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Frist abgelaufenEU-weitPlanung

Bestimmung von organischen Spurenstoffen in Schwebstoffen zur Trendermittlung 2025

Landesamt für Umwelt · Mainz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen LfU_13_01/2025veröffentlicht 24.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 590 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
7 Monate05.05.2025 – 30.11.2025
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mainz55116, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Erforderlichlandesverwaltung.vergabe.rlp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (102 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landesamt für Umwelt
    vor 20 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über landesverwaltung.vergabe.rlp.de
    vor 19 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 19 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2025
    vor 18 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Das Landesamt für Umwelt des Landes Rheinland-Pfalz (LfU), welches hier als Auftraggeber (AG) auftritt, untersucht auf Basis der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2013/39/EU des eu-ropäischen Parlamentes und des Rates vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG) und der Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern vom 20. Juni 2016 (OGewV) Fließgewässer u.a. auf organische Spurenstoffe. Die Messverpflichtungen basieren auf dem Rheinmessprogramm Chemie 2021 - 2026, der Internationalen Kommission zum Schutze der Mosel und der Saar (IKSMS), der Oberflächen-gewässerverordnung (OGewV) sowie weiterer Messprogramme im Bereich des Landes Rhein-land-Pfalz. Im Rahmen dieser Messprogramme sollen Schwebstoffe auf ausgewählte organische Spuren-stoffe analysiert werden. Das LfU gewinnt zu diesen Zwecken regelmäßig Schwebstoffproben. Das LfU übernimmt hier-bei die Koordinierung der Probenahmen und lagert diese bis zur Analytik in seinem Labor in Mainz (55122). Da das Labor des LfU nicht auf die Durchführung der gesamten Analytik einge-richtet ist, muss ein Teil an einen externen Dritten beauftragt werden. Ziel ist es, für das Jahr 2025 eine Vereinbarung mit einem externen Dritten (AN) abzuschlie-ßen, damit der AG im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Leistungen repräsentative Ana-lysenergebnisse der zu untersuchenden Schadstoffe in der Matrix "Schwebstoff" erhält.

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Schwebstoffe Trend Allgemein

Die Leistung ist in drei Lose aufgeteilt. Los-Nummer / Los-Bezeichnung 1 / Schwebstoffe Trend Allgemein 2 / Schwebstoffe Trend Dioxine 3 / Schwebstoffe Zinnorganika 5.2 Umfang (1) Probenanzahl: Der AG kalkuliert mit dem in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) und 302c (Los 3) angegebenen Probenanzahl (Obergrenze). Die jeweilige Anzahl stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die Vereinbarung wird ohne verbindliche Mindestabnahmemengen abge-schlossen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung der in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) und 302c (Los 3) genannten Probenanzahl besteht nicht. Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Probenanzahl während der Vertragslaufzeit er-höht, wird hiermit vereinbart, dass in solchen Fällen nach Herstellung des gegenseitigen Einvernehmens der Vertragsparteien die Möglichkeit besteht, die jeweiligen Obergrenzen eines Loses auf Basis der bestehenden Pauschalsätze und des bestehenden Vertrages aufzustocken. Aufstockungen sind in Ihrer Gesamtheit bis maximal 25 Prozent je Los, be-zogen auf das Gesamtvolumen der Probenanzahl, ohne Durchführung eines neuen wett-bewerblichen Vergabeverfahrens möglich. (2) Substanzen: Der AG kalkuliert mit den in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) und 302c (Los 3) angegebenen Substanzumfang. Die Vereinbarung wird ohne verbindliche Mindestabnahmemengen abgeschlossen. Ein Anspruch des AN auf Erbringung der in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) und 302c (Los 3) genannten Substanzen besteht nicht. Die Parteien vereinbaren, dass der Leistungsumfang je Los um zusätzliche zu untersu-chende Substanzen nachträglich erweitert werden kann, soweit gegenseitiges Einverneh-men hierüber hergestellt wird. Die Erweiterung des Leistungsumfangs je Los setzt zudem voraus, dass die zusätzlich zu untersuchenden Substanzen eine ähnliche chemische Struktur wie die in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) oder 302c (Los 3) festge-legten Substanzen aufweisen müssen und die Notwendigkeit ihrer Bestimmung bei Ab-schluss der Vereinbarung dem AG noch nicht bekannt war. Die Preisbildung dieser Artikel erfolgt sodann im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens losabhängig zwischen Auftrag-geber und Auftragnehmer ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens. Diese Er-gänzungen sind ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens nur zulässig, wenn der Wert aller Ergänzungen maximal 25 Prozent bezogen auf den ursprünglichen Auf-tragswert beträgt.

