Betrieb der Anwendung eGovSAD
ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen · Gießen, Hessen
Aktenzeichen ekom21-2025-3veröffentlicht 13.06.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Gießen35398, Landkreis Gießen, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.
Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (23 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 17 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die ekom21 erwägt die Beschaffung einer einsatzbereiten Betriebsumgebung einschließlich dazugehöriger Supportleistungen sowie im Zusammenhang stehender Dienstleistungen. Es ist beabsichtigt, den Auftrag an den in der Bekanntmachung angegebene Auftragnehmer zu vergeben.
Beschreibung des Loses
Die ekom21 erwägt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Betriebsleistungen samt weiterer im Zusammenhang stehender Leistungen mit dem in der Bekanntmachung angegebenen Auftraggeber. Das Statistiktool eGovSAD (eGovernment Service- und Analyse-Dashboard) ermöglicht Auswertungen und Analysen von Nutzungsdaten angebotener Dienstleistungen und Onlinedienste. Neben den Online-Nutzungsdaten können zudem auch Offline-Nutzungsdaten eingepflegt werden, wodurch auch alle offline in Anspruch genommenen Dienstleistungen in der Anwendung dargestellt werden können. Als Datenbasis werden hier die Informationen zu Dienstleistungen aus dem Verwaltungsportal Hessen genutzt. Mithilfe einer Schnittstelle können Nutzungsdaten aus Anwendungen, wie zum Beispiel der Digitalisierungsplattform civento, an eGovSAD übermittelt werden. Die Anwendung versetzt Kommunen und Landkreise in die Lage, die Nutzung der Onlineservices zu überwachen. Berechtigte Verantwortliche können unterschiedliche Auswertungsmodule in verschiedenen Darstellungsarten nutzen, um Statistiken zu erstellen. Die Auswertungsmodule bieten nicht nur eine Übersicht der Nutzungen, sondern auch einen detaillierten Einblick, beispielsweise wann und wo ein Onlineservice genutzt oder in welchem Schritt dieser abgebrochen wurde. Durch Exportmöglichkeiten können die Nutzungsdaten später auch als Open Data veröffentlicht werden. eGovSAD ist ein herstellerneutrales System. Alle Hersteller von Online-Modulen, Onlineservice- Portalen und Fachverfahren können Nutzungsdaten an eGovSAD liefern. In der Regel erfolgen die Anfragen zur Anbindung über die Verantwortlichen für Digitalisierung/IT oder Rechenzentren an die Hersteller. Ziel ist eine möglichst vollständige Erfassung der Nutzung sowohl von Online-Services als auch von vor Ort durchgeführten Dienstleistungen einer Kommune. Die ekom21 betreibt die Anwendung eGovSAD (eGovernment Software und Analysedashboard) für ihre Kunden. Die Anwendung soll für die Verbandsmitglieder sowie die Beteiligungen der ekom21 inklusive deren Kunden und Zusammenschlüsse und andere Formen der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit sowie andere Institutionen, die Beschaffungen von der Auftraggeberin vornehmen dürfen, jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbstständigen und unselbstständigen Einrichtungen betrieben werden. Für den Betrieb der Anwendung müssen drei Umgebungen bereitgestellt werden
Der Auftragnehmer muss über nachweisbare Erfahrung im Betrieb von Softwarelösungen verfügen, die in der öffentlichen Verwaltung oder verwaltungsnahen Umgebungen eingesetzt werden. Weiterhin müssen Referenzen im Betrieb von verwaltungsnaher Software vorhanden sein. Der Betrieb der Anwendung muss in einem zertifizierten Rechenzentrum stattfinden. Die zu liefernde Lösung ist ausschließlich in einem Rechenzentrum zu betreiben, welches folgende Anforderungen erfüllt: -ISO/IEC 27001 -Zertifizierung: Das Rechenzentrum muss über eine gültige Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 (Zertifizierung zur Einrichtung, Implementierung, Aufrechterhaltung und kontinuierlichen Verbesserung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS)) verfügen, die die Umsetzung eines Informationssicherheitsmanagementsystems nachweist.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung0 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Hilpertstraße 31, 64295 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag ab … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden. § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Exante-Transparenzbekanntmachung mit der durch den Auftraggeber seine Absicht zum Vertragsabschluss mit dem vorgesehenen Auftragnehmer bekundet. Ein Vertragsschluss ist daher noch nicht erfolgt. 2. Die in der Bekanntmachung angegebenen Werte entsprec … ganz lesenkürzer
1. Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Exante-Transparenzbekanntmachung mit der durch den Auftraggeber seine Absicht zum Vertragsabschluss mit dem vorgesehenen Auftragnehmer bekundet. Ein Vertragsschluss ist daher noch nicht erfolgt. 2. Die in der Bekanntmachung angegebenen Werte entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die Angaben erfolgen nur, weil das Eingabeformular dort zwingend eine Eintragung verlangt. Die tatsächlichen Werte werden nicht bekanntgemacht, weil die berechtigten geschäftlichen Interessen des vorgesehenen Auftragnehmers betroffen sind und die Veröffentlichung den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen würde (vgl. Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Carlo-Mierendorff-Straße 11, 35398 Gießen
- Website
- ekom21.de
- Kontakt
- vergabestelle@
ekom21.de
Bei uns erfasst
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- Lernkatalog 202601.09.2026 · 5 Angebote
- Rahmenvereinbarung Firewallsysteme29.08.2026 · 4 Angebote
- Rahmenvereinbarung Firewallsysteme23.07.2026 · 7 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SINC GmbH14 Zuschläge
- SITS Deutschland GmbH10 Zuschläge
- CGI Deutschland Ltd. & Co. KG3 Zuschläge
- KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft3 Zuschläge
- Microsoft Deutschland GmbH3 Zuschläge
- SAP Deutschland SE & Co KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 79650fbd-4927-4c82-83da-ae51bb8d31fb.