Beschaffung von Toner, Tinte und sonstigem IT-Verbrauchsmaterial für das Land Hessen, der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main sowie die Föderale IT-Kooperation in drei Losen
Goethe-Universität Frankfurt · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen VG-3000-2024-0061veröffentlicht 19.02.2025erstmals 19.02.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 13,37 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 26.05.2025 – 25.05.2027
- Lose
- 3
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.
- MCx-System für autarken Bahn-Betriebsfunk über öffentliche NetzeDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt MainFrist 07.12.2026
- Erdungsverbinder, Schienenverbinder, Zubehör (RV)DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt MainFrist 03.12.2026
- Originalersatzteile für Datenübertragungs- und ZugfunkkomponentenDB Fahrzeuginstandhaltung GmbH (Bukr 49) · Frankfurt am MainFrist 01.12.2026
- Originalersatzteile für Branderkennung und BrandbekämpfungDB Fahrzeuginstandhaltung GmbH (Bukr 49) · Frankfurt am MainFrist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Hessen (109 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 13,37 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre26.05.2025 – 25.05.2027
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60323, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Leistung50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 21 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 21 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 19 Monatenüber vergabe.hessen.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 19 Monaten
- Vertragsbeginnvor 17 MonatenLaufzeit bis 25.05.2027
- Bindefrist endetvor 16 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Beschaffung von Toner, Tinte und sonstigem IT-Verbrauchsmaterial für das Land Hessen, die Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main sowie die Föderale IT-Kooperation in drei Losen
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | DV-Verbrauchsmaterial für Drucker Im Folgenden soll DV-Verbrauchsmaterial für Drucker verschiedener Herstelller (Toner-Kartusche, Tinten-Patrone, Druckkopf, Fotoleiter-Trommel, Fixiereinheit, Wartungs-Kit, Toner-Abfallbehälter, Resttintenbehälter etc.) einschließlich sämtlicher Nachfolgeprodukte und neuer Produkte dieser Warengruppe beschafft werden. Für Los 1 muss mit mehreren tausend Bestellungen pro Jahr gerechnet werden. Im Altvertrag wurden 18.685 Bestellungen aufgegeben. Es steht dem Bieter frei, auch Original-Produkte der jeweiligen Hersteller anzubieten. Dies könnte z. B. notwendig werden, wenn es für ein bestimmtes Produkt keine alternativen Hersteller gibt. Falls Markennamen genannt werden, können auch gleichwertige Produkte anderer Marken angeboten werden. Es werden sowohl - Original-Produkte (Tinten- oder Tonerkartuschen der Original-Hersteller der entsprechenden Drucker) als auch - Kompatible Produkte (komplette Nachbauten von Original-Tinten- oder -Tonerkartuschen) oder - Wiederaufbereitete Produkte (gebrauchte Module, die nach dem Sammeln, Reinigen, Prüfen, Reparieren bzw. Ergänzen wieder befüllt werden) zugelassen. Die Inhalte der angebotenen Tonerkartuschen müssen mindestens die Seitenleistungen der Original-Tonerkartuschen ermöglichen. Die Inhalte der angebotenen Tintenpatronen müssen mindestens den Inhalten (in ml) der Original-Tintenpatronen entsprechen. Bei diesen "neuen Produkten" handelt es sich um Produkte, die mit den beschriebenen Leistungen vergleichbar sind oder noch nicht am Markt erhältliche Produkte, die das Leistungsspektrum erweitern und zur Erreichung des mit der Ausschreibung verfolgten Zwecks benötigt werden. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Toner, Tinten, Trommeln etc. von Druckern, die innerhalb der Rahmenvertragslaufzeit neu auf den Markt kommen bzw. neu in den Katalog des Drucker-Standardangebotes der HZD aufgenommen werden. In geringem Umfang könnte es sich hierbei auch um Toner, Tinten, Trommeln etc. von Druckern handeln, deren Existenz im Land Hessen der Vergabestelle bei Erstellung der Leistungsbeschreibung nicht bekannt war. Insofern handelt es sich hier um eine Aktualisierung des Rahmenvertrages während der Laufzeit. Das Volumen dieser "neuen Produkte" wird auf ca. 20 % des Gesamtvolumens geschätzt. Die Preise für diese "neuen Produkte" ergeben sich aus einem pauschalen, prozentualen Aufschlag des Bieters auf seinen Einkaufspreis, der dem Preisblatt im Register "Neue Produkte" zu entnehmen ist. Refill-Produkte, bei denen lediglich Toner oder Tinte nachgefüllt und keine qualitätssichernde Aufarbeitung (d. h. Reinigung, Prüfung sowie Reparatur bzw. Ergänzung von Komponenten) vorgenommen wird, dürfen nicht eingesetzt werden. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. | 2 Jahre | 12.500.000 € |
