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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Beschaffung von Hardware, Software und Dienstleistungen zur elektronischen Anfertigung von Aufsichtsarbeiten in der zweiten juristischen Staatsprüfung

Auftraggeber nicht angegeben · Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2023-0116veröffentlicht 03.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1068 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Wiesbaden.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
6 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 6 Mio. €
Laufzeit
23 Monate26.01.2024 – 31.12.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Leistung50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.hessen.de
    vor 35 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 35 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 33 Monaten
  5. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 32 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Hardware, Software und Dienstleistungen zur elektronischen Anfertigung von Aufsichtsarbeiten in der zweiten juristischen Staatsprüfung

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Dienstleisters, der die Durchführung der elektronischen Anfertigung der Aufsichtsarbeiten in der zweiten juristischen Staatsprüfung sicherstellt. \n\nDazu muss der Dienstleister aus einer Hand die für die sichere Prüfungsumgebung benötigte technische Infrastruktur, die Hardware sowie eine zur Klausurbearbeitung geeignete Software zur Verfügung stellen. Darüber hinaus muss er den Support der eingesetzten Prüfungssoftware vor, während und nach der Prüfung bis zum bestandskräftigen Abschluss des Prüfungsverfahrens einschließlich vorgelagerter Übungsmöglichkeiten übernehmen.\n\nEs sind pro Jahr an sechs Klausurkampagnen mit je zwei bis drei Prüfungsorten und jeweils acht Klausurtagen eine Hard- und Software zur elektronischen Anfertigung der Aufsichtsarbeiten bereitzustellen. Zusätzlich sind vor Ort Administratoren bereitzustellen. Weiter ist ganzjährig ein Übungsportal bereitzustellen. Je Klausurkampagne ist ein Supportkontingent von mind. 25 Stunden zur Verfügung zu stellen.\n\nAbgeschlossen werden soll ein Rahmenvertragvertrag, innerhalb dessen die einzelnen Aufsichtsarbeiten dann als Leistung abgerufen werden können.\n\nDer Leistungszeitraum für die technische Umsetzung der elektronischen Durchführung der Aufsichtsarbeiten beginnt am Tag der Zuschlagserteilung, frühestens jedoch am 01.01.2024 und endet mit Ablauf des Monats Dezember 2025. Danach ist lediglich ein Support für die Durchführung etwaiger Widerspruchs- und Klageverfahren bereitzustellen. Optional besteht die Möglichkeit der zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr, mit entsprechendem, darüber zeitlich hinausgehenden Support bei Widerspruchs- und Klageverfahren durch den AG.\n\nVereinzelt müssen gegebenenfalls noch Unterstützungsleistungen erbracht werden im Rahmen von nicht auszuschließenden Widerspruchs- und/oder Klageverfahren gegen Prüfungsentscheidungen, soweit in diesen Verfahren technische Mängel der elektronischen Prüfung oder der Textidentität geltend gemacht werden. Solche Verfahren können in Ausnahmefällen mehrere Jahre dauern.\n\nDa die Anzahl derjenigen Prüflinge, die für einen Prüfungsdurchgang vorgesehen sind, Schwankungen unterliegt und die Prüflinge frei zwischen der elektronischen und der handschriftlichen Anfertigung wählen können, kann das für die Ausschreibung in Aussicht stehende Auftragsvolumen nur anhand vergangener Prüfungen geschätzt werden. Der Bedarf ist insbesondere hinsichtlich der nicht genau prognostizierbaren Prüflingszahlen und weiterer etwaig erforderlicher Programmier- und Supportleistungen nach neuen Vorgaben des AGs nicht verbindlich und abschließend. Es kann nicht ausgeschlossen werden, sondern ist im Gegenteil eher wahrscheinlich, dass einzelne Leistungen in einer anderen Größenordnung und/oder einem anderen Zeitraum abgerufen werden müssen. Die Anzahl der Prüflinge hat zugleich Einfluss auf die Anzahl der gegebenenfalls zu versorgenden Prüfungssäle.\n\nPro Klausurkampagne ist von einer Gesamtanzahl von mindestens 140 bis 260 Prüflingen, verteilt auf voraussichtlich drei Prüfungsstandorte, auszugehen.\n\nZiel der Ausschreibung ist es, sämtliche Schritte der Klausurbearbeitung elektronisch vornehmen zu können. Zu einem späteren Zeitpunkt soll auch die Klausurkorrektur und -archivierung medienbruchfrei vorgenommen werden können, dies ist jedoch nicht Inhalt der Ausschreibung. Im Rahmen des Ausschreibungszeitraums soll zunächst die Umstellung der handschriftlichen Klausurbearbeitung auf eine optionale elektronische Klausurbearbeitung erfolgen. \n\nDie Aufgabenstellung soll nur in Papierform erfolgen, d.h. alle Prüflinge erhalten einen ausgedruckten Aufgabentext von in der Regel zwölf bis dreiundzwanzig Seiten. Eine Digitalisierung des Aufgabentextes ist vorläufig nicht vorgesehen. Die Abläufe zur Erstellung einer Aufgabe bleiben bestehen. \n\nDie Prüflinge bereiten sich in den Referendararbeitsgemeinschaften des juristischen Vorbereitungsdienstes und im Selbststudium auf die Aufsichtsarbeiten vor. Die Aufsichtsarbeiten, die sie übungshalber anfertigen, sind grundsätzlich nicht Teil der Ausschreibung. Den Prüflingen sollen daher keine Übungsmöglichkeiten in Präsenz bereitgestellt werden. Ihnen soll jedoch ab der Zuschlagserteilung, spätestens ab Februar 2024, Zugang zu einer webbasierten Übungsmöglichkeit gewährt werden, mit der sie sich mit den Funktionen der in der Prüfung verwendeten Schreiboberfläche vertraut machen und bei der sie die angefertigten Bearbeitungen herunterladen können.\n\nEs kann nicht ausgeschlossen werden, das aufgrund unvorhergesehener Ereignisse (z.B. Räumung eines Prüfungsortes aufgrund Feueralarms) ein Prüfungstag abgebrochen werden muss. In diesem Fall ist das JPA verpflichtet, die Aufsichtsarbeit nachzuholen und einen weiteren Prüfungstag anzusetzen. Hier bedarf es auf Seiten des AN einer gewissen Flexibilität.\n\nDer AN hat dem AG alle für die Prüfungsdurchführung erforderlichen Lizenzen bzw. Zugriffsrechte einzuräumen bzw. Leistungen zu erbringen:\nSoftware, Hardware, Personal für 140 bis 260 Kandidaten an jeweils acht Prüfungstagen plus die jeweils betroffenen Auf- und Abbautage, Wochenenden und klausurfreien Tage. \n\nFür die Durchführung der elektronischen Prüfungen ist ein/e projektverantwortliche/r Ansprechpartner/in vom Bieter zu benennen und der Bieter hat darzustellen, wie eine kontinuierliche Projektbegleitung sichergestellt wird.\n\nDie Sicherheit der schriftlichen Prüfungsleistungen der zweiten juristischen Staatsprüfung (insbesondere Ausfall- und Manipulationssicherheit) ist sowohl durch technische als auch organisatorische Maßnahmen sowie durch Vorkehrungen in der Software sicherzustellen. Dies betrifft insbesondere den Schutz vor einem Ausfall und vor einer Manipulation der eingesetzten Systeme.\n\nWeitere Details und Anforderungen zu den erforderlichen Leistungen sind der Datei "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Leistung50 %
Preis50 %
Qualität
Leistung

