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vergebenEU-weitDienstleistungen

Betriebsträgerschaft einer Kindertagesstätte in der Stadt Philippsburg

Stadt Philippsburg · Philippsburg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen KA05-329veröffentlicht 21.01.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 257 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Karlsruhe.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualitätskriterium20 %
  • Qualitätskriterium20 %
  • Qualitätskriterium10 %
  • Qualitätskriterium10 %
  • Qualitätskriterium10 %
  • Kostenkriterium20 %
  • Kostenkriterium10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 15:00 Uhr
    vor 8 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens soll die Betriebsträgerschaft für die neue Kindertages-stätte in der Lessingstr. 21 in 76661 Philippsburg vergeben werden. Die Auftragsvergabe er-folgt im Rahmen eines zweistufigen Vergabeverfahrens.

Beschreibung des Loses

Örtlicher Bedarf: Die Stadt Philippsburg hat ca. 13.800 Einwohner und liegt im Landkreis Karlsruhe. Im Stadtgebiet mit den Stadtteilen Philippsburg, Huttenheim und Rheinsheim werden bereits acht Kindertagesstätten und zwei Einrichtungen der Kindertagespflege betrieben. Aufgrund des zu-nehmenden Betreuungsbedarfs wird eine weitere Kindertagesstätte mit acht Gruppen in der Kernstadt benötigt.

Hierfür ist ein Neubau erforderlich, welcher derzeit von der Stadt Philippsburg errichtet wird. Die Fertigstellung des Neubaus wird voraussichtlich zum 30.08.2026 erfolgen. Der Betriebsbeginn soll im 4. Quartal 2026 erfolgen. Die Stadt Philippsburg beabsichtigt den Betrieb der neuen achtgruppigen Kindertageseinrichtung (Kita) an einen Träger zu übergeben.

Die Einrichtung wird mit ihrer Eröffnung in die Bedarfsplanung der Stadt Philippsburg aufgenommen. Voraussetzung für die Übertragung der Betriebsträgerschaft ist der Abschluss eines Vertrages über den Betrieb und die Förderung der Kindertagesstätte zwischen dem Träger und der Stadt Philippsburg.

Die Kinder der von der Stadt eingerichteten zweigruppigen Interimslösung im Gothe-Haus in Huttenheim sollen unmittelbar zu Betriebsbeginn im Kita-Neubau aufgenommen und betreut werden.

Neue Einrichtung: Die Einrichtung mit großzügigen Außenspielflächen wird auf dem Campus Philippsburg (www.campus-philippsburg.de) auf dem Grundstück zwischen dem Copernicus-Gymnasium, Bauteil 3 und der Nikolaus-von-Myra-Schule (SBBZ mit dem Förderschwerpunkt „Lernen) in zweistöckiger Holzbauweise errichtet. Die Anschrift lautet Lessingstr. 21, 76661 Philippsburg.

Der neue Kindergarten soll als achtgruppige Kindertageseinrichtung zur Betreuung von Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis Schulbeginn betrieben werden. Es soll ein inklusives, ganzheitliches pädagogisches Konzept umgesetzt werden, das die individuelle Entwicklung, Teilhabe und Chancengleichheit aller Kinder in den Mittelpunkt stellt. Das Raumkonzept, Flächenberechnung, Pläne, Lageplan, Grundrisse, Ansichten der Sanitärbereiche, der Verteilerküche, Teeküchen, Gestaltung der Außenanlagen, Möblierungslisten sind Anlagen dieser Leistungsbeschreibung und geben Auskunft über die baulichen Rahmenbedingungen und architektonischen Lösungen einer inklusiven Pädagogik.

Basis für den Neubau mit 1.378 m² Nutzungsfläche und 531 m² Verkehrsflächen ist ein um-fassendes Raumkonzept, das für unterschiedliche Träger und pädagogische Konzeptionen offen ist.

Der Neubau wird von der Stadt voll möbliert, mit digitaler Ausstattung aller Räume und mit vollständig ausgestatteter Außenanlage an den Betreiber übergeben. Die Anschaffung der Grundausstattung mit beweglichen, geringer- und höherwertigen Wirtschafts- und Ausstattungsgütern muss durch den Betreiber erfolgen.

Die Küche des Neubaus umfasst eine Spülküche wie auch eine Verteilerküche zur Aufbereitung von angelieferten Speisen mittels Kombidämpfern. Die Ausstattung der Küche mit Geräten zur Erhitzung der Mahlzeiten wie auch zur Kühlung erfolgt nach den Angaben des Betreibers.

Auftragsgegenstand: Die Stadt Philippsburg beabsichtigt die Inbetriebnahme der neuen Kita auf dem Campus Philippsburg im 4. Quartal 2026. Das Grundstück und Gebäude befinden sich im Eigentum der Stadt. Die Stadt stellt dem Träger das Grundstück sowie den Neubau mietfrei zur Verfügung.

