Beschaffung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) aus Kunststoff - Rahmenvereinbarung
Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal · Radebeul, Sachsen
Aktenzeichen 2025-01-GB2-EUveröffentlicht 23.04.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 764 Tsd. €
- Laufzeit
- 31 Monate
- 01.06.2025 – …
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Meißen.
- Beschaffung von 32 Solo-BEV-BussenVerkehrsgesellschaft Meißen mbH · MeißenFrist 30.11.2026
- Beschaffung von Pflege-, Sicherheits- und KlinikbettenMEISOP gGmbH-Coswig · CoswigFrist 20.11.2026
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen (72 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 14 Monaten · aus Vertragsbeginn und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 24-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 764 Tsd. €
- Laufzeit
- 31 Monate01.06.2025 – …, bis zu 24 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Radebeul01445, Landkreis Meißen, Sachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 225 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (29 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Vertragsbeginnvor 17 Monaten
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) aus Kunststoff mit einem Behältervolumen von 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 660 l, 1.100 l für die behältergestützte Sammlung von Restmüll, Bioabfall und Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) im Gebiet des Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge); Kunststoffbehälter nach DIN-EN 840, mit Deckel- und Rumpfprägung, Farben nach Vorgabe, Abruf erfolgt nach Bestellplan und zusätzlichen Bedarf; voraussichtliche Behälterbestellmenge von ca. 15.895 Behälter in einem Lieferzeitraum vom 1. Juni 2025 bis 31. Dezember 2027; davon mit Behältervolumen 60 l – ca. 1.500 Stück, 80 l – ca. 1.500 Stück, 120 l – ca. 4.550 Stück, 240 l – ca. 6.750 Stück, 660 l – ca. 345 Stück und 1.100 l – ca. 1.250 Stück. Die Lieferung erfolgt in Teilchargen an die vom Auftraggeber jeweils vorgegebene Anlieferstelle. Es gibt zwei Anlieferstellen, eine davon befindet sich im Landkreis Meißen und eine im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.
Gegenstand nach CPV
- 44613700AbfallsammelbehälterHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Preis 100%Angebotspreis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2025
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 31 Monate
- Verlängerung
- bis zu 24-mal
- Optionen
- Vertragsverlängerungsoption 2 x um jeweils ein Jahr bis 31.12.2029
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, d … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| SULO Deutschland GmbH, Herford | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Meißner Straße 151 a, 01445 Radebeul
- Website
- zaoe.de
- Kontakt
- vergabestelle@
zaoe.de
Bei uns erfasst
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- Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Verbandsgebiet30.07.2026 · 7 Angebote
- Sammlung und Transport von Papierabfällen im Verbandsgebiet29.07.2026 · 4 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 16.12.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 019661f9-c6f4-406e-9c15-583bb956731d.