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Beschaffung eines Internet-Uplinks inklusive Bereitstellung einer DDos-Mitigationslösung

Auftraggeber nicht angegeben · Mainz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen VG-3000-2024-0088veröffentlicht 09.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 758 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
4,21 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 4,21 Mio. €
Laufzeit
2 Jahre01.03.2025 – 28.02.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Mainz55130, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Leistung30 %
  • Preis70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.hessen.de
    vor 25 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 25 Monaten
  4. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 23 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.02.2027
    vor 20 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung einer Internetanbindung zur Aufrechterhaltung der redundanten Internetanbindung für die Landesverwaltung Hessen sowie Leistungen zum Schutz vor Distributed-Denial-of-Service-(DDoS-) Angriffen.

Beschreibung des Loses

Ziel der vorliegenden Beschaffungsmaßnahme ist die Beschaffung eines Internet-Uplinks mit physisch 2*10 Gbit/s Bandbreite (Portchannel) unter einer geschätzten durchschnittlichen Auslastung von mindestens 3.000 Mbit/s zur Aufrechterhaltung der redundanten Anbindung an das Internet für das Land Hessen. Der Vertrag soll an den am 28.02.2025 auslaufenden Vertrag mit Provider 2 anschließen (Start: 01.03.2025). Daneben soll auch eine Dienstleistung des Providers für Mechanismen der Angriffserkennung und -abwehr, insbesondere zur Abwehr von "Distributed-Denial-of-Service"-Attacken in Anspruch genommen werden (Schutz sowohl des IPv4-, als auch des IPv6-Datenstromes vor Distributed-Denial-of-Service-Attacken sowie DDoS-Schutz auf Applikationsebene; im Folgenden: "DDoS"). Die Nutzung dieser Leistung erfolgt dauerhaft und ist hinsichtlich der Kosten abhängig von dem zu schützenden Datenstrom sowie der Anzahl der zu schützenden Netzsegmente und Domains/IP-Adressen. Hinsichtlich der zu schützenden IP-Subnetze für den L3-/L4-Schutz wird im Vertragszeitraum für IPv4 mit einem Bedarf für mindestens ein /18er-Netz und bei IPv6 mit einem Bedarf für ein /48er-Netz (perspektivisch zwei /48er Netze) gerechnet. Für den L7-Schutz wird mit Bedarf für zehn Subdomains/IP-Adressen bzw. Applikationen gerechnet. Des Weiteren werden vom Provider Consulting- und Unterstützungsleistungen z.B. hinsichtlich komplexer Fragestellung im Zusammenhang mit dem BGP-Protokoll oder der Bereitstellung von IPv6 oder zur DDoS-Mitigationslösung erwartet, die sich unmittelbar auf die oben beschriebenen Leistungen beziehen. Ziel ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur Bereitstellung eines Internet-Uplinks, in dem der Auftragnehmer einen Internetanschluss für das Land Hessen zu einem monatlichen Festpreis mit einem definierten Verbrauchsvolumen bereitstellt sowie zur Nutzung einer DDoS-Mitigationslösung des Providers mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten und zweimaliger automatischer Verlängerung um jeweils 12 Monate (max. 48 Monate). Der derzeitige Provider 1 (Plus.line) ist aus Gründen der Ausfallsicherheit (Anforderung an zwei unabhängige Provider) von diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies gilt ebenso für eventuelle Unterauftragsnehmer bezüglich der DDoS-Mitigationsdienstleistungen. Die Leistung muss primär am Standort der HZD in Mainz erbracht werden. Ggf. kann sich während der Vertragslaufzeit ergeben, dass eine Erbringung der Leistung im Rechenzentrum in Wiesbaden erforderlich wird. Sofern Vor-Ort-Leistungen notwendig werden, gelten für die Mitarbeitenden des Auftragnehmers die Anforderungen hinsichtlich der Regelungen zum Zutritt zu den Rechenzentrumsräumen entsprechend der Ziffern 16 und 19 des Rahmenvertrages. Technische Anforderungen Internetuplink • Internet-Uplink von 2x 10 GBit/s physischer Bandbreite. • Die physische Bandbreite von 20 GBit/s muss dem Auftraggeber in vollem Umfang zur Nutzung zur Verfügung stehen, um Lastspitzen (z.B. im Failover-Fall) ohne Qualitätseinbußen transportieren zu können. Von einer durch-schnittlichen Auslastung während der Hauptarbeitszeit von ca. 3.000 - 5.000 Mbit/s mit steigender Tendenz ist auszugehen. • Die Anbindung zwischen dem Leitungsabschluss des Auftragnehmers und dem Anschlussrouter der HZD erfolgt über LWL (2x 10 GBit/s Singlemode). • Sofern der Auftragnehmer eigene Anschlusstechnik in das Rechenzentrum der HZD zur Bereitstellung des Internet-Uplink einbringen muss, gelten folgende Rahmenbedingungen: - 19"-fähige Geräte zum Einbau in entsprechende Racks (ohne Zwischenböden), falls nötig müssen passende Einbauschienen mitgeliefert werden - Alle aktiven Geräte müssen über redundante Netzteile verfügen - Alle Geräte werden in einer Kaltgang-Behausung betrieben - Bereitstellung von 2x10-GBit/s-Ports - LWL-Singlemode-Schnittstellen zum Aufstecken der Patchkabel zum Anschlussrouter der HZD - Der Hausübergabepunkt wird von der HZD festgelegt - Der Rack-Platz wird von der HZD zugewiesen, der Zugang zum Rack wird nicht exklusiv für den Provider bereitgestellt • Der Auftragnehmer stellt jeweils ein Transfernetz (IPv4/IPv6) zur Anbindung der Anschlussrouter der HZD zur Verfügung • Im Bedarfsfall muss es möglich sein, den Internet-Uplink von dem Internetübergang im Rechenzentrum Mainz möglichst unterbrechungsfrei an den Internetübergang im Rechenzentrum Wiesbaden zu verlagern. • Die Wegeführung muss überschneidungsfrei zu der des Providers 1 sein, im Idealfall bis zu einem zentralen Austauschknoten, wie z.B. dem DeCIX in Frankfurt. Der aktuelle Übergabepunkt der Leitung des Providers 1 liegt in Wiesbaden. • Sofern der Auftragnehmer einen Unterauftragnehmer zur Bereitstellung der Anschlussleitung (Last Mile) einsetzt, ist dieser zu benennen. Auch für den Unterauftragnehmer gilt die Forderung der Überschneidungsfreiheit in der Wegeführung zu der des Providers 1. • Der Auftragnehmer gewährleistet, dass er die angebotene und zugesagte Bandbreite während der gesamten Vertragslaufzeit für eine dauerhafte Nut-zung von Internetangeboten bereitstellt. Aufgrund des Nutzungsprofils des Auftraggebers muss die volle angebotene und zugesagte Bandbreite mindes-tens im Zeitraum werktäglich (Montag - Samstag) zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr zur Verfügung stehen. • Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer einen direkten Anschluss an einen der zentralen Austauschknoten wie z.B. DeCIX, KleyReX oder vergleichbar unterhält. • Es muss sowohl IPv4- als auch IPv6-Traffic transportiert werden. Der Auf-tragnehmer gewährleistet, dass er neben dem IPv4-Traffic auch IPv6-Traffic (Dual-Stack) in der gleichen Qualität und dem gleichen Funktionsumfang transportieren kann. Alle weiteren Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung (Datei " Leistungsbeschreibung") zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Leistung30 %
Preis70 %
Qualität
LeistungKriterienkatalog

