Betrieb des Inklusionscampingplatzes am Störmthaler See
SEB Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe · Leipzig, Sachsen
Aktenzeichen E32276571veröffentlicht 03.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbKonzVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhrvor 18 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der SEB und die Gemeinde Großpösna planen am Störmthaler See das gemeinsame Stadt-Umland-Projekt. Das im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Sondergebiet für Erholung festgesetzte Entwicklungsgebiet, das sich auf ca. 32 Hektar erstreckt, beinhaltet neben den tatsächlich zu beanspruchenden Teilflächen auch die funktionalen Beziehungen und Verbindungen unter diesen. Die für das Projekt vorgesehene Teilfläche umfasst ca. 9 Hektar und soll als Tourismus- und Freizeitstandort einen überwachten Strandbereich, Restaurant- und Imbissangebote, Spiel- und Verweilplätze, ein Gebäude der Eingliederungshilfe, Urlaubsangebot für alle Menschen, eine Tiertherapie sowie einen inklusiven Campingplatz vereinen.
Neben den Themen der Nachhaltigkeit, dem ökologischen Bauen und dem Einsatz erneuerbarer Energien ist ein zentrales Thema die Auseinandersetzung mit dem Begriff der „doppelten Inklusion“, d. h. es soll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und Urlaub von Menschen mit und ohne Behinderung möglich werden. Für den Tourismus- und Freizeitstandort ist/sind vorgesehen: • Ca. 200 Standplätze für Wohnmobile, Wohnwagen und Zelte, • 6 Ferienhäuser als Urlaubsangebot für schwerstmehrfachbehinderte Gäste, • Gebäude der Eingliederungshilfe, • Gebäude Tiertherapie, • Gebäude Eingangsbereich Campingplatz, • 3 Sanitäreinheiten, • 10 Tiny-Häuser, • Gastronomiegebäude am Strand, • Barrierefreiheit, • Ruhe- und Spielbereiche für alle Besucher • Ökologisch und naturnah. Das Areal ist so angelegt, dass Besucher*innen aller Generationen mit und ohne Beeinträchtigung naturnah und vor allem barrierefrei Urlaub machen können. Von der Familie mit Kleinkind im Kinderwagen, über den/die Senior*in mit Rollator, dem/der Rollstuhlfahrer*in bis hin zum/zur Schwerstmehrfachbehinderten dürfen sich alle Besucher*innen auf eine tolle Zeit am See und vielfältige Freizeitangebote freuen – barrierefrei, naturnah und sicher. Das Motto lautet: Camping für ALLE – Gemeinsam am See! Das Projekt befindet sich aktuell in der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) aller Gewerke. Gegenstand der hiesigen Ausschreibung ist die Schließung eines Pacht- und Betreiberpachtvertrages für den Betrieb des Inklusionscampingplatzes am Störmthaler See. Der SEB ist Zuwendungsempfänger für das Projekt und als solcher auch für die Sicherstellung des künftigen Betriebs des Campingplatzes verantwortlich. Für den Teil des unmittelbaren Campingplatzes sowie der Gastronomie wird ein bereits im Tourismusbereich, der Grünpflege sowie der Gastronomie erfahrenes Unternehmen im Rahmen dieser Ausschreibung zum Betrieb des Inklusionscampingplatzes gesucht. Weitere Einzelheiten, insbesondere zum Leistungsumfangs des Pächters/Betreibers, können der Projekt- und Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen und dem veröffentlichten Vertragsentwurf entnommen werden, den der Auftraggeber mit dem Bestbieter abzuschließen beabsichtigt.
Beschreibung des Loses
Der SEB und die Gemeinde Großpösna planen am Störmthaler See das gemeinsame Stadt-Umland-Projekt. Das im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Sondergebiet für Erholung festgesetzte Entwicklungsgebiet, das sich auf ca. 32 Hektar erstreckt, beinhaltet neben den tatsächlich zu beanspruchenden Teilflächen auch die funktionalen Beziehungen und Verbindungen unter diesen. Die für das Projekt vorgesehene Teilfläche umfasst ca. 9 Hektar und soll als Tourismus- und Freizeitstandort einen überwachten Strandbereich, Restaurant- und Imbissangebote, Spiel- und Verweilplätze, ein Gebäude der Eingliederungshilfe, Urlaubsangebot für alle Menschen, eine Tiertherapie sowie einen inklusiven Campingplatz vereinen.
