Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (iPads) einschließlich erforderlichem Zubehör
Rhein-Erft-Kreis · Bergheim, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2025-065-10Lveröffentlicht 18.11.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 335 Tsd. €
- Laufzeit
- 5 Wochen
- Lose
- 4
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
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Alle Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (59 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
gilt für alle 4 Lose · bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 335 Tsd. €
- Laufzeit
- 5 Wochen
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bergheim50126, Rhein-Erft-Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (45 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (86 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Heute
Beschreibung
Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (iPads) für Schüler/innen einschließlich erforderlichem Zubehör.
Lose4 Lose
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | iPads und Ladegeräte Der Rhein-Erft-Kreis hat für die in seiner Trägerschaft stehenden Berufskollegs und Förderschulen Tablets (Apple iPads) mit Ladegeräten und inklusive Registrierung der gelieferten Geräte seitens des Auftragnehmers über das Programm zur Geräteregistrierung (DEP), zugehörige Hüllen sowie Lifetime-Lizenzen des Mobile Device Managementsystems "Jamf-School"zu beschafft. | 5 Wochen | – |
| 2 | Hüllen (Kids Cover) Der Rhein-Erft-Kreis hat für die in seiner Trägerschaft stehenden Berufskollegs und Förderschulen Tablets (Apple iPads) mit Ladegeräten und inklusive Registrierung der gelieferten Geräte seitens des Auftragnehmers über das Programm zur Geräteregistrierung (DEP), zugehörige Hüllen sowie Lifetime-Lizenzen des Mobile Device Managementsystems "Jamf-School"zu beschafft. | 5 Wochen | – |
| 3 | Hüllen (Pro Cover) Der Rhein-Erft-Kreis hat für die in seiner Trägerschaft stehenden Berufskollegs und Förderschulen Tablets (Apple iPads) mit Ladegeräten und inklusive Registrierung der gelieferten Geräte seitens des Auftragnehmers über das Programm zur Geräteregistrierung (DEP), zugehörige Hüllen sowie Lifetime-Lizenzen des Mobile Device Managementsystems "Jamf-School"zu beschafft. | 5 Wochen | – |
| 4 | Lizenzen (Mobile Device Managementsystem "Jamf-School") Der Rhein-Erft-Kreis hat für die in seiner Trägerschaft stehenden Berufskollegs und Förderschulen Tablets (Apple iPads) mit Ladegeräten und inklusive Registrierung der gelieferten Geräte seitens des Auftragnehmers über das Programm zur Geräteregistrierung (DEP), zugehörige Hüllen sowie Lifetime-Lizenzen des Mobile Device Managementsystems "Jamf-School"zu beschafft. | 5 Wochen | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Das einzige Zuschlagskriterium bei allen 4 Losen war der Preis.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 5 Wochen
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags gelten folgende Voraussetzungen und Fristen: Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebe … ganz lesenkürzer
Für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags gelten folgende Voraussetzungen und Fristen: Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Nr. 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Mit Abgabe des Angebotes erklärte der Auftragnehmer, die vereinbarten Leistungen fristgerecht und gemäß den in dieser Ausschreibung definierten Anforderungen liefern zu können. Die Lieferung soll frühestmöglich in 2025 erfolgen. Die Vorgabe der Lieferung in 2025 ist zwingend, wobei eine frühestmögliche Lieferung ausdrücklich gewünscht ist. Die Rechnungsstellung hat zwingend bis Mitte Dezember 2025 zu erfolgen.