| 2 | DV-Verbrauchsmaterial außer Drucker-Zubehör aus Los 1 Im Folgenden soll DV-Verbrauchsmaterial außer Drucker-Zubehör aus Los 1 (CD, DVD, BD, Leerhüllen, Magnet-Bänder, Beschriftungsbänder, Reinigungsmaterial [Tücher, Reinigungsflüssigkeit, Druckluftspray etc.], Feinstaubfilter etc.) einschließlich sämtlicher Nachfolgeprodukte und neuen Produkte dieser Warengruppe beschafft werden. Für Los 2 muss mit mehreren hundert Bestellungen pro Jahr gerechnet werden. Im Altvertrag wurden 3.416 Bestellungen aufgegeben. Es steht dem Bieter frei, auch Original-Produkte der jeweiligen Hersteller anzubieten. Dies könnte z. B. notwendig werden, wenn es für ein bestimmtes Produkt keine alternativen Hersteller gibt. Falls Markennamen genannt werden, können auch gleichwertige Produkte anderer Marken angeboten werden. Bei diesen "neuen Produkten" handelt es sich um Produkte, die mit den beschriebenen Leistungen vergleichbar sind oder noch nicht am Markt erhältliche Produkte, die das Leistungsspektrum erweitern und zur Erreichung des mit der Ausschreibung verfolgten Zwecks benötigt werden. Es handelt sich hierbei ausschließlich um CD, DVD, BD, Leerhüllen, Magnet-Bänder, Beschriftungsbänder, Reinigungsmaterial [Tücher, Reinigungsflüssigkeit, Druckluftspray etc.], Feinstaubfilter etc.), die innerhalb der Rahmenvertragslaufzeit neu auf den Markt kommen bzw. neu in den Katalog des Standardangebotes der HZD aufgenommen werden. Insofern handelt es sich hier um eine Aktualisierung des Rahmenvertrages während der Laufzeit. Das Volumen dieser "neuen Produkte" wird auf ca. 20 % des Gesamtvolumens geschätzt. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. | 2 Jahre | 583.333 € |
| 3 | Toner und Tinte für Drucker für die Johann Wolfgang-Goethe-Universität, Frankfurt am Main Im Folgenden soll folgndes IT-Verbrauchsmaterial für Drucker verschiedener Hersteller beschafft werden: - Brother Toner - HP Tinte / Plotter - Lexmark Toner Für Los 3 muss mit mehreren tausend Bestellungen pro Jahr gerechnet werden. Das Los beinhaltet ausdrücklich auch sämtliche Nachfolgeprodukte und zukünftige neue Produkte der jeweiligen Warengruppen. Die Preisgestaltung zukünftiger neuer Produkte orientiert sich an einem Aufschlag des Bieters auf seinen Einkaufspreis, der abgefragt und - ausgehend von einem geschätzten (€-) Volumen - bewertet wird. Bezüglich des Volumens für das Los 3 werden von der Johann Wolfgang Goethe Universität folgende Bedarfe angenommen: Brother Toner: 1.694 Toner Lexmark Toner: 1.056 Toner Der Bedarf an HP Tinte / Plotter ist so gering, dass der Gesamtumsatz daran keinen nennenswerten Teil des Gesamtumsatzes ausmacht. Es handelt sich bezüglich aller genannten Zahlen um eine grobe Schätzung. Eine Mindestabnahmemenge im Rahmen dieses Loses wird nicht vereinbart. Es werden sowohl - Original-Produkte (Tinten- oder Tonerkartuschen der Original-Hersteller der entsprechenden Drucker) als auch - Kompatible Produkte (komplette Nachbauten von Original-Tinten- oder - Tonerkartuschen) oder - Wiederaufbereitete Produkte (gebrauchte Module, die nach dem Sammeln, Reinigen, Prüfen, Reparieren bzw. Ergänzen wieder befüllt werden) zugelassen. Die Inhalte der angebotenen Tonerkartuschen müssen mindestens die Seitenleistungen der Original-Tonerkartuschen ermöglichen. Die Inhalte der angebotenen Tintenpatronen müssen mindestens den Inhalten (in ml) der Original-Tintenpatronen entsprechen. Es steht dem Bieter frei, auch Original-Produkte der jeweiligen Hersteller anzubieten. Dies könnte z.B. notwendig werden, wenn es für ein bestimmtes Produkt keine alternativen Hersteller gibt. Falls Markennamen genannt werden, können auch gleichwertige Produkte anderer Marken angeboten werden Refill-Produkte, bei denen lediglich Toner oder Tinte nachgefüllt und keine Qualität sichernde Aufarbeitung (d.h. Reinigung, Prüfung sowie Reparatur bzw. Ergänzung von Komponenten) vorgenommen wird, dürfen nicht angeboten werden. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. | 2 Jahre | 288.072 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- LeistungKriterienkatalog
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
Mindestanfroderungen Los 1: Darstellung von mindestens einer geeigneten Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht. a) Lieferungen aus einem Katalog beliebiger folgender Artikel: Tintenpat … ganz lesenkürzer
