Betreuungsleistung GU Tempest
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen ZV-K2-24-0021000-4121.03veröffentlicht 16.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 16.01.2025 – 15.01.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 2 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre16.01.2025 – 15.01.2027, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Kiel24103, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (26 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Zuschlagskriterium 150 %
- Zuschlagskriterium 250 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 15.01.2027
- Heute
Beschreibung
Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Betreuungsleistung für die Gemeinschaftsunterkunft Tempest, Tempest 25, 24159 Schilksee des Amtes für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Flüchtlinge und Spätaussiedler ab dem 16. Januar 2025. Es handelt sich um eine Containeranlage mit insgesamt 144 Plätzen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Angaben hinsichtlich des benötigten Personaleinsatzes und der zu leistenden Stunden in der Leistungsbeschreibung orientieren sich an Erfahrungswerten der letzten Jahre. Der Bedarf an Personal und Einsatzzeiten wird regelmäßig überprüft und kann angepasst werden. Der Wegfall oder die Erweiterung der zu leistenden Arbeitsstunden berechtigen nicht zu Änderungen der angebotenen Sachkosten. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Landeshauptstadt Kiel ist u.a. für die Akquise, den Betrieb, die Belegung, die Qualitäts- und Leistungskontrolle sowie die Eröffnung und Schließung von Notunterkünften für Asylsuchende, Spätaussiedler und anderer Geflüchteter zuständig. Die Unterbringung in Notunterkünften erfolgt nach § 1 Landesaufnahmegesetz Schleswig-Holstein in Verbindung mit §§ 162, 174, 176 und 220 Landesverwaltungsgesetz. Eine Gemeinschaftsunterkunft (kurz: „GU“) ist eine Unterkunft, in der geflüchtete Menschen durch die Landeshauptstadt Kiel, Amt für Wohnen und Grundsicherung untergebracht werden. Die untergebrachten Personen verpflegen sich selbst. Der*die Betreiber*in hat zur Sicherstellung der Leistungserfüllung regelmäßig interne Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -entwicklung vorzunehmen und diese zu dokumentieren. Der*die Betreiber*in übernimmt keine hoheitlichen Tätigkeiten. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anforderungen an die Unterbringung: ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der*die Betreiber*in organisiert die Unterbringung in Zusammenarbeit mit dem Amt für Wohnen und Grundsicherung der zugewiesenen Personen in dem Vertragsobjekt in eigener Verantwortung. Bei der Unterbringung soll den individuellen Bedürfnissen der untergebrachten Personen Rechnung getragen werden. Sämtliche Räumlichkeiten sind zu kennzeichnen. An den Türen der zur Unterbringung vorgesehenen Räume sind deutlich die Zimmernummer zu beschildern. Alle Steckdosen sind in den für Kinder zugänglichen Räumen mit Kindersicherungen auszustatten. Sämtliche Gemeinschaftsflächen sollen zur Nutzung der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. Für Notfälle ist geeignetes Erste-Hilfe-Material vorzuhalten. Dieses ist enthalten in Verbandskästen nach DIN 13169 oder DIN 13157. Notrufnummern nach Vorgaben des Rahmenhygieneplans sowie Hinweise auf das Beschwerdemanagement und weitere Beratungs- und Hilfeangebote sind in für die Bewohner*innen offen und sichtbar auszuhängen und regelmäßig zu erläutern. Die Informations- und Beratungsbedarfe von besonders schutzbedürftigen Bewohner*innen sind dabei zu beachten.
Beschreibung des Loses
Betreuungsleistung für die Gemeinschaftsunterkunft Tempest, Tempest 25, 24159 Schilksee. Voraussichtliche Eröffnung der Unterkunft zum 16. Januar 2025. Es handelt sich um eine Containeranlage mit insgesamt 144 Plätzen.
Gegenstand nach CPV
- 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Zuschlagskriterium 1Kosten.
- Qualität
- Zuschlagskriterium 2Mit dem Angebot muss ein Konzept (gemäß Bewertungsmatrix) eingereicht werden, in dem der*die Bieter*in darstellt, wie er sich die Übernahme der zu erbringenden Leistung vorstellt. Dabei wird vom Bietenden ein auftragsspezifisches Konzept erwartet, in dem auf folgende Punkte eingegangen wird: Betreuungs- und Beratungsleistungen • Maßnahmen zum Gewaltschutz • Hygiene in den bewohnten Zimmern • Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Kiel • Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 16.01.2025
- Vertragsende
- 15.01.2027
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
- Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf des Vertrages gekündigt wird. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 3x, das heißt, der Vertrag endet spätestens zum 15.01.2030 automatisch, ohne dass es weiterer Schritte seitens der Auftraggeberin bedarf.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
- Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen … ganz lesenkürzer
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| DRK Betreuungsdienste Region Kiel gGmbH, Kiel | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Fleethörn 9, 24103 Kiel
- Website
- kiel.de
- Kontakt
- rathaus@
kiel.de - Auskünfte
- Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412e-vergabe-beschaffung@
gmsh.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 850 (Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 06.09.2024 auf 13.09.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 06.09.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9d585365-f0dd-43d7-b1d1-e02ca77b4574.