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Betriebsträgerschaft einer Kindertagesstätte in der Stadt Philippsburg

Stadt Philippsburg · Philippsburg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen KA05-329veröffentlicht 06.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 257 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Karlsruhe.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualitätskriterium20 %
  • Qualitätskriterium20 %
  • Qualitätskriterium10 %
  • Qualitätskriterium10 %
  • Qualitätskriterium10 %
  • Kostenkriterium20 %
  • Kostenkriterium10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens soll die Betriebsträgerschaft für die neue Kindertages-stätte in der Lessingstr. 21 in 76661 Philippsburg vergeben werden. Die Auftragsvergabe er-folgt im Rahmen eines zweistufigen Vergabeverfahrens.

Beschreibung des Loses

Örtlicher Bedarf: Die Stadt Philippsburg hat ca. 13.800 Einwohner und liegt im Landkreis Karlsruhe. Im Stadtgebiet mit den Stadtteilen Philippsburg, Huttenheim und Rheinsheim werden bereits acht Kindertagesstätten und zwei Einrichtungen der Kindertagespflege betrieben. Aufgrund des zu-nehmenden Betreuungsbedarfs wird eine weitere Kindertagesstätte mit acht Gruppen in der Kernstadt benötigt.

Hierfür ist ein Neubau erforderlich, welcher derzeit von der Stadt Philippsburg errichtet wird. Die Fertigstellung des Neubaus wird voraussichtlich zum 30.08.2026 erfolgen. Der Betriebsbeginn soll im 4. Quartal 2026 erfolgen. Die Stadt Philippsburg beabsichtigt den Betrieb der neuen achtgruppigen Kindertageseinrichtung (Kita) an einen Träger zu übergeben.

Die Einrichtung wird mit ihrer Eröffnung in die Bedarfsplanung der Stadt Philippsburg aufgenommen. Voraussetzung für die Übertragung der Betriebsträgerschaft ist der Abschluss eines Vertrages über den Betrieb und die Förderung der Kindertagesstätte zwischen dem Träger und der Stadt Philippsburg.

Die Kinder der von der Stadt eingerichteten zweigruppigen Interimslösung im Gothe-Haus in Huttenheim sollen unmittelbar zu Betriebsbeginn im Kita-Neubau aufgenommen und betreut werden.

Neue Einrichtung: Die Einrichtung mit großzügigen Außenspielflächen wird auf dem Campus Philippsburg (www.campus-philippsburg.de) auf dem Grundstück zwischen dem Copernicus-Gymnasium, Bauteil 3 und der Nikolaus-von-Myra-Schule (SBBZ mit dem Förderschwerpunkt „Lernen) in zweistöckiger Holzbauweise errichtet. Die Anschrift lautet Lessingstr. 21, 76661 Philippsburg.

Der neue Kindergarten soll als achtgruppige Kindertageseinrichtung zur Betreuung von Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis Schulbeginn betrieben werden. Es soll ein inklusives, ganzheitliches pädagogisches Konzept umgesetzt werden, das die individuelle Entwicklung, Teilhabe und Chancengleichheit aller Kinder in den Mittelpunkt stellt. Das Raumkonzept, Flächenberechnung, Pläne, Lageplan, Grundrisse, Ansichten der Sanitärbereiche, der Verteilerküche, Teeküchen, Gestaltung der Außenanlagen, Möblierungslisten sind Anlagen dieser Leistungsbeschreibung und geben Auskunft über die baulichen Rahmenbedingungen und architektonischen Lösungen einer inklusiven Pädagogik.

Basis für den Neubau mit 1.378 m² Nutzungsfläche und 531 m² Verkehrsflächen ist ein um-fassendes Raumkonzept, das für unterschiedliche Träger und pädagogische Konzeptionen offen ist.

Der Neubau wird von der Stadt voll möbliert, mit digitaler Ausstattung aller Räume und mit vollständig ausgestatteter Außenanlage an den Betreiber übergeben. Die Anschaffung der Grundausstattung mit beweglichen, geringer- und höherwertigen Wirtschafts- und Ausstattungsgütern muss durch den Betreiber erfolgen.

Die Küche des Neubaus umfasst eine Spülküche wie auch eine Verteilerküche zur Aufbereitung von angelieferten Speisen mittels Kombidämpfern. Die Ausstattung der Küche mit Geräten zur Erhitzung der Mahlzeiten wie auch zur Kühlung erfolgt nach den Angaben des Betreibers.

Auftragsgegenstand: Die Stadt Philippsburg beabsichtigt die Inbetriebnahme der neuen Kita auf dem Campus Philippsburg im 4. Quartal 2026. Das Grundstück und Gebäude befinden sich im Eigentum der Stadt. Die Stadt stellt dem Träger das Grundstück sowie den Neubau mietfrei zur Verfügung.

Die Investitionsausgaben und die notwendige Bauunterhaltung für Gebäude und Außenanlagen im Eigentum der Stadt Philippsburg trägt diese zu 100 %. Die Unterhaltungskosten für Gebäude und Grundstück (z.B. Strom, Wasser, Müll usw.) sind vom Träger zu entrichten. Der städtische Hausmeister der benachbarten Nikolaus-von-Myra-Schule ist mit einem Stellenumfang von 30% auch für den neuen Kindergarten zuständig.

Näheres zur Ausgestaltung des Trägervertrags, der Aufgaben des Auftragnehmers / Trägers und zur Anmietung der vorgesehenen Mieträume durch den Auftragnehmer / Träger vom Auftraggeber ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen (insbes. Mustervertrag, Leistungsbeschreibung).

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag7 von 7 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Pädagogisches Konzept
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Personalgewinnung, -sicherung und -entwicklung
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Organisationsstruktur
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Kinderschutzkonzept
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Sozialraumorientierung
Kosten
KostenkriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Finanzierungskonzept
Kosten
KostenkriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Kosteneffizienz

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Hausanschrift: Kapellenstraße 17, 79131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Es wird auf § 160 GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer Rüge verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Satz 1: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Satz 2: Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Rote-Tor-Str. 6-10, 76661 Philippsburg
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
KommunalKonzept BW GmbHvergabe@kommunalkonzept.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

31vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (30 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 23.02.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 999a41b0-8cdd-4535-ad61-8662cb65b27a.