Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Krankenhaus Wermelskirchen GmbH · Wermelskirchen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen KHW 01/2026veröffentlicht 07.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rheinisch-Bergischer Kreis.
- Gebäude- und Inventarversicherung der Gemeinde KürtenGemeinde Kürten · KürtenFrist 10.11.2026
- Gebäude- und Inhaltsversicherung für Immobilien der Stadt RösrathZentrale Vergabestelle der Stadt Rösrath · RösrathFrist 10.11.2026
Alle Ausschreibungen: Versicherungen in Nordrhein-Westfalen (12 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Wermelskirchen42929, Rheinisch-Bergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigxvergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Implementierungs- und Servicekonzept40 %
- Preis60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Tagen
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 15 Tagen
- Heute
Beschreibung
Der Auftraggeber ist ein kommunales Unternehmen. Die betriebliche Altersvorsorge der Beschäftigten wurde bislang über die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK) abgebildet. Im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ist diese Mitgliedschaft entfallen. Der Auftraggeber beabsichtigt daher, für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 eine neue, private betriebliche Altersvorsorge einzurichten. Es besteht Tarifbindung; anwendbar sind der TVöD-K bzw. der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte (TV-Ärzte/VKA). Danach ist der Auftraggeber tarifvertraglich verpflichtet, einen Beitrag in Höhe von 4,25 % des jeweils maßgeblichen zusatzversorgungspflichtigen Entgelts der anspruchsberechtigten Beschäftigten zu leisten. Diese Beitragsvorgabe ist für die angebotene Versorgungslösung verbindlich und vollständig abzubilden. Ziel ist eine rechtssichere, wirtschaftliche, transparente und administrativ schlanke Versorgungslösung mit einem langfristig tragfähigen Versorgungsträger. Die Lösung soll • die Arbeitgeberhaftung und operative Risiken, soweit rechtlich möglich, begrenzen, • eine hohe Versorgungseffizienz für die Beschäftigten erreichen und • für unterschiedliche Beschäftigtengruppen praktikabel administrierbar sein.
Gegenstand des Auftrags ist die Auswahl eines leistungsfähigen Versorgungsträgers bzw. Versicherungsunternehmens zur Einrichtung, Durchführung und laufenden Verwaltung einer betrieblichen Altersvorsorge für die Beschäftigten des Auftraggebers. Die Versorgung soll die infolge des Verlusts der bisherigen Zusatzversorgungsmitgliedschaft entstandene Versorgungslücke ab dem 01.02.2026 sachgerecht abbilden.
Der vom Auftraggeber zu finanzierende Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge beträgt verbindlich 4,25 % des jeweils maßgeblichen zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Sämtliche Angebots-, Leistungs- und Vergleichsberechnungen sind auf dieser Beitragsgrundlage vorzunehmen.
Der Auftrag umfasst neben der versicherungsförmigen Versorgung insbesondere: • die Implementierung, • die Bestandsaufnahme, • die Übernahme der Beschäftigtendaten, • die Beratung des Arbeitgebers, • die Information der Beschäftigten, • die Vertragsverwaltung, • die Beitragsabwicklung, • die Leistungsbearbeitung sowie • ein belastbares Reporting über die gesamte Vertragslaufzeit.
Die Bieter haben ausdrücklich darzustellen, in welcher rechtlich und versicherungstechnisch zulässigen Form eine wirtschaftliche Rückwirkung zum 01.02.2026 umgesetzt werden kann. Soweit eine echte rückwirkende Risikodeckung nicht möglich ist, ist ein transparentes Alternativkonzept für die Nachfinanzierung bzw. Schließung der Versorgungslücke anzubieten.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Implementierungs- und ServicekonzeptGemäß Vergabeunterlagen
- Preis
- Das Zuschlagskriterium "Preis" teilt sich in zwei Unterkriterien: - Preis: Past Services und - Preis Future Services. Beide Unterkriterien werden gleich gewichtet.
Eignung12 von 12 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
1) Nachweis Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer: Erforderlich ist die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot … ganz lesenkürzer
1) Nachweis Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer: Erforderlich ist die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen. Eine Vertretung des Versicherers ist nur zugelassen, wenn der Vertreter über eine uneingeschränkte Vollmacht für die Angebotsabgabe und über eine Vollmacht für die Abwicklung des Geschäftsverkehrs für die Dauer des Versicherungsvertrages verfügt. *** 2) Erklärung, dass die Regelungen der §§ 23 - 29 VAG in Verbindung mit Artikel 9 der Richtlinie 2002/87/EG im Unternehmen beachtet werden.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) durch Eigenerklärung des Bewerbers: Mindestanforderung: Nachweis von mindestens drei vergleichbaren Referenzprojekten aus den letzten drei Jahren.
