Fachanwendung Personalwesen
Stadt Marktoberdorf · Marktoberdorf, Bayern
Aktenzeichen BePa-2025-0001veröffentlicht 07.08.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2030
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- Rack-Server inkl. ServiceUniversität der Bundeswehr München · NeubibergFrist 16.11.2026
- 3rd party PCIe IP - PR1300395-2440-PFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 · MünchenFrist 04.12.2026
- Wartung und Miete von Lizenzen des Herstellers Trend MicroBayerischer Rundfunk A.d.ö.R. · MünchenFrist 03.12.2026
- IBM Lizenzen für EntireX und webMethodsFreistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle - · MünchenFrist 12.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 50 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre01.01.2026 – 31.12.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Marktoberdorf87616, Landkreis Ostallgäu, Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Leistung50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2030
- Heute
Beschreibung
Marktoberdorf ist eine Stadt im Landkreis Ostallgäu des bayerischen Regierungsbezirks Schwaben und Verwaltungssitz des Landkreises Ostallgäu. Der staatlich anerkannte Erholungsort mit rund 19.000 Einwohnern liegt im Allgäuer Alpenvorland.
Die Stadt Marktoberdorf schreibt eine Fachanwendung Personalwesen aus. Gesucht wird eine integrierte Softwarelösung, welche als Software as a Service (SaaS) sämtliche Prozesse des Personalwesens in einer homogenen Fachanwendung abdeckt. Die Fachanwendung Personalwesen inklusive Gehaltsabrechnung muss alle gesetzlichen Anforderungen sowie die Anforderungen des öffentlichen Dienstes für die Abrechnung erfüllen und automatisch auf dem aktuellen Stand sein, auch beim Thema Datenschutz. Außerdem muss besonders beim Cloudsystem gewährleistet sein, dass sämtliche Dokumente und Daten sicher und verschlüsselt gespeichert werden.
Die komplette Liste der Mindestanforderungen umfasst 662 A-Kriterien die auf Grund ihrer Anzahl in ihrem gesamten Umfang der "Anlage 1 Leistungsverzeichnis_BePa-2025-0001" zu entnehmen sind. Sämtliche als A-Kriterien gekennzeichneten Anforderungen sind zwingend zu erfüllen sind. Diese A-Kriterien stellen die Mindestanforderungen im Rahmen des Vergabeverfahrens dar. Eine Nichterfüllung von mindestens eines dieser A-Kriterien führt unweigerlich zum Ausschluss des entsprechenden Angebots aus dem weiteren Verfahren.
Gegenstand nach CPV
- 48000000Softwarepaket und InformationssystemeHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- LeistungLeistung (Einfache Richtwertmethode nach UfAB-2018)
- Preis
- Wertungspreis (Einfache Richtwermethode nach UfAB-2018)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten na … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. === Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform https://www.xvergabe.de. Dort müssen die Vergabeunterlagen mit dem AI Bietercockpit geöffnet, bearbeitet und abgegeben werden, nachdem sich die Bieter kostenlos auf der Plattform registriert haben. Die Angebote sind e … ganz lesenkürzer
Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform https://www.xvergabe.de. Dort müssen die Vergabeunterlagen mit dem AI Bietercockpit geöffnet, bearbeitet und abgegeben werden, nachdem sich die Bieter kostenlos auf der Plattform registriert haben. Die Angebote sind elektronisch zu übermitteln. Für den rechtzeitigen Zugang der Angebote ist ausschließlich der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich. Es ist zu beachten, dass es bei dem Hochladen der Angebote auf der Bieterplattform zu Problemen kommen kann. Die Bieter sind daher gehalten mit dem Hochladevorgang so rechtzeitig zu beginnen, dass gegebenenfalls bestehende Probleme beseitigt werden können. - Informationen und FAQs zur Bedienung des AI Bietercockpit können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.bietercockpit.de/faq.html - Bieterfragen können kontinuierlich, müssen aber bis spätestens 30.06.2025 eingereicht werden. - Die Bewertung erfolgt über die einfache Richtwermethode: Einfache Richtwertmethode: Bei der einfachen Richtwertmethode sollen Preis und Leistung die gleiche Bedeutung haben (50% / 50%). Es wird daher das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet: Z = L (Leistung) / P (Preis) Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert: Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebots L =Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte × Gewichtungspunkte) des zu bewertenden Angebotes P = Preis (in EUR) des zu bewertenden Angebotes Die Leistung (L) wird in Form einer Punktzahl ermittelt, die sich aus der Bewertung nach der Leistungsbewertungsmatrix im nachfolgenden Leistungsverzeichnis (Anlage 1 Leistungsverzeichnis_BePa-2025-0001) ergibt. Die Eignungskriterien werden im Fragebogen zur Eignungsprüfung abgebildet, den entsprechenden Direktlink finden Sie hier: https://xvergabe.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19666cc92c7-7e06362b27531a0c Der Fragebogen zur Eignungsprüfung enhält darüberhinaus die Mindestanforderungen die an die Eignungskriterien gestellt werden.- Hinweis
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: Bietercockpit: - Ausgefülltes Angebotsschreiben (elektronisch zu bearbeitendes Formular mit der Dateiendung ".aiform") In diesem Formular müssen mind. folgende Angabe eingetragen werden: > Angebotsdatum > der Angebotspreis wird übertragen, soba … ganz lesenkürzer
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: Bietercockpit: - Ausgefülltes Angebotsschreiben (elektronisch zu bearbeitendes Formular mit der Dateiendung ".aiform") In diesem Formular müssen mind. folgende Angabe eingetragen werden: > Angebotsdatum > der Angebotspreis wird übertragen, sobald das Leistungsverzeichnis ausgefüllt wurde > Angabe des Vor- und Nachnamens des Erklärenden (Unterschrift in Textform nach § 126b BGB); eine digitale Signatur oder eine "Nassunterschrift" sind nicht notwedig. - Ausgefülltes Leistungsverzeichnis (elektronisch zu bearbeitendes Formular mit der Dateiendung ".aidf") - Ausgefüllter Fragebogen zur Eignungsprüfung (elektronisch zu bearbeitendes Formular mit der Dateiendung ".aidf") Folgende Vergabeunterlagen ggf. ausgefüllt und / oder unterschrieben: - Ausgefüllte Excel Tabelle: " Anlage 1 zum Leistungsverzeichnis_BePa 2025-0001" - EVB-IT Cloud Vertrag - Kriterienkatalog für Cloudleistungen - Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung BayStMI - Falls einschlägig: > F1_Erklaerung Bietergemeinschaft > F2_Verzeichnis Leistungen und Kapazitaeten anderer Unternehmen Unterlagen, die beim Bieter verbleiben, Vertragsbestandteil sind und im Verfahren beachtet werden müssen: - I1_Bewerbungsbedingungen - Information zur Datenerhebung - EVB-IT Cloud-AGB
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| P&I Personal & Informatik AG, Wiesbaden | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Richard-Wengenmeier-Platz 1, 87616 Marktoberdorf
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Bayern (23 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SoftwareONE Deutschland GmbH12 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG8 Zuschläge
- SVA GmbH5 Zuschläge
- Bechtle AG4 Zuschläge
- CANCOM GmbH4 Zuschläge
- Oracle Deutschland B.V. & Co. KG,3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 07.07.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7b9ce008-faa9-42bd-9a3e-9294597a37ae.