Beschaffung von 61 interaktiven Tafeln
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie · Berlin, Berlin
Aktenzeichen SenBJF_04B06_111223veröffentlicht 14.12.2023LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- … – 26.07.2024
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- … – 26.07.2024
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 51 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Qualität50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 34 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 34 Monatennur elektronisch über meinauftrag.rib.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 34 Monaten
- Bindefrist endetvor 31 Monaten67 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsendevor 27 Monaten
- Heute
Beschreibung
Investive Beschaffung von 61 betriebsfertig installierten interaktiven Touch-Displays im Rahmen der Digitalisierung der Schule sowie Demontage (58 Stück) und Entsorgung veralteter Tafelsysteme.
Der ausgeschriebene Leistungsumfang beinhaltet: Lieferung, Montage, Installation und Inbetriebnahme von 61 interaktiven Touch-Displays mit Zubehör (=betriebsfähige Bereitstellung), Demontage von 58 vorhandenen Tafelsystemen, welche durch die neu zu liefernden Touch-Displays ersetzt werden, Entsorgung von 51 der 58 demontierten Tafelsysteme, Einlagerung im Schulgebäude von 7 der 58 demontierten Tafelsysteme.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 50Bewertet wird ausschließlich der im Preisblatt angegebene Endbetrag. Preise, die an anderen Stellen, insbesondere im Anschreiben angegeben werden, werden nicht berücksichtigt. Der Auftraggeber wird die Punktzahl für den angebotenen Preis wie folgt berechnen: Das Angebot mit dem niedrigsten Endbetrag gemäß des vom Bieter ausgefüllten Preisblatts erhält 50 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma dazu ins Verhältnis gesetzt.
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 50Das Zuschlagskriterium Qualität besteht aus mehreren Unterkriterien: Servicekonzept, Schulungskonzept, Bewertung der Whiteboardsoftware mittels Teststellung, Speichermöglichkeiten. Im Detail sind die Zuschlagskriterien der Leistungsbeschreibung unter Ziffer V zu entnehmen.
Eignung8 von 8 angegeben
- Kriterium
- Nachweis in Form des Handelsregisterauszugs
- Kriterium
- Nachweis in Form eines aktuellen Zertifikates
- Kriterium
- Nachweis in Form eines aktuellen Zertifikates
- Kriterium
- Nachweis in Form eines aktuellen Zertifikates
- Kriterium
- Nachweis in Form eines aktuellen Zertifikates
- Kriterium
- Nachweis in Form eines aktuellen Zertifikates
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhan … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- 26.07.2024
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 67 Tage
- Angebotsöffnung
- 19.01.2024, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information de betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bernhard-Weiß-Str. 6, 10178 Berlin
- Website
- berlin.de
- Kontakt
- zentralevergabestelle@
senbjf.berlin.de
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Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. BerichtigungFrist 19.01.2024
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.01.2024
- 2. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 19.01.2024 auf 26.01.2024 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 19.01.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7bcfd55f-daac-4409-b51f-b5ca5427a720.