Beschaffung von Unterstützungsleistungen zur Erstellung eines Portals sowie zur Durchführung, Auswertung und Weiterarbeit der Zentralen Lernstandserhebungen Hessen
Auftraggeber nicht angegeben · Alsfeld, Hessen
Aktenzeichen VG-3000-2025-0081veröffentlicht 15.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 2,75 Mio. €
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 05.12.2025 – 04.12.2026
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 2,75 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 2,75 Mio. €
- Laufzeit
- 1 Jahr05.12.2025 – 04.12.2026, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Alsfeld36304, Vogelsbergkreis, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 13 Monatenüber vergabe.hessen.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 13 Monaten
- Vertragsbeginnvor 11 MonatenLaufzeit bis 04.12.2026
- Bindefrist endetvor 10 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages - mit einer Laufzeit von einem Jahr mit einer dreimaligen automatischen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, d.h. maximal vier Jahre - über 1. die Programmierung und Hosting eines Lernstandsportals für die Zentrale Lernstandserhebung des Landes Hessen 2. sowie die statistische Auswertung und Erbringung zugehöriger Dienstleistungen.
Das Online-Portal muss dem Auftraggeber nach dem Ende der Laufzeit des Vertrages noch für mindestens sechs Monate zugänglich bleiben.
Support Der Auftragnehmer muss ein Supportsystem zur Verfügung stellen, das über eine Hotline sowie per Textform Montag - Freitag von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr in allen Phasen des Prozesses bei technischen Problemen unmittelbar Hilfestellung leistet. Der Zugriff auf das Lernstandsportal muss durch alle aktuellen Browser der Familien Chrome, Edge, Firefox und Safari unterstützt werden, die regelmäßig automatisch aktualisiert werden. Der Auftragnehmer sorgt für eine sichere Datenübertragung. Die allgemein üblichen Regeln gemäß dem BFSG für die Gestaltung von barrierefreien Webseiten müssen angewendet werden.
Das Land Hessen stellt den Schulen die Zentralen Lernstandserhebungen auch als Online-Tests zur Verfügung. Die Auswertung und Ergebniseingabe erfolgt bei der Online-Testung automatisiert durch das System, sofern die Aufgabentypen dies zulassen, ansonsten durch die Lehrkräfte, die bei der Papiertestung die Ergebnisse in das Lernstandsportal einpflegen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Zentralen Lernstandserhebungen beide Systeme in den Jahrgangsstufen 3, 5 und 8 bereitzustellen. Dies umfasst im Wesentlichen die Online-Anmeldung zu den Zentralen Lernstandserhebungen sowie die Erhebung und Auswertung der Daten und die Rückmeldung der individuellen Auswertungsergebnisse auf den Ebenen Individualbericht, Klassenbericht und Schulbericht an alle hessischen Schulen. In der Jahrgangsstufe 8 wird in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch und in der Jahrgangsstufe 3 in den Fächern Deutsch und Mathematik mit jeweils zwei Testheften getestet. In der Jahrgangsstufe 5 testen die Schulen auf freiwilliger Basis in den Fächern Deutsch sowie in Mathematik.
Programmierung Programmierung und Hosting eines webbasierten Portals für alle an den Zentralen Lernstandserhebungen teilnehmenden Schulen aus Hessen. Dieses Portal ist für jede Schule individuell passwortgeschützt. Das Portal stellt die termingebundene Eingabe von Daten und die Veröffentlichung von kurzfristig anzupassenden Dateien in verschiedenen Formaten sicher. Das Lernstandsportal steht den Schulen und der Hessischen Lehrkräfteakademie 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag zur Verfügung.
Programmierung und Bereitstellung von ca. 16 dynamischen Datenmasken, über welche die hessischen Lehrkräfte die Testergebnisse der Zentralen Lernstandserhebungen auf Klassen- bzw. Schülerebene eingeben.
Datenauswertung Zur Sicherung des fachlichen Niveaus und der Einbeziehung aktueller Forschungsstände bei der Weiterentwicklung der Nutzungs- und Auswertungsmöglichkeiten erfolgt die Datenauswertung und Berechnung von landesweiten Vergleichswerten auf Schülerebene, Klassenebene/Kursebene und Schulebene.
