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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Betankung des Fuhrparks der Stadt Speyer

Stadtverwaltung Speyer · Speyer, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen SSPE-2024-0050veröffentlicht 05.09.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 807 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Speyer.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Rheinland-Pfalz (344 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.11.2024 – 31.10.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Speyer67346, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (23 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Öffnungszeiten der Tankstellen30 %
  • Externe Einspeisung der Tankstelle5 %
  • Gebühren für Tankkarten etc.30 %
  • Preis35 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.10.2026
    vor 24 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Beschaffung von Kraftstoff für den Fuhrpark der Stadt und deren Kleingeräte

Beschreibung des Loses

Die Stadt Speyer schreibt für den Zeitraum 01.11.2024 bis 31.10.2026 mit Verlängerungsoption für die Zeit vom 01.11.2026 bis 31.10.2028 die Betankung aller Fahrzeuge und Geräte der Stadt Speyer aus. Die Betankung muss innerhalb der Stadtgrenze bzw. in geringer Entfernung zu den Standorten der Fahrzeuge möglich sein. Die Tankkarten dürfen nur für den Kauf von Kraftstoffen, Ölen und Ad-Blue freigeschaltet sein.

Es sind folgende Kraftstoffe anzubieten: • Diesel: schwefelfreier Dieselkraftstoff, der der Dieselkraftstoffnorm DIN EN 590 entspricht. Der Dieselkraftstoff erlaubt im Winterzeitraum (November bis März) den Motorbetrieb bis zu einer Mindesttemperatur von -22°C. • Superbenzin: unverbleiter, schwefelfreier Kraftstoff entsprechend der DIN EN 228 für die Verwendung in Ottomotoren. Die Oktanzahl (ROZ) muss mindestens bei 95,0 liegen. • Super E 10: unverbleiter, schwefelfreier Kraftstoff entsprechend der DIN E DIN 51626-1 für die Verwendung in Ottomotoren. Die Oktanzahl (ROZ) liegt bei mindestens 95,0. • Ad-Blue: wässrige Harnstofflösung, bestehend aus 32,5 Prozent reinem Harnstoff und 67,5 Prozent demineralisiertem Wasser

Die zu erwartenden Abnahmemengen betragen geschätzt nach dem Verbrauch Januar 2023 bis Dezember 2023 jährlich: Diesel - ca. 75.000 Liter LKW-Diesel - ca. 30.000 Liter Superbenzin - ca. 13.000 Liter Super E 10 - ca. 5.000 Liter Ad-Blue - ca. 450 Liter als lose Ware (Zapfstelle) bzw. Kanister (anteiliger Bedarf s. u.)

Die genannten Abnahmemengen sind circa Mengen. Es sind Verschiebungen zwischen den einzelnen Positionen möglich. Eine Überschreitung, Unterschreitung oder Verschiebung der Mengen berechtigt nicht zu Veränderungen der Preiskonditionen. Die Stadt Speyer benötigt für ihre Fahrzeuge und ihre mit Verbrennungsmotor betriebenen Geräte 157 Tankkarten. Die Anzahl der Karten kann sich bis zur Auftragsvergabe durch Verkauf bzw. Neukauf von Fahrzeugen verändern. Die Karten sind je Fahrzeug bzw. als Einzelkarte zu kennzeichnen. Zusätzliche oder Ersatzkarten müssen innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Anforderung zur Verfügung gestellt werden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Öffnungszeiten der Tankstellen30 %
Externe Einspeisung der Tankstelle5 %
Gebühren für Tankkarten etc.30 %
Preis35 %
Qualität
Öffnungszeiten der Tankstellen
Qualität
Externe Einspeisung der Tankstelle
Qualität
Gebühren für Tankkarten etc.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2024
Vertragsende
31.10.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
mit Verlängerungsoption für die Zeit vom 01.11.2026 bis 31.10.2028 Der Auftraggeber erklärt dem Auftragsnehmer bis spätestens 31.05.2026, ob die Option der Verlängerung gezogen wird. Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch und endet für alle Karten der Stadt Speyer inklusive nachträglich bestellter Karten zum Vertragsende nach 4 Jahren am 31.10.2028.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz , Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung … ganz lesenDas Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Es gelten ausschließlich die Vertrags-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen in der jeweils gültigen Fassung wird in den Vertrag mit einbezogen (§ 29 II VgV). Eine schriftliche Angebotsabgabe ist nicht zugelassen. Schriftlich eingehende Angebote werden ausgeschlossen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
B2Mobility GmbH, Bochum1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 091 (Brennstoffe) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

30vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (83 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 9 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 22.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 29eacfa3-d833-48b0-b101-1af1ea185026.