Betrieb einer Koordinierungsstelle Naturschutzberatung für Landnutzer
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft · Dresden, Sachsen
Aktenzeichen SMUL-58-008/2025veröffentlicht 24.03.2025erstmals 24.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.06.2025 – 31.05.2029
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.06.2025 – 31.05.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Bieterpräsentation40 %
- Preis60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 20 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 20 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 18 Monatenüber evergabe.sachsen.de
- Öffnung der Angebote 09:00 Uhrvor 18 Monaten
- Vertragsbeginnvor 17 MonatenLaufzeit bis 31.05.2029
- Heute
Beschreibung
Der AN soll als Anlaufstelle durch Beratung, Qualifizierung und engen Kontakt zu den Naturschutzberaterinnen und Naturschutzberatern diese begleitend unterstützen und somit zur erfolgreichen Umsetzung der Naturschutzberatung und zur Qualitätssicherung beitragen. Durch den AN sind daher folgende Leistungen zu erbringen: - Leistungsbestandteil 1: Grundleistungen und besondere Sachkosten - Leistungsbestandteil 2: Schulungsveranstaltungen für die Naturschutzberaterinnen und Naturschutzberater - organisatorische und inhaltliche Vorbereitung und Durchführung - Leistungsbestandteil 3: Betreuung/Begleitung der Naturschutzberaterinnen und Naturschutzberater in der Praxis - Leistungsbestandteil 4: Aufgaben im Zusammenhang mit der gesamtbetrieblichen Naturschutzberatung (Betriebsplan Natur und Betriebscheck) - Leistungsbestandteil 5: Öffentlichkeitsarbeit für die Naturschutzberatung.
Der Umfang der zu erbringenden Leistung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
- 90713000Beratung in UmweltfragenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Bieterpräsentationfachlicher Vortrag und Gespräch
- Preis
- Gesamtpreis (brutto)
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
Das Angebot muss zu jedem der nachfolgend aufgeführten Buchstaben (3.3 aa-dd) mindestens eine Referenz/Erklärung/Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzung beinhalten, wobei Eigenerklärungen zugelassen sind. Sofern eine Referenz mehrere der aufgeführten Buchstaben beinhaltet, muss dies deutlich g … ganz lesenkürzer
Das Angebot muss zu jedem der nachfolgend aufgeführten Buchstaben (3.3 aa-dd) mindestens eine Referenz/Erklärung/Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzung beinhalten, wobei Eigenerklärungen zugelassen sind. Sofern eine Referenz mehrere der aufgeführten Buchstaben beinhaltet, muss dies deutlich gemacht werden. aa) Verhandlungsführung sowie Moderationstätigkeiten, Organisation und Durchführung von Schulungen bb) Fachkenntnisse in den Bereichen • Naturschutz- und Landwirtschaftsförderung in Sachsen • Antragstellung auf Direktzahlungen und Agrarförderungen oder vergleichbar • Naturschutzberatung/-qualifizierung in Sachsen und anderen Bundesländern cc) Orts- und Gebietskenntnisse in Sachsen, Grundkenntnisse in Freilandökologie dd) Zusammenarbeit mit Behörden im Bereich Naturschutz und/oder Landwirtschaft oder anderen Akteuren (Verbände, Vereine etc.) im Bereich Naturschutz und/oder Landwirtschaft oder vergleichbar Es sind nur Referenzen/Erklärungen/Nachweise innerhalb der letzten drei Jahre mit Angabe des Erbringungszeitpunktes und des Empfängers der Leistung einzureichen. Für den Zeitraum von drei Jahren ist der Beginn der jeweilig zugrundliegenden Leistung maßgeblich. Darüber hinaus ist zu benennen, in welchem Umfang die Kriterien im Auftrag angewendet wurden. Die Erklärung sollte pro Doppelbuchstaben eine A4-Seite nicht übersteigen. Darüber hinaus hat der Bieter die Anlage 3 - Selbsterklärung zur Eignung vollständig ausgefüllt und signiert dem Angebot beizufügen. Bei Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmern hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, bzw. jeder Unterauftragnehmer die Anlage 3 - Selbsterklärung zur Eignung dem Angebot beizufügen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2025
- Vertragsende
- 31.05.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.sachsen.de
- Sprache
- Deutsch, Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 29.04.2025, 09:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesenkürzer
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Wilhelm-Buck-Straße 4, 01097 Dresden
- Kontakt
- vergabe@
smekul.sachsen.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SGS Analytics Germany GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 28.04.2025
- BekanntmachungFrist 28.04.2025
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 28.04.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4c910147-8480-4db7-9c7f-b3178331cb4b.