Beschaffung eines Vertriebshintergrundsystems und von Fahrscheindruckern für Verkehrsunternehmen des AVV-Regionalbusverkehrs
Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH · Augsburg, Bayern
Aktenzeichen E15636362veröffentlicht 07.03.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 32 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 31 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 31 Monaten
- Heute
Beschreibung
Beschaffung eines Vertriebshintergrundsystems und Abschluss eines Rahmenvertrags zur Beschaffung von Fahrscheindruckern für Verkehrsunternehmen des AVV-Regionalbusverkehrs als Gesamtvergabe. Der Auftrag ist nicht in Lose aufgeteilt, weil technische und wirtschaftliche Gründe gegen eine losweise Vergabe sprechen. Die Argumente für eine Gesamtvergabe überwiegen.
Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Beschreibung des Loses
Beschaffung eines Vertriebshintergrundsystems und Abschluss eines Rahmenvertrags zur Beauftragung von Fahrscheindruckern für Verkehrsunternehmen des AVV-Regionalbusverkehrs als Gesamtvergabe. Der Auftrag ist nicht in Lose aufgeteilt, weil technische und wirtschaftliche Gründe gegen eine losweise Vergabe sprechen. Die Argumente für eine Gesamtvergabe überwiegen.
Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Angebotspreis (Investitions- und Instandhaltungs-/Pflegekosten): Gewichtung: 60 %
- Qualität
- Erfüllungsgrad Lastenheft: Gewichtung: 40%
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Der Bieter bestätigt die Eintragung in einem Handelsregister oder einem einschlägigen Berufsregister. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/ … ganz lesenkürzer
Der Bieter bestätigt die Eintragung in einem Handelsregister oder einem einschlägigen Berufsregister. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 aufgeführt. Zum vorläufigen Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist das Formblatt 2.1 der Bewerbungsunterlagen auszufüllen .- Kriterium
Der Auftrag wird nur an einen fachkundigen und leistungsfähigen (geeigneten) Bieter vergeben, sofern dieser nicht nach § 123 GWB oder § 124 auszuschließen ist. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Zum vorläufigen Nachweis, dass diese Ausschlussgründe nicht vorliegen, sind die Formblätter 1.1 … ganz lesenkürzer
Der Auftrag wird nur an einen fachkundigen und leistungsfähigen (geeigneten) Bieter vergeben, sofern dieser nicht nach § 123 GWB oder § 124 auszuschließen ist. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Zum vorläufigen Nachweis, dass diese Ausschlussgründe nicht vorliegen, sind die Formblätter 1.1 bis 1.9 der Bewerbungsunterlagen (3010_Bewerbungsunterlagen_und_Nachweise_AVV-VHGS-FSD) auszufüllen. Die Mindestanforderungen in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind: 1.2.2.1 Spezifischer Jahresumsatz Nachweis eines Umsatzes des Unternehmens bzw. der Bietergemeinschaft bezogen auf die Lieferung von Erzeugnissen, die Gegenstand der Ausschreibung sind (Vertriebshintergrundsystem und Fahrscheindrucker) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von durchschnittlich mindestens 2 Mio. EUR p.a. netto. Zum vorläufigen Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in Bezug auf den spezifischen Mindestjahresumsatz ist das Formblatt 2.2.1 der Bewerbungsunterlagen auszufüllen. 1.2.2.2 Haftpflichtversicherung Nachweis einer Haftpflichtversicherung in einer Höhe von mind. 5.000.000 EUR Deckungssumme p.a. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt für die Zwecke der Eignungsprüfung die Vorlage von einer unwiderruflichen und unbedingten Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung vor dem Vertragsabschluss auf erstes Anfordern des Auftraggebers für die gesamte Vertragslaufzeit abzuschließen. Zum vorläufigen Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Haftpflichtversicherung ist das Formblatt 2.2.2 der Bewerbungsunterlagen auszufüllen.- Kriterium
Der Auftrag wird nur an einen fachkundigen und leistungsfähigen (geeigneten) Bieter vergeben, sofern dieser nicht nach § 123 GWB oder § 124 auszuschließen ist. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Anforderungen in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind: 1.2.3.1 … ganz lesenkürzer