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPTYYUDXZR# Die Angebote waren in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln (vgl. § 53 Absatz 1 VgV / § 11 Absatz 1 VOB/A EU). Eine schriftliche Angebotsabgabe war in diesem Fall nicht zulässig. Die Verg … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXPTYYUDXZR# Die Angebote waren in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln (vgl. § 53 Absatz 1 VgV / § 11 Absatz 1 VOB/A EU). Eine schriftliche Angebotsabgabe war in diesem Fall nicht zulässig. Die Vergabeunterlagen wurden ausschließlich elektronisch über die genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei. Der Auftraggeber hat darauf hingewiesen, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Auftragsbekanntmachung maßgeblich war, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wurde und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wurde. Hinweise und Bieterfragen waren schriftlich - spätestens bis zum 26.09.2025 ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW einzureichen. Die Veröffentlichung der Fragen und deren Beantwortung erfolgte anonym. Einträge beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes konnten zum Ausschluss führen. Die Abfrage wurde vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt. Nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz ist die Vergabestelle verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, gespeichert sind. Unterhalb der v. g. Wertgrenze und auch bei einem Teilnahmewettbewerb kann eine Abfrage an die Wettbewerbsregisterbehörde gerichtet werden. Dies gilt bei Teilnahmewettbewerben für solche Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäfts-/Vertragsbedingungen des Bieters werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Es gelten allein die Bestimmungen der Vergabeunterlagen. HINWEISE ZUR PRODUKTNEUTRALITÄT: Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Apple iPads inkl. Ladegeräten, zugehörigen Hüllen sowie Lifetime- Lizenzen des Mobile Device Managementsystems "Jamf-School". Es handelt sich bei dieser Vergabe ausdrücklich um eine Nachbestellung zu bereits vorhandenen Geräten. Die Festlegung auf Produkte des Herstellers Apple sowie des Mobile Device Management-systems "Jamf-School" erfolgt als Erweiterung des Bestandes und beruht ausschließlich auf sachlichen, d.h. technischen und wirtschaftlich-organisatorischen Gründen. Die Einbindung eines anderen Betriebssystems in den vorhandenen Bestand/die bestehende IT-Infrastruktur ist technisch nicht möglich. Das aktuell verwendete Betriebssystem iOS bzw. das Mobile Device Managementsystem "Jamf-School", welches speziell die besonderen schulischen Bedürfnisse erfüllt, stellt ein in sich geschlossenes System dar. Eine Kombination mit anderen Betriebssystemen ist nicht möglich. Selbst wenn ein Mischbetrieb von verschiedenen Geräten/Betriebssystemen in unterschiedlichen Klassen technisch umsetzbar wäre, so ist dies nicht sinnvoll und aus organisatorischen/systemsicherheitsrelevanten Gründen unzumutbar. Dies ist auch vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung von mobilen Endgeräten sowohl innerhalb des Schulbetriebes als auch für das Lernen innerhalb des häuslichen Bereichs und der daraus resultierenden Notwendigkeit einer einheitlichen, stabilen und sicheren IT-Struktur zur Si …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | ACS Group GmbH, Ottobrunn | 8 |
| 2 | FS Elektronik GmbH, Riegelsberg | 8 |
| 3 | ACP TechRent GmbH, Wien | 7 |
| 4 | Converge Technology Solutions Germany GmbH, Mainz | 7 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Rhein-Erft-Kreis
- Anschrift
- Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim
- Website
- rhein-erft-kreis.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Fliesen- Putz- Estricharbeiten Schwimmbadsanierungen SZR MMS30.10.2026 · 3 Angebote
- Elektroarbeiten Schwimmbadsanierungen SZR MMS28.10.2026 · 3 Angebote
- Garten- und Landschaftsbauarbeiten 1.BA IQREK23.10.2026 · 8 Angebote
- Sanitärarbeiten Schwimmbadsanierungen SZR MMS22.10.2026 · 7 Angebote
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2022): Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (iPads) für Schüler/innen einschließlich erforderlichem Zubehör iRd. Ausstattungsoffensive NRW - zweites Ausstattungsprogramm EU (REACT-EU)
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 18.09.2022. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
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Alle 4 offenen Ausschreibungen von Rhein-Erft-Kreis, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (59 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ACS Group GmbH8 Zuschläge
- ACP IT Solutions GmbH7 Zuschläge
- Bechtle AG7 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG7 Zuschläge
- H&G Hansen & Gieraths EDV Vertriebsgesellschaft mbH7 Zuschläge
- Bechtle GmbH6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 07.10.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 37485b18-e04f-4ae0-9bc5-310d7276eeb7.