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
Mit dem Angebot ist das Formblatt Referenzen (Datei "Referenzen") einzureichen. In technischer und beruflicher Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt: Darstellung von mindestens einer geeigneten Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf d … ganz lesenMit dem Angebot ist das Formblatt Referenzen (Datei "Referenzen") einzureichen. In technischer und beruflicher Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt: Darstellung von mindestens einer geeigneten Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht. Anforderung 1: Art: Bereitstellung eines Internet-Uplinks Umfang: - physische Bandbreite von 20 Gbit/s - durchschnittliches Nutzungsvolumen von mindestens 1.500 Mbit/s (werktäglich) - Leistungszeitraum: mindestens 2 Jahre Anforderung 2: Art: Bereitstellung einer DDoS-Mitigationslösung L3/L4 Umfang: - Mindestens 2 IPv4-C-Netze als geschützte Knoten - 500 Mbit/s Clean Traffic - Leistungszeitraum: mindestens 1 Jahr Anforderung 3: Art: Bereitstellung einer DDoS-Mitigationslösung L7 Umfang: - Mindestens 3 geschützte Applikationen/Domains Leistungszeitraum: mindestens 1 Jahr Die Anforderungen müssen nicht durch eine Referenz insgesamt abgedeckt werden, sondern können auch durch mehrere Referenzen nachgewiesen werden. In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2025
Vertragsende
28.02.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag 2x automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (max. 48 Monate).
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
4.213.459 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.hessen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
10.10.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Tei … ganz lesenEine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zum Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. (5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Datei "Vereinbarung_Auftragsverarbeitung "). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert); insbesondere fügt der Bieter die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen gestellt werden. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf