Betrieb der öffentlichen Beleuchtung sowie Betrieb der Lichtsignalanlagen und Verkehrsanlagen, Verke
Stadt Braunschweig Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle · Braunschweig, Niedersachsen
Aktenzeichen 60-11-66-67-2024veröffentlicht 24.05.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 180 Monate
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- 180 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Braunschweig38114, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (72 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (200 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 14:00 Uhrvor 28 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Braunschweig beabsichtigt, den Betrieb der öffentlichen Beleuchtung sowie den Betrieb von Lichtsignalanlagen und Verkehrsanlagen sowie von Anlagen des Verkehrsmanagements und der Parkraumbewirtschaftung ab dem 01.01.2026 für einen Zeitraum von 15 Jahren neu zu vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb dieser Anlagen im gesamten Stadtgebiet. Der Betreiber ist insbesondere für die technische Betriebsführung, die Instandhaltung, die Erneuerung, den Neu- und Rückbau der Anlagen sowie die Stromlieferung verantwortlich.
Beschreibung des Loses
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb der öffentlichen Beleuchtung sowie der Betrieb der Lichtsignalanlagen und Verkehrsanlagen sowie von Anlagen des Verkehrsmanagements und Parkraumbewirtschaftung in der Stadt Braunschweig. Die Tätigkeit des Betreibers umfasst unter anderem die folgenden Bereiche: • Technische Betriebsführung inkl. der Anlagensteuerung und der Stromlieferung, • Leuchtmittelwechsel; Störungs- und Schadensbeseitigung; Managementtätigkeiten (Beratung der Stadt, Lagerhaltung, Einkauf, Planung, Zuarbeit für KAG-Beiträge), • Festlegung des Turnus für Wartung und Inspektionen, • regelmäßige Instandhaltungsarbeiten und Kontrollen an den angeführten Anlagen, • Garantie der baulichen und elektrotechnischen Sicherheit und Integrität der Anlagen, • Erneuerung der Anlagen nach Abstimmung mit der Stadt, • Sicherstellung, Archivierung und Datenhaltung der über die Verkehrsinfrastruktur sowie des Verkehrsmanagements erhobenen Daten für weitere städtische Anwendungen und Informationssysteme. Nicht Gegenstand der Ausschreibung ist eine Eigentumsübertragung des genutzten Anlagevermögens. Die Stadt Braunschweig ist und bleibt Eigentümerin der angeführten Anlagen. Es ist möglich, dass ein Betriebsübergang vom bisherigen auf den neuen Betreiber vorliegt. Nähere Informationen hierzu werden den Bietern vor Abgabe des indikativen Angebots zur Verfügung gestellt. Eine Abstimmung hierzu erfolgt zudem im Rahmen der Verhandlungen. In diesem Fall übernimmt der Betreiber mit Beginn dieses Vertrages das bei der Stadt bzw. dem früheren Betreiber in den Bereichen der öffentlichen Beleuchtung, Lichtsignalanlagen, Verkehrsmanagement, Verkehrsanlagen sowie Parkraumbewirtschaftung beschäftigte Personal.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Beschreibung
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Vorlage einer Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht gegeben sind. Eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV) wird akzeptiert Eigenerklärung nach Art. 5k der Sanktionsverordnung Eigenerklärung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz Vorlage eine … ganz lesenkürzer
Vorlage einer Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht gegeben sind. Eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV) wird akzeptiert Eigenerklärung nach Art. 5k der Sanktionsverordnung Eigenerklärung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate am Ende der Teilnahmefrist) Vorlage einer Unternehmensdarstellung, aus der insbesondere die bisherige Geschäftstätigkeit im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen, die Mitarbeiteranzahl, die Gesellschaftsstruktur, ggf. die Konzernzugehörigkeit, etwaige Niederlassungen und Beteiligungen an anderen einschlägigen Unternehmen hervorgehen.- Kriterium
Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz sowie zum Umsatz im Tätigkeitsbe-reich des Auftrags (gerundet auf volle 100.000 EUR) des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 10 … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz sowie zum Umsatz im Tätigkeitsbe-reich des Auftrags (gerundet auf volle 100.000 EUR) des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 10 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Ausreichend ist auch der Nachweis einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den oben genannten Mindestsummen geschlossen werden wird Vorlage einer Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate am Ende der Teilnahmefrist)- Kriterium
Referenzprojekte für vergleichbare Leistungen der letzten 5 Jahre mit Angabe der jeweiligen Auftraggeber, Ansprechpartner, Adresse, Telefonnummer des damaligen Auftraggebers für etwaige Nachfragen der Stadt Braunschweig sowie Ausführungen zu Leistungsgegenstand, -umfang und -zeit. Referenzprojekte … ganz lesenkürzer
Referenzprojekte für vergleichbare Leistungen der letzten 5 Jahre mit Angabe der jeweiligen Auftraggeber, Ansprechpartner, Adresse, Telefonnummer des damaligen Auftraggebers für etwaige Nachfragen der Stadt Braunschweig sowie Ausführungen zu Leistungsgegenstand, -umfang und -zeit. Referenzprojekte sind vergleichbar, wenn sie Erfahrungen in den Bereichen Betrieb, Instandhaltung, Erneuerung, Neu- und Umbau von Beleuchtungsanlagen für die öffentliche Beleuchtung sowie von Lichtsignalanlagen, Verkehrsanlagen, Anlagen des Verkehrsmanagements und der Parkraumbewirtschaftungsinfrastruktur umfassen. Angaben zu der dem Bewerber für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden personellen und sachlichen Mittel, mit Ausführungen zur Qualifikation des verantwortlichen Personals. Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers, so muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorlegen, wonach ihm dessen sachliche und/oder personelle Mittel im Fall einer Auftragserteilung zur Verfügung stehen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Die Referenzen für den Betrieb der öffentlichen Beleuchtung müssen insgesamt mindestens einen Umfang von 10.000 Lichtpunkten haben. Die Referenzen für den Betrieb der Lichtsignalanlagen müssen mindestens einen Umfang von 100 Steuergeräten/Lichtsignalanlagen haben. Hinweis: Es müssen beide Mindestvoraussetzungen für den jeweiligen Bereich (öffentliche Beleuchtung und Lichtsignalanlagen) erfüllt werden. Dies ist durch Vorlage mehrerer Referenzen möglich. Insbesondere muss der Betrieb von öffentlicher Beleuchtung und Lichtsignalanlagen nicht in einer gemeinsamen Referenz nachgewiesen werden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtung … ganz lesenkürzer
