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Besucher-Service in touristischen Einrichtungen der Hansestadt Wismar in drei Losen (losweise Vergabe)

Hansestadt Wismar, Rechtsamt · Wismar, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen OV 34/2025veröffentlicht 08.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 451 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Mecklenburg-Vorpommern.

Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Mecklenburg-Vorpommern (2 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.12.2025 – 30.11.2027
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-mv.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 107 Tage (38 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (55 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-mv.de
    vor 15 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 08:00 Uhr
    vor 15 Monaten
  4. Bindefrist endet
    15 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2027
    vor 11 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Besucher-Service in touristischen Einrichtungen der Hansestadt Wismar in drei Losen (losweise Vergabe). Los I: St.-Marien-Kirche, St.-Marien-Kirchhof 1, 23966 Wismar, St.-Georgen-Kirche, St. Georgen-Kirchhof 1 A, 23966 Wismar Los II: Welt-Erbe-Haus, Lübsche Straße 23, 23966 Wismar Los III: Stadtgeschichtliches Museum der Hansestadt Wismar im Schabbell, Schweinsbrücke 6/8, 23966 Wismar

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Besucher-Service in touristischen und musealen Einrichtungen der Hansestadt Wismar": - Los I: St.-Marien-Kirchturm und Aussichtsplattform der St.-Georgen-Kirche

Die Hansestadt Wismar betreibt in unterschiedlichen Objekten touristische Einrichtungen. Der Besucher-Service hat die Räumlichkeiten, baulichen Anlagen und Freiräume zu beaufsichtigen, ist für die Durchsetzung der geltenden Entgeltordnungen verantwortlich, gewährt Sicherheit und Ordnung auf und in den Ausstellungsgeländen bzw. -räumen und ermöglicht den Gästen einen angenehmen Ausstellungsbesuch.

2 Jahre–
2
Besucher-Service in touristischen und musealen Einrichtungen der Hansestadt Wismar, Los II: Welt-Erbe-Haus

Die Hansestadt Wismar betreibt in unterschiedlichen Objekten touristische Einrichtungen. Der Besucher-Service hat die Räumlichkeiten, baulichen Anlagen und Freiräume zu beaufsichtigen, ist für die Durchsetzung der geltenden Entgeltordnungen verantwortlich, gewährt Sicherheit und Ordnung auf und in den Ausstellungsgeländen bzw. -räumen und ermöglicht den Gästen einen angenehmen Ausstellungsbesuch.

2 Jahre–
3
Besucher-Service in touristischen und musealen Einrichtungen der Hansestadt Wismar, Los III: Stadtgeschichtliches Museum Wismar - SCHABBELL

Die Hansestadt Wismar betreibt in unterschiedlichen Objekten touristische Einrichtungen. Der Besucher-Service hat die Räumlichkeiten, baulichen Anlagen und Freiräume zu beaufsichtigen, ist für die Durchsetzung der geltenden Entgeltordnungen verantwortlich, gewährt Sicherheit und Ordnung auf und in den Ausstellungsgeländen bzw. -räumen und ermöglicht den Gästen einen angenehmen Ausstellungsbesuch.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
KostenAngebotssumme - Preis

