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Betrieb/Weiterentwicklung Onlinedienst BauWeiser und Frontend ELBE+

Freie und Hansestadt Hamburg - Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen DP-2024000053veröffentlicht 22.04.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 898 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2025 – 31.12.2026, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Hamburg20097, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Freie und Hansestadt Hamburg - Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer
    vor 30 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 30 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 22 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Der Onlinedienst BauWeiser ist eine Entwicklung im Rahmen des Projektes DigITAll. Auftraggeber des Projekts ist die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende BVM (ehemals Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI). Der Onlinedienst BauWeiser stellt ein Frontend dar, in dem Anwender:innen möglichst alle notwendigen Informationen, Anträge und Anfragen über die Planung bis zur Abrechnung einer Tiefbaumaßnahme gebündelt speichern und mit relevanten Fachverfahren austauschen können, um alle Aufgaben an einem Ort erledigen zu können. Als digitaler, intelligenter Assistent soll BauWeiser die Anwender:innen auf potenzielle Synergien, Konflikte oder ausstehende Anträge hinweisen und den Prozess somit von Anfang bis Ende unterstützen.

Der Onlinedienst BauWeiser stellt Anwender:innen eine Bedienoberfläche zur Verfügung, mit der sie auf einfache Weise unterschiedliche Fachverfahren ansteuern können. Er ermöglicht die Zugänglichkeit zu den relevanten Diensten und Fachverfahren für Tiefbaumaßnahmen über einen Dienst. Weiterhin stellt BauWeiser unterschiedliche Verwaltungsfunktionen für die unterschiedlichen Anfragen und Anträge zur Verfügung, um verschiedene Elemente einer Baumaßnahme einfach koordinieren zu können. Eine Kernfunktion von BauWeiser ist die kartenbasierte und georeferenzierte Erfassung und Darstellung entsprechender Maßnahmen.

Bei den Onlinediensten BauWeiser und ELBE+ handelt es sich um eine webbrowserbasierte Individualsoftware auf Basis von Java. An die Anwendungen sind diverse Schnittstellen angebunden, über die mit den angeschlossenen Fachverfahren kommuniziert wird. Die Onlinedienste werden im Rechenzentrum von Dataport betrieben.

Leistungsgegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Pflege, Wartung und Weiterentwicklung des Onlinediensts BauWeiser sowie des zusätzlich auch separat verfügbaren Frontends des Onlinediensts ELBE+. Dazu soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Vertragslaufzeit vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026 mit einer zweimaligen Verlängerungsoption für den Auftraggeber von jeweils einem Jahr abgeschlossen werden. Der Auftraggeber schätzt den Bedarf für die Laufzeit von max. vier Jahren auf annähernd 2.000 Personentage. Vertragsgrundlagen sollen die EVB-IT Erstellungs-AGB werden.

Die zu erbringenden Leistungen untergliedern sich in die vier nachfolgenden Teilbereiche mit dem jeweils geschätzten Bedarf: 1. Wartung- und Supporttätigkeiten zur Betriebsgewährleistung des Onlinedienst BauWeiser mit einem Umfang von ca. 50 – 60 Personentagen jährlich, 2. Optimierung von Funktionen, die in der Produktivversion des Onlinedienst BauWeiser implementiert sind, mit einem Umfang von ca. 120 Personentagen jährlich, 3. Entwicklung neuer Funktionalitäten für den Onlinedienst BauWeiser, d.h. Erweiterung der Produktivversion des Onlinediensts BauWeiser um neue, noch nicht im Dienst verfügbare Funktionen, Umfang ca. 165 Personentage jährlich, 4. Umsetzung Projektumfänge zur Weiterentwicklung des Onlinedienst Bau-Weiser um Funktionen, die im Projekt DigITAll konzipiert wurden, jedoch noch nicht entwickelt und damit noch nicht in das bestehende Produktivsystem implementiert sind, schätzungsweise 570 Personentage, die sich voraussichtlich gleichmäßig auf die Jahre 2025 und 2026 verteilen werden.