Der Auftrag wird nur an einen fachkundigen und leistungsfähigen (geeigneten) Bieter vergeben, sofern dieser nicht nach § 123 GWB oder § 124 auszuschließen ist. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Anforderungen in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind: 1.2.3.1 Referenzen Als Nachweis der ausreichenden Erfahrungen in Erbringung von vergleichbaren Leistungen hat der Bieter mindestens folgende Referenzen über vergleichbare Leistungen für öffentliche und private Auftraggeber vorzulegen. Das vom Bieter anzugebende Datum der Leistungserbringung entspricht dem Datum der Endabnahme durch den Leistungsempfänger. Grundsätzlich sind nur Referenzen vorzulegen, die in den letzten 3 Jahren abgenommen wurden. Um ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, akzeptiert der Auftraggeber auch frühere Referenzen, deren Abnahmedatum jedoch nicht länger als 5 Jahre zurück liegt (Stichtag ist der Termin der Bekanntmachung): (a) Mindestens 2 Referenz(en) über ein mandantenfähiges Vertriebshintergrundsystem mit min. 3 Mandanten (b) Mindestens 2 Referenz(en) zum Einsatz von Bordrechnern/Fahrscheindruckern in Bussen (c) Mindestens 2 Referenz(en) über ein System bestehend aus Vertriebshintergrundsystem, Bordrechnern/Fahrscheindruckern und deren ITCS-Anbindung Ein Referenzprojekt kann auch als Nachweis für mehrere der geforderten Referenzen dienen. Zum vorläufigen Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Referenzen sind die Formblätter 2.3.1 der Bewerbungsunterlagen je Referenz auszufüllen. 1.2.3.2 Qualität und Nachhaltigkeit in der Ausführung der Leistungen Als Nachweis der angemessenen Qualität in der Ausführung der Leistungen hat der Bieter die Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität einschlägig zu beschreiben. Der Bieter kann die Gewährleistung der Qualität durch eine Bescheinigung unabhängiger Stellen über Qualitätssicherungsnormen nach ISO9001 nachweisen. Zum vorläufigen Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Qualität und Nachhaltigkeit ist das Formblatt 2.3.2 der Bewerbungsunterlage auszufüllen.- Kriterium
Der Bieter hat zum vorläufigen Nachweis der Eignung (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) sowie des Nichtvorliegens der nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe die Datei „3010_Bewerbungsunterlagen und Nachweise_AVV-VHGS-FSD“ (im Folgenden kurz „Bewerbungsunterlage“) vollständig auszufüllen. Im Falle … ganz lesenkürzer
Der Bieter hat zum vorläufigen Nachweis der Eignung (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) sowie des Nichtvorliegens der nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe die Datei „3010_Bewerbungsunterlagen und Nachweise_AVV-VHGS-FSD“ (im Folgenden kurz „Bewerbungsunterlage“) vollständig auszufüllen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Bewerbungsunterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. Im Fall der Eignungsleihe ist die Bewerbungsunterlage darüber hinaus auch von den Unternehmen vorzulegen, die dem Bieter ihre Kapazitäten (Eignung) zur Verfügung stellen. Weiterhin muss der Bieter im Falle der Eignungsleihe nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Ein Vordruck für eine solche Erklärung ist als Datei „3020_Verpflichtungserklärung_AVV-VHGS-FSD“ beigefügt. Im elektronischen Angebot entfällt das Unterschriftserfordernis. Der erfolgreiche Bieter hat jedoch vor der Zuschlagserteilung in jedem Fall den unterschriebenen Nachweis dem Auftraggeber vorzulegen. Gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 ist es der Vergabestelle darüber hinaus verboten, öffentliche Aufträge zu erteilen bzw. Verträge mit den Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung aufweisen. Dies stellt somit einen Ausschlussgrund für die Vergabe dar. Zum vorläufigen Nachweis, dass die Ausschlussgründe nach der o.a. Verordnung nicht vorliegen, ist Formblatt 1.10 der Bewerbungsunterlagen (3010_Bewerbungsunterlagen_und_Nachweise_AVV-VHGS-FSD) auszufüllen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- siehe Leistungsverzeichnis 4040_Leistungsverzeichnis_AVV_VHGS-FSD_v1.0.xlsx
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 08.04.2024, 23:59 Uhr. Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen. Die Bindefrist endet am 31.05.2024
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Schwaben, Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtige Angebote gem. § 134 GWB und § 62 VgV. Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf h … ganz lesenkürzer
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtige Angebote gem. § 134 GWB und § 62 VgV. Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall einer Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI. 4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schrannenstr.3, 86150 Augsburg
- Website
- avv-augsburg.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 484 (Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Bayern (23 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- GuideCom AG2 Zuschläge
- SAP Deutschland SE & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 08.04.2024 auf 29.04.2024 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.04.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1e6fecf7-e86f-47ae-b654-6a239d1f4a43.