7 Monate–
2
Schwebstoffe Trend Dioxine

Die Leistung ist in drei Lose aufgeteilt. Los-Nummer / Los-Bezeichnung 1 / Schwebstoffe Trend Allgemein 2 / Schwebstoffe Trend Dioxine 3 / Schwebstoffe Zinnorganika 5.2 Umfang (1) Probenanzahl: Der AG kalkuliert mit dem in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) und 302c (Los 3) angegebenen Probenanzahl (Obergrenze). Die jeweilige Anzahl stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die Vereinbarung wird ohne verbindliche Mindestabnahmemengen abge-schlossen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung der in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) und 302c (Los 3) genannten Probenanzahl besteht nicht. Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Probenanzahl während der Vertragslaufzeit er-höht, wird hiermit vereinbart, dass in solchen Fällen nach Herstellung des gegenseitigen Einvernehmens der Vertragsparteien die Möglichkeit besteht, die jeweiligen Obergrenzen eines Loses auf Basis der bestehenden Pauschalsätze und des bestehenden Vertrages aufzustocken. Aufstockungen sind in Ihrer Gesamtheit bis maximal 25 Prozent je Los, be-zogen auf das Gesamtvolumen der Probenanzahl, ohne Durchführung eines neuen wett-bewerblichen Vergabeverfahrens möglich. (2) Substanzen: Der AG kalkuliert mit den in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) und 302c (Los 3) angegebenen Substanzumfang. Die Vereinbarung wird ohne verbindliche Mindestabnahmemengen abgeschlossen. Ein Anspruch des AN auf Erbringung der in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) und 302c (Los 3) genannten Substanzen besteht nicht. Die Parteien vereinbaren, dass der Leistungsumfang je Los um zusätzliche zu untersu-chende Substanzen nachträglich erweitert werden kann, soweit gegenseitiges Einverneh-men hierüber hergestellt wird. Die Erweiterung des Leistungsumfangs je Los setzt zudem voraus, dass die zusätzlich zu untersuchenden Substanzen eine ähnliche chemische Struktur wie die in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) oder 302c (Los 3) festge-legten Substanzen aufweisen müssen und die Notwendigkeit ihrer Bestimmung bei Ab-schluss der Vereinbarung dem AG noch nicht bekannt war. Die Preisbildung dieser Artikel erfolgt sodann im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens losabhängig zwischen Auftrag-geber und Auftragnehmer ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens. Diese Er-gänzungen sind ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens nur zulässig, wenn der Wert aller Ergänzungen maximal 25 Prozent bezogen auf den ursprünglichen Auf-tragswert beträgt.

7 Monate–
3
Schwebstoffe Zinnorganika

Die Leistung ist in drei Lose aufgeteilt. Los-Nummer / Los-Bezeichnung 1 / Schwebstoffe Trend Allgemein 2 / Schwebstoffe Trend Dioxine 3 / Schwebstoffe Zinnorganika 5.2 Umfang (1) Probenanzahl: Der AG kalkuliert mit dem in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) und 302c (Los 3) angegebenen Probenanzahl (Obergrenze). Die jeweilige Anzahl stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die Vereinbarung wird ohne verbindliche Mindestabnahmemengen abge-schlossen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung der in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) und 302c (Los 3) genannten Probenanzahl besteht nicht. Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Probenanzahl während der Vertragslaufzeit er-höht, wird hiermit vereinbart, dass in solchen Fällen nach Herstellung des gegenseitigen Einvernehmens der Vertragsparteien die Möglichkeit besteht, die jeweiligen Obergrenzen eines Loses auf Basis der bestehenden Pauschalsätze und des bestehenden Vertrages aufzustocken. Aufstockungen sind in Ihrer Gesamtheit bis maximal 25 Prozent je Los, be-zogen auf das Gesamtvolumen der Probenanzahl, ohne Durchführung eines neuen wett-bewerblichen Vergabeverfahrens möglich. (2) Substanzen: Der AG kalkuliert mit den in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) und 302c (Los 3) angegebenen Substanzumfang. Die Vereinbarung wird ohne verbindliche Mindestabnahmemengen abgeschlossen. Ein Anspruch des AN auf Erbringung der in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) und 302c (Los 3) genannten Substanzen besteht nicht. Die Parteien vereinbaren, dass der Leistungsumfang je Los um zusätzliche zu untersu-chende Substanzen nachträglich erweitert werden kann, soweit gegenseitiges Einverneh-men hierüber hergestellt wird. Die Erweiterung des Leistungsumfangs je Los setzt zudem voraus, dass die zusätzlich zu untersuchenden Substanzen eine ähnliche chemische Struktur wie die in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) oder 302c (Los 3) festge-legten Substanzen aufweisen müssen und die Notwendigkeit ihrer Bestimmung bei Ab-schluss der Vereinbarung dem AG noch nicht bekannt war. Die Preisbildung dieser Artikel erfolgt sodann im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens losabhängig zwischen Auftrag-geber und Auftragnehmer ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens. Diese Er-gänzungen sind ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens nur zulässig, wenn der Wert aller Ergänzungen maximal 25 Prozent bezogen auf den ursprünglichen Auf-tragswert beträgt.