Bei den angegebenen Bedarfen handelt es sich um Schätzungen des Auftraggebers, die auf den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten Informationen beruhen. Für die Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung sind die tatsächlichen Bedarfe des Auftraggebers maßgeblich, so dass es während der Vertragslaufzeit zu Mehr- oder Minderabnahmen kommen kann. Als Höchstmenge der Rahmenvereinbarung werden 3.000 Personentage festgelegt. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können dem Entwurf der Leistungsbeschreibung entnommen werden (zu den vorstehenden Teilbereichen 1 – 4 in den Abschnitten 3.1 – 3.4), der den Teilnahmeunterlagen beigefügt ist.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
genannt
Qualität
Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der Methode UfAB 2018, Erweiterte Richtwertmethode, mit einem Schwankungsbereich von 10% und dem Entscheidungskriterium Leistung ermitttelt. Weitere Einzelheiten siehe Abschnitt 5.1.6. Die Leistungsbewertung erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix.Leistung

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
Mindestanforderung an die Eignung: Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 1.250.000 Euro betragen hat. Bewertungskriterium: Für das Kriterium „Gesamtumsatz“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 Punkten b … ganz lesenMindestanforderung an die Eignung: Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 1.250.000 Euro betragen hat. Bewertungskriterium: Für das Kriterium „Gesamtumsatz“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 Punkten basierend auf seinen Angaben unter Berücksichtigung folgender Bewertungsregeln: 5 Punkte, wenn der Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im arithmetischen Mittel (Mittelwert) mehr als 15.000.000,-- Euro betrug. 4 Punkte, wenn der Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im arithmetischen Mittel (Mittelwert) mindestens 7.500.000,-- Euro betrug. 3 Punkte, wenn der Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im arithmetischen Mittel (Mittelwert) mindestens 5.000.000,-- Euro betrug. 2 Punkte, wenn der Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im arithmetischen Mittel (Mittelwert) mindestens 2.500.000,-- Euro betrug. 1 Punkt, wenn der Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im arithmetischen Mittel (Mittelwert) mehr als 1.250.000,-- Euro betrug. Ansonsten 0 Punkte. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.
Kriterium
Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand (Referenzen): Mindestanforderung an die Eignung: Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, welches seit dem 01.01.2021 erfolgreich abgeschlossen wurde, anzugeben. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichb … ganz lesenErfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand (Referenzen): Mindestanforderung an die Eignung: Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, welches seit dem 01.01.2021 erfolgreich abgeschlossen wurde, anzugeben. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, • wenn es sich bei dem Referenzgeber um einen öffentlichen Auftraggeber handelt und • vom Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe ein erfüllter Arbeitsumfang von mindestens 500 Personentagen im Bereich Softwareentwicklung erbracht wurde. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn es nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde und • wenn bereits Leistungen im o.g. Umfang erbracht wurden. Bewertungskriterium (Gewichtung 50%): Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ / „Referenzen“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5. Dabei werden die eingereichten Referenzen anhand der im Folgenden aufgelisteten sogenannten „Anforderungsblöcke“ benotet und gewichtet. Die Benotung erfolgt je Anforderungsblock mit der Maßgabe, wie gut der jeweils zu benotende Anforderungsblock in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen abgedeckt bzw. dargestellt wird. Auf diese Weise werden für das Eignungskriterium „Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes“ / „Referenzen“ jeweils 9 Einzelnoten erteilt, aus