskonzept zu verwenden. Bitte beachten Sie: (1.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Skizzen sind zugelassen. Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (2.) Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung der Zuschlagskriterien außer Betracht. (3.) Der Vordruck darf ausgefüllt bis zu 15 DIN-A4-Seiten umfassen (einschließlich der Voreintragungen der Auftraggeberin). Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 15 Seiten bewertet. (4.) Die Konzepte müssen als Word-Datei vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar sind. In dem Konzept werden zu dem Zuschlagskriterium "Erfahrung" auftragsbezogene - schlüssige, - konkrete und - verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet. Die Anforderungen, worauf es der Auftraggeberin insoweit ankommt, werden wie folgt präzisiert: Zuschlagskriterium 2: Erfahrung Das Zuschlagskriterium der Erfahrung betrifft die berufliche Erfahrung der für den konkreten Auftrag und die damit verbundenen anspruchsvollen Tätigkeiten (wie beispielsweise Zugangskontrollen, Krisenmanagement, Überwachung sicherheitssensibler Bereiche oder koordinierte Notfallmaßnahmen) vorgesehenen Bewachungs- und Pfortendienstkräfte. Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindesterfahrung von drei Berufsjahren hinaus besteht im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums die Anforderung, dass jede eingesetzte Bewachungs-, und Pfortendienstkraft über eine möglichst umfassende Erfahrung, d. h. Berufspraxis, im Bereich des Vertragsgegenstandes verfügt. Dabei steht nicht die Dauer der Berufstätigkeit, sondern die Qualität der damit einhergehenden Tätigkeiten im Vordergrund. Es können (nicht: müssen) bereits Teammitglieder unter Angabe ihrer Erfahrung namentlich (oder bei eindeutiger Zuordenbarkeit anonymisiert) für den konkreten Auftrag benannt werden.
Qualität
TeamZur Beurteilung der Angebotsqualität ist ein Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck: Qualitätskonzept zu verwenden. Bitte beachten Sie: (1.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Skizzen sind zugelassen. Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (2.) Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung der Zuschlagskriterien außer Betracht. (3.) Der Vordruck darf ausgefüllt bis zu 15 DIN-A4-Seiten umfassen (einschließlich der Voreintragungen der Auftraggeberin). Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 15 Seiten bewertet. (4.) Die Konzepte müssen als Word-Datei vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar sind. In dem Konzept werden zu dem Zuschlagskriterium "Team" jeweils auftragsbezogene - schlüssige, - konkrete und - verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet. Die Anforderungen, worauf es der Auftraggeberin insoweit ankommt, werden wie folgt präzisiert: Zuschlagskriterium 3: Team Das Zuschlagskriterium des Teams betrifft die personelle Ausstattung des zur Verfügung gestellten Bewachungs- und Pfortendienstteams. Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestgröße des Teams hinaus besteht im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums die Anforderung, dass eine stabile und verlässliche Besetzung (festes Stammpersonal, nur ausnahmsweise Einsatz von Springern) sichergestellt wird, die - auch für Sonderveranstaltungen und Zusatzaufträge - eine durchgängige Einsatzfähigkeit gewährleistet (einschließlich einer zuverlässigen Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall), um eine gleichbleibend hohe Qualität der Leistungserfüllung sicherzustellen. Der Schwerpunkt dieses Zuschlagskriteriums liegt damit in der Sicherstellung einer hinreichenden Personalausstattung während der Auftragsausführung.
Qualität
VerfügbarkeitZur Beurteilung der Angebotsqualität ist ein Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck: Qualitätskonzept zu verwenden. Bitte beachten Sie: (1.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Skizzen sind zugelassen. Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (2.) Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung der Zuschlagskriterien außer Betracht. (3.) Der Vordruck darf ausgefüllt bis zu 15 DIN-A4-Seiten umfassen (einschließlich der Voreintragungen der Auftraggeberin). Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 15 Seiten bewertet. (4.) Die Konzepte müssen als Word-Datei vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar sind. In dem Konzept werden zu dem Zuschlagskriterium "Verfügbarkeit" jeweils auftragsbezogene - schlüssige, - konkrete und - verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet. Die Anforderungen, worauf es der Auftraggeberin insoweit ankommt, werden wie folgt präzisiert: Zuschlagskriterium 4: Verfügbarkeit Das Zuschlagskriterium der Verfügbarkeit betrifft die konstante Einsatzbereitschaft des zur Verfügung gestellten Bewachungs- und Pfortendienstteams. Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus besteht im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums die Anforderung, dass das zugesicherte Bewachungs- und Pfortendienstleistungsteam ab vertraglich vorgesehenem Leistungsbeginn termingerecht in der zugesagten Größe und Qualität und über die gesamte Vertragslaufzeit konstant einsatzbereit ist. Der Schwerpunkt dieses Zuschlagskriteriums liegt darin, dass das Bewachungs- und Pfortendienstleistungsteam in der versprochenen und zugesagten Qualität insbesondere bei Vertragsbeginn und dann während der Vertragsausführung zur Verfügung steht.

