Beschaffung von 2 Fahrgestellen und Aufbau für HLF 10 gem. DIN 14530-26
Stadt Göttingen · Göttingen, Niedersachsen
Aktenzeichen 86_2024veröffentlicht 27.05.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 926 Tsd. €
- Laufzeit
- 18 Monate
- Lose
- 2
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.
- Ersatzbeschaffung einer Drehleiter für die Feuerwehr HahnenkleeZentrale Vergabestelle - Stadt Goslar · GoslarFrist 15.12.2026
- Lieferung eines Gerätewagen-Logistik GW-L1Hansestadt Lüneburg · LüneburgFrist 08.12.2026
- Anschaffung LöschfahrzeugStadtverwaltung Melle - Zentrale Vergabestelle · MelleFrist 01.12.2026
- Beschaffung eines Einsatzleitwagen 2 (ELW 2)Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle · Winsen/LuheFrist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Niedersachsen (32 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 926 Tsd. €
- Laufzeit
- 18 Monate
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Göttingen37083, Landkreis Göttingen, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (74 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5,5 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 28 Monatenan Stadt Göttingen
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 28 Monatennur elektronisch über meinauftrag.rib.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 28 MonatenStadt Göttingen, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 102, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen
- Bindefrist endetvor 26 Monaten62 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Lieferung von 2 Fahrgestellen für ein HLF 10 sowie dem feuerwehrtechnischen Aufbau/Ausbau gemäß DIN 14530-26 i.V.m. DIN/EN 1846 Teil 1 u. 2, jeweils in aktueller Fassung. Die Stadt Göttingen unterhält im Fachbereich 37 (Feuerwehr) 3 Feuerwachen sowie 13 Ortsfeuerwehren. Im Rahmen der Feuerwehrbedarfsplanung wurde festgestellt, dass zur Schutzzielerreichung eine Aufstockung bzw. der Ersatz zu baugleichen HLF 10 im ehrenamtlichen Bereich erforderlich ist. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, ist die Lieferung der insgesamt 2 baugleichen HLF 10 erforderlich.
Los 1: Fahrgestelle, Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau;
Das Fahrzeug und der feuerwehrtechnische Aufbau müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung: - fabrikneu sein, - dem aktuellen technischen Entwicklungsstand entsprechen, - der StVZO, StVO entsprechen, - die Auflagen der gültigen Unfallverhütungsvorschriften erfüllen, - die Auflagen der gültigen Umweltrichtlinien erfüllen, - die Mindestanforderungen folgender Normen entsprechen: DIN 14530 Teil 26, DIN 1846 Teil 1 u. 2 Abweichungen sind dem Leistungsverzeichnis (Preisblatt) zu entnehmen, - bei Übergabe an die AGin mängelfrei sein. Auf die Fahrer-Assistenzsysteme wird großer Wert gelegt, da die Fahrzeuge bei der Freiwilligen Feuerwehr zum Einsatz kommen und hier bei den Maschinisten häufig wenig Fahrpraxis besteht bzw. durch diese Sonderrechtsfahrten nur unregelmäßige wahrgenommen werden. Zur größtmöglichen Sicherheit der Einsatzkräfte sollen daher alle möglichen und zur Sicherheit beitragende Systeme zum Tragen kommen. Dabei sind Fahrerassistenzsysteme und aktive Sicherheitssysteme besonders geeignet, bei Alarmfahrten Vorteile zu bieten, da sie den Maschinisten bei der Ausübung seiner Tätigkeit unterstützen und somit Sonderrechtsfahrten vielfach sicherer machen. Insbesondere tragen u.a. folgende Assistenzsysteme zu mehr Sicherheit bei „Alarmfahrten“ bei: - Antiblockiersystem/Elektronisches Stabilitätsprogramm (ABS/ESP), - Notbremsassistent Die zu beschaffenden Fahrzeuge werden Ortsfeuerwehren mit „dörflicher“ Infrastruktur zugeteilt. In diesen Stadtteilen spielen Kinder noch vermehrt auf der Straße, da weniger Verkehr herrscht. Wird hier die Geschwindigkeit des Fahrers*in unterschätzt, so kann bei plötzlichem Betreten der Straße der Notbremsassistent zum Tragen kommen und ggf. einen schwerwiegenden Unfall abwenden. Des Weiteren unterschätzen ungeübte Fahrer*in oftmals die Geschwindigkeit und den damit einhergehenden Kontrollverlust des Fahrzeuges bei Gefahrenbremsungen. Hierbei unterstützt das ABS/ESP das Fahrzeug stabil zu halten. Abschließend betrachtet tragen die o.g. Assistenzsysteme zur Minimierung von Schäden für Leib und Leben nicht nur dem Fahrer*in betreffend, sondern auch in Bezug auf Insassen sowie unbeteiligte Dritte, bei.