7 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: 1) er über einschlägige analy-tische Erfahrung in Bezug auf die Analytik der in dieser Ausschreibung je Los beschriebenen Einzelsubstanzen in Schwebstoffen/Sedime … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: 1) er über einschlägige analy-tische Erfahrung in Bezug auf die Analytik der in dieser Ausschreibung je Los beschriebenen Einzelsubstanzen in Schwebstoffen/Sedimenten im Rahmen der geforderten Bestimmungsgrenzen verfügt. Zum Nachweis dieses Eignungskriteriums muss der Bieter mindestens zwei (2) mit dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand je Los vergleichbare Referenzprojekte mit seinem Angebot einreichen; dafür ist je Referenz eine entsprechende Erklärung unter Nutzung des Formulars 311 mit dem Angebot abzugeben. Vergleichbar sind insbesondere solche Referenzen, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen: a) Vertragsende nach dem 01.01.2018 b) Probenanzahl bzw. bei mehrjährigen Verträgen durchschnittliches jährliches Probenvolumen von mind. 40 Proben c) abgeschlossen oder bei zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch laufenden Projekten Vertragsbeginn vor 7/2024 d) vergleichbar mit den in dieser Ausschreibung je Los gegenständlichen Substanzen bzw. der angebotenen Analysemethoden / -verfahren und Bestimmungsgrenzen Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder. 2) er im Rahmen des geforderten Qualitätsmanagementverfahrens einen Qualitätsmanagementbeauftragten einsetzen wird. 3) er über ausreichende geeignete Laborpersonalkapazitäten sowie qualitativ / technisch geeignete Gerätschaften zur Erfüllung des Auftrags verfügt. 4) er im Rahmen der Leistungserbringung ein Qualitätsmanagementverfahren anwenden wird, das den in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen entspricht. Als Nachweis zu 4) dieses Eignungskriteriums muss der Bieter eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 für die einzusetzenden Analysenverfahren sowie das Qualitätsmanagementverfahren vorweisen. Hierzu muss er ein Scan der Zertifizierungsurkunde mit seinem Angebot einreichen. 5) er einer Kontrolle / Begehung seiner zum Einsatz kommenden Laboratorien durch den Auftraggeber zustimmt. Die Kontrolle / Begehungen bezieht sich auf die technische Leistungsfähigkeit, die Untersuchungsmöglichkeit und die Vorkehrungen im Rahmen des Qualitätsmanagementverfahrens. Sofern der Bieter den Einsatz von Unterauftragnehmern plant, bezieht sich die Kontrolle / Begehung auch auf diese Bereiche; hierzu hat der Bieter im Vorfeld seiner Angebotsabgabe auch die Zustimmung des zum Einsatz geplanten Unterauftragnehmer einzuholen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber nicht verpflichtet ist eine Kontrolle / Begehung durchzuführen; sondern der Auftraggeber behält es sich hiermit vor, eine solche Kontrolle / Begehung unter Einhaltung der wettbewerblichen Gesichtspunkte durchzuführen. Eine Begehung / Kontrolle kommt nur bei den Bietern zum Tragen, deren Angebote bezuschlagt werden sollen. Eine generelle Begehung / Kontrolle aller Bieter, welche ein Angebot abgegeben haben, ist nicht vorgesehen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
05.05.2025
Vertragsende
30.11.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
28.03.2025, 10:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYFQM Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) ist zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabev … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPDYYHYFQM Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) ist zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de). Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese bis zum 20.03.2025 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

266vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (239 Lose mit Angabe)
207.221 €Zuschlagswert im Median
92.476 € – 482.144 €mittlere Hälfte, 120 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b3299b81-e652-46d4-bc38-4e72f258c491.