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vergebenEU-weitDienstleistungen

Betrieb eines Bewerbercenter mit Unterstützung bei der Antragstellung von SGB II-Grundsicherungsleistungen

Landratsamt München - Sachgebiet 1.3.1.2 Zentrale Vergabestelle und Einkauf · München, Bayern

Aktenzeichen 26/1-BWCveröffentlicht 09.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 117 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.10.2026 – 30.09.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München81829, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Zusammensetzung aus Zusammenarbeit, Teilnehmerorientierung und Qualitätsstandard60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über plattform.aumass.de
    vor 4 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 4 Monaten
  4. Bindefrist endet
    50 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 2 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2028
    vor 37 Tagen
  6. Heute

Beschreibung

Das Jobcenter Landkreis München beabsichtigt die Vergabe einer Arbeitsmarktdienstleistung mit dem frei veränderbaren Arbeitstitel „Bewerbercenter (BWC)“ gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III, die der Unterstützung von SGB-II-Leistungsbeziehenden sowohl bei der beruflichen Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt als auch bei der Antragsstellung von SGB II – Grundsicherungsleistungen (sogn. Antragsservice) dienen soll. Ziel der Maßnahme BWC ist die Unterstützung und Aktivierung der Teilnehmer, um damit deren Eingliederungsaussichten zu verbessern, wobei auch Unterstützung bei der Antragsstellung von SGB II – Grundsicherungsleistungen angeboten werden soll.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis40 %
Zusammensetzung aus Zusammenarbeit, Teilnehmerorientierung und Qualitätsstandard60 %
Qualität
Zusammensetzung aus Zusammenarbeit, Teilnehmerorientierung und Qualitätsstandard

