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Beschaffung und Konsolidierung von VMware Lizenzen

Erzgebirgsklinikum gGmbH · Annaberg-Buchholz, Sachsen

Aktenzeichen ERZ-KHZG-VMwareveröffentlicht 19.12.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 291 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre02.02.2026 – 31.01.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigxvergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 60 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Angebotsfrist 15:00 Uhr
    über xvergabe.de
    vor 10 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 15:00 Uhr
    vor 10 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2029
    vor 9 Monaten
  5. Bindefrist endet
    14 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 9 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Das Erzgebirgsklinikum mit seinen vier Häusern Annaberg, Stollberg, Zschopau und Olbernhau gewährleistet eine umfassende medizinische Versorgung im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich. Als kommunales Klinikum und Einrichtung der Regelversorgung verstehen wir uns als Dienstleister für die Gesundheit und Lebensqualität der Menschen im Erzgebirge. Auf dieser Grundlage garantieren wir mit über 2.500 hochqualifizierten Mitarbeitern und 955 stationären Betten die Versorgung für etwa 34.000 stationäre und 205.000 ambulante Patienten jährlich.

Im Rahmen der digitalen Ertüchtigung werden Mittel bereitgestellt, welche die Digitalisierung und vor allem die IT-Sicherheit in Krankenhäusern beträchtlich verbessern sollen. Für die Erzgebirgsklinikum gGmbH ist die Beschaffung und Konsolidierung von VMware Cloud Foundation Lizenzen, zur Erweiterung der zentralen Virtualisierungs-Plattform, ein Weg um den steigenden Anforderungen an eine per-formante, skalierbare und sichere Umgebung für die wichtigen klinischen Behandlungsprozesse zu schaffen. Zusätzlich wird damit zu einer signifikanten Verbesserung der IT-Sicherheit beigetragen.

Ziel des Verfahrens ist es, den Bestand von 224 VCF Lizenzen um 552 VCF Lizenzen zu erweitern und den gemeinsamen Lizenz- und Wartungsvertrag anzugleichen, so dass dessen End-Datum auf den 31.01.2029 fällt. Die Erzgebirgsklinikum gGmbH setzt seit Jahren auf das hohe Sicherheitsniveau und die Zuverlässigkeit von VMware-Produkten. Diese sind mit einem hohen Integrationsgrad in die IT-Prozesse der Kliniken eingebunden. Die Erweiterung der vorhandenen VMware-Plattform ist für das Krankenhaus sinnvoll und notwendig, um den stabilen, sicheren und hochverfügbaren Betrieb klinischer und administrativer IT-Systeme langfristig sicherzustellen. Die bestehende Virtualisierungsumgebung bildet bereits eine bewährte, standardisierte Basis für zentrale Anwendungen wie KIS, RIS/PACS, Labor- und Abrechnungssysteme. Durch die Erweiterung können steigende Anforderungen aus der Digitalisierung des Gesundheitswesens (z. B. KHZG-Projekte, medizinische Fachanwendungen, Datenmengen aus Bildgebung) ohne Systembruch abgedeckt werden. Gleichzeitig werden Betriebssicherheit, Skalierbarkeit und Ausfallschutz verbessert, was für den 24/7-Versorgungsbetrieb eines Krankenhauses essenziell ist. Die Nutzung der bestehenden VMware-Plattform ermöglicht zudem: • den wirtschaftlichen Einsatz vorhandener Investitionen und Kompetenzen, • eine einheitliche Betriebs- und Sicherheitsarchitektur, • die Einhaltung regulatorischer Anforderungen (z. B. IT-Sicherheit, Datenschutz, KRITIS), • sowie eine zukunftssichere Erweiterung ohne Migrationsrisiken.

Insgesamt stellt die Erweiterung der vorhandenen VMware-Plattform die risikoärmste, wirtschaftlichste und betrieblich sinnvollste Lösung für den weiteren Ausbau der Krankenhaus-IT dar.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Angebotspreis

Eignung3 von 3 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie bzw. Nachweis, dass der Bieter zur gewerbsmäßigen Erbringung der Leistung berechtigt ist. - Nachweis durch Einreichung von "Formblatt 3"
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.02.2026
Vertragsende
31.01.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
xvergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
14 Tage
Angebotsöffnung
19.01.2026, 15:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten na … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
- Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform https://www.xvergabe.de. Dort müssen die Vergabeunterlagen mit dem AI Bietercockpit geöffnet, bearbeitet und abgegeben werden, nachdem sich die Bieter kostenlos auf der Plattform registriert haben. Die Angebote sind e … ganz lesen- Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform https://www.xvergabe.de. Dort müssen die Vergabeunterlagen mit dem AI Bietercockpit geöffnet, bearbeitet und abgegeben werden, nachdem sich die Bieter kostenlos auf der Plattform registriert haben. Die Angebote sind elektronisch zu übermitteln. Für den rechtzeitigen Zugang der Angebote ist ausschließlich der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich. Es ist zu beachten, dass es bei dem Hochladen der Angebote auf der Bieterplattform zu Problemen kommen kann. Die Bieter sind daher gehalten mit dem Hochladevorgang so rechtzeitig zu beginnen, dass gegebenenfalls bestehende Probleme beseitigt werden können. === - Es erfolgt keine telefonische Kommunikation; sämtliche Kommunikation wird ausschließlich elektronisch geführt. === - Informationen und FAQs zur Bedienung des AI Bietercockpitkönnen unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.bietercockpit.de/faq.html === - Bieterfragen können kontinuierlich, müssen aber bis spätestens 08.01.2026 eingereicht werden. Die Beantwortung der Bieterfragen erfolgt ebenfalls kontinuierlich, aber bis spätestens 13.01.2026. === - Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen zur Zuverlässigkeit von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. === - Die im Leistungsverzeichnis zusätzlich zur Leistung geforderten Nachweise, wie Zertifikate und Qualifikationen, sind unaufgefordert zusammen mit den Angebotsunterlagen einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 55c5d19a-b9b7-46ef-af48-2e5a87504f23.