Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV V2 in der niedersächsischen Finanzverwaltung
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung · Lüneburg, Niedersachsen
Aktenzeichen 0059-DLG/2024-03.234veröffentlicht 15.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 2,65 Mio. €
- Laufzeit
- 47 Monate
- 01.02.2025 – 31.12.2028
- Lose
- 9
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.
- Freiberufliche Leistungen für die Sanierung, den Neubau und die Sporthallensanierung an der BBS VarelLandkreis Friesland · JeverFrist 16.11.2026
- Generalplaner Neubau Feuerwehr Nörten-HardenbergFlecken Nörten-Hardenberg · Nörten-HardenbergFrist 07.12.2026
- Planungsleistung: GTS Ritterhude - GeneralplanungsleistungGemeinde Ritterhude c/o Landkreis Osterholz - Zentrale Vergabestelle - · Osterholz-ScharmbeckFrist 04.12.2026
- Planungsleistung: GS Ihlpohl - GeneralplanungsleistungGemeinde Ritterhude c/o Landkreis Osterholz - Zentrale Vergabestelle - · Osterholz-ScharmbeckFrist 04.12.2026
Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Niedersachsen (59 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 9 Lose · in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 2,65 Mio. €
- Laufzeit
- 47 Monate01.02.2025 – 31.12.2028
- Lose
- 9
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Lüneburg21339, Landkreis Lüneburg, Niedersachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 75 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (37 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
- Preis pro Einsatzstunde für die arbeitsmedizinische Betreuung50 %
- Gesamtpreis der Teilleistungen für die Durchführung der Vorsorge für Tätigkeiten an Bildschirmen50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Vertragsbeginnvor 21 MonatenLaufzeit bis 31.12.2028
- Heute
Beschreibung
Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Lose9 Lose
Alle 9 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich "Hannover" Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. | 47 Monate | 590.770 € |
| 2 | Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich "Braunschweig" Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. | 47 Monate | 300.663 € |
| 3 | Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich "Südniedersachsen" Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. | 47 Monate | 379.329 € |
| 4 | Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich "Nordheide" Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. | 47 Monate | 359.335 € |
| 5 | Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich "Weser" Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. | 47 Monate | 109.275 € |
| 6 | Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich "Oldenburg" Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. | 47 Monate | 287.570 € |
| 7 | Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich "Süd-West" Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. | 47 Monate | 316.760 € |
| 8 | Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich "Region Nord-West" Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. | 47 Monate | 83.229 € |
| 9 | Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich "Ostfriesland" Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 9 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst - und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und erbrachten Leistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. | 47 Monate | 271.640 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Preis pro Einsatzstunde für die arbeitsmedizinische Betreuung(Pos. 1a des jeweiligen Angebotsvordruckes) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis je Einsatzstunde erhält 500 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
- Preis
- Gesamtpreis der Teilleistungen für die Durchführung der Vorsorge für Tätigkeiten an Bildschirmen(Pos. 4 des jeweiligen Angebotsvordruckes - Summe der Teilleistungen zu 4a - 4b) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Durchführung der Vorsorge für Tätigkeiten an Bild-schirmen durch die Assistenzkraft und die Ärztin / den Arzt erhält 500 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2025
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRDHR
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | PIMA Health & Safety GmbH, Mainz-Kastel | 1 |
| 2 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 3 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 4 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 5 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 6 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 7 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 8 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 9 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
- Anschrift
- 30169 Hannover
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- "Integrationsfachdienst (IFD) für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in Niedersachsen" IFD für hörbehinderte Menschen im Arbeitsleben Lose 22a und 22b21.08.2025 · 2 Angebote
- Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Wechselladefahrzeugen für Abrollbehälter (WLF 32)19.08.2025 · 7 Angebote
- Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Technischer Sperre als Kraftfahrzeuganhaltesystem25.06.2025 · 1 Angebot
- Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Laborverbrauchsmaterial19.06.2025 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Niedersachsen (59 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Assmann Beraten + Planen GmbH7 Zuschläge
- Bockermann Fritze IngenieurConsult6 Zuschläge
- GRBV Ingenieure im Bauwesen GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- Ingenieurbüro Tajik GmbH6 Zuschläge
- BSF Swissphoto GmbH5 Zuschläge
- EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 21.08.2024 auf 04.09.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 21.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Freiberufliche Leistungen für die Sanierung, den Neubau und die Sporthallensanierung an der BBS VarelLandkreis FrieslandFrist 16.11.2026
- örtliche BauüberwachungDie Autobahn GmbH des Bundes - NL NordwestFrist 09.12.2026
- B 71, EBW ü. DB, Veerßen, Faunistische KartierungenNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich LüneburgFrist 19.11.2026
- Erneuerung der Kantstraße in PeineStadt PeineFrist 03.12.2026
- MHH - Aufnahmestation und Aufwachraum - Fachplanung Technische Ausrüstung HLSKMedizinische Hochschule HannoverFrist 30.11.2026
- MHH - Aufnahmestation und Aufwachraum - Fachplanung Technische Ausrüstung ElektroMedizinische Hochschule HannoverFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c4d95896-6655-4df0-805c-adc88e608a9b.