Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Beschaffung von Beratungsleistungen zur SAP-Systemarchitektur in zwei Lose.

Auftraggeber nicht angegeben · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2025-0015veröffentlicht 23.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 596 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Wiesbaden.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 2 Lose · bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
7,5 Mio. €
Laufzeit
12 Monate
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Wiesbaden65189, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preis30 %
  • Preis70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die zu beschaffenden Leistungen umfassen technische und strategische Beratungsdienste im Bereich der SAP-Systemlandschaft des Landes Hessen.

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Strategische Beratung und operative Unterstützung zur System-Architektur

Art und Umfang der Beschaffung Die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) beabsichtigt, Beratungsleistungen zur SAP-Systemarchitektur für das Hessische Competence Center (HCC) im Rahmen eines Rahmenvertrags zu beschaffen. Los 1: Strategische Beratung und operative Unterstützung zur SAP-Systemarchitektur Kerninhalte der Leistungserbringung Los 1: - Strategische Beratung zur SAP-Systemarchitektur, einschließlich Optimierung, Modernisierung und Sicherheitsaspekten. - Unterstützung des CCOE (Customer Center of Expertise) hinsichtlich Lizenzmanagement, Zertifizierungen und betrieblicher Prozesse. - Begleitung der Transformation auf SAP HANA mit Konzeptentwicklung und technischen Analysen. Umfang der Ausschreibung Los 1: 600 Personentage pro Jahr (insgesamt 2400 PT für 4 Jahre). Rahmenvertrag mit anfänglicher Laufzeit von 12 Monaten, verlängerbar um drei weitere Jahre. Mindestabnahmemenge: 400 PT (Los 1) im ersten Vertragsjahr.

12 Monate3.000.000 €
2
Strategische und operative Beratung sowie Entwicklung von Cloud- und Nicht-Cloud-Prozessen

Art und Umfang der Beschaffung Die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) beabsichtigt, Beratungsleistungen zur SAP-Systemarchitektur für das Hessische Competence Center (HCC) im Rahmen eines Rahmenvertrags zu beschaffen. Los 2: Strategische und operative Beratung sowie Entwicklung von Cloud- und Nicht-Cloud-Prozessen Kerninhalte der Leistungserbringung Los 2: - Beratung und Entwicklung im Bereich SAP-Entwicklung, Systemlandschaft und Prozessdesign. - Unterstützung bei SAP-Identitätsmanagement (IAM), SAP-Formulartechnologien und Netzwerktechnik. - Fokus auf Digitalisierungsthemen, KI-Einsatz, Prozessautomatisierung und Open-Source-Technologien. Umfang der Ausschreibung Los 2: 900 Personentage pro Jahr (insgesamt 3600 PT für 4 Jahre). Rahmenvertrag mit anfänglicher Laufzeit von 12 Monaten, verlängerbar um drei weitere Jahre. Mindestabnahmemenge: 600 PT (Los 2) im ersten Vertragsjahr.

12 Monate4.500.000 €

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis30 %
Preis70 %
Qualität
PreisAngebotspreis
Preis
Leistung (Konzept)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag dreimal automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (max. 48 Monate).
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
3.000.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend mac … ganz lesen(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 3.000.000,- Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die … ganz lesenEin Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG ab-zugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Datei "Vereinbarung_Auftragsverarbeitung "). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbei-tung an den vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert); insbesondere fügt der Bieter die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen gestellt werden. (6) Hinweis der Vergabestelle zu den Kompetenzprofilen: Mit dem Angebot sind noch keine konkreten Personen zu benennen und für diese die Kompetenzprofile ausgefüllt einzureichen. Die Kompetenzprofile dienen der Überprüfung der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Mindestqualifikationen an das einzusetzende Personal. Sie werden nach Abschluss der Rahmenvereinbarung und vor Abschluss eines Einzelabrufs von dem Auftragnehmer zum Nachweis angefordert, dass das angebotenen Personal die Mindestqualifikationen erfüllt. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgt je Los nach folgenden zwei Hauptkriterien: - Preis (30 %): Der günstigste Preis erhält die höchste Punktzahl, weitere Angebote werden mittels logarithmischer Interpolation abgestuft bewertet. - Leistung (70 %): Bewertung eines Konzepts. Die Konzepte werden nach inhaltlicher Qualität, methodischer Korrektheit und praxisrelevanter Umsetzung bewertet. Die Endbewertung erfolgt durch Addition der gewichteten Punktzahlen für Preis und Leistung. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl gilt als wirtschaftlichstes und erhält den Zuschlag​.