Ergebnisrückmeldung und Berichterstattung a) Tabellarische Auswertungen im xlsx-Format b) Ergebnisberichte im pdf-Format c) Individualberichte im pdf-Format d) Schulberichte im pdf-Format e) Datenlöschung
Administrationsportal Einrichtung eines webbasierten Administrationsportals mit Echtzeitkontrolle der Prozesse auf dem Lernstandsportal für die Hessische Lehrkräfteakademie. Alle Informationen, die im Portal erfasst werden müssen für den Auftraggeber differenziert nach den Jahrgangsstufen 3, 5 und 8 sowie getrennt nach Fächern als xlsx-Dateien und als SPSS-Dateien exportierbar sein.
Termine Die Termine für die Durchführung der Lernstandserhebungen werden bundeseinheitlich festgelegt und können deshalb jährlichen Schwankungen unterliegen. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer rechtzeitig über die Termine.
Optionale Leistungen Die Lernstandserhebungen der Jahrgangsstufe 3 sollen den Bundesländern ab dem Schuljahr 2027/2028 vom erstellenden Institut in Berlin (IQB-Berlin) nur noch digital bereitgestellt werden. Des Weiteren soll der Lernstand 5, vorbehaltlich der Beauftragung durch das HMKB, ab dem Schuljahr 2026/2027 in den Fächern Mathematik und Deutsch online zur Verfügung gestellt werden.
Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestanforderungen: Forderung 1: a) Durchführung eines Projektes zur Erhebung, wissenschaftlichen Begleitung und Auswertung von Daten mit der Bereitstellung von Ergebnisberichten ähnlich dem Instrument VERA (vergleichbar mit den Anforderungen der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3 und 4) b) Pro … ganz lesenkürzer
Mindestanforderungen: Forderung 1: a) Durchführung eines Projektes zur Erhebung, wissenschaftlichen Begleitung und Auswertung von Daten mit der Bereitstellung von Ergebnisberichten ähnlich dem Instrument VERA (vergleichbar mit den Anforderungen der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3 und 4) b) Projekt mit einer jeweiligen Nutzerzahl von mindestens 65.000 Nutzern Forderung 2: a) Erbringung von Supportleistungen (entsprechend der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 4.3) für ein Projekt zur Erhebung, wissenschaftlichen Begleitung und Auswertung von Daten mit der Bereitstellung von Ergebnisberichten ähnlich dem Instrument VERA (vergleichbar mit den Anforderungen der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3 und 4) a) Projekt mit einer jeweiligen Nutzerzahl von mindestens 65.000 Nutzern Forderung 3: a) Durchführung eines Projektes zur Bereitstellung einer digitalen Plattform zur Weiterarbeit mit Ergebnissen ähnlich dem Instrument Kompetenzcheck Hessen (vergleichbar mit den Anforderungen der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 4.2.4) b) Projekt mit einer jeweiligen Nutzerzahl von mindestens 65.000 Nutzern Alle Forderungen können zusammen in einer Referenz nachgewiesen werden. Für diesen Fall ist das Einreichen einer Referenz ausreichend.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 05.12.2025
- Vertragsende
- 04.12.2026
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 2.746.796 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.hessen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 16.10.2025, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_off_AG") zurr Tariftreue und zum Mindestentgeld nach dem Hess … ganz lesenkürzer
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_off_AG") zurr Tariftreue und zum Mindestentgeld nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBI. S. 338) mit dem Angebot abzugebn haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen iim EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland beziehen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nicht-beachtung von Vergab … ganz lesenkürzer
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nicht-beachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 2.746.796,40 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Ja … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 2.746.796,40 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.- Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die … ganz lesenkürzer
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis. Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto), die sich aus den Summen der entsprechenden Positionen im Preisblatt ergibt. Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los über den Zuschlag.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
- Anschrift
- Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
- Website
- vergabe.hessen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
hzd.hessen.de
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SINC GmbH14 Zuschläge
- SITS Deutschland GmbH10 Zuschläge
- CGI Deutschland Ltd. & Co. KG3 Zuschläge
- KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft3 Zuschläge
- Microsoft Deutschland GmbH3 Zuschläge
- SAP Deutschland SE & Co KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.10.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- KI-PrototypenentwicklungNeue Wege Kreis Bergstraße - Kommunales Jobcenter -Frist 23.11.2026
- KONSENS-Projektmanagement für das Verfahren GINSTERLand Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für DatenverarbeitungFrist 20.11.2026
- Wartungleistungen von Server- und Storagesystemen sowie SwitchenLand Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für DatenverarbeitungFrist 09.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ef435ce2-9541-416e-a015-4580ca362635.