Beschaffung von Fahrgestellen und Aufbau gem. DIN 14530-27 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20, HLF 20
Stadt Göttingen · Göttingen, Niedersachsen
Aktenzeichen 21_2024veröffentlicht 12.02.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 2,88 Mio. €
- Laufzeit
- 18 Monate
- Lose
- 2
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.
- Ersatzbeschaffung einer Drehleiter für die Feuerwehr HahnenkleeZentrale Vergabestelle - Stadt Goslar · GoslarFrist 15.12.2026
- Lieferung eines Gerätewagen-Logistik GW-L1Hansestadt Lüneburg · LüneburgFrist 08.12.2026
- Anschaffung LöschfahrzeugStadtverwaltung Melle - Zentrale Vergabestelle · MelleFrist 01.12.2026
- Beschaffung eines Einsatzleitwagen 2 (ELW 2)Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle · Winsen/LuheFrist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Niedersachsen (32 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 2,88 Mio. €
- Laufzeit
- 18 Monate
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Göttingen37083, Landkreis Göttingen, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (74 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5,5 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 33 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 32 Monatenan Stadt Göttingen
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 32 Monatennur elektronisch über meinauftrag.rib.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 32 MonatenStadt Göttingen Zentrale Vergabestelle -Zimmer 102- Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen
- Bindefrist endetvor 30 Monaten61 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Göttingen unterhält im Fachbereich 37 (Feuerwehr) 3 Feuerwachen sowie 13 Ortsfeuerwehren. Im Rahmen der Feuerwehrbedarfsplanung wurde festgestellt, dass zur Schutzzielerreichung eine Aufstockung bzw. der Ersatz zu baugleichen HLF 20 im hauptamtlichen sowie ehrenamtlichen Bereich erforderlich ist. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, ist Lieferung der insgesamt 6 baugleichen HLF 20 erforderlich.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von 6 Fahrgestellen sowie die Fertigung und Lieferung des feuerwehrtechnischen Aufbaus für insgesamt 6 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen (HLF 20) gemäß DIN 14530-27 in Verbindung mit der DIN 1846 Teil 1 und 2, jeweils in aktueller Fassung.
Los 1: Fahrgestelle Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau
Das Fahrzeug und der feuerwehrtechnische Aufbau müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung: - fabrikneu sein und dem aktuellen technischen Entwicklungsstandentsprechen, - der StVZO und StVO entsprechen, - die Auflagen der gültigen Unfallverhütungsvorschriften erfüllen, - die Auflagen der gültigen Umweltrichtlinien erfüllen, - die Mindestanforderungen folgender Normen entsprechen: DIN 14530 Teil 27, DIN 1846 Teil 1 und 2 – Abweichungen sind dem Leistungsverzeichnis (Preisblatt) zu entnehmen, - bei Übergabe an die Stadt Göttingen mängelfrei sein. Die Einführung der General Safety Regulation II (GSR II) (VO/EU 2019/2144) bei den LKW-Fahrgestellen geht unter Umständen mit Kompatibilitätsproblemen zwischen feuerwehrtechnischen Aufbau und Abbiegeassistenten des Fahrgestells einher. Nach der Markterkundung kann es dabei zu Problemen auf Höhe der Trittstufen und Türen des Mannschaftraumes kommen. Durch die nicht abschließend kalkulierbaren Lieferzeiten des Fahrgestells und der anschließenden Fertigung des Aufbaus und somit einem Verzug der Auslieferung bis nach der gesetzlichen Übergangsfrist (07.07.2026) hinaus wäre somit ggf. keine Zulassung des Fahrzeuges mehr möglich. Um dies zu vermeiden hat sich der Fahrgestelllieferant eng mit dem Aufbauhersteller bezüglich der nötigen Konfiguration – wie z.B. dem Entfall des Abbiegeassistenten und das Herstellen durch den Aufbauhersteller oder das Versetzen des Sensors – abzustimmen. Selbiges gilt für die Konfiguration des Fahrgestells für den feuerwehrtechnischen Aufbau inklusive Nebenabtrieben. Hierfür werden dem Fahrgestellhersteller nach Bekanntgabe des Auftragnehmers – Los 2 – die Kontaktdaten des Aufbauherstellers vor Auftragserteilung zur Abstimmung übermittelt.