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Beschaffung von ÖPNV-Leistungen im Linienbündel Stadverkehr Memmingen auf den Linien 1 - 8

Stadt Memmingen · Memmingen, Bayern

Aktenzeichen 02526/3.2/3veröffentlicht 02.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 65 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Jahre01.05.2027 – 30.04.2037
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Memmingen87700, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (46 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 2 Monaten
  3. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 6 Tagen
  4. Heute
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2037
    in 6 Monaten

Beschreibung

Beschaffung von gemeinwirtschaftlichen öffentlichen Personennahverkehrsleistungen im Rahmen der Linienverkehrsgenehmigung im Linienbündel Stadtverkehr Memmingen auf den Linien 1 bis 8 vom 01.05.2027 - 30.04.2037

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Beschaffung ist die Erbringung gemeinwirtschaftlicher öffentlicher Personenverkehrsdienste im Linienbündel Stadtverkehr Memmingen auf den Linien 1 bis 8 durch Abschluss eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.

Der Auftrag umfasst die Durchführung der vertragsgegenständlichen Verkehrsleistungen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einschließlich der Leistungsbeschreibung und des Verkehrsvertrags. Zum Leistungsumfang gehört auch die Verpflichtung des Auftragnehmers, die für die Durchführung der Verkehrsleistungen erforderlichen Linienverkehrsgenehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) rechtzeitig zu beantragen, zu erlangen und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.

Der Auftraggeber beabsichtigt, den öffentlichen Personennahverkehr im Aufgabengebiet der Stadt Memmingen zu sichern und weiterzuentwickeln. Auf Grundlage des vom Stadtrat beschlossenen Nahverkehrsplans soll unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit ein attraktiver, zuverlässiger und den verkehrlichen, sozialen, umweltpolitischen sowie landesplanerischen Anforderungen entsprechender ÖPNV gewährleistet werden.

Zu diesem Zweck schließt der Auftraggeber einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen auf den vertragsgegenständlichen Linien. Art, Umfang und Qualität der zu erbringenden Leistungen ergeben sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung, dem Verkehrsvertrag sowie den weiteren Vergabeunterlagen.

Angaben zu Optionen

Der Erwerber (Auftraggeber) behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Betriebsstufe 3 (pauschalierte Jahresleistung) umfasst einzelne Zusatzleistungen je Linie, die bei Bedarf als Option beauftragt werden. Ein Anspruch auf Bestellung erfolgt nicht und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadt Memmingen, der betroffenen Gemeinden Heimertingen (Linie 2) bzw. Buxheim (Linie 4) sowie der Abstimmung mit dem Landkreis Unterallgäu als zuständiger ÖPNV-Aufgabenträger und soll wie folgt mit angeboten werden:

3.3.1. Linie 1: keine zusätzliche Option 3.3.2. Linie 2: ca. 34.752,00 Nutzwagenkilometer/Jahr Verlängerung Linie 2 von Steinheim nach Heimertingen 3.3.3. Linie 3: keine zusätzliche Option 3.3.4. Linie 4: ca. 044.255,00 Nutzwagenkilometer/Jahr Verlängerung Linie 4 von Klinikum (neu) nach Buxheim 3.3.5. Linie 5: ca. 032.880,00 Nutzwagenkilometer/Jahr Verdichtung Linie 5 auf 30-Minuten-Takt 3.3.6. Linie 6: keine zusätzliche Option 3.3.7. Linie 7: keine zusätzliche Option 3.3.8. Linie 8: keine zusätzliche Option.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100Wertungsrelevanter Angebotsgesamtpreis