Die Einführung der General Safety Regulation II (GSR II) (VO/EU 2019/2144) bei den LKW-Fahrgestellen geht unter Umständen mit Kompatibilitätsproblemen zwischen feuerwehrtechnischen Aufbau und Abbiegeassistenten des Fahrgestells einher. Nach der Markerkundung kann es dabei zu Problemen auf Höhe der Trittstufen und Türen des Mannschaftraumes kommen, da diese im Radarbereich des Abbiegeassistenten liegen und dies nicht zulässig ist. Durch die nicht abschließend kalkulierbare Lieferzeit des Fahrgestells und der anschließenden Fertigungsdauer des Aufbaus und somit einem Verzug der Auslieferung bis nach der gesetzlichen Übergangsfrist (07.07.2026) hinaus könnte somit ggf. keine Zulassung des Fahrzeuges mehr möglich sein, wenn das Fahrzeug nicht die aktuelle GSR II-Vorschriften erfüllt. Um dies zu vermeiden hat sich der Fahrgestelllieferant eng mit dem Aufbauhersteller bezüglich der nötigen Konfiguration – wie z.B. dem Entfall des Abbiegeassistenten und das Herstellen durch den Aufbauhersteller oder das Versetzen des Sensors – abzustimmen. Selbiges gilt für die Konfiguration des Fahrgestells für den feuerwehrtechnischen Aufbau inklusive Nebenabtrieben. Hierfür werden dem Fahrgestellhersteller nach Bekanntgabe des Auftragnehmers – Los 2 – die Kontaktdaten des Aufbauherstellers vor Auftragserteilung zur Abstimmung übermittelt. Mit Angebotsabgabe sind folgende Nachweise zu erbringen: -Technische Zeichnungen Los 1 und 2, - Produktdatenblätter Los 1 und 2, - zu Los 2: Zertifizierung Mannschaftsraum nach ECE-R29, -Technische Umsetzung Airbags im Mannschaftsraum, - Gewichtsbilanz des Aufbauherstellers mit Achslastverteilung Los 2
Lieferfrist Fahrgestell: Auslieferung schnellstmöglich an den Aufbauhersteller, spätestens 18 Monate nach Auftragserteilung; Lieferfrist feuerwehrtechnischer Aufbau: Auslieferung schnellstmöglich nach Eingang des Fahrgestells, spätestens 24 Monate nach Eingang
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Fahrgestell für HLF Lieferung von 2 Fahrgestellen für ein HLF 10 sowie dem feuerwehrtechnischen Aufbau/Ausbau gemäß DIN 14530-26 i.V.m. DIN/EN 1846 Teil 1 u. 2, jeweils in aktueller Fassung. Los 1: Fahrgestell Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Auslieferung: - fabrikneu sein, - dem aktuellen technischen Entwicklungsstand entsprechen, - der StVZO, StVO entsprechen, - die Auflagen der gültigen Unfallverhütungsvorschriften erfüllen, - die Auflagen der gültigen Umweltrichtlinien erfüllen, - die Mindestanforderungen folgender Normen entsprechen: DIN 14530 Teil 26, DIN 1846 Teil 1 u. 2 Abweichungen sind dem Leistungsverzeichnis (Preisblatt) zu entnehmen, - bei Übergabe an die AGin mängelfrei sein. Auf die Fahrer-Assistenzsysteme wird großer Wert gelegt, da die Fahrzeuge bei der Freiwilligen Feuerwehr zum Einsatz kommen und hier bei den Maschinisten häufig wenig Fahrpraxis besteht bzw. durch diese Sonderrechtsfahrten nur unregelmäßige wahrgenommen werden. Zur größtmöglichen Sicherheit der Einsatzkräfte sollen daher alle möglichen und zur Sicherheit beitragende Systeme zum Tragen kommen. Dabei sind Fahrerassistenzsysteme und aktive Sicherheitssysteme besonders geeignet, bei Alarmfahrten Vorteile zu bieten, da sie den Maschinisten bei der Ausübung seiner Tätigkeit unterstützen und somit Sonderrechtsfahrten vielfach sicherer machen. Insbesondere tragen u.a. folgende Assistenzsysteme zu mehr Sicherheit bei „Alarmfahrten“ bei: - Antiblockiersystem/Elektronisches Stabilitätsprogramm (ABS/ESP), - Notbremsassistent. Die zu beschaffenden Fahrzeuge werden Ortsfeuerwehren mit „dörflicher“ Infrastruktur zugeteilt. In diesen Stadtteilen spielen Kinder noch vermehrt auf der Straße, da weniger Verkehr herrscht. Wird hier die Geschwindigkeit des Fahrers*in unterschätzt, so kann bei plötzlichem Betreten der Straße der Notbremsassistent zum Tragen kommen und ggf. einen schwerwiegenden Unfall abwenden. Des Weiteren unterschätzen ungeübte Fahrer*in oftmals die Geschwindigkeit und den damit