Beschaffung von Digitalen Tafeln für verschiedene Schulen im Landkreis Hildburghausen
Landratsamt Hildburghausen · Hildburghausen, Thüringen
Aktenzeichen I-30/2-03-2023-0021veröffentlicht 29.12.2023LieferleistungenOffenes Verfahren
- Hauptleistung
- Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
- CPV 30000000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Hildburghausen98646, Landkreis Hildburghausen, Thüringen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (31 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 34 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 33 Monatenüber evergabe.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 33 Monaten
- Bindefrist endetvor 30 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
150x Digitale Displays Pylonenhalterungen OPS Einschub PCs Software Lieferung, Montage, Installation
Optional: 100x Digitale Displays Pylonenhalterungen OPS Einschub PCs Software Lieferung, Montage, Installation
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
• Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (Formular Anlage 14 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden) • Erklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (Eigenerklärung abzugeben, sofern einschlägig) (Formular Anlage 15 muss ausgefüllt werden) … ganz lesenkürzer
• Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (Formular Anlage 14 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden) • Erklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (Eigenerklärung abzugeben, sofern einschlägig) (Formular Anlage 15 muss ausgefüllt werden) • Eigenerklärung des Bewerbers, dass das Unternehmen in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen ist oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann (Nachweis erforderlich) • Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (Nachweis erforderlich • Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Nachweis erforderlich) • Nachweis Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (Nachweis erforderlich) • Nachweis der Eintragung in einem Präqualifizierungsverzeichnis (sofern einschlägig - Nachweis erforderlich) Der AG lässt neben Eigenerklärungen auch Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV), im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und im PQ VOL erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise. Der AG akzeptiert außerdem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis der Eignung. Sofern keine besondere Form verlangt ist, sind Eigenerklärungen ausreichend. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend mit dem Angebot einzureichen.- Kriterium
• Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen: 2,5 Mio. € Personenschäden / pro Schadensfall 2,5 Mio. € Sach- und Vermögensschäden / pro Schadensfall Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungss … ganz lesenkürzer
• Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen: 2,5 Mio. € Personenschäden / pro Schadensfall 2,5 Mio. € Sach- und Vermögensschäden / pro Schadensfall Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) (Formular Anlage 16 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden, ggf. Nachweis) - Mindestanforderungen an die Deckungssummen • Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 VgV (Eignungsleihe) (sofern einschlägig; bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche), (Formular Anlage 09 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden) • Verpflichtungserklärung und Eignungsnachweise des Dritten bei Eignungsleihe (auf Anforderung) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche; auf gesondertes Anfordern des AG). (Formular Anlage 10 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden) • Jährlicher Gesamtumsatz in den jeweils letzten drei Geschäftsjahren (Formular Anlage 17 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden) Der AG lässt neben Eigenerklärungen auch Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV), im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und im PQ VOL erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise. Der AG akzeptiert außerdem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis der Eignung. Sofern keine besondere Form verlangt ist, sind Eigenerklärungen ausreichend. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend mit dem Angebot einzureichen.- Kriterium
• Geeignete Referenzen (mind. 3 Herstellerreferenzen) des Bewerbers über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Liefer- und Dienstleistungen (Formular Anlage 18 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden)): Name des Auftraggeber … ganz lesenkürzer
• Geeignete Referenzen (mind. 3 Herstellerreferenzen) des Bewerbers über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Liefer- und Dienstleistungen (Formular Anlage 18 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden)): Name des Auftraggebers; Name des Ansprechpartners oder der Abteilung; Telefonnummer; Erbrachte Leistungen; Auftragssumme; Unterauftragnehmer Bitte geben Sie mind. drei Referenzen mit einem vergleichbaren Auftragsvolumen an. Das Ende des Vertrages mit dem Auftraggeber darf nicht mehr als 36 Monate zurückliegen. • Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV (sofern einschlägig; bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) (Formular Anlage 08 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden) • Erklärung über zertifiziert Montage (Formular Anlage 21 der Ausschreibungsunterlagen muss beigefügt werden, Nachweise erforderlich) Der AG lässt neben Eigenerklärungen auch Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV), im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und im PQ VOL erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise. Der AG akzeptiert außerdem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis der Eignung. Sofern keine besondere Form verlangt ist, sind Eigenerklärungen ausreichend. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend mit dem Angebot einzureichen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 29.01.2024, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Ergänzender Hinweis zu Ziff. 5.1.10 (Zuschlagskriterien): Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB errechnet. Hierbei wird das Verhältnis zwischen Summe der Leistungspunkte (L) und dem Preis als Bewertungsgrundlage für die abgegebenen Angebote zu Grunde geleg … ganz lesenkürzer
Ergänzender Hinweis zu Ziff. 5.1.10 (Zuschlagskriterien): Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB errechnet. Hierbei wird das Verhältnis zwischen Summe der Leistungspunkte (L) und dem Preis als Bewertungsgrundlage für die abgegebenen Angebote zu Grunde gelegt. Den Zuschlag erhält der Bieter, der bei der Bewertung den höchsten Nutzwert (Z) erzielt. Preis und Leistung werden gleich gewichtet. Für Weiterungen wird auf Ziff. 17 der Aufforderung zur Angebotsabgabe verwiesen.- Hinweis
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die o. g. Vergabeplattform abgewickelt. Das gilt sowohl für Fragen von Bewerbern als auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen. Da in diesem Zusammenhang Fristen g … ganz lesenkürzer
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die o. g. Vergabeplattform abgewickelt. Das gilt sowohl für Fragen von Bewerbern als auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Hinsichtlich der unter Ziffer 2.1.6 benannten Ausschlussgründe haben Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe mittels den Vergabeunterlagen beigefügten Formblättern eigenerklärend das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der benannten Umstände anzugeben. In den Fällen des § 123 GWB wird regelmäßig vom Ausschluss des Bewerbers/Bieters auszugehen sein. Im Falle des § 124 GWB behält sich der Auftraggeber das Recht hierzu vor. Anderes kann gelten, wenn Selbstreinigungsmaßnahmen nachgewiesen werden können und diese vom Auftraggeber als ausreichend beurteilt werden. Im Übrigen finden die §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung (§ 42 VgV).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen
- Website
- landkreis-hildburghausen.de
- Kontakt
- vergabe@
lrahbn.thueringen.de
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.01.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 29.01.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9b7bfe58-306b-4408-8ac5-410dab8adb79.