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Beschaffung von Fahrgestellen und Aufbau gem. DIN 14530-27 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20, HLF 20

Stadt Göttingen · Göttingen, Niedersachsen

Aktenzeichen 21_2024veröffentlicht 12.02.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 964 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.

Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Niedersachsen (32 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
2,88 Mio. €
Laufzeit
18 Monate
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (74 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5,5 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Stadt Göttingen
    vor 32 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 32 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Stadt Göttingen Zentrale Vergabestelle -Zimmer 102- Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen
    vor 32 Monaten
  5. Bindefrist endet
    61 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 30 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Stadt Göttingen unterhält im Fachbereich 37 (Feuerwehr) 3 Feuerwachen sowie 13 Ortsfeuerwehren. Im Rahmen der Feuerwehrbedarfsplanung wurde festgestellt, dass zur Schutzzielerreichung eine Aufstockung bzw. der Ersatz zu baugleichen HLF 20 im hauptamtlichen sowie ehrenamtlichen Bereich erforderlich ist. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, ist Lieferung der insgesamt 6 baugleichen HLF 20 erforderlich.

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von 6 Fahrgestellen sowie die Fertigung und Lieferung des feuerwehrtechnischen Aufbaus für insgesamt 6 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen (HLF 20) gemäß DIN 14530-27 in Verbindung mit der DIN 1846 Teil 1 und 2, jeweils in aktueller Fassung.

Los 1: Fahrgestelle Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau

Das Fahrzeug und der feuerwehrtechnische Aufbau müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung: - fabrikneu sein und dem aktuellen technischen Entwicklungsstandentsprechen, - der StVZO und StVO entsprechen, - die Auflagen der gültigen Unfallverhütungsvorschriften erfüllen, - die Auflagen der gültigen Umweltrichtlinien erfüllen, - die Mindestanforderungen folgender Normen entsprechen: DIN 14530 Teil 27, DIN 1846 Teil 1 und 2 – Abweichungen sind dem Leistungsverzeichnis (Preisblatt) zu entnehmen, - bei Übergabe an die Stadt Göttingen mängelfrei sein. Die Einführung der General Safety Regulation II (GSR II) (VO/EU 2019/2144) bei den LKW-Fahrgestellen geht unter Umständen mit Kompatibilitätsproblemen zwischen feuerwehrtechnischen Aufbau und Abbiegeassistenten des Fahrgestells einher. Nach der Markterkundung kann es dabei zu Problemen auf Höhe der Trittstufen und Türen des Mannschaftraumes kommen. Durch die nicht abschließend kalkulierbaren Lieferzeiten des Fahrgestells und der anschließenden Fertigung des Aufbaus und somit einem Verzug der Auslieferung bis nach der gesetzlichen Übergangsfrist (07.07.2026) hinaus wäre somit ggf. keine Zulassung des Fahrzeuges mehr möglich. Um dies zu vermeiden hat sich der Fahrgestelllieferant eng mit dem Aufbauhersteller bezüglich der nötigen Konfiguration – wie z.B. dem Entfall des Abbiegeassistenten und das Herstellen durch den Aufbauhersteller oder das Versetzen des Sensors – abzustimmen. Selbiges gilt für die Konfiguration des Fahrgestells für den feuerwehrtechnischen Aufbau inklusive Nebenabtrieben. Hierfür werden dem Fahrgestellhersteller nach Bekanntgabe des Auftragnehmers – Los 2 – die Kontaktdaten des Aufbauherstellers vor Auftragserteilung zur Abstimmung übermittelt.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Fahrgestelle für Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen HLF 20

Lieferung von 6 Fahrgestellen für Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge HLF 20 gemäß DIN 14530-27 i.V.m. DIN EN 1846-1 und 2 in jeweils aktueller Fassung. Das Fahrzeug und der feuerwehrtechnische Aufbau müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung: - fabrikneu sein und dem aktuellen technischen Entwicklungsstandentsprechen, - der StVZO und StVO entsprechen, - die Auflagen der gültigen Unfallverhütungsvorschriften erfüllen, - die Auflagen der gültigen Umweltrichtlinien erfüllen, - die Mindestanforderungen folgender Normen entsprechen: DIN 14530 Teil 27, DIN 1846 Teil 1 und 2 – Abweichungen sind dem Leistungsverzeichnis (Preisblatt) zu entnehmen, - bei Übergabe an die Stadt Göttingen mängelfrei sein. Die Einführung der General Safety Regulation II (GSR II) (VO/EU 2019/2144) bei den LKW-Fahrgestellen geht unter Umständen mit Kompatibilitätsproblemen zwischen feuerwehrtechnischen Aufbau und Abbiegeassistenten des Fahrgestells einher. Nach der Markerkundung kann es dabei zu Problemen auf Höhe der Trittstufen und Türen des Mannschaftraumes kommen. Durch die nicht abschließend kalkulierbaren Lieferzeiten des Fahrgestells und der anschließenden Fertigung des Aufbaus und somit einem Verzug der Auslieferung bis nach der gesetzlichen Übergangsfrist (07.07.2026) hinaus wäre somit ggf. keine Zulassung des Fahrzeuges mehr möglich. Um dies zu vermeiden hat sich der Fahrgestelllieferant eng mit dem Aufbauhersteller bezüglich der nötigen Konfiguration – wie z.B. dem Entfall des Abbiegeassistenten und das Herstellen durch den Aufbauhersteller oder das Versetzen des Sensors – abzustimmen. Die Auslieferung soll schnellstmöglich nach Auftragserteilung an den Aufbauhersteller erfolgen, jedoch spätestens 18 Monate nach Auftragserteilung.