einhergehenden Kontrollverlust des Fahrzeuges bei Gefahrenbremsungen. Hierbei unterstützt das ABS/ESP das Fahrzeug stabil zu halten. Abschließend betrachtet tragen die o.g. Assistenzsysteme zur Minimierung von Schäden für Leib und Leben nicht nur dem Fahrer*in betreffend, sondern auch in Bezug auf Insassen sowie unbeteiligte Dritte, bei. Die Einführung der General Safety Regulation II (GSR II) (VO/EU 2019/2144) bei den LKW-Fahrgestellen geht unter Umständen mit Kompatibilitätsproblemen zwischen feuerwehrtechnischen Aufbau und Abbiegeassistenten des Fahrgestells einher. Nach der Markerkundung kann es dabei zu Problemen auf Höhe der Trittstufen und Türen des Mannschaftraumes kommen, da diese im Radarbereich des Abbiegeassistenten liegen und dies nicht zulässig ist. Durch die nicht abschließend kalkulierbare Lieferzeit des Fahrgestells und der anschließenden Fertigungsdauer des Aufbaus und somit einem Verzug der Auslieferung bis nach der gesetzlichen Übergangsfrist (07.07.2026) hinaus könnte somit ggf. keine Zulassung des Fahrzeuges mehr möglich sein, wenn das Fahrzeug nicht die aktuelle GSR II-Vorschriften erfüllt. Um dies zu vermeiden hat sich der Fahrgestelllieferant eng mit dem Aufbauhersteller bezüglich der nötigen Konfiguration – wie z.B. dem Entfall des Abbiegeassistenten und das Herstellen durch den Aufbauhersteller oder das Versetzen des Sensors – abzustimmen. Selbiges gilt für die Konfiguration des Fahrgestells für den feuerwehrtechnischen Aufbau inklusive Nebenabtrieben. Hierfür werden dem Fahrgestellhersteller nach Bekanntgabe des Auftragnehmers – Los 2 – die Kontaktdaten des Aufbauherstellers vor Auftragserteilung zur Abstimmung übermittelt. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Technische Zeichnungen Los 1, - Produktdatenblätter Los 1 Lieferfrist Fahrgestelle: Auslieferung schnellstmöglich an den Aufbauhersteller, spätestens 18 Monate nach Auftragserteilung | 18 Monate | – |
| 2 | Aufbau für HLF Lieferung von 2 Fahrgestellen für ein HLF 10 sowie dem feuerwehrtechnischen Aufbau/Ausbau gemäß DIN 14530-26 i.V.m. DIN/EN 1846 Teil 1 u. 2, jeweils in aktueller Fassung. Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau Der feuerwehrtechnische Aufbau muss zum Zeitpunkt der Auslieferung: - fabrikneu sein, - dem aktuellen technischen Entwicklungsstand entsprechen, - der StVZO, StVO entsprechen, - die Auflagen der gültigen Unfallverhütungsvorschriften erfüllen, - die Auflagen der gültigen Umweltrichtlinien erfüllen, - die Mindestanforderungen folgender Normen entsprechen: DIN 14530 Teil 26, DIN 1846 Teil 1 u. 2 Abweichungen sind dem Leistungsverzeichnis (Preisblatt) zu entnehmen, - bei Übergabe an die AGin mängelfrei sein. - Auf die Fahrer-Assistenzsysteme wird großer Wert gelegt, da die Fahrzeuge bei der Freiwilligen Feuerwehr zum Einsatz kommen und hier z.T. die Fahrpraxis zu kurz kommt. Somit sollen alle möglichen und zur Sicherheit beitragende Systeme zum Tragen kommen. Die Einführung der General Safety Regulation II (GSR II) (VO/EU 2019/2144) bei den LKW-Fahrgestellen geht unter Umständen mit Kompatibilitätsproblemen zwischen feuerwehrtechnischen Aufbau und Abbiegeassistenten des Fahrgestells einher. Nach der Markerkundung kann es dabei zu Problemen auf Höhe der Trittstufen und Türen des Mannschaftraumes kommen, da diese im Radarbereich des Abbiegeassistenten liegen und dies nicht zulässig ist. Durch die nicht abschließend kalkulierbare Lieferzeit des Fahrgestells und der anschließenden Fertigungsdauer des Aufbaus und somit einem Verzug der Auslieferung bis nach der gesetzlichen Übergangsfrist (07.07.2026) hinaus könnte somit ggf. keine Zulassung des Fahrzeuges mehr möglich sein, wenn das Fahrzeug nicht die aktuelle GSR II-Vorschriften erfüllt. Um dies zu vermeiden hat sich der Fahrgestelllieferant eng mit dem Aufbauhersteller bezüglich der nötigen Konfiguration – wie z.B. dem Entfall des Abbiegeassistenten und das Herstellen durch den Aufbauhersteller oder das Versetzen des Sensors – abzustimmen. Selbiges gilt für die Konfiguration des Fahrgestells für den feuerwehrtechnischen Aufbau inklusive Nebenabtrieben. Hierfür werden dem Fahrgestellhersteller nach Bekanntgabe des Auftragnehmers – Los 2 – die Kontaktdaten des Aufbauherstellers vor Auftragserteilung zur Abstimmung übermittelt. Mit Angebotsabgabe sind folgende Nachweise zu erbringen: - Technische Zeichnungen Los 2, - Produktdatenblätter Los 2, - Zertifizierung Mannschaftsraum nach ECE-R29, - Technische Umsetzung Airbags im Mannschaftsraum, - Gewichtsbilanz des Aufbauherstellers mit Achslastverteilung Los 2 Lieferfrist feuerwehrtechnischer Aufbau: Auslieferung schnellstmöglich nach Eingang des Fahrgestells, spätestens 24 Monate nach Eingang | 24 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kriterium
- Einfache Richtwertmethode gemäß UFAB
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit dem Angebot sind Erklärungen und Nachweise abzugeben: 1.1) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens oder Wohnsitzes; mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbrin … ganz lesenkürzer
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit dem Angebot sind Erklärungen und Nachweise abzugeben: 1.1) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens oder Wohnsitzes; mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie und Handelskammer. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 1.2) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Einsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen (Formblatt 233) 1.3) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist spätestens vor Auftragserteilung eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen (Formblatt 236); 1.4) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen: 1.4.1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB; 1.4.2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB; 1.4.3) Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. 1.4.4) Eigenerklaerung_Bezug_Russland (auch betr. Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher) Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 ArbeitnehmerEntsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für das Unternehmen, welches den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.- Kriterium
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen abzugeben a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021,2022,2023 [vorläufig]), soweit es Leist … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen abzugeben a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021,2022,2023 [vorläufig]), soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde; d) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat; e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: a) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn und Verlustrechnungen; b) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan; c) Unbedenklichkeitsbescheinigung- Kriterium
- Einzureichende Unterlagen: Referenzen der letzten drei Jahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anzugeben: Referenzliste von wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind mit Angaben über Geschäftsjahr, Art der Leistung, Leistungsumfang, Auftragssummen, Adressen mit Ansprechpartner und Telefonnummern.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 18 Monate
- Verlängerung
- Unter Berücksichtigung der Regelung des § 132 GWB.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 62 Tage
- Angebotsöffnung
- 02.07.2024, 10:00 Uhr. Stadt Göttingen, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 102, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen. Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen, Auf der Hude, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auft … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Lieferfrist Fahrgestell Die Auslieferung soll schnellst möglich an den Aufbauhersteller erfolgen, jedoch spätestens 18 Monate nach Auftragserteilung.