Mindestanfroderungen Los 1: Darstellung von mindestens einer geeigneten Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht. a) Lieferungen aus einem Katalog beliebiger folgender Artikel: Tintenpatronen/Tonerkartuschen/Druckköpfen/Fotoleiter-Trommeln/Fixiereinheiten/Wartungs-Kits/Toner-Abfallbehälter/ Resttintenbehälter - bei insgesamt mindestens 1.000 Lieferungen pro Jahr für mindestens einen Kunden mit mindestens 10 Lieferadressen; b) Mindestens ein Jahr Erfahrung mit einem E-Procurement-System oder Internet Shop-System (elektronische Bestellsysteme) c) Rücknahme der gebrauchten Tintenpatronen/Tonerkartuschen über ein Sammelsystem, welches dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. Alle Anforderungen a), b) und c) müssen zusammen in einer Referenz nachgewiesen werden Los 2: Darstellung von mindestens einer geeigneten Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht. a) Lieferungen aus einem Katalog beliebiger folgender Artikel: CD, DVD, BD, Leerhüllen, Magnet-Bänder, Beschriftungsbänder, Reinigungsmaterial [Tücher, Reinigungsflüssigkeit, Druckluftspray etc.], Feinstaubfilter - bei insgesamt mindestens 500 Lieferungen pro Jahr für mindestens einen Kunden mit mindestens 5 Lieferadressen; b) Mindestens ein Jahr Erfahrung mit einem E-Procurement-System oder Internet Shop-System (elektronische Bestellsysteme). Alle Anforderungen a) und b) müssen zusammen in einer Referenz nachgewiesen werden Los 3: Darstellung von mindestens einer geeigneten Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht: a) Lieferungen aus einem Katalog beliebiger folgender Artikel: Tintenpatronen/Tonerkartuschen/Druckköpfen/ Fotoleiter-Trommeln/ Fixiereinheiten/Wartungs-Kits/Toner-Abfallbehälter/ Resttintenbehälter - bei insgesamt mindestens 1.000 Lieferungen pro Jahr für mindestens einen Kunden mit mindestens 10 Lieferadressen b) mindestens ein Jahr Erfahrung mit einem E-Procurement-System oder Internet Shop-System (elektronische Bestellsysteme) c) Rücknahme der gebrauchten Tintenpatronen/Tonerkartuschen über ein Sammelsystem, welches dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. Alle Anforderungen müssen zusammen in einer Referenz nachgewiesen werden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 26.05.2025
- Vertragsende
- 25.05.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag zweimal automatisch um jeweils in weiteres Jahr (max. 48 Monate).
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 15.000.000 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.hessen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 31.03.2025, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_off_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgeld nach dem Hessis … ganz lesenkürzer
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_off_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgeld nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBI. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland beziehen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabe … ganz lesenkürzer
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 15.000.000 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
- Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die … ganz lesenkürzer
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Los 1 und Los 3: Den Zuschlag für das jeweilige Los 1 und 3 erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl, die nach der folgenden Formel errechnet wird: Gesamtpunkte = Leistungspunkte / Preispunkte. Es wurde ein Schwankungsbereich (SB) von 5 % (fünf Prozent) in Abweichung vom führenden Wert Z festgelegt. Unter den Angeboten, bei denen das Leistungs-Preis-Verhältnis Z nicht mehr als 5 % vom führenden Angebot abweicht,entscheidet allein die Summe der gewichteten Leistungspunktzahlen in dem Kriterienkatalog. Preis Der Gesamtpreis ergibt sich aus den Gesamtheit der einzelnen Verkaufspreisen der Produkte sowie aus der voraussichtlichen Gesamtsumme an "neuen Produkten". Daraus ergibt sich eine wertungsrelevante Gesamtsumme. Leistung Jeder Bieter hat mit seinem Angebot einen Kriterienkatalog einzureichen Hierbei können maximal 10 Punkte erreicht werden. Los 2: Den Zuschlag für Los 2 erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis. Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto), die sich aus den Summen der entsprechenden Positionen im Preisblatt ergibt. Details zur konkreten Bewertung und Berechnung ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Goethe-Universität Frankfurt
- Anschrift
- Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
- Website
- vergabe.hessen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
hzd.hessen.de
Bei uns erfasst
- Web-Relaunch Goethe-Universität17.03.2025 · 8 Angebote
- Procurement of a Particle Size Magnifier, PSM27.10.2022
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 25.03.2025
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 25.03.2025 auf 31.03.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a028f023-b416-4b90-841a-c6a7394ed1eb.