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Beschaffung von neuen Microsoft-Lizenzen auf der Grundlage des BMI SelectPlus-Rahmenvertrages zwischen dem Bundesministerium des Innern (BMI) und der Firma Microsoft

Klinikum Chemnitz gGmbH c/o Klinikum Chemnitz Logistik- u. Wirtschaftsgesellschaft mbH · Chemnitz, Sachsen

Aktenzeichen 0625/V/01veröffentlicht 19.09.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 443 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.

Alle Ausschreibungen: Software in Sachsen (15 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 19 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
32 Monate26.09.2025 – 31.05.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Chemnitz09116, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (26 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2028
    vor 13 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Klinikum Chemnitz gGmbH schreibt hiermit für sich als auch die Tochtergesellschaften: - Cc Klinik-Verwaltungsgesellschaft mbH - Klinikum Chemnitz Logistik- und Wirtschaftsgesellschaft mbH - Poliklinik gGmbH die Lieferung von neuen Microsoft-Lizenzen im Rahmen des BMI Select Plus Rahmenvertrages Nr. 7492930 aus. Alle vier genannten Gesellschaften verfügen jeweils über einen aktiven BMI Select Plus Beitritt und sind damit bezugsberechtigt. Der jeweilige BMI Select Plus Beitritt ist vom Auftragnehmer gegebenenfalls zu erneuern bzw. zu übernehmen. Der Auftragnehmer übernimmt dabei alle Vertragsmodalitäten zum Beitrittswechsel gegenüber dem Hersteller Microsoft, so dass diese für den Auftraggeber kostenfrei sind. Die Klinikum Chemnitz gGmbH ist das größte kommunale Krankenhaus Ostdeutschlands und als Krankenhaus der Maximalversorgung Teil der kritischen Infrastruktur (KRITIS) im Gesundheitswesen. Im Konzern sind ca. 7.000 Mitarbeiter beschäftigt. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung und Konditionenfindung, dass es sich bei der Klinikum Chemnitz gemeinnützige GmbH um einen öffentlichen Auftraggeber handelt. Die Klinikum Chemnitz gemeinnützige GmbH unterhält zusammen mit der Universität Dresden einen Studiengang für Humanmedizin (MEDiC) und ist akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Leipzig und der Technischen Universität Dresden. Des Weiteren hat die Klinikum Chemnitz gGmbH eine Medizinische Berufsfachschule (kein eigenständiges Unternehmen), die ihre Microsoft-Lizenzbedarfe zu Select Plus Academic-Konditionen deckt. Aufgrund der bereits vorhandenen flächendeckenden Microsoft-Systeminfrastruktur müssen aus Kompatibilitätsgründen sowie zur Erfüllung der KRITIS-Anforderungen zwingend Produkte des Herstellers Microsoft angeboten bzw. beschafft werden. Der Auftraggeber erwartet und fordert ausschließlich Ware aus offiziell vom Hersteller für die Bundesrepublik Deutschland autorisierten Vertriebskanälen (hier BMI Select Plus Rahmenvertrag). Die Lieferung von Gebrauchtsoftware ist generell nicht zulässig. Die Lizenzen müssen uneingeschränkt downgradefähig sein. Der Auftragnehmer garantiert, dass alle vom Auftragsnehmer im Rahmen dieses Ausschreibungsloses erworbenen Lizenzen als Volumen- bzw. KMS-Lizenzen unter einem einheitlichen Produkt Key bereitgestellt werden. Weiterhin sind beratende und unterstützende Leistungen im Rahmen der von Microsoft vorgesehenen Partnermodelle bzw. die im Zusammenhang mit dem Abschluss der Beitritte zum BMI Select Plus Rahmenvertrag stehen, durch den Auftragnehmer zu erbringen. Es wird davon ausgegangen, dass diese beratenden und unterstützenden Leistungen im Rahmen der von Microsoft vorgesehenen Partnermodelle, u.a. eines autorisierten Licensing Solution Partners (LSP) für den Auftraggeber kostenfrei erbracht werden. Dazu gehören insbesondere folgende beratende und unterstützende Leistungen: 1. Lizenz- und Vertragsberatung (insbesondere Erläutern der Produktbestimmungen, der weiteren Microsoft Bedingungen wie DPA und von Vertragsinhalten) 2. Laufende Informationen zu Änderungen bezüglich der Produktlizenzierung (insbesondere Metriken und Produktwechsel) und vertragliche Änderungen oder Erweiterungen 3. Unterstützung und Beratung bei der Administration und Pflege des Lizenzportals des Herstellers 4. Der Auftragnehmer übernimmt die ggf. erforderliche Lizenzregistrierung beim Hersteller / Urheber der Software (in diesem Fall Microsoft) und damit die Zuordnung zum Select-Plus-Beitritt des jeweiligen bezugsberechtigten Unternehmens. 5. Leistungen zur Informationsbereitstellung (u.a. Preis- und Produktinformationen). 6. monatliche Zusendung einer Select-Plus- bzw. Select-Plus-Academic-Preisliste Die im Preisblatt bzw. der Preiszusammenstellung ausgewiesenen Mengen haben informativen Charakter und können zum Zeitpunkt der tatsächlichen Beschaffung abweichend sein. Neben der Abfrage der ggü. den genannten Gesellschaften gewährten Nachlässe / Rabatte auf Level D der Microsoft Eurozone Direct to Reseller Preisliste sowie exemplarischer Preise für typischerweise von den genannten Gesellschaften benötigte bzw. beschaffte reine Microsoft-Lizenzprodukte, werden die Einzel- & Gesamtpreise für ein im Jahr 2025 anstehendes Beschaffungsvorhaben über die folgenden Mengen, jeweils ohne Software Assurance (SA)), abgefragt. Für den Auftraggeber bzw. die genannten Gesellschaften ergibt sich aus diesem Vergabeverfahren bzw. den BMI Select Plus Beitritten grundsätzlich keine Abnahmeverpflichtung! Der Auftraggeber bzw. die genannten Gesellschaften beabsichtigen, diese Mengen je nach Gesellschaft in bspw. ca. 1 - 5 Einzelabrufen zu beschaffen. 3.683 Stück Lizenzen Microsoft Office Standard 2024 LTSC Single Language deutsch 47 Stück Lizenzen Microsoft Office Professional Plus 2024 LTSC Single Language deutsch 6 Stück Lizenzen Microsoft Excel 2024 LTSC 2024 Single Language deutsch 4 Stück Lizenzen Microsoft Project 2024 Single Language deutsch 14 Stück Lizenzen Microsoft Visio Standard 2024 LTSC Single Language deutsch 3 Stück Lizenzen Microsoft Visio Professional 2024 LTSC Single Language deutsch