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaat … ganz lesenSoweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Kriterium
Bieter müssen eine Erklärung über den Netto-Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (= Bewachungs- und Pfortendienstleistungen; Hauptaufgabe: Zutrittskontrolle und Überwachung der Sicherheit) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung a … ganz lesenBieter müssen eine Erklärung über den Netto-Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (= Bewachungs- und Pfortendienstleistungen; Hauptaufgabe: Zutrittskontrolle und Überwachung der Sicherheit) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind. Bitte beachten Sie: (1.) Geschäftsjahre, für die Sie Umsätze angeben, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht zu den letzten drei Geschäftsjahren. (2.) Unerheblich ist, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht bzw. ein Jahresabschluss vorliegt. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Der Umsatz des Bieters im Tätigkeitsbereich des Auftrags (= Bewachungs- und Pfortendienstleistungen; Hauptaufgabe: Zutrittskontrolle und Überwachung der Sicherheit) muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils mindestens 1.000.000 EUR netto betragen haben.
Kriterium
Bieter müssen eine Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für den Tätigkeitsbereich des Auftrags zum Zeitpunkt der Leistungserbringung mit folgenden Mindestdeckungssummen, mindestens zweifach maximiert pro Versicherungsjahr führen: Personen- und Sachschäden: … ganz lesenBieter müssen eine Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für den Tätigkeitsbereich des Auftrags zum Zeitpunkt der Leistungserbringung mit folgenden Mindestdeckungssummen, mindestens zweifach maximiert pro Versicherungsjahr führen: Personen- und Sachschäden: 2.500.000 Euro Vermögensschäden: 200.000 Euro Schlüsselschäden 50.000 Euro Aus dieser Erklärung muss hervorgehen, dass der Bieter zum Zeitpunkt der Leistungserbringung über die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Dies muss durch das betreffende Versicherungsunternehmen bestätigt werden. Der Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss spätestens im Falle der Zuschlagserteilung als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Insoweit sind nur Fremdbelege zulässig. § 50 VgV bleibt unberührt.
Kriterium
Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 22.02.2022 bis zum 21.02.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde). Anonymisierte Angaben … ganz lesenErforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 22.02.2022 bis zum 21.02.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde). Anonymisierte Angaben sind unzulässig. Bitte beachten Sie: (1.) Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes "Ja" stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar. (2.) Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bieters im Bereich Bewachungs-, und Pfortendienstleistungen. Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie anhand der Erläuterungen jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale kumulativ aufweisen: (1.) Bewachungs- und Pfortendienstleistungen (= Hauptaufgabe: Zutrittskontrolle und Überwachung der Sicherheit) (2.) in einer Hochschule oder Kunsthochschule (3.) jahresdurchschnittlich mindestens 250 Nutzende pro Kalendertag (Mitarbeitende, Studierende, Gäste, Fremdfirmen etc.) am Standort der Leistungserbringung (4.) in Spitzenzeiten an Einzeltagen mit bis zu 8.000 Nutzenden (Mitarbeitende, Studierende, Gäste) (5.) für mindestens 12 zusammenhängende Monate im Zeitraum vom 22.02.2022 bis zum 21.02.2025
Kriterium
Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bieters. Die Beschreibung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" erfolgen. Mindestbedingungen: (1.) Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zert … ganz lesenErforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bieters. Die Beschreibung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" erfolgen. Mindestbedingungen: (1.) Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 erbringen. Die Auftraggeberin erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die Auftraggeberin auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen. Der Nachweis des Zertifikates muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" zu erfolgen. Hinsichtlich des Nachweises der Gleichwertigkeit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen. (2.) Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates für Sicherheitsdienstleistungen auf der Grundlage der DIN EN 77200 erbringen. Die Auftraggeberin erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die Auftraggeberin auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen. Der Nachweis des Zertifikates muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" zu erfolgen. Hinsichtlich des Nachweises der Gleichwertigkeit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen. (3.) Bieter müssen über eine Alarmempfangsstelle verfügen, die nach DIN EN 50518 zertifiziert ist. Die Auftraggeberin erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die Auftraggeberin auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen. Der Nachweis des Zertifikates muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" zu erfolgen. Hinsichtlich des Nachweises der Gleichwertigkeit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
Der Vertrag verlängert sich wiederkehrend um jeweils ein weiteres Jahr, soweit er nicht sechs Monate vor Ablauf von der Kunstakademie Düsseldorf schriftlich gekündigt wird, längstens jedoch auf vier Jahre ab Vertragsbeginn (Höchstlaufzeit). § 625 BGB findet keine Anwendung. § 133 GWB bleibt unberührt.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