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Eigenerklärung, dass die im Rahmen der Leistungserbringung verantwortlichen Mitarbeiter, die im Kontakt mit dem Auftraggeber stehen oder stehen könnten, insgesamt dazu in der Lage sind, den Auftrag und sämtliche dazugehörige Leistungen in deutscher Sprache (fließend in Wort und Schrift) mindestens a … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung, dass die im Rahmen der Leistungserbringung verantwortlichen Mitarbeiter, die im Kontakt mit dem Auftraggeber stehen oder stehen könnten, insgesamt dazu in der Lage sind, den Auftrag und sämtliche dazugehörige Leistungen in deutscher Sprache (fließend in Wort und Schrift) mindestens auf dem Referenzniveau C1 (vgl. Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen, abrufbar unter https://www.europaeischer-referenzrah-men.de/sprachkenntnisse.php) oder vergleichbar zu erbringen. Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers: Nachweis, dass die im Rahmen der Leistungserbringung verantwortlichen Mitarbeiter, die im Kontakt mit dem Auftraggeber stehen oder stehen könnten, insgesamt dazu in der Lage sind, den Auftrag und sämtliche dazugehörige Leistungen in deutscher Sprache (fließend in Wort und Schrift) nach dem Referenzniveau mindestens C1 (vgl. Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen, abrufbar unter https://www.europaeischer-referenzrahmen.de/sprachkenntnisse.php) oder vergleichbar zu erbringen. (Umfang max. 1 DIN A4 Seite, Schriftart Arial oder vergleichbar, in Schriftgröße 10) Der Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bei Eignungsleihe in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss einen eigenen Nachweis (möglichst nummeriert als Anlage) abgeben.- Anteil der Unterauftragsvergabe
1) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen … ganz lesenkürzer
1) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben). *** 2) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
1) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Mindestanforderung: Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personen- und Sachschäden: Mindes-tens 5.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach m … ganz lesenkürzer
1) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Mindestanforderung: Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personen- und Sachschäden: Mindes-tens 5.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr Vermögensschäden: Mindestens 5.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr Die Haftpflichtversicherung muss bei ei-nem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bewerber hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 1F2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). *** 2) Nachweis des Bestehens eines ausreichenden Rückversicherungsschutzes bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Versicherungsverträge müssen bei bonitätsstarken deutschen oder internationalen Rückversicherungsgesellschaften abgeschlossen sein. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1) Nur auf Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers. *** 2) Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelas … ganz lesenkürzer
1) Nur auf Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers. *** 2) Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. *** 3) Nachweis eines ausreichenden Insolvenzschutzes des sich bewerbenden Unternehmens, z. B. durch eine Mitgliedschaft in einer zentralen Sicherungseinrichtung als Insolvenzsicherungsmaßnahme.- Finanzkennzahlen
Der Bewerber hat die Bonitätsauskunft eines Finanzdienstleisters bzw. einer Wirtschaftsauskunftei vorzulegen. Als Mindestanforderungen hat die Bonitätsauskunft eine Ausfallwahrscheinlichkeit (probability of default, pd-Wert gemäß Basel-III-Kriterien) zu enthalten, die a) einen Wert von 1,5 % unte … ganz lesenkürzer
Der Bewerber hat die Bonitätsauskunft eines Finanzdienstleisters bzw. einer Wirtschaftsauskunftei vorzulegen. Als Mindestanforderungen hat die Bonitätsauskunft eine Ausfallwahrscheinlichkeit (probability of default, pd-Wert gemäß Basel-III-Kriterien) zu enthalten, die a) einen Wert von 1,5 % unterschreitet und b) zum Stichtag der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung nicht älter als sechs Monate ist. Der Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. jeder wesentliche Unterauftragnehmer bei Eignungsleihe in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss eine eigene Erklärung (möglichst nummeriert als Anlage) abgeben. Für den Fall, dass eine solche Bonitätsauskunft ohne Verschulden des Bewerbers nicht vorgelegt werden kann, kann der Nachweis der Bonität durch die Vorlage von gleichwertigen Unterlagen geführt werden. Der Bewerber hat mit diesen Unterlagen darzulegen, dass sein Unternehmen solide finanziert ist, seine Verbindlichkeiten erfüllt und mit seiner Leistungsfähigkeit für die gesamte Vertragslaufzeit zu rechnen ist.- Spezifischer Jahresumsatz
Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) Mindestanforderung: Der Bewerber weist in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Nettoumsatz … ganz lesenkürzer
Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) Mindestanforderung: Der Bewerber weist in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen mindestens in Höhe von 10 Mio. Euro ohne USt. je Jahr auf. Der Bewerber muss diesen Umsatz auf Nachfrage des Auftraggebers durch entsprechende Referenzen nachweisen.- Eintragung in das Handelsregister
- Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (§ 122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m. § 44 Abs.1 VgV) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2014/24/EG, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Sind - sofern vorliegend - abschließend in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- xvergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: A. Belege des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen 1. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB) 2. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB) 3. Eigenerklärung Russlandsanktionen B. Sonstige besondere Bedingungen nach § 128 GWB 1. Erklärung zur Einhal … ganz lesenkürzer
Leistung: A. Belege des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen 1. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB) 2. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB) 3. Eigenerklärung Russlandsanktionen B. Sonstige besondere Bedingungen nach § 128 GWB 1. Erklärung zur Einhaltung des MiLoG 2. Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung 3. Erklärung Unternehmensdaten 4. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bewerberunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform X-Vergabe zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elek … ganz lesenkürzer
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform X-Vergabe zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform X-Vergabe einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 1 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern jeweils gefordert - einzureichen. **** D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. **** E) Das Formblatt Eignung (Anlage 1F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will. **** F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Frist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen. ****- Hinweis
A) Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öf … ganz lesenkürzer
A) Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nicht-diskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an. Der Auftraggeber fordert mindestens die drei, maximal die fünf Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber (sofern Lose gebildet sind im jeweiligen Los) wie folgt: Auswahlkriterium 1: Bonität max. 200 Punkte; bewertet wird die Ausfallwahrscheinlichkeit (pd-Wert) der geforderten Bonitätsauskunft (siehe Punkt 5.2.2 lfd. Nr. 7). im Dokument "0_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags". Mindestanforderung: Siehe unter Eignungskriterien in dieser Bekanntmachung. Auswahlkriterium 2: Selbstreferenz IT max. 400 Punkte; die Bewerber werden dazu aufgefordert, eine Selbstreferenz zu den verwendeten Verwaltungs- und Bestandsführungssystemen für die betriebliche Altersvorsorge zu erstellen. Die Selbstreferenz darf den Umfang von 5 DIN-A4-Seiten (Schrifttyp Arial, Schriftgröße mindestens 11 pt) nicht überschreiten und muss sich auf das beim Bewerber tatsächlich eingesetzte System beziehen. Weitergehende inhaltliche Anforderungen gemäß Punkt 5.3.2 im Dokument "0_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags". Auswahlkriterium 3: Selbstreferenz Datenschutz max. 400 Punkte; die Bewerber werden dazu aufgefordert, eine Selbstreferenz zu den beim Bewerber im Zusammenhang mit der Verwaltung der betrieblichen Altersvorsorge eingesetzten Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu erstellen. Die Selbstreferenz darf den Umfang von 5 DIN-A4-Seiten (Schrifttyp Arial, Schriftgröße mindestens 11 pt) nicht überschreiten und muss sich auf die beim Bewerber tatsächlich eingesetzten Maßnahmen und Prozesse beziehen. Weitergehende inhaltliche Anforderungen gemäß Punkt 5.3.3 im Dokument "0_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags". Es werden die drei bis fünf geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Prüfung der Auswahlkriterien. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang werden diese zugelassen, bis die Maximalzahl der Bewerber erreicht ist. Soweit erforderlich entscheidet bei Punktegleichstand das Los. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber zum Bieterwettbewerb nachzunominieren, sofern nach ergangener Angebotsaufforderung ein Unternehmen nachträglich aufgrund fehlender Eignung oder eines Ausschlussgrundes nach §§ 123, 124 GWB vom weiteren Verfahren ausgeschlossen worden ist oder es erklärt, dass es kein Angebot abgeben und sich an dem Vergabeverfahren nicht mehr beteiligen werde. Nachnominiert werden können ausschließlich geeignete Unternehmen, die einen Teilnahmeantrag innerhalb der Teilnahmefrist eingereicht haben und bei denen kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB oder ein anderer gesetzlich zulä …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Krankenhaus Wermelskirchen GmbH
- Anschrift
- Königstraße 100, 42929 Wermelskirchen
- Kontakt
- vergabe@
ebnerstolz.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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- Gebäudeversicherung Hansestadt Wipperfürth 2027ffHansestadt WipperfürthFrist 23.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 528e630f-5766-49e2-b11b-fba7ac7f9e62.