Beschaffung eines Rasterelektronenmikroskops
Auftraggeber nicht angegeben · Heidelberg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2024-319veröffentlicht 07.11.2024erstmals 07.11.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- Parkplatzdienst MundenhofStadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement · Freiburg im BreisgauFrist 08.12.2026
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- X-Band-cw-EPR-SpektrometerUniversität Ulm · UlmFrist 30.11.2026
- Dielektrischer X-Band ResonatorUniversität Stuttgart · 70569 StuttgartFrist 12.11.2026
Alle Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Baden-Württemberg (22 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Heidelberg69120, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabeportal-bw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Preis60 %
- Lieferzeit6 %
- Dauer der Installation2 %
- Eignung von mindestens einem Detektor für die Aufnahme biologischer Proben8 %
- Remote-Zugriff der Nutzer auf die Software2 %
- Nutzeroberfläche, Nutzerführung, Zugriff auf Hilfetexte.6 %
- Auffangen von Schnitten im SBFSEM Modus2 %
- Ein- und Ausbau des Ultramikrotoms6 %
- Automatisierte Aufnahme von Schnittserien8 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 24 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 24 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 23 Monatenan Universitätsklinikum Heidelberg
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 23 Monatennur elektronisch über vergabeportal-bw.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 23 MonatenUniversitätsklinikum Heidelberg, Berliner Straße 10, 69120 Heidelberg
- Bindefrist endetvor 21 Monaten2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Beschaffung eines Rasterelektronenmikroskops für das Institut für Anatomie und Zellbiologie der Medizinischen Fakultät Heidelberg
Gegenstand nach CPV
- 38511100RasterelektronenmikroskopeHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag9 von 9 angegeben
- Preis
- Punktzahl des jeweiligen Bieters = niedrigster Angebotspreis / Angebotspreis des jeweiligen Bieters * maximal zu erreichender Punktzahl Maximal zu erreichende Punktzahl im Zuschlagskriterium "Preis": 60 Punkte
- Qualität
- Lieferzeit6 Punkte: Bis zu 3 Monate ab Bestellung 4 Punkte: Max. 6 Monate, mindestens jedoch 3 Monate ab Bestellung 2 Punkt: Max. 9 Monate, mindestens jedoch 6 Monate ab Bestellung 0 Punkte: Länger als 9 Monate ab Bestellung
- Qualität
- Dauer der Installation2 Punkte: Max. 4 Wochen nach Lieferung 1 Punkt: >4 Wochen, jedoch weniger als 8 Wochen 0 Punkte: >8 Wochen
- Qualität
- Eignung von mindestens einem Detektor für die Aufnahme biologischer Proben"8 Punkte: Zumindest einer der angebotenen Detektoren ist in der Lage durchschnittlich kontrastierte biologische Proben mit sehr guten Kontrastverhältnissen, Bildschärfe und schneller Abtastrate (< 2 µs Pixel Dwell Time) aufzunehmen. 4 Punkte: Zumindest einer der angebotenen Detektoren ist in der Lage stark kontrastierte biologische Proben mit hinreichenden Kontrastverhältnissen, Bildschärfe und schneller Abtastrate (< 2 µs Pixel Dwell Time) aufzunehmen. 0 Punkte: Keiner der Detektoren kann stark kontrastierte biologische Proben mit hinreichenden Kontrastverhältnissen, Bildschärfe und schneller Abtastrate (< 2 µs Pixel Dwell Time) aufnehmen."
- Qualität
- Remote-Zugriff der Nutzer auf die Software2 Punkte: Die Software kann vollständig von außerhalb per Remote-Zugriff kontrolliert werden, wodurch ein Zugriff des Nutzers auf alle wesentlichen Funktionen des Mikroskops ohne dessen Anwesenheit im Mikroskopraum erreicht werden kann. 0 Punkte: Die Software kann von außerhalb nicht kontrolliert werden.
- Qualität
- Nutzeroberfläche, Nutzerführung, Zugriff auf Hilfetexte.6 Punkte: Vollständig in die Nutzeroberfläche des SEM integrierte Hilfsfunktion/Dokumentation zur Bedienung des Geräts bei verschiedenen Arbeitsvorgängen. Prozess-spezifische Führung für unerfahrene Nutzer (Kontextbezogene Hinweise zu den vorzunehmenden Justagen und Abbildungsparametern werden in der Nutzeroberfläche z.B. durch Bilder, Videos oder Hyperlinks angeboten). Parallel dazu ist auch der direkte und schnelle Zugriff auf alle Funktionen durch erfahrene Nutzer möglich. 3 Punkte: In die Nutzeroberfläche integrierte, digital vorliegende Dokumentation zur Bedienung des SEM. Arbeitsschritte, Parameter und Einstellungen sind beschrieben, der Nutzer muss sich jedoch selbst die notwendigen Informationen heraussuchen und diese korrekt anwenden. 0 Punkte: Hilfestellung oder Dokumentation liegen nicht in digitaler Form vor.
- Qualität
- Auffangen von Schnitten im SBFSEM Modus2 Punkte: Eine Funktion zum Auffangen/Abfangen abgetragener Schnitte ist am integrierten Ultramikrotom verbaut und verhindert zuverlässig die Kontamination der Probenkammer mit abgetragenen Schnitten. 1 Punkt: Eine Funktion zum Auffangen/Abfangen abgetragener Schnitte ist grundsätzlich vorhanden. 0 Punkte: Eine Funktion zur Aufnahme/Abfangen von Schnitten ist nicht vorhanden.