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Fahrgestelle für Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen HLF 20 Lieferung von 6 Fahrgestellen für Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge HLF 20 gemäß DIN 14530-27 i.V.m. DIN EN 1846-1 und 2 in jeweils aktueller Fassung. Das Fahrzeug und der feuerwehrtechnische Aufbau müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung: - fabrikneu sein und dem aktuellen technischen Entwicklungsstandentsprechen, - der StVZO und StVO entsprechen, - die Auflagen der gültigen Unfallverhütungsvorschriften erfüllen, - die Auflagen der gültigen Umweltrichtlinien erfüllen, - die Mindestanforderungen folgender Normen entsprechen: DIN 14530 Teil 27, DIN 1846 Teil 1 und 2 – Abweichungen sind dem Leistungsverzeichnis (Preisblatt) zu entnehmen, - bei Übergabe an die Stadt Göttingen mängelfrei sein. Die Einführung der General Safety Regulation II (GSR II) (VO/EU 2019/2144) bei den LKW-Fahrgestellen geht unter Umständen mit Kompatibilitätsproblemen zwischen feuerwehrtechnischen Aufbau und Abbiegeassistenten des Fahrgestells einher. Nach der Markerkundung kann es dabei zu Problemen auf Höhe der Trittstufen und Türen des Mannschaftraumes kommen. Durch die nicht abschließend kalkulierbaren Lieferzeiten des Fahrgestells und der anschließenden Fertigung des Aufbaus und somit einem Verzug der Auslieferung bis nach der gesetzlichen Übergangsfrist (07.07.2026) hinaus wäre somit ggf. keine Zulassung des Fahrzeuges mehr möglich. Um dies zu vermeiden hat sich der Fahrgestelllieferant eng mit dem Aufbauhersteller bezüglich der nötigen Konfiguration – wie z.B. dem Entfall des Abbiegeassistenten und das Herstellen durch den Aufbauhersteller oder das Versetzen des Sensors – abzustimmen. Die Auslieferung soll schnellstmöglich nach Auftragserteilung an den Aufbauhersteller erfolgen, jedoch spätestens 18 Monate nach Auftragserteilung. | 18 Monate | – |
| 2 | Feuerwehrtechnischer Aufbau von 6 Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen
HLF 20 Feuerwehrtechnischer Aufbau von 6 Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen HLF 20 gemäß DIN 14530-27 i.V.m. DIN EN 1846-1 und 2 in jeweils aktueller Fassung. Das Fahrzeug und der feuerwehrtechnische Aufbau müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung: - fabrikneu sein und dem aktuellen technischen Entwicklungsstandentsprechen, - der StVZO und StVO entsprechen, - die Auflagen der gültigen Unfallverhütungsvorschriften erfüllen, - die Auflagen der gültigen Umweltrichtlinien erfüllen, - die Mindestanforderungen folgender Normen entsprechen: DIN 14530 Teil 27, DIN 1846 Teil 1 und 2 – Abweichungen sind dem Leistungsverzeichnis (Preisblatt) zu entnehmen, - bei Übergabe an die Stadt Göttingen mängelfrei sein. Die Einführung der General Safety Regulation II (GSR II) (VO/EU 2019/2144) bei den LKW-Fahrgestellen geht unter Umständen mit Kompatibilitätsproblemen zwischen feuerwehrtechnischen Aufbau und Abbiegeassistenten des Fahrgestells einher. Nach der Markerkundung kann es dabei zu Problemen auf Höhe der Trittstufen und Türen des Mannschaftraumes kommen. Durch die nicht abschließend kalkulierbaren Lieferzeiten des Fahrgestells und der anschließenden Fertigung des Aufbaus und somit einem Verzug der Auslieferung bis nach der gesetzlichen Übergangsfrist (07.07.2026) hinaus wäre somit ggf. keine Zulassung des Fahrzeuges mehr möglich. Um dies zu vermeiden hat sich der Fahrgestelllieferant eng mit dem Aufbauhersteller bezüglich der nötigen Konfiguration – wie z.B. dem Entfall des Abbiegeassistenten und das Herstellen durch den Aufbauhersteller oder das Versetzen des Sensors – abzustimmen. Selbiges gilt für die Konfiguration des Fahrgestells für den feuerwehrtechnischen Aufbau inklusive Nebenabtrieben. Hierfür werden dem Fahrgestellhersteller nach Bekanntgabe des Auftragnehmers – Los 2 – die Kontaktdaten des Aufbauherstellers vor Auftragserteilung zur Abstimmung übermittelt. | 24 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kriterium
- Einfache Richtwertmethode gemäß UFAB
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen: • Handels- bzw. Berufregisterauszug (nicht älter als 12 Monate … ganz lesenkürzer
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen: • Handels- bzw. Berufregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum Termin der Angebotsöffnung) • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherung der der zuständigen Berufsgenossenschaft Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV). Näheres Sehen Sie unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen. Alternativ zu den unter vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden. Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden. Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen. Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags-/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.- Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen: • Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz der mit der vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren. • Nachweis einer Betri … ganz lesenkürzer
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen: • Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz der mit der vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren. • Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten, • Selbsterklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem Insolvenzverfahren befindet. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Näheres Sehen Sie unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de.- Kriterium
- Einzureichende Unterlagen: - Referenzen der letzten drei Jahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anzugeben: Referenzliste von wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind mit Angaben über Geschäftsjahr, Art der Leistung, Leistungsumfang, Auftragssummen, Adressen mit Ansprechpartner und Telefonnummern.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 18 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ohne
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 61 Tage
- Angebotsöffnung
- 19.03.2024, 10:00 Uhr. Stadt Göttingen Zentrale Vergabestelle -Zimmer 102- Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen. Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen, Auf der Hude, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auft … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der eVergabe-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Ve … ganz lesenkürzer
1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der eVergabe-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Vergabeunterlagen für die elektronische Angebotsabgabe wird im Bieterinteresse empfohlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: hhttps://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/willkommen_erste_schritte_tender.html . Für die Erstellung und Abgabe des Angebotes benötigen Sie den Bieterclient ava-sign; Hilfe finden Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/introduction_avasign.html . 1) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Da die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierte Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 - Z3-3-3194-1-36-09/16). Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin, das Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen, und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers nicht rechtsverbindlich sind. 2) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten. 3) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. 4) Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Fragen/Nachforderungen/Aufklärungen/Informationen) erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 12.03.2024 -10:00 Uhr über das Vergabeportal (https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen_tender.html?q=Frage ) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden unbeschadet des § 12a Abs.3 VOB/A-EU grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen. 5) Das Angebot ist spätestens bis zum unter Ziff. 5.1.12 festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Angebotsausschluss. 6) Die Abgabe mehrerer Hauptangeboten bzw. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 7) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Göttingen
- Anschrift
- Hiroshimaplatz, 37083 Göttingen
- Website
- goettingen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
goettingen.de
Bei uns erfasst
- Elektroinstallationsarbeiten nach DIN 1838227.10.2026
- Trockenbauarbeiten25.10.2026
- Estricharbeiten04.10.2026
- Heizungstechnische Anlagen nach DIN 1838017.09.2026
Mehr von Stadt Göttingen
- Gebäudeautomation nach DIN 18386Stadt Göttingen · GöttingenFrist 08.12.2026
- Tischlerarbeiten Fenster, AußentürenStadt Göttingen · GöttingenFrist 26.11.2026
- Entwässerungskanalarbeiten nach DIN 18306Stadt Göttingen · GöttingenFrist 19.11.2026
Alle 3 offenen Ausschreibungen von Stadt Göttingen, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Niedersachsen (32 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- MAN Truck & Bus Deutschland GmbH17 Zuschläge
- MAN Truck & Bus Deutschland GmbH12 Zuschläge
- MURER-Feuerschutz GmbH11 Zuschläge
- Albert Ziegler GmbH10 Zuschläge
- Schlingmann GmbH & Co. KG10 Zuschläge
- Auto-Fiegl GmbH9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.03.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1717dfe4-2ba5-4ff5-94ae-b6cd2b0564c6.