Betrieb einer behördlichen Poststelle
Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 2026_601_LFU ZSveröffentlicht 04.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 12 Monate
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (134 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 12 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.
- Preis80 %
- Qualität10 %
- Qualität10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −7,3 Punkte |
| 25 % teurer | −16 Punkte |
| 50 % teurer | −26,7 Punkte |
| 100 % teurer | −40 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 04.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Tagen
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 13 Tagen
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 2 Tagennur elektronisch über meinauftrag.rib.de
- Öffnung der Angebote 09:01 Uhrvor 2 Tagen
- Heute
- Bindefrist endetin 3 Monaten90 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung beabsichtigt, die Dienstleistung zum Betrieb der behördlichen Poststelle zu vergeben. Der Dienstleister ist hierbei u. a. für die Entgegennahme eingehender Post aller Postverkehrstypen und deren Verteilung in den an den Standorten befindlichen Etagenverteilräumen sowie die Abholung ausgehender Post aller Postverkehrstypen aus den Etagenverteilräumen und deren Vorbereitung zur Weiterbeförderung verantwortlich. Detaillierte Informationen können der Leistungsbeschreibung der Vertragsunterlagen entnommen werden.
Gegenstand nach CPV
- 64122000Interne BürobotendiensteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Angebotspreis brutto mit einer Gewichtung von 80%
- Qualität
- Konzept Geplanter und ungeplanter Personalausfall mit einer Gewichtung von 10%
- Qualität
- Konzept Personalgestellung bei ungeplantem Personalausfall mit einer Gewichtung von 10%
Eignung2 von 2 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- auf der Vergabeplattform (my.vergabeplattform.berlin.de)Entgegen der Angabe, dass lediglich andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Anwendung finden, sind unter dem oben hinterlegten Verknüpfungslink sämtliche das Vergabeverfahren betreffende Eignungskriterien und Mindestanforderungen hochgeladen. Eine andere technische Möglichkeit besteht aktuell nicht.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 12 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf des ersten Vertragsjahres jeweils um ein Kalenderjahr, längsten jedoch bis zum 31. Dezember 2031.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 90 Tage
- Angebotsöffnung
- 02.11.2026, 09:01 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme# Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 01.04.2027. Dies kann jedoch abweichen. Die Leistungen sind fortlaufend bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erbringen.
- Hinweis
Es gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen, insbesondere die Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers. Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und zur Tariftreue gem. § 9 Abs. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sowie auf die Ver … ganz lesenkürzer
Es gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen, insbesondere die Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers. Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und zur Tariftreue gem. § 9 Abs. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer siehe Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue hingewiesen. Für die Teilnehmer von Bewerber /Bietergemeinschaften sind dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen. Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärung nach § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung abzugeben. Im Auftragsfall sind neben den Besonderen Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und Tariftreue auch die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung, die Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen und die Besonderen Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung
- Anschrift
- Darwinstraße 14-18, 10589 Berlin
- Website
- berlin.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b93c9b99-20a9-4864-897f-781605d1c299.