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vergebenEU-weitDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

Betrieb einer Koordinierungsstelle Naturschutzberatung für Landnutzer

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen SMUL-58-008/2025veröffentlicht 24.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 558 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 24.03.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.06.2025 – 31.05.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dresden01097, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Bieterpräsentation40 %
  • Preis60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    über evergabe.sachsen.de
    vor 18 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 18 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2029
    vor 17 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Der AN soll als Anlaufstelle durch Beratung, Qualifizierung und engen Kontakt zu den Naturschutzberaterinnen und Naturschutzberatern diese begleitend unterstützen und somit zur erfolgreichen Umsetzung der Naturschutzberatung und zur Qualitätssicherung beitragen. Durch den AN sind daher folgende Leistungen zu erbringen: - Leistungsbestandteil 1: Grundleistungen und besondere Sachkosten - Leistungsbestandteil 2: Schulungsveranstaltungen für die Naturschutzberaterinnen und Naturschutzberater - organisatorische und inhaltliche Vorbereitung und Durchführung - Leistungsbestandteil 3: Betreuung/Begleitung der Naturschutzberaterinnen und Naturschutzberater in der Praxis - Leistungsbestandteil 4: Aufgaben im Zusammenhang mit der gesamtbetrieblichen Naturschutzberatung (Betriebsplan Natur und Betriebscheck) - Leistungsbestandteil 5: Öffentlichkeitsarbeit für die Naturschutzberatung.

Der Umfang der zu erbringenden Leistung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Bieterpräsentation40 %
Preis60 %
Qualität
Bieterpräsentationfachlicher Vortrag und Gespräch
Preis
Gesamtpreis (brutto)

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
Das Angebot muss zu jedem der nachfolgend aufgeführten Buchstaben (3.3 aa-dd) mindestens eine Referenz/Erklärung/Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzung beinhalten, wobei Eigenerklärungen zugelassen sind. Sofern eine Referenz mehrere der aufgeführten Buchstaben beinhaltet, muss dies deutlich g … ganz lesenDas Angebot muss zu jedem der nachfolgend aufgeführten Buchstaben (3.3 aa-dd) mindestens eine Referenz/Erklärung/Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzung beinhalten, wobei Eigenerklärungen zugelassen sind. Sofern eine Referenz mehrere der aufgeführten Buchstaben beinhaltet, muss dies deutlich gemacht werden. aa) Verhandlungsführung sowie Moderationstätigkeiten, Organisation und Durchführung von Schulungen bb) Fachkenntnisse in den Bereichen • Naturschutz- und Landwirtschaftsförderung in Sachsen • Antragstellung auf Direktzahlungen und Agrarförderungen oder vergleichbar • Naturschutzberatung/-qualifizierung in Sachsen und anderen Bundesländern cc) Orts- und Gebietskenntnisse in Sachsen, Grundkenntnisse in Freilandökologie dd) Zusammenarbeit mit Behörden im Bereich Naturschutz und/oder Landwirtschaft oder anderen Akteuren (Verbände, Vereine etc.) im Bereich Naturschutz und/oder Landwirtschaft oder vergleichbar Es sind nur Referenzen/Erklärungen/Nachweise innerhalb der letzten drei Jahre mit Angabe des Erbringungszeitpunktes und des Empfängers der Leistung einzureichen. Für den Zeitraum von drei Jahren ist der Beginn der jeweilig zugrundliegenden Leistung maßgeblich. Darüber hinaus ist zu benennen, in welchem Umfang die Kriterien im Auftrag angewendet wurden. Die Erklärung sollte pro Doppelbuchstaben eine A4-Seite nicht übersteigen. Darüber hinaus hat der Bieter die Anlage 3 - Selbsterklärung zur Eignung vollständig ausgefüllt und signiert dem Angebot beizufügen. Bei Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmern hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, bzw. jeder Unterauftragnehmer die Anlage 3 - Selbsterklärung zur Eignung dem Angebot beizufügen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2025
Vertragsende
31.05.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch, Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
29.04.2025, 09:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

12vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (15 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 28.04.2025
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.04.2025
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 28.04.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 56fedd14-9ec1-4512-a081-ba08e08e5df0.