Neben den Themen der Nachhaltigkeit, dem ökologischen Bauen und dem Einsatz erneuerbarer Energien ist ein zentrales Thema die Auseinandersetzung mit dem Begriff der „doppelten Inklusion“, d. h. es soll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und Urlaub von Menschen mit und ohne Behinderung möglich werden. Für den Tourismus- und Freizeitstandort ist/sind vorgesehen: • Ca. 200 Standplätze für Wohnmobile, Wohnwagen und Zelte, • 6 Ferienhäuser als Urlaubsangebot für schwerstmehrfachbehinderte Gäste, • Gebäude der Eingliederungshilfe, • Gebäude Tiertherapie, • Gebäude Eingangsbereich Campingplatz, • 3 Sanitäreinheiten, • 10 Tiny-Häuser, • Gastronomiegebäude am Strand, • Barrierefreiheit, • Ruhe- und Spielbereiche für alle Besucher • Ökologisch und naturnah. Das Areal ist so angelegt, dass Besucher*innen aller Generationen mit und ohne Beeinträchtigung naturnah und vor allem barrierefrei Urlaub machen können. Von der Familie mit Kleinkind im Kinderwagen, über den/die Senior*in mit Rollator, dem/der Rollstuhlfahrer*in bis hin zum/zur Schwerstmehrfachbehinderten dürfen sich alle Besucher*innen auf eine tolle Zeit am See und vielfältige Freizeitangebote freuen – barrierefrei, naturnah und sicher. Das Motto lautet: Camping für ALLE – Gemeinsam am See! Das Projekt befindet sich aktuell in der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) aller Gewerke. Gegenstand der hiesigen Ausschreibung ist die Schließung eines Pacht- und Betreiberpachtvertrages für den Betrieb des Inklusionscampingplatzes am Störmthaler See. Der SEB ist Zuwendungsempfänger für das Projekt und als solcher auch für die Sicherstellung des künftigen Betriebs des Campingplatzes verantwortlich. Für den Teil des unmittelbaren Campingplatzes sowie der Gastronomie wird ein bereits im Tourismusbe-reich, der Grünpflege sowie der Gastronomie erfahrenes Unternehmen im Rahmen dieser Ausschreibung zum Betrieb des Inklusionscampingplatzes gesucht. Weitere Einzelheiten, insbesondere zum Leistungsumfangs des Pächters/Betreibers, können der Projekt- und Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen und dem veröffentlichten Vertragsentwurf entnommen werden, den der Auftraggeber mit dem Bestbieter abzuschließen beabsichtigt.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Höhe der angebotenen kumulierten Grundpacht: Der Bieter mit der höchsten kumulierten Grundpacht, d.h. mit der höchsten aufsummierten Grundpacht über insgesamt 17 Jahre Vertragslaufzeit (12 Jahre Vertragslaufzeit sowie einmaliges Optionsrecht des Pächters auf eine Vertragsverlängerung von weiteren 5 Jahren) ab Vertragsbeginn (01.01.2026), erhält die höchste Punktzahl (10 ungewichtete Punkte). Angebote, die eine um 50 % geringere kumulierte Grundpacht aufweisen, erhalten in diesem Kriterium 0 Punkte. Für dazwischen liegende Werte werden die Punkte jeweils linear interpoliert und auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Sofern kein Angebot abgegeben wird, das eine um 50 % geringere Grundpacht in Relation zur höchsten Grundpacht aufweist, wird zum Zwecke der Wertung ein entsprechendes Angebot fingiert. Dieses fiktive Angebot erhält dann 0 Punkte. Ab dem 01.01.2028 ist jedoch mindestens die vertraglich vereinbarte Grundpacht (Mindestpachtzins) in Höhe von 113.000 EUR (netto) pro Jahr anzubieten. Daraus ergibt sich eine kumulierte MindestGrundpacht für 17 Jahre Vertragslaufzeit in Höhe von 1.695.000,00 EUR (netto). Die Einhaltung dieser Voraussetzung ist Voraussetzung dafür, dass ein Angebot gewertet werden kann.
