Bestattungs- und Friedhofsleistungen für die Stadt Marktoberdorf
Stadt Marktoberdorf · Marktoberdorf, Bayern
Aktenzeichen AV2303E8-EUveröffentlicht 20.08.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 18.11.2024 – 17.11.2026
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre18.11.2024 – 17.11.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Marktoberdorf87616, Landkreis Ostallgäu, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.
- A) Darlegung der fachspezifischen Kenntnisse und Erfahrung der für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Mitarbeiter, unter Nennung von konkreten Angaben im Hinblick auf die nachfolgend genannten Punkte (mit Unterkriterien)75 %
- B) Preisliches Angebot25 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,3 Punkte |
| 25 % teurer | −5 Punkte |
| 50 % teurer | −8,3 Punkte |
| 100 % teurer | −12,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhrvor 26 Monaten
- Vertragsbeginnvor 24 MonatenLaufzeit bis 17.11.2026
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Marktoberdorf plant die Vergabe für die Durchführung von Bestattungsarbeiten und Dienstleistungen in den städtischen Friedhöfen. Hierzu gehören der städtische Schlossberg-Friedhof in Marktoberdorf, der Friedhof im Stadteil Geisenried, der Friedhof bei der St. Magnus Kirche im Stadtteil Leuterschach sowie die städtischen Leichenhäuser in Marktoberdorf und in den Stadtteilen Geisenried, Sulzschneid und Thalhofen a.d. Wertach.
Beschreibung des Loses
Durchführung von Bestattungs- und Friedhofsleistungen für die Stadt Marktoberdorf. Der Auftragnehmer handelt als Erfüllungsgehilfe der Stadt Marktoberdorf und nach deren allgemeinen oder speziellen Weisungen. Zu den hoheitlichen Tätigkeiten gehören u.a. Leichenwärterdienst, Aufbewahrung von Sarg bzw. Urne, Ausheben und Verfüllen des Grabes, Versenken des Sarges bzw. Beisetzen der Urne, Verbringung des Sarges bzw. der Urne vom Leichenhaus zur Grabstelle, Stellung der Träger, Ausgrabung und Umbettung, Ausschmückung der Leichenhäuser bzw. Dekoration der Vorräume. Zu den Aufgaben gehören außerdem die laufende Überwachung der Grabdenkmäler und Prüfung der Standfestigkeit der Grabmalanlagen (hiervon ausgenommen ist die Standsicherheitskontrolle mit Prüfgerät nach der technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabanlagen (TA Grabmal)) sowie die Überwachung der auf dem Schlossbergfriedhof tätigen Firmen (z.B. Steinmetze, Gärtner) bei Abwesenheit des zuständigen Friedhofswärters. Auftragsgegenstand ist außerdem die Reinigung der Toiletten am Schlossbergfriedhof, die mindestens drei mal wöchentlich, bei Bedarf auch täglich zu erfolgen hat. Des Weiteren sind diverse Dokumentationspflichten Bestandteil des zu vergebenen Auftrags. Pro Jahr erfolgen ca. 240 Bestattungen in Marktoberdorf. Es werden von der Stadt Marktoberdorf vielfältige Grabarten (Einzelgräber, Familiengräber, Grabkammern, Einzelgräber für Verstorbene muslimischen Glaubens, Urnenerdgrabstätten, Urnennischengräber, Baumbestattungsplätze, anonyme Grabstätten) angeboten. Eine Besonderheit auf dem Schlossberg-Friedhof in Marktoberdorf sind die doppelseitigen Grabstellen, die sich durch die vorder- und rückseitig angelegten Grabstätten auszeichnen. Hierbei handelt es sich um eine einzigartige historische Grabanlage, deren Erhalt und Fortbestand der Stadt Marktoberdorf sehr wichtig ist. Die Stadt Marktoberdorf plant außerdem die Einführung der sargfreien Bestattung, die ab Einführung ebenfalls zum Auftragsgegenstand gehört.
