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Frist unbekanntEU-weitLieferleistungen

Beschaffung eines OP-Roboters inklusive Zubehörkomponenten sowie eines OP-Tischs

Universitätsklinikum Bonn AöR · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2025_01_01veröffentlicht 14.03.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53127, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

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Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (54 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Beschaffung eines OP-Roboters (Intuitive da Vinci Xi Dual Console System) inklusive Zubehörkomponenten sowie eines OP-Tischs (Baxter TruSystem 7000 (dV) V).

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
1

Zu den Vorteilen der OP-Robotik zählen zum einen die bekannten Vorzüge der minimalinvasiven Chirurgie wie z.B. das reduzierte Zugangstrauma, der geringe Blutverlust sowie der niedrige postoperative Schmerz bei rascher Rekonvaleszenz. Hinzu kommen mit der roboterassistierten Chirurgie die exzellente 3D-Bildgebung, eine hohe Präzision und zusätzliche Freiheitsgrade der Instrumente bei gleichzeitiger Tremor-Elimination. Zudem bietet sich absehbar auch die Option digitaler Entscheidungshilfen, automatisierter Funktionen jeweils unter Einsatz von KI. Das Indikationsspektrum für OP-Robotik ist in Bonn am DKG-zertifizierten onkologischen Spitzenzentrum mit einer Vielzahl onkologischer Patienten breit und bietet ausreichend Innovationspotential. Das seit 2018 vorhandene erste OP-Robotik System kommt erfolgreich und mit nunmehr maximaler Auslastung meist bei komplexeren onkologischen Operationen zur Anwendung und hat sowohl bei den operativ eingebundenen Ärztinnen und Ärzten als auch beim Funktionspersonal im OP den Aufbau von umfassenden Kenntnissen und Fähigkeiten ermöglicht. Aufgrund mangelnder OP-Robotik Kapazität kann jedoch auch am UKB ein relevanter Anteil der Patienten, bei denen eine roboterassistierte OP gefordert wäre, nicht auf diese Weise operiert werden. Das zu beschaffende System ist speziell dafür vorgesehen, die Kapazität des vorhandenen, sehr gut etablierten Systems kongruent und ohne Verzögerung zu erweitern. Hierdurch können immer mehr Patienten mit einem breiten Spektrum an Krankheitsbildern von den Vorteilen der OP-Robotik profitieren. Die erhöhte, vom System her kongruente Kapazität und damit kontinuierlich wachsende Zahl an Patienten gewährleisten darüber hinaus die Teilnahme an externen Studien ohne Technologie-assoziierten Einflussfaktoren sowie insbesondere auch die Förderung und Initiierung von hochinnovativen Forschungsstudien am Standort. Diese beinhalten die wissenschaftliche Verwendung der translational besonders wertvollen, umfangreichen OP-Videodaten (z. B. für maschinelles Lernen zur Entwicklung von KI-basierten Entscheidungshilfen), so dass eine Hochleistungs-Hardware benötigt wird. Dieses ermöglicht letztlich die feste Verankerung und Entwicklung unseres Zentrums in der noch relativ jungen, aber schnell wachsenden und chancenreichen wissenschaftlichen Landschaft der KI-basierten OP-Robotik und digitalen Chirurgie. Die Zweitkonsole eignet sich einzigartig für den universitären Einsatz zur Gewährleistung der innovativen Aus- und Weiterbildung des chirurgischen Nachwuchses.