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 180 Monate
- Verlängerung
- Der Vertrag verlängert sich jeweils um fünf weitere Jahre, es sei denn, die Stadt kündigt den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 205 DAYS
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Nds. beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Leistungen des Auftrags werden im Wege einer Gesamtvergabe ausgeschrieben. Dies liegt zunächst an der besonderen Rolle der Anlagen, insbesondere der Lichtsignalanlagen, für die Verkehrssicherheit, deren ordnungsgemäßer Betrieb bei der Vergabe an einen Dienstleister mit weniger Schnittstellen, H … ganz lesenkürzer
Die Leistungen des Auftrags werden im Wege einer Gesamtvergabe ausgeschrieben. Dies liegt zunächst an der besonderen Rolle der Anlagen, insbesondere der Lichtsignalanlagen, für die Verkehrssicherheit, deren ordnungsgemäßer Betrieb bei der Vergabe an einen Dienstleister mit weniger Schnittstellen, Haftungs- und Gewährleistungslücken in einem einheitlichen Verkehrsraum ermöglicht werden kann. Zudem werden die Tragsysteme sowohl von der Beleuchtung als auch von Lichtsignalanlagen genutzt werden. Vor diesem Hintergrund führt die gemeinsame Ausschreibung zu wirtschaftlich attraktiveren Angeboten, da Ressourcen besser genutzt und Skaleneffekte realisiert werden können. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Zunächst werden sämtliche Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft. Dann wird geprüft, welche Bewerber grundsätzlich die unter Abschnitt III genannten Mindestkriterien der Teilnahmebedingungen erfüllen. Im Falle von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften gilt: Die Leistungsfähigkeit einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft muss insgesamt nachgewiesen werden, d. h. es werden die erforderlichen Unterlagen der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet. Die Zuverlässigkeit und die Leistungsfähigkeit wird für jedes einzelne Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft geprüft. Die Stadt wird auf Basis der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge voraussichtlich drei Bewerber für das weitere Verfahren auswählen. Sofern nur drei Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen, findet keine Begrenzung statt, sondern es werden alle geeigneten Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt. Weniger als drei Bewerber werden nur dann in das weitere Verfahren aufgenommen, wenn weniger als drei Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen. Für den Fall, dass mehr als drei vollständige Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen, findet eine Auswahl einer begrenzten Zahl von Bewerbern statt. Dabei finden folgende Kriterien Anwendung: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (30 %) und technische Leistungsfähigkeit (70 %). Dabei gilt für den Nachweis und die Bewertung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Umsatz des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß Ziffer III.1.2 der Bekanntmachung: Maßgeblich ist der Gesamtjahresumsatz des Bewerbers der letzten drei Geschäftsjahre. Hierbei erhält der Bewerber mit dem höchsten Umsatz 30 Wertungspunkte. Die Bewertung der Umsätze der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Wertungspunkte des Bewerbers = (Umsatz Bewerber / höchster Umsatz) x 30). Für den Nachweis und die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gilt: Wertbare Referenzen des Bewerbers gemäß Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung: Maßgeblich ist die Anzahl der Lichtpunkte der mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Referenzen. Die Anzahl der durch den Bewerber betriebenen Lichtpunkte wird addiert. Hierbei erhält der Bewerber mit der höchsten Anzahl an Lichtpunkten 35 Punkte. Die Bewertung der übrigen Bewerber erfolgt hinsichtlich der Anzahl der von ihnen jeweils betriebenen Lichtpunkte mittels linearer Interpolation (Wertungspunkte Bewerber = (Anzahl der Lichtpunkte des Bewerbers / höchste Anzahl Lichtpunkte) x 35). Wertbare Referenzen des Bewerbers gemäß Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung: Maßgeblich ist die Anzahl der Steuergeräte/Lichtsignalanlagen der mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Referenzen. Die Anzahl der durch den Bewerber betriebenen Steuergeräte wird addiert. Hierbei erhält der Bewerber mit der höchsten Anzahl an Steuergeräten 35 Punkte. Die Bewertung der übrigen Bewerber erfolgt hinsichtlich der Anzahl der Steuergeräte mittels linearer Interpolation (Wertungspunkte Bewerber = (Anzahl der Steuergeräte des Bewerbers/ höchste Anzahl Steuergeräte) x 35). Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Umsatz des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß Ziffer III.1. …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Wendenring 1, 38114 Braunschweig
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- beschaffung@
braunschweig.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 502 (Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Luftfahrzeugen, Eisenbahnen, Straßen und Schifffahrt) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Gebr. Friedrich GmbH & Co. KG7 Zuschläge
- Neue Jadewerft GmbH4 Zuschläge
- Schiffswerft Diedrich GmbH3 Zuschläge
- Turbo-Technik GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- Bootsbau & Yachtservice Wilhelm GmbH2 Zuschläge
- Werft Malz GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7080def5-c81e-4ca1-ab4d-b3ac9588f4ca.