Zeitschiene der Vergabe: Die Aufforderung zur Angebotsabgabe nach erfolgreichem Teilnahmewettbewerb wird voraussichtlich Anfang Oktober 2024 versandt. Auftragsvergabe ist schnellstmöglich, aller Voraussicht nach im Nov/Dez 2024. Hinweis: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Frist für die Einreichung der Angebote (in der 2. Verfahrensstufe) gemäß Paragraph 17 Abs. 7 VgV zu verkürzen. Die Frist wird jedoch voraussichtlich mindestens 10 Tage betragen, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Vergabeverhandlungen sowie die Kommunikation während der Auftragsausführung findet in deutscher Sprache statt.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- A) Darlegung der fachspezifischen Kenntnisse und Erfahrung der für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Mitarbeiter, unter Nennung von konkreten Angaben im Hinblick auf die nachfolgend genannten Punkte (mit Unterkriterien)Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien"
- Preis
- B) Preisliches AngebotDie Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien"
Eignung8 von 8 angegeben
- Kriterium
Erklärung des Bewerbers zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. Abs. 4 VgV: Eigenerklärung im TN-Antrag über das Vorliegen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung über 3.000.000 EUR für Personenschäden und über 2.000.000 EUR für Sachschäden bei einem V … ganz lesenkürzer
Erklärung des Bewerbers zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. Abs. 4 VgV: Eigenerklärung im TN-Antrag über das Vorliegen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung über 3.000.000 EUR für Personenschäden und über 2.000.000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Erklärung des Versicherungsunternehmens über das Vorhandensein oder die Bereitschaft zum Abschluss muss vor Auftragserteilung mit dem Angebot eingereicht werden und darf nicht älter als sechs Monate sein, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.- Kriterium
a) Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation eines Geschäftsführers oder eines im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiters gem. § 75 VgV. Der Bewerber erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn in der Geschäftsführung oder unter seinen festangestellten Mitarbeitern mindestens eine Person en … ganz lesenkürzer
a) Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation eines Geschäftsführers oder eines im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiters gem. § 75 VgV. Der Bewerber erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn in der Geschäftsführung oder unter seinen festangestellten Mitarbeitern mindestens eine Person entweder eine abgeschlossene Ausbildung zur Bestattungsfachkraft oder einen vergleichbaren (europäischen) Abschluss wie z. B. "fachgeprüfter Bestatter" oder "geprüfter Bestatter" und zusätzlich zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung vorweisen kann. Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen und erfolgen durch Vorlage einer Abschlussurkunde (z.B. Gesellenbrief, ggf. Meisterbrief oder gleichwertig oder ein vergleichbares Dokument des jeweiligen Herkunftslandes) mit Fachrichtung und Abschlussdatum, und durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs. b) Ein Nachweis ist zu erbringen, dass für einen öffentlichen oder kirchlichen Auftraggeber im Zeitraum 2019 bis zum Bewerbungsende parallel zwei oder mehr Friedhöfe vom Bewerber betreut wurden. Der Nachweis kann auch durch entsprechende Angaben in der Referenzliste erbracht werden, sofern diese klar nachvollziehbar und nachprüfbar sind. c) Der Bewerber hat einen Nachweis über seine Maschinen- und Geräteausstattung für den Grabaushub vorzulegen. Mindestanforderung ist dabei der Nachweis von einem für den Grabaushub geeigneten Bagger.- Kriterium
- a) Vorlage der Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (max. Punktzahl bei einem durchschnittlichen Gesamtumsatz von mindestens 280.000 € in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren)
- Kriterium
a) Erklärung über die Anzahl der festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter, bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden und Führungskräfte, inkl. Geschäftsführung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; Teilzeitmitarbeiter werden berücksichtigt, die wöchentliche Arbeitszeit mehrerer … ganz lesenkürzer
