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Frist unbekanntEU-weitMedizintechnikLieferleistungen

Beschaffung OP-Tischsysteme

Universitätsklinikum Heidelberg · Heidelberg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen KKHB-2025-03veröffentlicht 11.03.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Heidelberg69120, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die zentrale OP-Abteilung in Heppenheim verfügt derzeit über insgesamt fünf OP-Säle, in denen aus-schließlich OP-Tischsysteme der Firma Getinge Deutschland GmbH zum Einsatz kommen. Drei dieser Systeme wurden bereits im laufenden Betrieb der letzten Jahre durch neue Modelle der Firma Getinge ersetzt. Zwei der verbleibenden Systeme haben inzwischen ihre maximale Lebensdauer erreicht, und es liegen End-of-Service-Meldungen vor, zusammen mit der Abkündigung der Ersatzteilversorgung wichtiger Komponenten. Dies führt zu einem dringenden Bedarf an der Beschaffung von Ersatzsystemen für die beiden abgängigen Geräte.

Beschreibung des Loses

Die Ersatzbeschaffung der beiden OP-Tischsysteme dient der Ergänzung der bestehenden OP-Tischsysteme der Firma Getinge in drei Sälen. Diese Ergänzung muss sicherstellen, dass alle fünf OP-Säle interdisziplinär genutzt werden können und insbesondere die hochspezialisierten OP-Tischplatten/-lagerflächen (Carbon, Schulter, Extension) in allen Sälen untereinander kompatibel sind. Zudem muss die uneingeschränkte Anwendbarkeit aller Systemkomponenten sowie des Zubehörs gewährleistet werden. In den fünf OP-Sälen, die von insgesamt sieben Fachabteilungen (variabel) genutzt werden, ist eine hohe Flexibilität beim Einsatz der OP-Tischplatten unerlässlich, um die maximale OP-Kapazität effektiv auszuschöpfen. Aufgrund der steigenden Zahl gefäßchirurgischer Eingriffe (wodurch eine Carbon-Tischplatte benötigt wird), der fortwährend vielen Eingriffe am Schultergürtel/Humerus (Schultertischplatte) sowie am Sprunggelenk (Carbon-Tisch) in der Unfallchirurgie - auch als N1-Notfälle (höchste Dringlichkeit, nächster verfügbarer Saal) - und der zunehmend interdisziplinären Nutzung der OP-Säle, ist für eine effektive Auslastung und eine sichere Patientenversorgung die uneingeschränkte Kompatibilität der OP-Säulen und OP-Platten untereinander in allen Sälen zwingend erforderlich. Die Ausstattung mit OP-Tischsystemen desselben Herstellers bietet klare Vorteile einer homogenen Gerätestruktur, insbesondere in den folgenden Bereichen: - die Option, bei akutem Geräteausfall autark und schnell auf Kapazitäten eines anderen beliebigen OP´s zugreifen zu können - die Vorhaltung allseits kompatibler Zubehörteile und damit - der Option, selten benötigte bzw. sehr spezifische Zubehörteile nicht für unterschiedliche Fabrikate vorhalten zu müssen, somit Folgekosten insgesamt reduzieren zu können - die übergreifende, Herstellergleiche Vorhaltung von bereits vorhandenen Austausch- und Ersatzteilen - die übergreifende Planung und Abstimmung von Wartungsarbeiten Für die bestehenden OP-Tische der Firma Getinge sind bereits Zubehörteile für die differenzierte Patientenlagerung vorhanden, wie beispielsweise Spezialtischplatten (Schulter, Extension, Carbon), Anbauten zur Kopffixierung und Beinhalterungen. Bei der Beschaffung von OP-Tischen eines anderen Herstellers müssen diese Zubehörteile zusätzlich neu beschafft werden, da diese nur jeweils für einen Hersteller genormt sind. Dies ist aus Wirtschaftlichkeitsgründen, aber nicht zuletzt auch auf Grund eines sich dadurch ergebenden zusätzlichem Platzbedarfs (doppelte Lagerhaltung) in den beengten Raumstrukturen der zentralen OP-Abteilung nicht abbild-bar. Bei einer Beschaffung von OP-Tischen über Getinge können alle vorhandenen Komponenten weiterverwendet werden. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass bei der Beschaffung eines OP-Tischsystems eines anderen Fabrikats dieses in drei von fünf Sälen nicht einsetzbar wäre. Darüber hinaus ist ein allen Beschäftigten bekanntes, einheitliches OP-Tischsystem mit einem einheitlichen Bedienungskonzept unerlässlich. Es erhöht die Sicherheit der Handhabung in allen OP-Bereichen und hat maßgebliche positive Auswirkungen auf: o Patientensicherheit o Berufsunfallrisiken o Reparaturen und Verschleiß o Produktivität und Rentabilität Darüber hinaus minimiert es den Aufwand für zeit- und kostenintensive Ersteinweisungen sowie regelmäßige Schulungen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100% Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Ka … ganz lesenEin Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6Y67E Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

150vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (190 Lose mit Angabe)
440.000 €Zuschlagswert im Median
164.250 € – 1,33 Mio. €mittlere Hälfte, 25 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 10fedd8e-b282-4655-be3b-90f50e88d7b1.