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vergebenEU-weitDienstleistungen

Betrieb und bedarfsgerechte Weiterentwicklung psychosozialer Beratungs- und Hilfeangebote für Menschen in psychischen Krisen (Krisendienst)

Bezirk Oberfranken · Bayreuth, Bayern

Aktenzeichen BOF-2025-0282veröffentlicht 18.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 379 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bayreuth.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
6,06 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre01.04.2026 – 31.03.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bayreuth95445, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigxvergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

  • Ressourcen30 %
  • Erfahrung35 %
  • Vernetzung35 %
  • Preis0 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Angebotsfrist 18:00 Uhr
    über xvergabe.de
    vor 12 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 08:00 Uhr
    vor 12 Monaten
  4. Bindefrist endet
    56 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2030
    vor 7 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Betrieb der Leitstelle des Krisendienstes Oberfranken ab dem 01.04.2026

Beschreibung des Loses

Art. 1 des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG) verpflichtet den Bezirk Oberfranken zum Betrieb und zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung von psychosozialen Beratungs- und Hilfeangeboten für Menschen in psychischen Krisen (Krisendienst). Ausgeschrieben wird daher die Fortführung der Leitstelle des Krisendienstes ab dem 01.04.2026 auf die Dauer von zunächst vier Jahren, wobei sich das Vertragsverhältnis jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, wenn nicht spätestens neun Monate vorher ein Vertragspartner gegenüber dem anderen schriftlich erklärt, dass eine Verlängerung nicht erfolgen soll. Der Krisendienst umfasst eine Leitstelle und, daran angegliedert, mobile Dienste, die auf Anforderung durch die Leitstelle vor Ort tätig werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leitstelle entsprechend der Vorgaben des BayPsychKHG und der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften zu betreiben und zusammen mit den mobilen Diensten den Krisendienst Oberfranken zu betreiben. Danach hat die Leitstelle über eine bayernweit einheitliche Rufnummer täglich, sieben Tage die Woche durchgängig von 9:00 Uhr bis 24:00 Uhr (Tagbetrieb) erreichbar und in der Lage zu sein, Menschen in psychischen Krisen und deren Angehörige fachgerecht telefonisch zu beraten, im Bedarfsfall an ambulante und stationäre Versorgungsangebote zu vermitteln oder, soweit erforderlich, die Hilfeleistung der mobilen Fachkräfte des Krisendienstes sicherzustellen. Um den gesetzlich geforderten rund-um-die-Uhr-Betrieb durch die Leitstelle des Bezirks Oberfranken während der Zeit von 0:00 bis 09:00 Uhr (Nachtbetrieb) zu gewährleisten, ist ein Zusammenschluss mit einer oder mehreren Leitstellen weiterer Bezirke möglich.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Ressourcen30 %
Erfahrung35 %
Vernetzung35 %
Preis0 %
Qualität
RessourcenQualität ist das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt L227) aufgeführt.
Qualität
ErfahrungQualität ist das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt L227) aufgeführt.
Qualität
VernetzungQualität ist das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt L227) aufgeführt.
Preis
Der Preis ist kein Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt L227) aufgeführt.

Eignung4 von 4 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Das Unternehmen muss eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe unterhalten oder erklären, dass eine solche im Auftragsfall abgeschlossen wird. Die geforderte Mindestdeckungsumme beträgt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mind. (2-fach max.): 5.000.000 €. … ganz lesenDas Unternehmen muss eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe unterhalten oder erklären, dass eine solche im Auftragsfall abgeschlossen wird. Die geforderte Mindestdeckungsumme beträgt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mind. (2-fach max.): 5.000.000 €. Nachweisführung durch Eigenerklärung; auf gesondertes Verlangen durch entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Eintragung in das Berufs-/Handelsregister, sofern Verpflichtung besteht. Nachweisführung durch Eigenerklärung; auf gesondertes Verlangen durch Gewerbeanmeldung, Berufs-/ Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie-und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nach … ganz lesen- Eintragung in das Berufs-/Handelsregister, sofern Verpflichtung besteht. Nachweisführung durch Eigenerklärung; auf gesondertes Verlangen durch Gewerbeanmeldung, Berufs-/ Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie-und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise. - Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Nachweisführung durch Eigenerklärung; auf gesondertes Verlangen durch Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
31.03.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr,, wenn nicht spätestens neun Monate vorher ein Vertragspartner gegenüber dem anderen schriftlich erklärt, dass eine Verlängerung nicht erfolgen soll.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
xvergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
56 Tage
Angebotsöffnung
27.10.2025, 08:00 Uhr. Nur Vertreter des Auftraggebers.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Frist, bis zu der Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 18.10.2025. Die Beantwortung von Bieterfragen nach Ablauf der Frist bleibt vorbehalten.
Hinweis
Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber … ganz lesenAngebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 850 (Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

10vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 3 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 0 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 47779fd4-0a9f-4fec-a832-83e7179034da.