1 Monat
Angebotsöffnung
31.03.2025, 12:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: S. Vertragsunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, 50606 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Bestandteile des Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Text dieses Vertrages b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der Kunstakademie c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung d) Anlage 03: Preisblatt e) Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung … ganz lesen1. Bestandteile des Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Text dieses Vertrages b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der Kunstakademie c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung d) Anlage 03: Preisblatt e) Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Formular 531_EU) f) Anlage 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (= Formular 534a_EU und Formular 534b_EU, zusammen auch Anlagenkonvolut 05 genannt) - soweit relevant - g) Anlage 06: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer (= Formular 533a_EU und Formular 533b_EU, zusammen auch Anlagenkonvolut 06 genannt) - soweit relevant - h) Anlage 07: Qualitätskonzept der Auftragnehmerin i) Anlage 08: Kalkulationsblatt Grundlohn j) Anlage 08a: Kalkulationsblatt Grundlohn zuzüglich Feiertagszuschlag k) Anlage 08b: Kalkulationsblatt Grundlohn zuzüglich Nachtzuschlag l) Anlage 08c: Kalkulationsblatt Grundlohn zuzüglich Sonntagszuschlag m) Anlage 09: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) n) Anlage 10: Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB - NRW) (= Formular 512) o) Anlage 11: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) (= Formular 513) p) Anlage 12: Fremdfirmenrichtlinie für die Kunstakademie q) Anlage 13: Brandschutzordnung der Kunstakademie r) Anlage 14: Hausordnung der Kunstakademie s) Anlage 15: Betriebsordnung der Kunstakademie 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine Anwendung, soweit sie im Widerspruch zu den Regelungen und Bestandteilen dieses Vertrages stehen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMRDQQQ 1. Unterauftragnehmer a) Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen. b) Eine Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf Rechnung des Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden Leis … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPNYMRDQQQ 1. Unterauftragnehmer a) Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen. b) Eine Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf Rechnung des Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden Leistungen selbstständig ausführen soll. c) Jeder Bieter wird dazu aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Dafür ist jeweils das Formular 533a_EU_Informationen Unteraufträge bei Angebotsabgabe zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann die Auftraggeberin von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer unter Verwendung des Formulars 533a_EU_Informationen Unteraufträge zu benennen und unter Verwendung des Formulars 533b_EU_Nachweis Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Die Vorlage des Formulars 533b_EU_Nachweis Unterauftragnehmer ist entbehrlich, soweit der Bieter mit seinem Angebot bereits die Formulare 534a_EU und 534b_EU vorgelegt hat. d) Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden. In diesem Falle hat er jeweils bereits mit seinem Angebot bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit das Formular 534b_EU und bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit das Formular 534a_EU vorzulegen. Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber der Auftraggeberin bleibt von Ziff. 1 lit. c) und d) unberührt. f) Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. g) Die Auftraggeberin überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die Auftraggeberin kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Sanktionstatbeständen a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Formular 521_EU und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Formular 522_EU abzugeben. b) Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Formular 523_EU abzugeben. 3. Anwendbares Verfahrensrecht a) Die Auftraggeberin verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) sowie allen einschlägigen weiteren Bundes- und Landesgesetzen in jeweils aktueller Fassung. b) Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu den geltenden Gesetzen sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. c) Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie vermögen die genaue Kenntnisnahme der gesetzlichen Verfahrensregelungen nicht zu ersetzen. d) Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich. 4. Mit dem Angebot …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Eiskellerstraße 1, 40213 Düsseldorf
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 790 (Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

124vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (88 Lose mit Angabe)
239.875 €Zuschlagswert im Median
124.077 € – 553.945 €mittlere Hälfte, 23 Werte

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Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 25.03.2025 auf 31.03.2025 verschoben
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 24.03.2025
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 24.03.2025 auf 25.03.2025 verschoben
  5. BekanntmachungFrist 24.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f9eb593f-6976-4a14-8649-96cd34ec91ec.