denen dann ein gewichteter Mittelwert gebildet wird. Dabei werden die Anforderungsblöcke gemäß der unten angegebenen Prozentsätze gewertet. Die angegebenen Punktwerte berücksichtigen bereits die Gewichtung (z. B. 5 Punkte x 10% = 0,50 Punkte). Dieser Wert füllt die Anforderung „vergleichbar“ mit dem Beschaffungsgegenstand aus. Anforderungsblöcke: 1. Verwendung von OGC-konformen Schnittstellen sowie Dateiformaten wie WMS, WMTS, WFS, WFS-T, CSW oder GML 10%. Der erste Anforderungsblock, in dem 0,50 Punkte erreicht werden können, wird positiv bewertet, wenn die o.g. technischen Rahmenbedingungen in einem Referenzprojekt nachgewiesen werden können. 2. Modulare Architektur 15%. Der zweite Anforderungsblock, in dem 0,75 Punkte erreicht werden können, wird positiv bewertet, wenn ein Referenzprojekte mit einer modularen Architektur entwickelt wurde. 3. Nachweis ETRS89/UTM32 (EPSG: 25832) 5%. Der dritte Anforderungsblock, in dem 0,25 Punkte erreicht werden können, wird positiv bewertet, wenn in Referenzprojekten Erfahrungen mit ETRS89/UTM32 (EPSG: 25832) nachgewiesen werden. 4. Verwendung amtlicher Geobasisdaten 5%. Dieser Anforderungsblock, in dem 0,25 Punkte erreicht werden können, wird positiv bewertet, wenn ein Referenzprojekt unter Verwendung amtlicher Geobasisdaten nachgewiesen werden kann. 5. Responsive Oberfläche / Webdesign 10%. Dieser Anforderungsblock wird mit 0,50 Punkten bewertet, wenn in einem Referenzprojekt eine Anforderung „Responsive Oberfläche / Webdesign“ umgesetzt wurde. 6. Nachweis eines Referenzprojektes in BSI-zertifiziertem RZ 10%. Der sechste Anforderungsblock, in dem 0,50 Punkte erreicht werden können, wird positiv bewertet, wenn ein Referenzprojekt zur Softwareentwicklung für eine BSI-zertifizierte Rechenzentrumsumgebung nachgewiesen wird. 7. Nachweis der Anwendung agiler Methoden 25%. Dieser Anforderungsblock, in dem 1,25 Punkte erreicht werden können, wird positiv bewertet, wenn mindestens in einem Referenzprojekt die An-wendung der agilen Methodik Scrum nachgewiesen wird. 8. Nachweis eines Referenzprojektes mit vergleichbarem Umfang 10%. Im achten Anforderungsblock werden 0,50 Punkte vergeben, sofern mindestens ein Referenzprojekt mit einem Auftragswert von 1.000.000,-- Euro oder mehr nachgewiesen wird. 9. Nachweis Domain Driven Design 10%. Der letzte Anforderungsblock wird mit 0,50 Punkten positiv bewertet, wenn in mindestens einem Referenzprojekt nach den Prinzipien des Domain Driven Design entwickelt wurde. Personalkennzahlen: Mindestanforderung an die Eignung: Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl im letzten …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Verlängerungsoption für den Auftraggeber, die Vertragslaufzeit zweimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet spätestens nach vier Jahren.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer is … ganz lesenLeistung: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, • Erklärungen zur Tariftreue / Zahlung eines Mindestlohnes gem. § 3 HmbVgG, • Erklärungen zur Vertraulichkeit, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) , • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022, • Erklärungen zur DSGVO/Auftragsverarbeitung, • Sicherheitsüberprüfung des eingesetzten Personals gem. § 34 HmbSÜG
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg, Postfach 301741, 20306 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der … ganz lesenDie Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Weitere Informationen/Anforderungen zu Abschnitt 5.1.9 (Eignungskriterien) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Qualifikation des Personals: Mindestanforderung an die Eignung: Die Angaben zu den Personalprofilen 1 und 2 werden daraufhin überprüft, ob mindestens eine Person mit einer Zertifi … ganz lesenWeitere Informationen/Anforderungen zu Abschnitt 5.1.9 (Eignungskriterien) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Qualifikation des Personals: Mindestanforderung an die Eignung: Die Angaben zu den Personalprofilen 1 und 2 werden daraufhin überprüft, ob mindestens eine Person mit einer Zertifizierung „Scrum Master“ oder „Scrum Product Owner“ nachgewiesen wird. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines privilegierten Unterauftragnehmers für die Beurteilung des Teilnahmeantrags. Bewertungskriterium 1 (Gewichtung 15%): Die Angaben zu den Personalprofilen 1 und 2 werden wie folgt bewertet: 5 Punkte, für den Nachweis von 2 Personen mit einer Zertifizierung „Scrum Master“ oder „Scrum Product Owner“, die zusäzlich über eine Zertifizierung als Projektmanager/in verfügen (z.B. PRINCE2, IPMA Level A – D, PMP). 3 Punkte, für den Nachweis von 2 Personen mit einer Zertifizierung „Scrum Master“ oder „Scrum Product Owner“ und davon eine Person mit einer Zertifizierung als Projektmanager/in (z.B. PRINCE2, IPMA Level A – D, PMP). 1 Punkt, für den Nachweis von 2 Personen mit einer Zertifizierung „Scrum Master“ oder „Scrum Product Owner“. Ansonsten 0 Punkte. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer erfolgt die Beurteilung des Teilnahmeantrags in einer Gesamtbetrachtung der Personalprofile. Bewertungskriterium 2 (Gewichtung 15%): Für das Bewertungskriterium 2 „Qualifikation des Personals“ im Bereich „Anwendungsentwicklung“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß folgender Bewertungsregeln. 5 Punkte, sofern mehr als 24 Personen über eine Zertifizierung im Bereich Softwarearchitektur/Softwareentwicklung verfügen (z.B. CPSA-F (ISAQB). 3 Punkte, sofern 10 bis 24 Personen über eine Zertifizierung im Bereich Softwarearchitektur/Softwareentwicklung verfügen (z.B. CPSA-F (ISAQB)). 1 Punkt, sofern 4 bis 9 Personen über eine Zertifizierung im Bereich Softwarearchitektur/Softwareentwicklung verfügen (z.B. CPSA-F (ISAQB)). Ansonsten 0 Punkte. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Personalkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert. Es wird darauf hingewiesen, dass im Teilnahmewettbewerb zunächst nur die Verfügbarkeit qualifizierten Personals beim Bewerber bewertet wird (Bewertungskriterium 1 und 2). Der Auftraggeber behält sich vor, in der zweiten Phase des Wettbewerbs die Qualifikation des für den Einsatz beim Auftraggeber vorgesehenen Personals zu bewerten. Die für die Kriterien zur wirtschaftlich und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vergebenen Punkte werden mit der der dem jeweiligen Kriterium zugeordneten Gewichtung zugeordneten Zahl multipliziert (Bsp. Referenzen: 5 maximal erreichbare Punkte x 50 = 250 Punkte). Auf diese Weise sind bei den Kriterien maximal 500 (Gesamtumsatz) 250 (Referenzen), 100 (Personalkennzahlen), 75 und 75 Punkte (Qualifikation des Personals 1 + 2) zu erreichen. Für die Teilnahmeanträge der geeigneten Bewerber wird aus den jeweils erzielten Punktwerten zur wirtschaftlichen und finanziellen (500 Punkte) sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (500 Punkte) ein Gesamtergebnis „Leistungsfähigkeit“ errechnet. Dazu wird die Gewichtung • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 20% • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 80% angewendet. Auf diese Weise können insgesamt bis zu 500 Punkte erzielt werden. Aufgrund der erreichten Punktzahl bildet die Vergabestelle eine Rangfolge zur Auswahl der Bewerber. Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (Mindestanforderungen an die Eignung) formell und materiell erfüllen, werden 3 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 51 VgV). Die Auswahl der zur Angebotsabga …
Hinweis
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern f … ganz lesenDie Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Teilnahmeantrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können. Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen.Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs im Freitext mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil A – Teilnahmeunterlage). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bewerberfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

89vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (65 Lose mit Angabe)
516.000 €Zuschlagswert im Median
341.500 € – 1,09 Mio. €mittlere Hälfte, 21 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.05.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung df9a6670-07b0-474c-9a06-6f8367cbf074.