Die Investitionsausgaben und die notwendige Bauunterhaltung für Gebäude und Außenanlagen im Eigentum der Stadt Philippsburg trägt diese zu 100 %. Die Unterhaltungskosten für Gebäude und Grundstück (z.B. Strom, Wasser, Müll usw.) sind vom Träger zu entrichten. Der städtische Hausmeister der benachbarten Nikolaus-von-Myra-Schule ist mit einem Stellenumfang von 30% auch für den neuen Kindergarten zuständig.

Näheres zur Ausgestaltung des Trägervertrags, der Aufgaben des Auftragnehmers / Trägers und zur Anmietung der vorgesehenen Mieträume durch den Auftragnehmer / Träger vom Auftraggeber ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen (insbes. Mustervertrag, Leistungsbeschreibung).

Bedingungen

Zuschlag7 von 7 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Pädagogisches Konzept
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Personalgewinnung, -sicherung und -entwicklung
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Organisationsstruktur
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Kinderschutzkonzept
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Sozialraumorientierung
Kosten
KostenkriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Finanzierungskonzept
Kosten
KostenkriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Kosteneffizienz

Eignung9 von 9 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Eintragungen Berufsregister (sofern Eintragungspflicht; z.B. Handelsregister, Partnerschaftsregister, etc.).
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII. Ein Nachweis hierfür ist als Kopie (digital) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Träger-Zuverlässigkeit gem. § 45 Abs. 2 SGB VIII. Nachweis über Referenzen (Betriebserlaubnis vorliegend).
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Versicherungsschutz mittels Bestätigung des Versicherungsunternehmens (mind. 5 Mio. EUR Versicherungssumme je Personen-, Sach- und Vermögensschäden).
Allgemeiner Jahresumsatz
Nettoumsätze in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024).
Anzahl der Führungskräfte
Anzahl der Mitarbeitenden / Personalkapazitäten im Kita-Betrieb gem. § 7 KiTaG (pä-dagogische Fachkräfte, Zusatzkräfte und Auslastung im bestehenden Betrieb).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Von allen Bewerbern sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs drei Referenzprojekte über den aktuellen Betrieb von Kitas für einen öffentlichen Auftraggeber (z.B. Kommune) in Deutschland einzureichen. Um als Referenz anerkannt zu werden, muss die Inbetriebnahme bis spätestens 31.12.2025 erfolgt sein. … ganz lesenVon allen Bewerbern sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs drei Referenzprojekte über den aktuellen Betrieb von Kitas für einen öffentlichen Auftraggeber (z.B. Kommune) in Deutschland einzureichen. Um als Referenz anerkannt zu werden, muss die Inbetriebnahme bis spätestens 31.12.2025 erfolgt sein. Für alle geeigneten Bewerber erfolgt eine Bewertung der eingereichten Referenzprojekte anhand derer sich eine Rangfolge ergibt. Auf Basis dieser Rangfolge erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Bewertung der eingereichten Referenzprojekte erfolgt anhand der Vergleichbarkeit zur Kita in Philippsburg, für die diese Ausschreibung der Betriebsträgerschaft erfolgt. Es sind drei Referenzprojekte nachzuweisen. Die Referenznachweise erfolgen anhand des ausgefüllt einzureichenden Formblatts. In diesem sind Angaben zu den drei einzureichenden Referenzprojekten zu machen. Die Bewertung dieser erfolgt anhand untenstehender Kriterien. Kriterien Referenzbewertung: 1) Gruppenanzahl gesamt: mind. 8 Gruppen (5 Pkt.), mind. 7 Gruppen (4 Pkt.), mind. 6 Gruppen (3 Pkt.), mind. 5 Gruppen (2 Pkt.), mind. 4 Gruppen (1 Pkt.), 3 oder weniger Gruppen (0 Pkt.) 2) inklusives Konzept: Inklusion / Inklusionsmanagement im Kita-Betrieb (4 Pkt.), keine Inklusion / kein Inklusionsmanagement im Kita-Betrieb (0 Pkt.) 3) Anzahl U3 VÖ/GT Gruppen: mind. 2 U3 VÖ/GT Gruppen (2 Pkt.), 1 U3 VÖ/GT Gruppe (1 Pkt.), keine U3 VÖ/GT Gruppe (0 Pkt.) 4) Anzahl Ü3 VÖ/GT Gruppen: 3, 4 oder mehr Ü3 VÖ/GT Gruppen (2 Pkt.), 1 oder 2 Ü3 VÖ/GT Gruppen (1 Pkt.), keine Ü3 VÖ/GT Gruppe (0 Pkt.) 5) Anzahl AM VÖ/GT Gruppen: mind. 2 AM VÖ/GT Gruppen (2 Pkt.), 1 AM VÖ/GT Gruppe (1 Pkt.), keine AM VÖ/GT Gruppen (0 Pkt.) 6) Anzahl der betreuten Kinder: mind. 150 Kinder (5 Pkt.), mind. 125 Kinder (4 Pkt.), mind. 100 Kinder (3 Pkt.), mind. 75 Kinder (2 Pkt.), mind. 50 Kinder (1 Pkt.), unter 50 Kinder (0 Pkt.) Je für die Bewertung vorgesehenem Referenzprojekt können max. 20 Punkte für die Ver-gleichbarkeit erreicht werden, insgesamt also max. 60 Punkte. Im Formblatt soll zusätzlich eine kurze Beschreibung des jeweiligen Kita-Standorts und des Betriebs erfolgen. Der Auftraggeber begrenzt gem. § 51 VgV die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf drei Bewerber. Die Mindestzahl beträgt drei Bewerber. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren auch dann durchzuführen, wenn die Zahl der Bewerber unter der Mindestzahl liegt. Die Auswahl der max. drei Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, erfolgt nach dem Ergebnis der Bewertung der eingereichten Referenzprojekte im Rahmen des Teilnahmeantrags. Bei Gleichwertigkeit wird per Los entschieden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Bewerber müssen als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt sein. Ein Nachweis hierfür ist als Kopie (digital) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Soweit der Auftraggeber Angaben / Eigenerklärungen fordert, behält er sich vor, entsprechende Belege, Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Hausanschrift: Kapellenstraße 17, 79131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Es wird auf § 160 GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer Rüge verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Satz 1: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Satz 2: Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bewerbergemeinschaften: Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaften haben eine Erklärung abzugeben, in der der für die Durchführung des Ve … ganz lesenBewerbergemeinschaften: Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaften haben eine Erklärung abzugeben, in der der für die Durchführung des Verfahrens bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Bewerbergemeinschaft gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt, erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen und erklärt wird, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Eignungsleihe, Nachunternehmereinsatz, Mehrfachbeteiligung: In diesem Vergabeverfahren wird eine Eignungsleihe sowohl zum Nachweis der fachlichen und beruflichen, als auch der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ausgeschlossen. Nachgewiesen werden müssen Eignung und Leistungsfähigkeit durch den Bewerber selbst. Für alle Arbeiten mit und an den Kindern werden Nachunternehmereinsätze ausgeschlossen. Sonstige Leistungen (bspw. Gebäudereinigung) können durch Nachunternehmer erbracht werden. Sollte für diese Leistungen der Einsatz von Nachunternehmern bereits zum Zeitpunkt dieses Vergabeverfahrens feststehen, ist für die vorgesehenen Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag deren Eignung nach den Maßgaben der Vergabeunterlagen nachzuweisen. Ist ein Unternehmen — sei es als Einzelbewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, als Nachunternehmer oder im Wege der Eignungsleihe — an mehreren Bewerbungen beteiligt, kann dies zum Ausschluss aller Bieter / Bietergemeinschaften, an denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleihe einbezogen ist, führen, insbesondere wenn der Geheimwettbewerb nicht gewahrt ist und bspw. ein Unternehmen Kenntnis von nicht nur unwesentlichen Inhalten des Angebots mehrerer Bieter hat bzw. haben kann. Mindestanforderungen Angebote: Der Auftraggeber stellt folgende Mindestanforderungen an die einzureichenden Angebote: Alle Angebote müssen den geforderten Qualitätsansprüchen entsprechen (Bewertung der Kriterien mit mindestens zwei Punkten). Wenn diese Mindestanforderung nicht erfüllt ist, wird das betreffende Angebot ausgeschlossen. Aufhebungsgründe: Der Auftraggeber behält sich gemäß § 63 VgV die Aufhebung des Vergabeverfahrens vor, wenn keine Teilnahmeanträge eingegangen sind, die den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, wenn weniger als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden können, wenn keine Angebote eingegangen sind, die den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, wenn trotz Aufforderung von mindestens drei Bewerbern weniger als drei Angebote eingegangen sind, wenn nur unannehmbare Angebote eingegangen sind, bei Aufgabe der Beschaffungsabsicht, bei wesentlichen Änderungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse, bei Wegfall zugeteilter oder Nichtbewilligung beantragter Fördermittel vor Ende des Vergabeverfahrens und bei anderen schwerwiegenden Gründen, insbesondere Wegfall der Förderfähigkeit. Vermeidung von Interessenkonflikten: Der Bewerber / der Bieter hat unverzüglich die Umstände aus seinem Geschäftsbereich offen zu legen, die die Annahme eines Interessenkonfliktes im Sinne von § 6 VgV begründen können. Unterlässt der Bewerber / der Bieter schuldhaft einen solchen Hinweis, und wird ein solcher später bekannt, führt dies grundsätzlich zum Ausschluss, es sei denn, der Interessenskonflikt kann ohne Wettbewerbsbeeinträchtigung anderweitig aufgelöst werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Nichtbekanntgabe bekannter Interessenskonflikte Schadenersatzansprüche des Auftraggebers auslösen können.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Rote-Tor-Str. 6-10, 76661 Philippsburg
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
KommunalKonzept BW GmbHvergabe@kommunalkonzept.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

31vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (30 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.02.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e5da8222-9b40-4717-8ed7-91b1fc088ef6.