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
Darstellung von mindestens einer geeigneten Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht.\nArt: \n• Organisation und Durchführung elektronischer Prüfungen, vergleichbar mit den in der Leistungsbeschreib … ganz lesenDarstellung von mindestens einer geeigneten Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht.\nArt: \n• Organisation und Durchführung elektronischer Prüfungen, vergleichbar mit den in der Leistungsbeschreibung dargestellten,\n• Weiterentwicklung eingesetzter Prüfungssoftware nach Kundenspezifikationen.\n\nIm Rahmen der inhaltlichen Darstellung der Referenz (lfd Nr. 7) ist mindestens auf folgende Punkte einzugehen:\n• Zuverlässigkeit der eingesetzten Technik (Hardware, Software, Infrastruktur), Daten- und Informationssicherheit, Gleichförmigkeit der Bedingungen an allen Standorten,\n• Zuverlässigkeit des Bieters (höchste persönliche Integrität und Vertrauenswürdigkeit, Einhaltung von Fristen, Zeitrahmen und Zusagen, rechtzeitiges Erscheinen am Prüfungsort, auskömmliche Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern), \n• Verhalten während der Prüfung (Auftreten des Personals während der Prüfungen), \n• Erreichbarkeit und Reaktionszeiten des Support-Personals, \n• Reaktionszeiten auf Änderungswünsche und \n• Flexibilität bei der Lösung technischer und organisatorischer Problemstellungen.\n\n(Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform). \n\nIn der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
26.01.2024
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Zweimalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2027.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
6.000.000 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.hessen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
05.12.2023, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag\n\n(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.\n(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag\n\n(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.\n(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.\n(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit\n\n1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\n2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\n\nSatz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.\nDie Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, Mi … ganz lesenEine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.\nDie Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die von ihm im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert.\n\nEigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB\nDer Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen.\n(Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB")\n\nEigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB\nDer Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.\n(Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB")\n\nBei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die jeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die jeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.\n\nEigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014\nDer Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zusätzlich die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.\n(Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014")\n\n\nDer Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot im Sinne des besten Preis-Leistungsverhältnisses erteilt. \nDas wirtschaftlichste Angebot wird nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen, UfAB 2018.04 (April 2018) des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Inneren (http://www.cio.bund.de) gebildet. \n\nDie Qualität wird in Form von Leistungspunkten (L) über die Bewertungsmatrix des Kriterienkatalogs ermittelt. Die Bewertungen und Gewichtungen der einzelnen Kriterien sind der Bewertungsmatrix (Datei "Bewertungsmatrix") zu entnehmen. Bei der Berechnung wird die jeweils erreichte Punktzahl mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert, wobei maximal 800 Punkte erreicht werden können.\n\nDer Preis (P) ist die Summe der Wertungspreise auf Grundlage der Preisangaben des Bieters im Preisblatt (Datei "Preisblatt") seines Angebotes und ergibt sich aus dem Blatt "Gesamtkosten".\n\nSchwankungsbereich\nDie Vergabestelle hat einen Schwankungsbereich von 10 % (zehn Prozent) in Abweichung vom führenden Wert festgelegt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Anschrift
Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
Kontakt
vergabestelle@hzd.hessen.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

223vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
596.259 €Zuschlagswert im Median
391.526 € – 1,09 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.12.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 54bb0891-79da-406b-8f01-324c89d0778b.