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis30 %
Preis70 %
Qualität
PreisAngebotspreis
Preis
Leistung (Konzept)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag dreimal automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (max. 48 Monate).
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
4.500.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend mac … ganz lesen(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 4.500.000,- Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Fortführung technische … ganz lesenDie Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 4.500.000,- Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Fortführung technische und berufliche Leistungsfähigkeit Referenzen Los 2: Mindestanforderungen: Darstellung von mindestens sieben geeigneten Referenzen (Projekte) aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist") wie nachstehend konkretisiert. Ein Projekt im Sinne dieser Anforderungen wird anerkannt, wenn es eine Mindestdauer von 6 Monaten hatte und in dieser Zeit mindestens 90 Projekteinsatztage erbracht wurden. Zwei der nachfolgenden sieben Referenzen müssen einen Mindestumfang von 300 PT gehabt haben, mindestens eine dieser Referenzen aus der öffentlichen Verwaltung (also aus b, d oder e). Für den Nachweis ist zwingend die ebenfalls auf der Vergabeplattform veröffentlichte Datei "Referenzen Los 2" zu verwenden. Füllen Sie diese vollständig aus und beschreiben das dort jeweils angegebene Projekt. Aus dieser Beschreibung muss eindeutig ein Bezug zu den jeweiligen Themenfeldern a bis g hervorgehen. a) Eine Referenz ist durch ein Projekt zum Themenfeld "SAP-Entwicklung und übergreifende Aufgaben" nachzuweisen (orientiert sich an 7.1.1 der Leistungsbeschreibung). Die Referenz ist entsprechend den inhaltlichen Anforderungen nachzuweisen. Die Referenz muss die im Folgenden aufgeführten Themenfelder umfänglich abdecken: o Einsatz von aktuellen Entwicklungstechnologien, Plattformen und Benut-zerschnittstellen. o Durchführung von Entwicklungsaufgaben (ABAB OO, WebDynpro (ABAP, JAVA), Schnittstellen, Floorplan Manager, Fiori, UI5). o ABAP-Performanceoptimierung. b) Eine Referenz ist durch ein Projekt zum Themenfeld "SAP Enterprise Portallandschaft und anderer Portale (NON SAP Portale)" nachzuweisen (orientiert sich an 7.1.2 der Leistungsbeschreibung). Die Referenz muss in der öffentlichen Verwaltung erbracht worden sein unds ist entspre-chend den genannten inhaltlichen Anforderungen nachzuweisen. Die Referenz muss die im Folgenden aufgeführten Themenfelder umfänglich abdecken: o Strategische Beratung und Unterstützung der SAP-Entwicklung und des SAP-Systemmanagements. o Mobile Anwendungen (App-Entwicklungen) auf Basis von beispielsweise SAP NetWeaver Mobile. o Laufende beratende Unterstützung der Portalintegrationsprojekte. o Entwicklung und Anpassung von anwendungsübergreifenden Web-Applikationen, Framework-Pages und Themes der hessischen Landes-verwaltung wie z. B. o Benutzer-Selbstverwaltungsfunktionen (Benutzer-Registrierung, Kennwort-Rücksetzung etc.) o Anpassung der Login-Pages. o Anpassung von Portal-Framework Pages und Themes gemäß CI-Vorgaben. o Entwicklung von FAQ-Seiten einschließlich Suchhilfen für die Portale unter Berücksichtigung der eingesetzten UI-Technologien (Dual-Stack-Installation, JavaScript etc.) o Qualifizierung der Projektteams und sonstiger Personengruppen hinsichtlich der eingesetzten SAP-Portaltechnologie und der betriebenen NVS-Portallandschaft. c) Eine Referenz ist durch ein Projekt zum Themenfeld "Prozessdesign und Prozessoptimierung" nachzuweisen (orientiert sich an 7.1.3 der Leistungsbeschreibung). Die Referenz ist entsprechend den inhaltlichen Anforderungen nachzuweisen. Die Referenz muss die im Folgenden aufgeführten Themenfelder umfänglich abdecken: o Prozessanalyse und Optimierungskonzeption o Verfolgung der Wirtschaftlichkeit optimierter Prozesse (Effizienzkontrolle) o Standardisierte Optimierungsverfahren o Automatisierung von Prozessen d) Eine Referenz ist durch ein Projekt zum Themenfeld "SAP-Berechtigungen" (siehe dazu 7.1.4 der Leistungsbeschreibung) nachzuweisen. Die Referenz muss in der öffentlichen Verwaltung erbracht worden sein und ist entsprechend den genannten inhaltlichen Anforderungen nachzuweisen. Die Referenz muss die im Folgenden aufgeführten Themenfelder umfänglich abdecken: o Op …
Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die … ganz lesenEin Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG ab-zugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Datei "Vereinbarung_Auftragsverarbeitung "). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbei-tung an den vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert); insbesondere fügt der Bieter die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen gestellt werden. (6) Hinweis der Vergabestelle zu den Kompetenzprofilen: Mit dem Angebot sind noch keine konkreten Personen zu benennen und für diese die Kompetenzprofile ausgefüllt einzureichen. Die Kompetenzprofile dienen der Überprüfung der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Mindestqualifikationen an das einzusetzende Personal. Sie werden nach Abschluss der Rahmenvereinbarung und vor Abschluss eines Einzelabrufs von dem Auftragnehmer zum Nachweis angefordert, dass das angebotenen Personal die Mindestqualifikationen erfüllt. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgt je Los nach folgenden zwei Hauptkriterien: - Preis (30 %): Der günstigste Preis erhält die höchste Punktzahl, weitere Angebote werden mittels logarithmischer Interpolation abgestuft bewertet. - Leistung (70 %): Bewertung eines Konzepts. Die Konzepte werden nach inhaltlicher Qualität, methodischer Korrektheit und praxisrelevanter Umsetzung bewertet. Die Endbewertung erfolgt durch Addition der gewichteten Punktzahlen für Preis und Leistung. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl gilt als wirtschaftlichstes und erhält den Zuschlag​.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1KPMG AG Wirtschaftprüfungsgesellschaft, Berlin3
2exxonit GmbH, Hofheim am Taunus3

Auftraggeber

Name
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Anschrift
Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
Kontakt
vergabestelle@hzd.hessen.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

223vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
596.259 €Zuschlagswert im Median
391.526 € – 1,09 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 2. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 17.03.2025 auf 21.03.2025 verschoben
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 17.03.2025
  4. BekanntmachungFrist 17.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cb076023-963a-4f3a-80c9-b4f411f58f39.