Eignung10 von 10 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mitglied in einer Berufsgenossenschaft: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft ist bereits mit dem Angebot vorzulegen. Bewerber, die Ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an.--- vgl. Formblatt L1240 - Eigenerklärung zu Eignung: Mitglied in einer Berufsgenossenschaft https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/AV27BF28-EU
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Um die Leistungsfähigkeit und Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems zu verbessern, benötigen alle Anbieter arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen seit April 2012 eine AZAV Trägerzulassung. Der Nachweis der AZAV-Trägerzulassung ist mit dem Angebot einzureichen.
Eintragung in das Handelsregister
Vorschriftsmäßige Eintragung in das Berufsregister. Die Gewerbeanmeldung und der Berufs-/Handelsregisterauszug ist bereits mit dem Angebot vorzulegen - bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung n … ganz lesenVorschriftsmäßige Eintragung in das Berufsregister. Die Gewerbeanmeldung und der Berufs-/Handelsregisterauszug ist bereits mit dem Angebot vorzulegen - bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. --- Angabe auch im Formblatt L1240 - Eigenerklärung zu Eignung: Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/AV27BF28-EU
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Angabe des Jahresumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages. --- Nachweisführung der Eignung: Die Eignung kann durch Eigenerklärung gem. Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird den Vergabeunterlagen beigefügt und ist unter https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/AV27BF28-EU abrufbar.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe: ---1. bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen, --- 2. mit einer Deckungssumme je Schadensfal … ganz lesenNachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe: ---1. bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen, --- 2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 5.000.000,00 € für Personenschäden --- 3. und mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 5.000.000,00 € für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden), --- 4. wobei die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss. Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter 2. - 4. genannt, ist zusätzlich eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens oder Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass die Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall durch Erhöhung der Deckungssummen oder Erhöhung der Maximierungsleistung an vorstehende Anforderungen angepasst wird. Falls keine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, ist eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens oder Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung, die die unter 1.-4. genannten Anforderungen erfüllt, gewährt wird. ---- Im Fall von Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und/Oder eine entsprechende Bestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.----Der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist mit dem Angebot einzureichen----Nachweisführung der Eignung: Die Eignung kann durch Eigenerklärung gem. Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird den Vergabeunterlagen beigefügt und ist unter https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/AV27BF28-EU abrufbar.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Angabe von 2 vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren (Referenzzeitraum 01.06.2023 bis 31.05.2026) erbrachten wesentlichen Leistungen. Angabe von Bezeichnung der Leistung, Angabe Auftragswert, Erbringungszeitpunkt, Bezeichnung des Au … ganz lesenAngabe von 2 vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren (Referenzzeitraum 01.06.2023 bis 31.05.2026) erbrachten wesentlichen Leistungen. Angabe von Bezeichnung der Leistung, Angabe Auftragswert, Erbringungszeitpunkt, Bezeichnung des Auftraggebers und der jeweiligen Ansprechperson.-----Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters sein.-----Die vom Bieter in der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters.--- Nachweisführung der Eignung: Die Eignung kann durch Eigenerklärung gem. Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird den Vergabeunterlagen beigefügt und ist unter https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/AV27BF28-EU abrufbar.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.--- Nachweisführung der Eignung: Die Eignung kann durch Eigenerklärung gem. Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorläufig nachgewies … ganz lesenErklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.--- Nachweisführung der Eignung: Die Eignung kann durch Eigenerklärung gem. Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird den Vergabeunterlagen beigefügt und ist unter https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/AV27BF28-EU abrufbar.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Die Eignung kann durch Eigenerklärung gem. Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt „Eigene … ganz lesenErklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Die Eignung kann durch Eigenerklärung gem. Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird den Vergabeunterlagen beigefügt und ist unter https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/AV27BF28-EU abrufbar.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
30.09.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 24 Monate (2 Optionen), wenn der Auftraggeber die Wahrnehmung der Optionen spätestens 1 Monat vor dem Vertragsende schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer erklärt. Mit Ablauf der Verlängerung endet der Vertrag ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
plattform.aumass.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
50 Tage
Angebotsöffnung
13.07.2026, 09:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Formblatt L127 "Eigenerkärung Bezug Russland"
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf … ganz lesenGemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße, gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ----- § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 2 Satz 1 GWB. §134Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. ----- Gemäß §135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. ----- Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Zusätzliche Informationen: Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder Vergabeverfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 9 Kalendertage vor Angebotseröffnung eingehen, werden nicht mehr … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Zusätzliche Informationen: Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder Vergabeverfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 9 Kalendertage vor Angebotseröffnung eingehen, werden nicht mehr beantwortet. - - - - - Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die genannte Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen per E-Mail eingegangen sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. - - - - - Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung Bezug Russland" (L127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. - - - - - Gelangt das Angebot eines Unternehmens in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen (Referenznachweise / Versicherungsbescheinigung bzw. Zusicherung der Versicherung / Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der IHK) innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. - - - - Stützt sich ein Bewerber /Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 1 VgV in Anspruch genommen, so muss gemäß § 47 Abs. 2 VgV die Nachweisführung entsprechend den geforderten Nachweisen auch für diese Unternehmen erfolgen. - - - - - Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (Eigenerklärung nach 124/1240 sowie entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. - - - - - Bei Bietern außerhalb Deutschlands sind die geforderten Unterlagen/Bescheinigungen in vergleichbarer Form vorzulegen, so dies in dem Staat, in dem der Bieter niedergelassen ist, nach den Rechtsvorschriften vorgesehen ist. - - - - Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist zusätzlich eine Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot vorzulegen. Bei Beteiligung einer Bietergemeinschaft ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eine unterschriebene Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung im Auftragsfall unter Benennung eines bevollmächtigten Vertreters einzureichen. Die bisher genannten Darstellungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.----- Die Bindefrist wurde auf den 31.08.2026 festgelegt.
Hinweis
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder Vergabeverfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 9 Kalendertage vor Angebotseröffnung eingehen, werden nicht mehr beantwortet. - - - - - Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommuni … ganz lesenFragen zu den Vergabeunterlagen und/oder Vergabeverfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 9 Kalendertage vor Angebotseröffnung eingehen, werden nicht mehr beantwortet. - - - - - Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die genannte Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen per E-Mail eingegangen sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. - - - - - Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung Bezug Russland" (L127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Die Bindefrist wurde auf den 31.08.2026 festgelegt

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

55vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (37 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.07.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1d6de45f-8e90-4ce5-b38d-682b393650ac.