Betriebsführung der "Wasserwirtschaft Ostritz / Reichenbach GmbH"
Wasserwirtschaft Ostritz / Reichenbach GmbH · Reichenbach, Sachsen
Aktenzeichen VG1/2024veröffentlicht 09.08.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 13,07 Mio. €
- Laufzeit
- 10 Jahre
- 01.04.2025 – 31.03.2035
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
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in 101 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 13,07 Mio. €
- Laufzeit
- 10 Jahre01.04.2025 – 31.03.2035, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Reichenbach02894, Landkreis Görlitz, Sachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 19 MonatenLaufzeit bis 31.03.2035
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Zweckverband Wasserversorgung Ostritz-Reichenbach (ZVOR) ist Aufgabenträger der Trinkwasserversorgung in seinem Versorgungsgebiet. Das Versorgungsgebiet umfasst folgende Kommunen:- die Stadt Ostritz,- die Stadt Reichenbach/O.L.,- die Stadt Bernstadt auf dem Eigen nur mit dem Ortsteil Dittersbach auf dem Eigen,- die Gemeinde Schönau-Berzdorf auf dem Eigen,- die Gemeinde Markersdorf. Die Wasserwirtschaft Ostritz / Reichenbach GmbH = Auftraggeber - im Weiteren „WOR GMBH“ genannt – ist eine gemeinsame Besitzgesellschaft des ZVOR und der Veolia Deutschland GmbH, wobei der ZVOR einen 51%igen Anteil am Stammkapital der WOR GmbH hält. Zwischen dem ZVOR und der WOR GmbH existiert ein Trinkwasserversorgungsvertrag. Dieser beinhaltet die Beauftragung der WOR GmbH mit der Ausführung aller Aufgaben zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung im Verbandsgebiet. Die Wahrnehmung der Hoheitsrechte wie z.B. Festsetzen von Entgelten oder der Erlass von Satzungen verbleiben beim ZVOR. Für diese Aufgaben hat die WOR GmbH nur fachlich und rechtlich qualifizierte und entscheidungsreife Zuarbeiten zu erstellen und in den Verbandsgremien zu erläutern. Außerdem muss die WOR GmbH die Verbandsarbeit vorbereiten, organisieren und protokollieren. Der Verbandsvorsitzende besitzt alle Kontroll- und Weisungsrechte gegenüber der WOR GmbH in Bezug auf die Aufgabenerfüllung bzgl. des Trinkwasserversorgungsvertrages. Die Gesellschafter der WOR GmbH stellen je einen Geschäftsführer mit gleichen Befugnissen. Die Tätigkeiten und Befugnisse der Geschäftsführer sind nicht Gegenstand der anzubietenden Dienstleistung. Insofern ergibt sich in der operativen Aufgabenerfüllung zwischen den Geschäftsführern der WOR GmbH und dem seitens des Betriebsführers tätigen Personal die Rolleneinteilung von Auftraggeber und Auftragnehmer. Das bedeutet, dass die Geschäftsführer gegenüber dem tätigen Personal des Betriebsführers nur sachbezogen (Leistungsbezogen) weisungsberechtigt sind. Die Personalhoheit für das örtlich tätige Personal des Betriebsführers obliegt dem Betriebsführer selbst. Die WOR GMBH beabsichtigt, ihre Betriebsführungsleistung ab dem 01.04.2025 durch einen im Ergebnis des wettbewerblichen Vergabeverfahren zu beauftragenden Betriebsführer zu erfüllen. Der Betriebsführer kann sich die Räume der Betriebsstätte im Wasserwerk Leuba mieten und mit dieser Zweckbindung in der Vertragszeit zu nutzen. Die Mietkosten sind in das Regelleistungsentgelt einzustellen. Das Mobiliar und die Bürotechnik sind Eigentum der WOR GmbH. Software und Mittel der Telekommunikation sind vom Betriebsführer im Rahmen der Regelleistung zu stellen. Das bisher beim aktuellen Betriebsführer mit der Aufgabenerfüllung beschäftigte Personal ist vom Bieter anlehnend an die Regelungen des BGB § 613a zu übernehmen und vorzugsweise mit den bisher ausgeübten Arbeitsaufgaben im Bereich des ZVOR weiter zu beschäftigen. Die Aufstellung des zu übernehmenden Personal ist der „Personalliste“ zu entnehmen. Die genauen Regelungen zum Personalübergang sind in der „Personalüberleitungsvereinbarung“ enthalten. Die Betriebsführungsleistung gliedert sich in folgende Aufgabenbereiche:• Geschäftsbesorgung, •Kaufmännische Betriebsführung und •Technische Betriebsführung. Zu beachten ist hierbei, dass in den Leistungsbereichen „Geschäftsbesorgung“ und „kaufmännische Betriebsführung“ eine Vielzahl gleichartiger Leistungen für den Bereich ZVOR als auch für den Bereich der WOR GmbH auszuführen sind wie z.B. Wirtschaftspläne für beide Wirtschaftseinheiten erstellen, Jahresabschlüsse, Vertragswesen usw. Aus diesem Grunde muss der Bieter bei den Regelleistungsentgelten der Leistungsteile 1 (Geschäftsbesorgung) sowie beim Leistungsteil 2 ( kaufmännische Betriebsführung) seine Angebotspreis entsprechend des von ihm kalkulierten Aufwandes den betreffenden Entgeltpositionen im Preisblatt zuordnen. Der zu betreibende technische Anlagenbestand der WOR GmbH umfasst folgenden Anlagenbestand: •1 Wasserwerk (WW Reichenbach) •258 km Versorgungsleitungen •93 km Hausanschlussleitungen •18 Trinkwasserbehälter •10 Pumpwerke • 910 Hydranten • 4.234 Hausanschlüsse •40 Be- und Entlüftungsventile
Gegenstand nach CPV
- 65100000Wasserversorgungsunternehmen und zugehörige DiensteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Dienstleistungsentgelt
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2025
- Vertragsende
- 31.03.2035
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- einmalige Vertragsverlängerung um 5 Jahre bis zum 31.03.2040
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt … ganz lesenkürzer
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| SWG Service GmbH, Görlitz | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Wasserwirtschaft Ostritz / Reichenbach GmbH
- Anschrift
- Görlitzer Straße 4, 02894 Reichenbach
- Website
- tw-ostritz-reichenbach.de
- Kontakt
- info@
tw-ostritz-reichenbach.de - Auskünfte
- Firma Volkmar Amlang e.K.volkmaramlang@
aol.com
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 11.11.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 01988e6c-2b52-488f-9ebf-f00cc2401855.