Eignung5 von 5 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
1. Referenzobjekte: Auflistung von fünf prüfbaren Referenzobjekten, nicht älter als drei Jahre (Tätigkeitsschwerpunkte: Besucher-Service, Kassendienstleistungen, Empfangsdienst, didaktische Ausstellungspräsentation, sowie Aufsicht und zentrale operative Organisation über einen Einsatzleiter vor Ort) … ganz lesen1. Referenzobjekte: Auflistung von fünf prüfbaren Referenzobjekten, nicht älter als drei Jahre (Tätigkeitsschwerpunkte: Besucher-Service, Kassendienstleistungen, Empfangsdienst, didaktische Ausstellungspräsentation, sowie Aufsicht und zentrale operative Organisation über einen Einsatzleiter vor Ort).Diese Auflistung muss enthalten: Leistungsgegenstand, Leistungsort, Leistungszeitraum, Adresse, Vor- und Zuname der Ansprechpartnerin/des Ansprechpartners, Telefonnummer und Mailadresse der Ansprechpartnerin/des Ansprechpartners.Die genannten Kontaktpersonen müssen einer möglichen Kontaktaufnahme zu Referenzzwecken entsprochen haben. 2. Befähigungsnachweise - Ersthelfer-Lehrgang für das gesamte eingesetzte Personal (nicht älter als zwei Jahre), - Ausgebildeter Brandschutzhelfer ( Als entsprechender Nachweis findet eine verbindliche Anmeldung der Mitarbeitenden zu einem Erste-Hilfe-Lehrgang ebenfalls Anerkennung, der spätestens vier Wochen nach Beginn der Vertragslaufzeit startet.) - Ausgebildeter Evakuierungshelfer (Der Nachweis erfolgt mit Vergabe der ausgeschriebenen Leistung bzw. spätestens mit Beginn der Vertragslaufzeit. Als entsprechender Nachweis findet eine verbindliche Anmeldung der Mitarbeitenden zu einem Erste-Hilfe-Lehrgang ebenfalls Anerkennung, der spätestens vier Wochen nach Beginn der Vertragslaufzeit startet.) - Stadtführer-Zertifikat von einem eingesetzten Mitarbeitenden im Los I. (Nachweis einer Ausbildung über die Volkshochschule Nordwestmecklenburg oder über das EU-Projekt JOHANNA zum Nachweis zu bringen. Alternativ ist die Bereitschaft zu erklären, an dem nächsten Ausbildungsgang teilzunehmen, der stattfinden wird. - Los I, Eigenerklärung zur Beibringung des Nachweises einer handwerklichen Ausbildung für den Mitarbeiter, der für den Bereich "Ziegelei" im Objekt Kirchturm von St. Marien zuständig ist. Die Mitarbeitenden für den Bereich "Turmführungen" (im gleichen Objekt) müssen körperlich besonders belastbar sein. - Eigenerklärung zur Beibringung des Nachweises "Führungen durch das Welt-Erbe-Haus". Los II, Objekt Welt-Erbe-Haus: die eingesetzten Mitarbeitenden müssen in der Lage sein, durch das Welt-Erbe-Haus zu führen. Als Nachweis für diese Eignung wird eine Bestätigung der Hansestadt Wismar, Amt für nachhaltige Stadtentwicklung, Projektmanagement und Welterbe gefordert. Diese Bestätigung wird auf Anfrage und nach Prüfung durch das o. g. Amt ausgestellt. - Eigenerklärung zur Interventionszeit des Einsatzleiters/der Einsatzleiterin (siehe Anlage "Ausführliche Leistungsbeschreibung" für jedes Los, jeweils Punkt 2.2) - Betriebshaftpflicht mit Versicherungssummen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sowie für das Abhandenkommen bewachter Sachen und Schlüsselrisiko.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Eingesetzte Personal verfügt über eine mehrjährige Berufserfahrung in vergleichbaren Objekten (Kultur- bzw.Museumseinrichtungen und Ausstellungen). - Alle Mitarbeitenden, die zum Einsatz kommen, müssen die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen. Dies ist gegebenenfalls durch das … ganz lesen- Eingesetzte Personal verfügt über eine mehrjährige Berufserfahrung in vergleichbaren Objekten (Kultur- bzw.Museumseinrichtungen und Ausstellungen). - Alle Mitarbeitenden, die zum Einsatz kommen, müssen die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen. Dies ist gegebenenfalls durch das deutsche Sprachdiplom Stufe 2 (Stufe GER B2/C1) nachzuweisen. - Können in englischer Sprache touristische Auskünfte erteilen.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
- Handelsregisterauszug
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung zur Eignung - Eigenerklärung Russland-Sanktionen - Eigenerklärung Informationen zum Bieter - Erklärung Vereinbarung nach TVgG M-V
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2025
Vertragsende
30.11.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-mv.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
15 Wochen
Angebotsöffnung
14.08.2025, 08:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Bedingungen für die Ausführung des Auftrages sind in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern Vergabekammer, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechte … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXRBYYAYRED

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 925 (Dienstleistungen von Bibliotheken, Archiven, Museen und anderen kulturellen Einrichtungen) in Mecklenburg-Vorpommern gibt es in den letzten 24 Monaten nur 9 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bb6a2bb7-b8fb-4e21-9301-ac626735d092.