Betankung des Fuhrparks der Stadt Speyer
Stadtverwaltung Speyer · Speyer, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen SSPE-2024-0050veröffentlicht 22.07.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.11.2024 – 31.10.2026
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Speyer.
- Ersatzbeschaffung von 4 HanggeräteträgernStruktur-und Genehmigungsdirektion Süd · SpeyerFrist 19.11.2026
- SWS_Mietkleidung/Textilservice/Arbeitsschutzkleidung_2026Stadtwerke Speyer GmbH · SpeyerFrist 12.11.2026
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Rheinland-Pfalz (344 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.11.2024 – 31.10.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Speyer67346, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (23 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.
- Öffnungszeiten der Tankstellen30 %
- Externe Einspeisung der Tankstelle5 %
- Gebühren für Tankkarten etc.30 %
- Preis35 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,2 Punkte |
| 25 % teurer | −7 Punkte |
| 50 % teurer | −11,7 Punkte |
| 100 % teurer | −17,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 27 Monatenüber auftragsboerse.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 27 Monaten
- Vertragsbeginnvor 24 MonatenLaufzeit bis 31.10.2026
- Heute
Beschreibung
Beschaffung von Kraftstoff für den Fuhrpark der Stadt und deren Kleingeräte
Beschreibung des Loses
Die Stadt Speyer schreibt für den Zeitraum 01.11.2024 bis 31.10.2026 mit Verlängerungsoption für die Zeit vom 01.11.2026 bis 31.10.2028 die Betankung aller Fahrzeuge und Geräte der Stadt Speyer aus. Die Betankung muss innerhalb der Stadtgrenze bzw. in geringer Entfernung zu den Standorten der Fahrzeuge möglich sein. Die Tankkarten dürfen nur für den Kauf von Kraftstoffen, Ölen und Ad-Blue freigeschaltet sein.
Es sind folgende Kraftstoffe anzubieten: • Diesel: schwefelfreier Dieselkraftstoff, der der Dieselkraftstoffnorm DIN EN 590 entspricht. Der Dieselkraftstoff erlaubt im Winterzeitraum (November bis März) den Motorbetrieb bis zu einer Mindesttemperatur von -22°C. • Superbenzin: unverbleiter, schwefelfreier Kraftstoff entsprechend der DIN EN 228 für die Verwendung in Ottomotoren. Die Oktanzahl (ROZ) muss mindestens bei 95,0 liegen. • Super E 10: unverbleiter, schwefelfreier Kraftstoff entsprechend der DIN E DIN 51626-1 für die Verwendung in Ottomotoren. Die Oktanzahl (ROZ) liegt bei mindestens 95,0. • Ad-Blue: wässrige Harnstofflösung, bestehend aus 32,5 Prozent reinem Harnstoff und 67,5 Prozent demineralisiertem Wasser
Die zu erwartenden Abnahmemengen betragen geschätzt nach dem Verbrauch Januar 2023 bis Dezember 2023 jährlich: Diesel - ca. 75.000 Liter LKW-Diesel - ca. 30.000 Liter Superbenzin - ca. 13.000 Liter Super E 10 - ca. 5.000 Liter Ad-Blue - ca. 450 Liter als lose Ware (Zapfstelle) bzw. Kanister (anteiliger Bedarf s. u.)
Die genannten Abnahmemengen sind circa Mengen. Es sind Verschiebungen zwischen den einzelnen Positionen möglich. Eine Überschreitung, Unterschreitung oder Verschiebung der Mengen berechtigt nicht zu Veränderungen der Preiskonditionen. Die Stadt Speyer benötigt für ihre Fahrzeuge und ihre mit Verbrennungsmotor betriebenen Geräte 157 Tankkarten. Die Anzahl der Karten kann sich bis zur Auftragsvergabe durch Verkauf bzw. Neukauf von Fahrzeugen verändern. Die Karten sind je Fahrzeug bzw. als Einzelkarte zu kennzeichnen. Zusätzliche oder Ersatzkarten müssen innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Anforderung zur Verfügung gestellt werden.