- Preis
- Umsatzabhängige Pacht: Die Bieter können darüber hinaus eine umsatzabhängige Pacht anbieten. Gewertet wird der angebotene Prozentsatz. Die volle Punktzahl (10 ungewichtete Punkte) erreicht der Bieter, der eine umsatzabhängige Pacht in Höhe von 10 % anbietet. Je 1 % niedrigerem Prozentsatz wird je 1 Punkt weniger vergeben: 10 % = 10 Pkt.; 9 % = 9 Pkt.; 8 % = 8 Pkt.; 7 % = 7 Pkt.; 6 % = 6 Pkt.; 5 % = 5 Pkt.; 4 % = 4 Pkt.; 3 % = 3 Pkt.; 2 % = 2 Pkt.; 1 % = 1 Pkt.; Ein Bieter der keine umsatzabhängige Pacht anbietet erhält 0 Punkte.
- Qualität
- Konzept zur Leistungserbringung (60 Prozent) mit folgenden Unterkriterien: 1. Business Case und Grundkonzept des Betriebs des Campingplatzes (30 Prozent); 2. Konzept zur Absicherung gegen wirtschaftliche Risiken (10 Prozent); 3. Gastronomiekonzept (10 Prozent) und 4. Veranstaltungskonzept (10 Prozent).
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014; 2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GW … ganz lesenkürzer
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014; 2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen; 3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSorgPflG vorliegen; 4. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 24. Juni 2024 betreffend Sanktionen gegen Russland- Kriterium
1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz (netto) des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; 2. Nachweis des Versicherungsschutzes: Berufshaftpflicht- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit den (Mindest-)Deckungssummen … ganz lesenkürzer
1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz (netto) des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; 2. Nachweis des Versicherungsschutzes: Berufshaftpflicht- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit den (Mindest-)Deckungssummen i.H.v. 5 Mio. € für Personenschäden und 3 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden sowie sonstige Schäden (jeweils zweifach maximiert pro Jahr). Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z.B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflicht- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.- Kriterium
1. Referenzen: Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten 10 Jahre (ab 17. März 2015) im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner und Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes, der Laufzeit und der Anzah … ganz lesenkürzer
1. Referenzen: Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten 10 Jahre (ab 17. März 2015) im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner und Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes, der Laufzeit und der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter mit Behinderung; 2. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2022 bis 2024) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation; Mindestanforderungen Referenzen: mindestens eine Referenz des Bewerbers, die folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt: - Betrieb einer vergleichbaren Einrichtung (bspw. eines Campingplatzes oder einer Beherbergungsstätte) mit einem Gastronomiebetrieb; - bei der Menschen mit Behinderung beschäftigt wurden bzw. werden und; - der Betrieb/ die Leistung wird bzw. wurde für mindestens 36 zusammenhängende Monate erbracht und; - die Leistung wurde bzw. wird innerhalb der letzten 10 Jahre (ab 17.03.2015) erbracht.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bildung krimineller Vereinigungen
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Die Dienstleistungen, die der Bewirtschaftung der Eingliederungshilfe und dem tierpädagogischen Angebot dienen, können vom Auftraggeber zusätzlich beauftragt werden.
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: /
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Ver … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Bewerberbogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihres Teilnahmeantrags verwenden müssen; 2. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufl … ganz lesenkürzer
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Bewerberbogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihres Teilnahmeantrags verwenden müssen; 2. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und jeweils erforderlichen Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Erfolgt durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen; 3. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung); 4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Teilnahmeunterlagen und Angebote; 5. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen; 6. Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben; 7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Bewerbungen und Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig; 8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht gewertet; 9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen; 10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt; 11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb - GEMEINSAM AM SEE“ zu stellen und werden über den im Verfahrensbrief genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (EMail: ralf.jedecke@subreport.de, Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 11. April 2025 (Ortszeit: 16.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen; 12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen; 13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen; 14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von versc …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Riebeckstr. 63, 04317 Leipzig
- Website
- seb-leipzig.de
- Kontakt
- info@
seb-leipzig.de
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 05.05.2025 auf 26.05.2025 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 16d403ed-8e6c-4c62-ade5-0d33737e4c2b.