- Hinweis
1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der eVergabe-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Ve … ganz lesenkürzer
1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der eVergabe-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Vergabeunterlagen für die elektronische Angebotsabgabe wird im Bieterinteresse empfohlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/willkommen_erste_schritte_tender.html . Für die Erstellung und Abgabe des Angebotes benötigen Sie den Bieterclient ava-sign, den Sie im Downloadbereich von iTWOTender ( https://www.meinauftrag.rib.de ) laden können. Hilfe finden Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/mit_avasign.html . 1) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Da die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierte Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 Z33319413609/16). Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin, das Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen, und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers nicht rechtsverbindlich sind. 2) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten. 3) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. 4) Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Fragen/Nachforderungen/Aufklärungen/Informationen) erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 25.06.2024, 10:00 Uhr über das Vergabeportal (https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen_tender.html ) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen. 5) Das Angebot ist spätestens bis zum unter Ziff.5.1.12 festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Angebotsausschluss. 6) Die Abgabe mehrerer Hauptangeboten bzw. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 7) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Bete …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Göttingen
- Anschrift
- Hiroshimaplatz, 37083 Göttingen
- Website
- goettingen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
goettingen.de
Bei uns erfasst
- Elektroinstallationsarbeiten nach DIN 1838227.10.2026
- Trockenbauarbeiten25.10.2026
- Estricharbeiten04.10.2026
- Heizungstechnische Anlagen nach DIN 1838017.09.2026
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Beschaffung von Fahrgestellen und Aufbau gem. DIN 14530-27 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20
- Zuschlag an Albert Ziegler GmbH
- Zuschlag an MAN Truck & Bus Deutschland GmbH
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 24.04.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
Mehr von Stadt Göttingen
- Gebäudeautomation nach DIN 18386Stadt Göttingen · GöttingenFrist 08.12.2026
- Tischlerarbeiten Fenster, AußentürenStadt Göttingen · GöttingenFrist 26.11.2026
- Entwässerungskanalarbeiten nach DIN 18306Stadt Göttingen · GöttingenFrist 19.11.2026
Alle 3 offenen Ausschreibungen von Stadt Göttingen, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Niedersachsen (32 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- MAN Truck & Bus Deutschland GmbH17 Zuschläge
- MAN Truck & Bus Deutschland GmbH12 Zuschläge
- MURER-Feuerschutz GmbH11 Zuschläge
- Albert Ziegler GmbH10 Zuschläge
- Schlingmann GmbH & Co. KG10 Zuschläge
- Auto-Fiegl GmbH9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.07.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Anschaffung LöschfahrzeugStadtverwaltung Melle - Zentrale VergabestelleFrist 01.12.2026
- Beschaffung Personentransporter "Bus" als 7 / 8 SitzerLandkreis HildesheimFrist 24.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2d39d16d-d87e-4287-9458-dd3cda2bc4ef.