Gegenstand nach CPV
- 09134220Dieselkraftstoff (EN 590)Hauptgegenstand
- 09132000Benzin
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Öffnungszeiten der Tankstellen
- Qualität
- Externe Einspeisung der Tankstelle
- Qualität
- Gebühren für Tankkarten etc.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Bieter haben zum Nachweis ihrer Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Eigenerklärung zur Eignung (VHB Formblatt 124 LD) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Dieses enthält u. a. Eigenerklärungen bzw. Angaben - über die Eintragung in … ganz lesenkürzer
Bieter haben zum Nachweis ihrer Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Eigenerklärung zur Eignung (VHB Formblatt 124 LD) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Dieses enthält u. a. Eigenerklärungen bzw. Angaben - über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes - darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet - oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde - darüber, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt bzw. keine Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB vorliegen bzw. dass keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstraße von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2.500 € verhängt wurde - zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung - zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Die o. g. Erklärungen sind auf Verlangen der Vergabestelle auch abzugeben für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft. Die im VHB Formblatt 124 LD jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Werden die von der Vergabestelle angeforderten Unterlagen/Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine ausführliche Darstellung findet sich im VHB Formblatt 124 LD, das den Vergabeunterlagen beiliegt.- Kriterium
Bieter haben zum Nachweis ihrer Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Eigenerklärung zur Eignung (VHB Formblatt 124 LD) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Dieses enthält u. a. Eigenerklärungen bzw. Angaben - über den Umsatz des Unt … ganz lesenkürzer
Bieter haben zum Nachweis ihrer Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Eigenerklärung zur Eignung (VHB Formblatt 124 LD) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Dieses enthält u. a. Eigenerklärungen bzw. Angaben - über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Die o. g. Erklärungen sind auf Verlangen der Vergabestelle auch abzugeben für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft. Die im VHB Formblatt 124 LD jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Werden die von der Vergabestelle angeforderten Unterlagen/Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine ausführliche Darstellung findet sich im VHB Formblatt 124 LD, das den Vergabeunterlagen beiliegt.- Kriterium
Bieter haben zum Nachweis ihrer Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Eigenerklärung zur Eignung (VHB Formblatt 124 LD) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Dieses enthält u. a. Eigenerklärungen bzw. Angaben - darüber, dass in den le … ganz lesenkürzer
Bieter haben zum Nachweis ihrer Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Eigenerklärung zur Eignung (VHB Formblatt 124 LD) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Dieses enthält u. a. Eigenerklärungen bzw. Angaben - darüber, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden (drei Referenzen) - darüber, dass die zur Ausführung der Leistung erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen Die o. g. Erklärungen sind auf Verlangen der Vergabestelle auch abzugeben für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft. Die im VHB Formblatt 124 LD jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Werden die von der Vergabestelle angeforderten Unterlagen/Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine ausführliche Darstellung findet sich im VHB Formblatt 124 LD, das den Vergabeunterlagen beiliegt. Die Tankstelle muss mindestens folgenden Öffnungsservice haben: - Montag bis Freitag: 6.00 bis 22.00 Uhr - Samstag/Sonntag und Feiertag: 8.00 bis 22.00 Uhr Insbesondere wegen der Einsatzbereitschaft der städt. Feuerwehr oder sonstiger anderen Einsatzfahrzeuge (z.B. Winterdienst) muss ein 24-h-Service verfügbar sein (Öffnungszeiten oder Tankautomat). Es muss sichergestellt sein, dass die Betankung von mindestens 3 Fahrzeugen der Feuerwehr direkt hintereinander jederzeit im Rahmen der Öffnungszeiten möglich ist. Das An- und Abfahren muss direkt von der Tankstellenausfahrt in jede Fahrtrichtung möglich sein. Dies ist insbesondere für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr unabdingbar. Ebenso muss eine ausreichende Zu- und Abfahrtsmöglichkeit für LKW inkl. Anhänger vorhanden sein. Mindestens jedoch für LKW bis 26 t, 3 Achsen, 12 m Länge (Schleppkurve muss jederzeit freigehalten sein), 4m Höhe und eine Zufahrtssituation mit Böschungswinkel von max. 12 Grad. Eine Zapfsäule für LKW-Diesel ist vorzuhalten. Die Betankungszeit sollte bei 600 Litern max. 6 Minuten betragen. Es wird um Mitteilung gebeten, ob die Tankstelle bei einem Stromausfall auch über fremde Einspeisung in Betrieb gesetzt werden kann, um die Versorgung im Katastrophenfall sichern zu können.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2024
- Vertragsende
- 31.10.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- mit Verlängerungsoption für die Zeit vom 01.11.2026 bis 31.10.2028 Der Auftraggeber erklärt dem Auftragsnehmer bis spätestens 31.05.2026, ob die Option der Verlängerung gezogen wird. Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch und endet für alle Karten der Stadt Speyer inklusive nachträglich bestellter Karten zum Vertragsende nach 4 Jahren am 31.10.2028.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- auftragsboerse.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 22.08.2024, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz , Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung … ganz lesenkürzer
Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Es gelten ausschließlich die Vertrags-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen in der jeweils gültigen Fassung wird in den Vertrag mit einbezogen (§ 29 II VgV). Eine schriftliche Angebotsabgabe ist nicht zugelassen. Schriftlich eingehende Angebote werden ausgeschlossen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Maximilianstraße 100, 67346 Speyer
- Website
- speyer.de
- Kontakt
- vergabe@
stadt-speyer.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 091 (Brennstoffe) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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- Stadtwerke Bad Kissingen GmbH2 Zuschläge
- Stonewin Capital LP2 Zuschläge
- Thüga Energie GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.08.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung de2f095f-daca-4b36-af45-b673fb080b3c.