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Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft mit 150 Wohnplätzen für zugewiesene Personen nach dem Aufnahmegesetz Sachsen-Anhalt inklusive sozialer Beratung und Betreuung im Landkreis Saalekreis

Landkreis Saalekreis · Merseburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen VST-162-2024-Buveröffentlicht 25.10.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 712 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre01.01.2026 – 31.12.2030, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Merseburg06217, Saalekreis, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 163 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 23 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    vor 10 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Unterbringung, sowie soziale Beratung und Betreuung von 150 Personen in einer Gemeinschaftsunterkunft

Beschreibung des Loses

Der Auftrag beinhaltet folgende Leistungen: Bereitstellung und der Betrieb einer Gemeinschafts¬unterkunft im Landkreis Saalekreis mit 150 Wohnplätzen für bis zu 150 Personen sowie die soziale Beratung und Betreuung dieser Personen in der Gemeinschaftsunterkunft.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Kosten
genannt

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister einzureichende Unterlagen: -Auszug aus Berufs- oder Handelsregister / Gewerberegister, ggf. Auszug aus Vereinsregister -Erklärungen, über das Vorliegen oder das Ni … ganz lesenZum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister einzureichende Unterlagen: -Auszug aus Berufs- oder Handelsregister / Gewerberegister, ggf. Auszug aus Vereinsregister -Erklärungen, über das Vorliegen oder das Nichtvorliegen von zwingenden und/oder fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB (Formular 124 LD - ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt)
Kriterium
Als Beleg zum Nachweis des Eignungskriteriums sind mit dem Angebot einzureichen: -Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD -Nachweis/Erklärung des Bieters, dass er mindestens ein Jahr vergleichbare Leistungen ausgeführt hat (als vergleichbar gelten z. B. auch Betrieb von Wohnheimen, Pflegeheimen, betre … ganz lesenAls Beleg zum Nachweis des Eignungskriteriums sind mit dem Angebot einzureichen: -Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD -Nachweis/Erklärung des Bieters, dass er mindestens ein Jahr vergleichbare Leistungen ausgeführt hat (als vergleichbar gelten z. B. auch Betrieb von Wohnheimen, Pflegeheimen, betreutes Wohnen, Hotel, etc.). Der Nachweis ist durch Vorlage von mindestens einer unternehmensbezogenen Referenz, die nach Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist oder einer Referenzliste mit Angabe des Ansprechpartners und der Telefonnummer zu erbringen. -Nachweis der Verfügbarkeit eines geeigneten Gebäudes im Fall der Zuschlagserteilung (z. B. durch Eigentumsnachweis oder schriftliche Zusage des Eigentümers/ ggf. Verwalters) -Genehmigung zur Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft oder Eigenerklärung über die Einhaltung der bau-, gesundheits-, brand- und unfallschutzrechtlichen Vorschriften (im Falle der Eigenerklärung sind die Nachweise gemäß Anhang 1 zum Vertrag Punkt 2.3., aus denen hervorgeht, dass die Gemeinschaftsunterkunft den bau-, gesundheits-, brand- und unfallrechtlichen Vorschriften entspricht, dem Auftraggeber spätestens 14 Tage vor Leistungsbeginn zu übergeben)
Kriterium
Als Beleg dazu sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen: -Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (als vergleichbar gelten z. B. auch Betrieb von Wohnheimen, Pflegeheimen, betreutes Wohnen, Hotel, etc.) des letzten Geschäftsjahres
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung d … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Verlängerung des Vertrages um ein Jahr.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
6 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Info … ganz lesen15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens einschließlich der Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie eventueller Nachsendung von weiteren Unterlagen zum Verfahren erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de. Dies betrifft ebenso die Kommunikation zwischen … ganz lesenDie Kommunikation während des Vergabeverfahrens einschließlich der Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie eventueller Nachsendung von weiteren Unterlagen zum Verfahren erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de. Dies betrifft ebenso die Kommunikation zwischen den Unternehmen und der Vergabestelle in der Angebotsphase für das Stellen und Beantworten von Bieterfragen sowie für das Anfordern von weiteren Unterlagen sowie Aufklärungsaufforderungen durch die Vergabestelle in der Auswertungsphase. Hinweis: Die Unternehmen verwenden bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, AnAWeb. Es liegt in alleiniger Verantwortung des Bewerbers/Bieters, sich während des Vergabeverfahrens über Bieterinformationen, eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen sowie Anfragen/Informationen der Vergabestelle auf dem Laufenden zu halten. * Der Landkreis Saalekreis beabsichtigt alle geeigneten Bieter ( siehe Eignungskriterien) zur Abgabe eines Angebote aufzufordern. Es ist vorgesehen, nach Vorlage der Erstangebote mit den Bietern ein Verhandlungsgespräch durchzuführen. Über das Verhandlungsgespräch wird ein Protokoll gefertigt. Im Anschluss an die Verhandlung haben alle Bieter die Möglichkeit, ein verändertes Angebot einzureichen. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VGV vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. * Die Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) sind zu beachten. * Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro netto, für den Bieter der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern.
Hinweis
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere in Zusammenhang mit der Auftragsvergabe erforderliche Unterlagen anzufordern. Diese sind innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist einzureichen. Werden weitere Unterlagen zum Nachweis der Eignung vom Auftraggeber angefordert, sind diese vom Bieter inner … ganz lesenDer Auftraggeber behält sich vor, weitere in Zusammenhang mit der Auftragsvergabe erforderliche Unterlagen anzufordern. Diese sind innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist einzureichen. Werden weitere Unterlagen zum Nachweis der Eignung vom Auftraggeber angefordert, sind diese vom Bieter innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen. * Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens einschließlich der Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie eventueller Nachsendung von weiteren Unterlagen zum Verfahren erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de. Dies betrifft ebenso die Kommunikation zwischen den Unternehmen und der Vergabestelle in der Angebotsphase für das Stellen und Beantworten von Bieterfragen sowie für das Anfordern von weiteren Unterlagen sowie Aufklärungsaufforderungen durch die Vergabestelle in der Auswertungsphase. Hinweis: Die Unternehmen verwenden bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Angeboten das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, AnAWeb. Es liegt in alleiniger Verantwortung des Bewerbers/Bieters, sich während des Vergabeverfahrens über Bieterinformationen, eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen sowie Anfragen/Informationen der Vergabestelle auf dem Laufenden zu halten. * Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro netto, für den Bieter der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

18vergebene Aufträge
1,5Angebote je Los im Median (18 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 9 Meldungen plausibel angegeben

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 25.11.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b660b57a-c418-4503-8b11-9e3104c8bda8.