18 Monate–
2
Feuerwehrtechnischer Aufbau von 6 Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen HLF 20

Feuerwehrtechnischer Aufbau von 6 Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen HLF 20 gemäß DIN 14530-27 i.V.m. DIN EN 1846-1 und 2 in jeweils aktueller Fassung. Das Fahrzeug und der feuerwehrtechnische Aufbau müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung: - fabrikneu sein und dem aktuellen technischen Entwicklungsstandentsprechen, - der StVZO und StVO entsprechen, - die Auflagen der gültigen Unfallverhütungsvorschriften erfüllen, - die Auflagen der gültigen Umweltrichtlinien erfüllen, - die Mindestanforderungen folgender Normen entsprechen: DIN 14530 Teil 27, DIN 1846 Teil 1 und 2 – Abweichungen sind dem Leistungsverzeichnis (Preisblatt) zu entnehmen, - bei Übergabe an die Stadt Göttingen mängelfrei sein. Die Einführung der General Safety Regulation II (GSR II) (VO/EU 2019/2144) bei den LKW-Fahrgestellen geht unter Umständen mit Kompatibilitätsproblemen zwischen feuerwehrtechnischen Aufbau und Abbiegeassistenten des Fahrgestells einher. Nach der Markerkundung kann es dabei zu Problemen auf Höhe der Trittstufen und Türen des Mannschaftraumes kommen. Durch die nicht abschließend kalkulierbaren Lieferzeiten des Fahrgestells und der anschließenden Fertigung des Aufbaus und somit einem Verzug der Auslieferung bis nach der gesetzlichen Übergangsfrist (07.07.2026) hinaus wäre somit ggf. keine Zulassung des Fahrzeuges mehr möglich. Um dies zu vermeiden hat sich der Fahrgestelllieferant eng mit dem Aufbauhersteller bezüglich der nötigen Konfiguration – wie z.B. dem Entfall des Abbiegeassistenten und das Herstellen durch den Aufbauhersteller oder das Versetzen des Sensors – abzustimmen. Selbiges gilt für die Konfiguration des Fahrgestells für den feuerwehrtechnischen Aufbau inklusive Nebenabtrieben. Hierfür werden dem Fahrgestellhersteller nach Bekanntgabe des Auftragnehmers – Los 2 – die Kontaktdaten des Aufbauherstellers vor Auftragserteilung zur Abstimmung übermittelt.

24 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Kriterium
Einfache Richtwertmethode gemäß UFAB

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen: • Handels- bzw. Berufregisterauszug (nicht älter als 12 Monate … ganz lesenBefähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen: • Handels- bzw. Berufregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum Termin der Angebotsöffnung) • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherung der der zuständigen Berufsgenossenschaft Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV). Näheres Sehen Sie unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen. Alternativ zu den unter vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden. Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden. Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen. Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags-/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.
Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen: • Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz der mit der vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren. • Nachweis einer Betri … ganz lesenAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen: • Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz der mit der vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren. • Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten, • Selbsterklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem Insolvenzverfahren befindet. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Näheres Sehen Sie unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de.
Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - Referenzen der letzten drei Jahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anzugeben: Referenzliste von wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind mit Angaben über Geschäftsjahr, Art der Leistung, Leistungsumfang, Auftragssummen, Adressen mit Ansprechpartner und Telefonnummern.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
18 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
ohne
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
61 Tage
Angebotsöffnung
19.03.2024, 10:00 Uhr. Stadt Göttingen Zentrale Vergabestelle -Zimmer 102- Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen. Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen, Auf der Hude, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auft … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der eVergabe-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Ve … ganz lesen1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der eVergabe-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Vergabeunterlagen für die elektronische Angebotsabgabe wird im Bieterinteresse empfohlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: hhttps://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/willkommen_erste_schritte_tender.html . Für die Erstellung und Abgabe des Angebotes benötigen Sie den Bieterclient ava-sign; Hilfe finden Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/introduction_avasign.html . 1) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Da die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierte Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 - Z3-3-3194-1-36-09/16). Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin, das Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen, und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers nicht rechtsverbindlich sind. 2) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten. 3) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. 4) Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Fragen/Nachforderungen/Aufklärungen/Informationen) erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 12.03.2024 -10:00 Uhr über das Vergabeportal (https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen_tender.html?q=Frage ) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden unbeschadet des § 12a Abs.3 VOB/A-EU grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen. 5) Das Angebot ist spätestens bis zum unter Ziff. 5.1.12 festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Angebotsausschluss. 6) Die Abgabe mehrerer Hauptangeboten bzw. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 7) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Hiroshimaplatz, 37083 Göttingen
Kontakt
vergabestelle@goettingen.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

519vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (447 Lose mit Angabe)
286.049 €Zuschlagswert im Median
55.150 € – 504.920 €mittlere Hälfte, 170 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.03.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1717dfe4-2ba5-4ff5-94ae-b6cd2b0564c6.