Beschaffung von LWL-Komponenten
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin
Aktenzeichen ITD1-0342-2025veröffentlicht 15.10.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2030
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Bereits vergeben. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre01.01.2026 – 31.12.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (459 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Qualitätskriterien der Bewertungsmatrix60 %
- Preis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 12 Monatenüber vergabekooperation.berlin
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2030
- Bindefrist endetvor 9 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Beschaffung von Lichtwellenleiter-Komponenten (LWL-Material) für das Glasfasernetz der BVG
Beschreibung des Loses
Abschluss eines Rahmenvertrags über Kauf und Lieferung notwendiger Glasfaserkomponenten, die für den Erhalt und Ausbau des Glasfasernetzes der BVG notwendig sind. Der Rahmenvertrag beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2030.
Gegenstand nach CPV
- 32560000GlasfasermaterialHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Qualitätskriterien der BewertungsmatrixDie gewichteten Bewertungskriterien zur Zuschlagserteilung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Für die Wertung der Angebote werden die im Dokument "Anhang 2_Bewertungsmatrix_LWL-Material" zu entnehmenden Zuschlagskriterien herangezogen und gewichtet. Über alle Kriterien wird die gewichtete Gesamtpunktzahl ermittelt. Nach Erfüllung aller Ausschlusskriterien geht der Preis (Preisblatt) zu 40% und die Qualität (Bewertungskriterien B-Kriterien) zu 60% in die abschließende Bewertung ein.
- Preis
- Nach Erfüllung aller Ausschlusskriterien geht der Preis (Preisblatt) zu 40% und die Qualität (Bewertungskriterien B-Kriterien) zu 60% in die abschließende Bewertung ein.
Eignung9 von 9 angegeben
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, wobei der jeweilige Gesamtumsatz anzugeben ist. Geschäftsjahr ist nicht zwingend gleichzusetzen mit Kalenderjahr, da es auch unterjährig enden kann. Mindestanforderung: Es wird ein Ge … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über den Umsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, wobei der jeweilige Gesamtumsatz anzugeben ist. Geschäftsjahr ist nicht zwingend gleichzusetzen mit Kalenderjahr, da es auch unterjährig enden kann. Mindestanforderung: Es wird ein Gesamtmindestumsatz i. H. v. 1 Mio. EUR im Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gefordert. Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Angebot einzureichen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BiGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert. Bieter/Bietergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen.- Eintragung in das Handelsregister
- Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen, Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen des Unternehmens. Der Bieter reicht mit dem Angebot eine aktuelle Handelsregisterauskunft oder ein gesellschaftsrechtliches bzw. landesrechtliches Äquivalent ein. Einreichung mit dem Angebot.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung, dass bei Vertragsabschluss für die Zeit der Leistungserbringung und Gewährleistung eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung besteht. Bitte unterzeichnen Sie dazu das Dokument "Eigenerklärung zur Eignung". Bieter/Bietergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Bieter/Bietergemeinschaften werden als fachlich geeignet angesehen, wenn sie die folgenden Eigenschaften erfüllen: Erfahrungen in der Beschaffung von Glasfasermaterial. Zum Nachweis hat der Bieter/der Bietergemeinschaften mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen zu benennen, die in … ganz lesenkürzer
Bieter/Bietergemeinschaften werden als fachlich geeignet angesehen, wenn sie die folgenden Eigenschaften erfüllen: Erfahrungen in der Beschaffung von Glasfasermaterial. Zum Nachweis hat der Bieter/der Bietergemeinschaften mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen zu benennen, die in den letzten fünf Geschäftsjahren erbracht wurden. Vergleichbare Leistungen sind solche, die einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaften für die ausgeschriebene Leistung zulassen. Es müssen mindestens folgende Angaben für jedes Referenzprojekt gemacht werden: a. Name und Adresse des Referenzgebers; Benennung einer Ansprechperson beim Referenzgeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse b. Zeitraum der Leistungserbringung c. Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistung d. Erbrachter Aufwand in Monaten Bei Angabe von mehreren Referenzprojekten ist die in der Eigenerklärung beigelegte Tabelle zu duplizieren. Mindestanforderung: Die Referenzen müssen nach Art und Umfang vergleichbar sein. - Es sind min. zwei Referenzen nachzuweisen. - Die referenzierten Leistungen müssen in den letzten fünf Jahren erbracht worden sein. - Die referenzierten Leistungen müssen Unternehmen betreffen, welche mindestens 5.000 Mitarbeiter beschäftigen und bei denen annähernd die gleichen Leistungen erbracht wurden/ werden wie in diesem abzuschließenden Vertrag gefordert. Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Angebot einzureichen. Bieter/Bietergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Zum Nachweis der personellen Ausstattung des Bieters hat dieser die durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl jeweils bezogen auf die vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Mindestanforderung: mindestens 20 Mitarbeiter (Gesamtmitarbeiteranzahl). Für die Angaben ist das Formblat … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der personellen Ausstattung des Bieters hat dieser die durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl jeweils bezogen auf die vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Mindestanforderung: mindestens 20 Mitarbeiter (Gesamtmitarbeiteranzahl). Für die Angaben ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden, sofern nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, und mit dem Angebot einzureichen. Die Anzahl der Mitglieder einer BiGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert. Bieter/Bietergemeinschaften, die die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet vom Verfahren ausgeschlossen.- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Es ist ein Kompatibilitätsnachweis gemäß Leistungsbeschreibung für den LSH-HRL Class A / 0,1 dB Stecker gegenüber dem gleichnamigen Stecker des Herstellers FOC zu erbringen. Für diesen Nachweis gelten die folgenden Anforderungen: Es ist ein Prüfzertifikat nach Prüfnorm IEC 61300-3-34 (Verfahren 1) … ganz lesenkürzer