Eignung7 von 7 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Art des (Eignungs-)Kriteriums: Sonstige Eignung oder Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung des Kriteriums: Eigenerklärung zur Eintragung des Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister 1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat eine Eigenerklärung darü … ganz lesenArt des (Eignungs-)Kriteriums: Sonstige Eignung oder Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung des Kriteriums: Eigenerklärung zur Eintragung des Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister 1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass sein Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Außerdem hat der Bieter / die Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer das Berufs- oder Handelsregister anzugeben, in dem die Eintragung besteht. Ist das Unternehmen nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat der Bieter / die Bietergemeinschaft dies zu erklären. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter / die Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer eine Kopie des aktuellen Registerauszugs (d.h. der Auszugs muss den aktuellen Stand aller Eintragungen enthalten) einzureichen. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 207 – Eigenerklärungen zur Eignung zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Art des (Eignungs-)Kriteriums: Sonstige Eignung oder Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung des Kriteriums: Eigenerklärung über das Vorliegen der Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin/den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens nach der Berufszugangsverordnung für den Straßenperson … ganz lesenArt des (Eignungs-)Kriteriums: Sonstige Eignung oder Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung des Kriteriums: Eigenerklärung über das Vorliegen der Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin/den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens nach der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) und der Genehmigung nach dem PBefG 1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass die Inhaberin / der Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens die Erlaubnis zur Berufsausübung nach der PBZugV innehaben und dass die Genehmigung nach dem PBefG vorliegt. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers hat der Bieter / die Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer einen Nachweis über das Vorliegen der Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin / den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens in Form der Bescheinigungen nach der PBZugV sowie eine Nachweis über das Vorliegen der Genehmigung nach dem PBefG zu erbringen. Dazu ist im Fall des gesonderten Verlangens einzureichen eine Kopie der entsprechenden Bescheinigungen über die fachliche Eignung zum Beruf des Straßenpersonenverkehrsunternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr nach der PBZugV vom 15 Juni 2000 (BGBl. I S. 851) bzw. gemäß Artikel 3 ff der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 207 – Eigenerklärungen zur Eignung zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Art des (Eignungs-)Kriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung des Kriteriums: Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens 1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat eine Eigenerklärung einzureichen darüber, … ganz lesenArt des (Eignungs-)Kriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung des Kriteriums: Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens 1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat eine Eigenerklärung einzureichen darüber, dass sein Unternehmen in jedem der letzten drei (3) Geschäftsjahre durchschnittlich je einen Gesamtgeschäftsjahresumsatz inkl. des Geschäftsjahresumsatzes des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (d.h. im Bereich Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr i.S.d. § 42 PBefG) in Höhe von mindestens 700.000,- EUR (netto) pro Geschäftsjahr erwirtschaftet hat. Der Bieter / die Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat außerdem eine Eigenerklärung einzureichen darüber, dass auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sein Unternehmen mittels Beleg (Fremderklärung) seines Steuerberaters (bzw. unseres Wirtschaftsprüfers) über den durchschnittlichen Gesamtgeschäftsjahresumsatz inkl. des Geschäftsjahresumsatzes des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (d.h. im Bereich Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr i.S.d. § 42 PBefG) für die letzten drei (3) Geschäftsjahre seine Angaben entsprechend nachweisen wird, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. „Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind“ meint, dass Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) von dem Steuerberater oder dem Wirtschaftsprüfer für die letzten drei (3) (abgeschlossenen) Geschäftsjahre vorzulegen sind, soweit diese vorliegen. Liegt für ein (1) Geschäftsjahr die BWA noch nicht vor, sind die BWA für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig vorzulegen, soweit sie vorliegen und vorliegen müssen. Der Steuerberater oder der Wirtschaftsprüfer des Bieters / der Bietergemeinschaft hat dem Auftraggeber in diesem Fall außerdem mitzuteilen, inwiefern BWA fehlen, warum diese fehlen und wann mit ihrem Erhalt zu rechnen ist. Etwaige dann noch ausstehende BWA sind von dem Bieter / der Bietergemeinschaft, vertreten durch das in der Anlage 212 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, dem Auftraggeber unaufgefordert während des Vergabeverfahrens über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform jeweils zu übermitteln, sobald und soweit diese vorliegen. [Dies gilt nur, wenn der Auftraggeber auf gesondertes Verlangen die Fremderklärung bei dem Bieter / der Bietergemeinschaft angefordert hat.] Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in diesem Fall unaufgefordert etwaige noch ausstehenden BWA nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und soweit diese vorliegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer außerordentlich zu kündigen, wenn er feststellt, dass der Auftragnehmer als Bieter / Bietergemeinschaft nicht die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt hat. Bei Bietergemeinschaft ist der durchschnittliche Gesamtgeschäftsjahresumsatz inkl. des Geschäftsjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (d.h. im Bereich Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr i.S.d. § 42 PBefG) der Mitglieder der Bietergemeinschaft in jedem der letzten drei (3) Geschäftsjahre zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe des durchschnittlichen Gesamtgeschäftsjahresumsatz inkl. des Geschäftsjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (d.h. im Bereich Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr i.S.d. § 42 PBefG) der Mitglieder der Bietergemeinschaft in jedem der letzten drei (3) Geschäftsjahre maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Hinweis: Bei Nichterfüllen der Mindestanforderungen ist die für die Auftragsausführung erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters nicht gegeben. Das Angebot des betroffenen Bieters ist in der Folge vom weiteren Verfahren auszuschließen. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen …
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Art des (Eignungs-)Kriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung des Kriteriums: Referenzen zu bestimmten Arbeiten 1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat eine Eigenerklärung einzureichen zu einer geeigneten Referenz über vergle … ganz lesenArt des (Eignungs-)Kriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung des Kriteriums: Referenzen zu bestimmten Arbeiten 1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat eine Eigenerklärung einzureichen zu einer geeigneten Referenz über vergleichbare erbrachte Leistungen im Bereich "Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr i.S.d. § 42 PBefG". Mindestanforderungen an die Referenz: Es muss mindestens eine (1) geeignete Unternehmensreferenz mit mindestens zwei (2) erhaltenen oder bestehenden Linienverkehrsgenehmigungen nach § 42 PBefG mit dem Angebot vorgelegt werden: a) Die Referenz muss dabei die Ausführung vergleichbarer Leistungen betreffen, d.h. hier die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr i.S.d. § 42 PBefG mit einer Jahreskilometerleistung von: mindestens 50.000 km/Jahr b) Die Leistungserbringung in der Referenz muss außerdem über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten erfolgt sein, wobei die wesentliche Ausführung der Referenzleistungen in der Zeit zwischen dem 01.01.2023 und zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erfolgte. Zur Beurteilung der Vergleichbarkeit der Referenzen hat der Bieter / die Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer zu der Referenz folgende Angaben vorzunehmen: o Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, das den Referenzauftrag ausgeführt hat) o Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (Ausführender Auftragnehmer oder Ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft oder Ausführender Unterauftragnehmer von) o Projektbezeichnung der früher ausgeführten Leistung unter Angabe zu den folgenden Mindestanforderungen: • Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr i.S.d. § 42 PBefG • Anzahl der Linienverkehrsgenehmigungen; mindestens 2 Linienverkehrsgenehmigung • Jahreskilometerleistung; mindestens 50.000 km/Jahr unter Angabe der erbrachten Jahreskilometerleistung (in km/Jahr) • Auftragswert (brutto) • Leistungserbringung über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten, wobei die wesentliche Ausführung der Referenzleistungen in der Zeit zwischen dem 01.01.2023 und zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erfolgte Anzugeben ist das Datum des Leistungsbeginns und das Datum des Leistungsendes (TT.MM.JJJJ). Das Datum des Leistungsbeginns (TT.MM.JJJJ) kann auch vor dem 01.01.2023 liegen. Sollte die Leistungserbringung zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote noch nicht beendet sein, ist bei dem Datum des Leistungsendes anzukreuzen „länger als die hier gegenständliche Angebotsfrist laufend“. o Angabe des Auftraggebers des Referenzprojekts (inkl. Name und Kontaktdaten des Ansprechpartners beim Auftraggeber - soweit datenschutzrechtlich möglich), Hinweise: Es kann auch mehr als eine Referenz genannt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters / der Bietergemeinschaft durch Nachfrage beim früheren Auftraggeber zu überprüfen. Bei Nichterfüllen der Mindestanforderung ist die für die Auftragsausführung erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft nicht gegeben. Das Angebot des betroffenen Bieters / der Bietergemeinschaft ist in der Folge vom weiteren Verfahren auszuschließen. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 206 „Unternehmensbezogene Referenzprojekte“ zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitg …
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Art des (Eignungs-)Kriteriums / Bezeichnung des Kriteriums: Sonstige Eignung oder Eignung zur Berufsausübung 1. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat eine Eigenerklärung einzureichen und dafür die Anlage AN 11 – Erkl … ganz lesenArt des (Eignungs-)Kriteriums / Bezeichnung des Kriteriums: Sonstige Eignung oder Eignung zur Berufsausübung 1. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat eine Eigenerklärung einzureichen und dafür die Anlage AN 11 – Erklärung des Bieters zur Eignung nebst der geforderten Nachweise ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Hierbei erklärt der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer: Ich/Wir erkläre(n), dass, - die Vergabeunterlagen einschließlich aller Anlagen vollständig zur Kenntnis genommen wurden und diese als verbindliche Grundlage der Angebotsabgabe sowie der späteren Vertragserfüllung anerkenne(n). Der Bieter bestätigt, dass ihm die Anforderungen an die ausgeschriebene Leistung bekannt sind und er diese vollständig erfüllen kann. - über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde - ich mich/wir uns nicht in Liquidation befinde(n) - ich/wir keine Verfehlung begangen habe(n), die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, insbesondere ich/wir mich/uns nicht an Preisabsprachen beteiligt habe(n) bzw. werde(n) - ich/wir Steuern, Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß bezahle(n) - entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungen bestehen - ich/wir über die erforderlichen Sachkenntnisse zur Vorbereitung und Durchführung der Verkehrsleistung verfüge(n) - ich/wir über die personellen, kaufmännischen, technischen und finanziellen Mittel verfügen, um den öffentlichen Dienstleistungsauftrag - den Verkehr – fachlich einwandfrei und innerhalb der Dauer der Liniengenehmigung nachhaltig und verbindlich ausführen können - die von mit/uns eingesetzten Personen die für die Leistung erforderlichen Befähigungen haben - ich/wir ein zuverlässiger Vertragspartner sind, der seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt - in den letzten drei Jahren Vertragsverhältnisse mit öffentlichen Auftraggebern über vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber nicht außerordentlich gekündigt wurden - meinen/unseren Arbeitnehmern und Auszubildenden im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das insgesamt mindestens dem aktuell gültigen Lohntarifvertrag des privaten Omnibusgewerbes in Bayern nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, einschließlich der Aufwendungen für die Altersversorgung, entspricht - mein/unser Unternehmen während der Ausführung der Leistung eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachvollzieht - ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragen Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n) - eine ausreichende Mindestfahrpersonalbesetzung für den Einsatz von Kraftomnibussen im Linienverkehr sichergestellt wird sowie jederzeit eine ausreichende Anzahl an Fahrpersonal mit gültiger Fahrerlaubnis der Klasse D zur Verfügung steht, um den Betrieb unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Lenk- und Ruhezeiten gemäß VO (EG) Nr. 561/2006) sicherzustellen; dabei ist insbesondere zu gewährleisten: • kontinuierlicher Linienbetrieb auch bei üblichen Ausfallzeiten (z. B. Urlaub, Krankheit, Schulung) • Vorhaltung einer angemessenen Personalreserve • Vermeidung betrieblicher Ausfälle aufgrund Fahrpersonalmangel Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass: - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragen Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflich …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2027
Vertragsende
30.04.2037
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe "6.5.3 Bedingungen für den Auftrag" in "Anlage 900 Vergabeleitfaden"
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abl … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Bietergemeinschaft: Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Ver … ganz lesen1. Bietergemeinschaft: Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrags vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft bezeichnet ist, • dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und • dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrags annehmen wird. Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212 „Bietergemeinschaft“ zu verwenden. Die Anlage ist von dem Bieter / dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen. 2. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in dem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter „andere Unternehmen“ sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen, vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 47 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Anlage 204 „Eignungsleihe“ auszufüllen, soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. In diesem Fall hat der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot ferner einen Nachweis einzureichen, aus dem hervor-geht, dass dem Bieter / der Bietergemeinschaft die f …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 317bb59c-a3bd-47d8-a5d9-4c69dc37a202.