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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Betriebsärztliche Versorgung Augsburg

Auftraggeber nicht angegeben · Interner Service Augsburg inkl. Gst

Aktenzeichen 13-24-00239veröffentlicht 02.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 796 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 21 Lose · in 49 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
72 Monate
Lose
21
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Interner Service Augsburg inkl. Gst
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Betriebsärztliche Versorgung für IS Augsburg 01/25 - 12/30

Gegenstand nach CPV

Lose21 Lose

Alle 21 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
AA Augsburg inkl. Gst

Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 1: AA Augsburg inkl. Gst. Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

72 Monate–
2
AA Donauwörth inkl. Gst

Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 2: AA Donauwörth inkl. Gst. Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

72 Monate–
3
AA Ingolstadt inkl Gst

Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 3: AA Ingolstadt inkl Gst Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

72 Monate–
4
AA Kempten-Memmingen inkl. Gst

Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 4: AA Kempten-Memmingen inkl. Gst Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

72 Monate–
5
JC Augsburg Stadt

Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 5: JC Augsburg Stadt Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

72 Monate–
6
JC Augsburger Land

Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 6: JC Augsburger Land Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

72 Monate–
7
JC Wittelsbacher Land

Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 7: JC Wittelsbacher Land Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

72 Monate–
8
JC Donau-Ries

Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 8: JC Donau-Ries Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

72 Monate–
9
JC Neu-Ulm

Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 9: JC Neu-Ulm Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

72 Monate–
10
JC Dillingen

Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 10: JC Dillingen Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

72 Monate–
11
JC Eichstätt

Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 11: JC Eichstätt Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

72 Monate–
12
JC Neuburg-Schrobenhausen

Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 12: JC Neuburg-Schrobenhausen Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

72 Monate–
13
JC Pfaffenhofen

Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 13: JC Pfaffenhofen Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

72 Monate–
14
JC Kempten

Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 14: JC Kempten Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

72 Monate–
15
JC Lindau

Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 15: JC Lindau Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

72 Monate–
16
JC Ostallgäu

Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 16: JC Ostallgäu Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

72 Monate–
17
JC Memmingen

Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 17: JC Memmingen Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

72 Monate–
18
JC Unterallgäu

Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 18: JC Unterallgäu Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

72 Monate–
19
FamKa Augsburg

Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 19: FamKa Augsburg Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

72 Monate–
20
FamKa Ingolstadt

Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 20: FamKa Ingolstadt Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

72 Monate–
21
FamKa Kempten

Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Augsburg, Donauwörth, Ingolstadt und Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie den Familienkassen und den Jobcentern (JC) Augsburg Stadt, Augsburger Land, Wittelsbacher Land, Donau-Ries, Neu-Ulm, Dillingen a. d. Donau, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 21 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 21: FamKa Kempten Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht als Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellt werden. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.

72 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
reine Preiswertung

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
72 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1ias health & safety GmbH, München3
2AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH, Leipzig2
3AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH, Leipzig2
4kein Zuschlag angegeben1
5ias health & safety GmbH, München3
6ias health & safety GmbH, München3
7AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH, Leipzig2
8AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH, Leipzig2
9ias health & safety GmbH, München3
10AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH, Leipzig2
11AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH, Leipzig2
12AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH, Leipzig2
13AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH, Leipzig2
14kein Zuschlag angegeben1
15kein Zuschlag angegeben1
16kein Zuschlag angegeben1
17kein Zuschlag angegeben1
18kein Zuschlag angegeben1
19ias health & safety GmbH, München3
20AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH, Leipzig2
21kein Zuschlag angegeben1

Auftraggeber

Name
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
Anschrift
Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg
Kontakt
service-haus.einkauf-infrastruktur@arbeitsagentur.de

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 44f7f78c-d87b-4ca9-ab27-ca5c7032aa39.