Es ist ein Kompatibilitätsnachweis gemäß Leistungsbeschreibung für den LSH-HRL Class A / 0,1 dB Stecker gegenüber dem gleichnamigen Stecker des Herstellers FOC zu erbringen. Für diesen Nachweis gelten die folgenden Anforderungen: Es ist ein Prüfzertifikat nach Prüfnorm IEC 61300-3-34 (Verfahren 1) durchzuführen. Gegenstand der Prüfung bildet die Einfügedämpfung des Produktes des Bieters gegenüber dem gleichnamigen Produkt der Hersteller FOC und Diamond. Der Prüfaufbau ist gemäß IEC 61300-3-34 Verfahren 1 durchzuführen. Für mindestens 10 Stecker aus verschiedenen Chargen ist für die Wellenlängen 1310nm und 1550nm eine maximale Einfügedämpfung ILmax ≤0,15 dB nachzuweisen. Die Steckverbindungen sind zufällig auszuführen ("random mate"). Für die Messung sind die Vorgaben nach IEC 61300-3-34 (2009-01) Ed. 3.0 anzuwenden.- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Es ist ein Kompatibilitätsnachweis gemäß Leistungsbeschreibung für den LSH-HRL Class A / 0,1 dB Stecker gegenüber dem gleichnamigen Stecker des Herstellers Diamond zu erbringen. Für diesen Nachweis gelten die folgenden Anforderungen: Es ist ein Prüfzertifikat nach Prüfnorm IEC 61300-3-34 (Verfahren … ganz lesenkürzer
Es ist ein Kompatibilitätsnachweis gemäß Leistungsbeschreibung für den LSH-HRL Class A / 0,1 dB Stecker gegenüber dem gleichnamigen Stecker des Herstellers Diamond zu erbringen. Für diesen Nachweis gelten die folgenden Anforderungen: Es ist ein Prüfzertifikat nach Prüfnorm IEC 61300-3-34 (Verfahren 1) durchzuführen. Gegenstand der Prüfung bildet die Einfügedämpfung des Produktes des Bieters gegenüber dem gleichnamigen Produkt der Hersteller FOC und Diamond. Der Prüfaufbau ist gemäß IEC 61300-3-34 Verfahren 1 durchzuführen. Für mindestens 10 Stecker aus verschiedenen Chargen ist für die Wellenlängen 1310nm und 1550nm eine maximale Einfügedämpfung ILmax ≤0,15 dB nachzuweisen. Die Steckverbindungen sind zufällig auszuführen ("random mate"). Für die Messung sind die Vorgaben nach IEC 61300-3-34 (2009-01) Ed. 3.0 anzuwenden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabekooperation.berlin
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförd … ganz lesenkürzer
Leistung: Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insbesondere einen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmer* n während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtlichen Mindestlohn des Landes Berlin und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen. Der AN hat die im Supplier Code of Conduct niedergelegten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen bei der Ausführung des vertragsgegenständlichen Auftrags einzuhalten und diese Erwartungen entsprechend entlang der Lieferkette des vertragsgegenständlichen Auftrags angemessen zu adressieren.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Mit dem Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt. Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren entsprechend abzufragen.- Hinweis
1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vor … ganz lesenkürzer
1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden Vergabeverfahren (Allgemeine Verfahrenshinweise) bei. Die dort enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind. 2. Durch diese Bekanntmachung erhalten interessierte Unternehmen die Möglichkeit, ein Angebot abzugeben und ihre entsprechende Eignung darzulegen. 3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder sonst verändert wiedergegeben wird. 4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung. 5. Bieterfragen sind ausschließlich als Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Hierzu stellt der AG eine entsprechende Tabelle zur Verfügung. Der Bieter soll bitte das betreffende Dokument und Ziffer, auf die sich die Bieterfrage bezieht, benennen. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 10 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten. 7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bietern zum Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. 8. Die Bieter müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend. 9. Sofern ein Angebot durch eine Bietergemeinschaft (BiGe) erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der BiGe ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der BiGe im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BiGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. 10. Bieter/Bietergemeinschaften dürfen nur ein Angebot einreichen. Mitglieder einer BiGe dürfen zudem nicht zugleich als Einzelbieter oder als Mitglied einer anderen BiGe am Verfahren teilnehmen. 11. Die unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes / Ausschlussgründe und Eignungskriterien" benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer BiGe von jedem Mitglied der BiGe in einem gesonderten Formular "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. 12. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen an die unter der Rubrik "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes/Eign …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
- Anschrift
- Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
- Kontakt
- einkauf.itd1@
bvg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 325 (Fernmeldebedarf) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Berlin (82 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- spree systems GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.11.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4b8e0963-0012-4d42-abab-7d18cf77fdc3.