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100Details siehe Vergabe- bzw. Auftragsunterlagen hier insbesondere Dokument Gewichtung Zuschlagskriterien / KCLW-V12.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
26.09.2025
Vertragsende
31.05.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Etwaige Verstoße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung bzw. Veröffentlichung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Stellung der Teilnahmeanträge bzw. der je … ganz lesenEtwaige Verstoße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung bzw. Veröffentlichung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Stellung der Teilnahmeanträge bzw. der jeweiligen Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://www.evergabe.de/ durch den Bewerber bzw. Bieter zu rügen. In gleicher Form sind sonstige Verstoße gegen Vergabevorschriften von Bewerbern bzw. Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://www.evergabe.de/ durch den Bewerber bzw. Bieter zu rügen. Es gelten die entsprechenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierbei insbesondere der §§ 134 und 160 GWB § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingehende Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. dem Anschreiben beantwortet werden können. Fristende: 6 Tage vor Angebotsabgabe. Auf die Fristen des § 20 Abs. 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Bechtle GmbH & Co. KG, Chemnitz2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

60vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (65 Lose mit Angabe)
530.340 €Zuschlagswert im Median
292.233 € – 841.880 €mittlere Hälfte, 18 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Sachsen (15 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 21.08.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0199606f-970c-48d7-8066-bd7b62050095.