- Qualität
- Ein- und Ausbau des Ultramikrotoms6 Punkte: Das zu wechselnde Bauteil kann von einem Mitarbeiter ohne Unterstützung mit einfachen Werkzeugen (Schraubendreher, Sechskantschlüssel, etc.) binnen 15 Minuten ein- oder ausgebaut werden. 3 Punkte: Das zu wechselnde Bauteil kann von einem Mitarbeiter mit einfachen Werkzeugen (Schraubendreher, Sechskantschlüssel, etc.) binnen 30 min ein- oder ausgebaut werden. 0 Punkte: Der Wechsel des Bauteils dauert länger als 30 Minuten oder kann zwei Mitarbeiter erforderlich machen.
- Qualität
- Automatisierte Aufnahme von Schnittserien8 Punkte: Schnittserien mit bis zu 500 Schnitten können automatisch aufgenommen werden. Der Nachtrag unzureichend aufgenommener Schnitte ist einfach möglich. Die Erfassung und Markierung der Schnitte, die Auswahl der aufzunehmenden Region innerhalb der Schnitte und weitere Vorbereitungen zur eigentlichen automatischen Aufnahme kann in weniger als 1 h vom Nutzer durchgeführt werden. 5 Punkte: Schnittserien mit bis zu 200 Schnitten können automatisch aufgenommen werden. Der Nachtrag unzureichend aufgenommener Schnitte ist einfach möglich. Die Erfassung und Markierung der Schnitte, die Auswahl der aufzunehmenden Region innerhalb der Schnitte und weitere Vorbereitungen zur eigentlichen automatischen Aufnahme benötigen weniger als 1 h. 2 Punkte: Schnittserien mit bis zu 100 Schnitten können automatisch aufgenommen werden. Der Nachtrag schlecht aufgenommener Schnitte ist möglich. Die Erfassung und Markierung der Schnitte, die Auswahl der aufzunehmenden Region innerhalb der Schnitte und weitere Vorbereitungen zur eigentlichen automatischen Aufnahme benötigt weniger als 1 h. 0 Punkte: Keine der oben genannten Bedingungen kann zuverlässig erreicht werden, es ist deutlich mehr als 1 h nötig um die Erfassung und Markierung der Schnitte, die Auswahl der aufzunehmenden Region innerhalb der Schnitte und weitere Vorbereitungen zur eigentlichen automatischen Aufnahme zu bewerkstelligen.
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB: Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n): ja / nein; Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich. Ich erk … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB: Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n): ja / nein; Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfülle(n): ja / nein; Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem noch bestehenden, nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat (z.B. Verstoß nach § 21 Mindestlohngesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden bin/sind: ja / nein; Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich. Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an: Tatbestand nach GWB / Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (Erläuterungen ggf. auf separater Anlage) Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.- Kriterium
Eigenerklärung (von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften) Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung (von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften) Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.- Kriterium
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt: Ich erkläre/Wir erklären, dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 MiLoG erlassen … ganz lesenkürzer
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt: Ich erkläre/Wir erklären, dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. - ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); - ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen, - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben, - zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/ unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird, - bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.- Kriterium
Jeder Bieter hat vor Angebotsabgabe einen Begehungstermin im vorgesehenen Raum des Auftraggebers wahrzunehmen, um sich über die Gegebenheiten bzw. die Maße vor Ort zu informieren und auf dessen Eignung zu überprüfen. Der Nachweis einer Begehung ist Voraussetzung für eine Angebotsabgabe. Die Begehung … ganz lesenkürzer
Jeder Bieter hat vor Angebotsabgabe einen Begehungstermin im vorgesehenen Raum des Auftraggebers wahrzunehmen, um sich über die Gegebenheiten bzw. die Maße vor Ort zu informieren und auf dessen Eignung zu überprüfen. Der Nachweis einer Begehung ist Voraussetzung für eine Angebotsabgabe. Die Begehungstermine sind für die Kalenderwochen 47/2024 bis 48/2024 angedacht. Die konkreten Begehungstermine sind durch den Bieter mit dem Auftraggeber über die Nachrichtenfunktion im Vergabeportal BW zu vereinbaren. Ein Nachweis der Teilnahme am Begehungstermin in freier Form ist dem Angebot beizulegen. Der selbstanzufertigende Nachweis muss die Namen der Teilnehmer/innen sowie das Datum der Begehung enthalten.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabeportal-bw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- 18.12.2024, 10:00 Uhr. Universitätsklinikum Heidelberg, Berliner Straße 10, 69120 Heidelberg. mind. 2 Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarb … ganz lesenkürzer
Leistung: Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteilten Auftrags verwendet werden.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Ka … ganz lesenkürzer
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6Y6CV Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Universitätsklinikum Heidelberg
- Anschrift
- Im Neuenheimer Feld 672, 69120 Heidelberg
- Kontakt
- vergabestelle.gb3@
med.uni-heidelberg.de
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 385 (Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Baden-Württemberg (22 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH5 Zuschläge
- EMH metering GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- FEI Deutschland GmbH3 Zuschläge
- APATOR GmbH2 Zuschläge
- Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH2 Zuschläge
- Landis+Gyr GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 09.12.2024 auf 18.12.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 09.12.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9ed8a1bc-a91d-4c36-8d4b-6998c3a7b08e.