a) Erklärung über die Anzahl der festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter, bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden und Führungskräfte, inkl. Geschäftsführung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; Teilzeitmitarbeiter werden berücksichtigt, die wöchentliche Arbeitszeit mehrerer Teilzeitmitarbeiter wird addiert, sodass mehrere Teilzeitkräfte mit insgesamt 40 Std. / Woche als eine Vollzeitkraft gezählt werden. (="Vollzeit-Äquivalenz") (max. Punktzahl bei mind. 6 Mitarbeitern) b) Erklärung über die Anzahl der durchgeführten Bestattungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. (Anforderung zum Erreichen der vollen Punktzahl ist ein jährliches Mittel von 150 Bestattungen.) c) Erklärung des Bewerbers über die Erfahrung im Parallelbetrieb mehrerer Friedhöfe (Bestattungs- und Friedhofsleistungen) in den letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahren: (Anforderung zum Erreichen der vollen Punktzahl: Der Bewerber hat innerhalb der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre Bestattungs- und Friedhofsleistungen für drei gemeindliche oder kirchliche Friedhöfe parallel erbracht.) (Auftraggeber und Friedhöfe sind im Teilnahmeantrag zu benennen) d) Erklärung über die Anzahl aller zur Verfügung stehenden Fahrzeuge (z.B. Leichenwagen). (max. Punktzahl bei mind. 3 Fahrzeugen) e) Bewertungsparameter Referenzen: Es ist eine Referenzliste einzureichen: - Vorlage einer Liste der in den letzten fünf Jahren (sollte das Gewerbe weniger als fünf Jahre bestehen: seit Betriebsgründung) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen für einen öffentlichen oder kirchlichen Auftraggeber, insbesondere innerhalb des Leichenwärterdienstes (Pos. 1), der Grabherstellung (Pos. 2), dem Öffnen von Grabkammern (Pos. 3), der Trägertätigkeiten bei Erdgräben und Grabkammern einschließlich Schließung, Errichtung Grabhügel / Auffüllen Erdreich, Dekoration der Kränze und Gestecke und Säubern (Pos. 4), der Beisetzungen unter Angabe der Beisetzungsarten (insbesondere Urnenbeisetzung, Urnennischenbeisetzung, Beisetzung Früh- und Totgeborenen, Sammel- und Einzelbestattungen) und ob diese mit oder ohne Trauerfeier durchgeführt wurden (Pos. 5). Die einzelnen Listenpositionen sind mit Gesamtwert, Erbringungszeitraum, Erbringungsort (Name des Friedhofs) und Angaben zu dem öffentlichen oder kirchlichen Empfänger (einschließlich Kontaktdaten des jeweiligen konkreten Ansprechpartners (Name; Telefonnr.)) anzugeben. (max. Punktzahl bei Erfüllen der Bewertungsparameter für alle Positionen) Hinweis zur Referenzliste: Der Auftraggeber behält sich vor, Auskünfte von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzen anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.- Kriterium
- Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: - wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, - technische und berufliche Leistungsfähigkeit. --------- Die Wertung erfolgt nach den in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrizen "Eignungskriterien" und "Auswahlkriterien".
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 18.11.2024
- Vertragsende
- 17.11.2026
- Verlängerung
- Der Vertrag verlängert sich um weitere 3 Jahre, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf des Vertrags gekündigt wird.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- plattform.aumass.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 120 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Ja
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, München 80534
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt … ganz lesenkürzer
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #besonders auch geeignet für:freelance#; #besonders auch geeignet für:selbst#
- Hinweis
Teilnahmeanträge und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind … ganz lesenkürzer
Teilnahmeanträge und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich. a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind unter Angabe des Vor- und Nachnamens des gesamtverantwortlichen Vertreters des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht formgerechte bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form-oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV). b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht. c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden. d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen. e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern: — der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird, — der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen, — der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss, — der alte Teilnahmean …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Richard-Wengenmeier-Platz 1, 87616 Marktoberdorf
- Website
- marktoberdorf.de
- Kontakt
- vgv@
meixner-partner.de
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.09.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ed6f6e0f-2cd2-4979-90a9-c4c424e60bf3.