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2
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Zu den Vorteilen der OP-Robotik zählen zum einen die bekannten Vorzüge der minimalinvasiven Chirurgie wie z.B. das reduzierte Zugangstrauma, der geringe Blutverlust sowie der niedrige postoperative Schmerz bei rascher Rekonvaleszenz. Hinzu kommen mit der roboterassistierten Chirurgie die exzellente 3D-Bildgebung, eine hohe Präzision und zusätzliche Freiheitsgrade der Instrumente bei gleichzeitiger Tremor-Elimination. Zudem bietet sich absehbar auch die Option digitaler Entscheidungshilfen, automatisierter Funktionen jeweils unter Einsatz von KI. Das Indikationsspektrum für OP-Robotik ist in Bonn am DKG-zertifizierten onkologischen Spitzenzentrum mit einer Vielzahl onkologischer Patienten breit und bietet ausreichend Innovationspotential. Das seit 2018 vorhandene erste OP-Robotik System kommt erfolgreich und mit nunmehr maximaler Auslastung meist bei komplexeren onkologischen Operationen zur Anwendung und hat sowohl bei den operativ eingebundenen Ärztinnen und Ärzten als auch beim Funktionspersonal im OP den Aufbau von umfassenden Kenntnissen und Fähigkeiten ermöglicht. Aufgrund mangelnder OP-Robotik Kapazität kann jedoch auch am UKB ein relevanter Anteil der Patienten, bei denen eine roboterassistierte OP gefordert wäre, nicht auf diese Weise operiert werden. Das zu beschaffende System ist speziell dafür vorgesehen, die Kapazität des vorhandenen, sehr gut etablierten Systems kongruent und ohne Verzögerung zu erweitern. Hierdurch können immer mehr Patienten mit einem breiten Spektrum an Krankheitsbildern von den Vorteilen der OP-Robotik profitieren. Die erhöhte, vom System her kongruente Kapazität und damit kontinuierlich wachsende Zahl an Patienten gewährleisten darüber hinaus die Teilnahme an externen Studien ohne Technologie-assoziierten Einflussfaktoren sowie insbesondere auch die Förderung und Initiierung von hochinnovativen Forschungsstudien am Standort. Diese beinhalten die wissenschaftliche Verwendung der translational besonders wertvollen, umfangreichen OP-Videodaten (z. B. für maschinelles Lernen zur Entwicklung von KI-basierten Entscheidungshilfen), so dass eine Hochleistungs-Hardware benötigt wird. Dieses ermöglicht letztlich die feste Verankerung und Entwicklung unseres Zentrums in der noch relativ jungen, aber schnell wachsenden und chancenreichen wissenschaftlichen Landschaft der KI-basierten OP-Robotik und digitalen Chirurgie. Die Zweitkonsole eignet sich einzigartig für den universitären Einsatz zur Gewährleistung der innovativen Aus- und Weiterbildung des chirurgischen Nachwuchses.

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Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, 50606 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes g … ganz lesen135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat? der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YDQ7L Keine Alternativlösung ersichtlich (§ 14 Abs. 6 VgV): Eine "vernünftige" Alternative im Sinne von § 14 Abs. 6 VgV zu der Beschränkung des Beschaffungsgegenstands auf die Geräte der Hersteller Intuitive Surgical und Baxter ist vorliegend nicht ersichtlich. Es ist nic … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPNY5YDQ7L Keine Alternativlösung ersichtlich (§ 14 Abs. 6 VgV): Eine "vernünftige" Alternative im Sinne von § 14 Abs. 6 VgV zu der Beschränkung des Beschaffungsgegenstands auf die Geräte der Hersteller Intuitive Surgical und Baxter ist vorliegend nicht ersichtlich. Es ist nicht möglich, die mit den o. g. Alleinstellungsmerkmalen verbundene Leistungsfähigkeit im vorgesehenen Einsatzzweck mittels Geräten anderer Hersteller zu realisieren. Dazu ist auf die vorstehenden Ausführungen zu den einzelnen Merkmalen zu verweisen. Auch ist es nicht möglich, die oben beschriebenen Komponenten über andere Hersteller oder Händler zu beschaffen. Die Belege dafür liegen vor. Gemäß der Email von Intuitive Surgical vom 18.12.2024 liegt ein Alleinvertrieb des OP-Roboter inklusive der Zubehöre sowie die Management Hub Systems vor. Auch wurde von der Firma Baxter der ausschließliche Direktvertrieb des OP Tisches bestätigt (Email von Baxter vom 25.02.2025). Somit ist auch ein alternativ ggf. in Betracht kommendes wettbewerbliches Vergabeverfahren mit Produktvorgaben (§ 31 Abs. 6 VgV) nicht möglich, weil es keinen Wettbewerb auf Lieferantenebene gibt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 330 (Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

79vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (294 Lose mit Angabe)
1,05 Mio. €Zuschlagswert im Median
460.361 € – 1,87 Mio. €mittlere Hälfte, 10 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ef8f8af6-befb-4034-8de0-82cfb6b71b05.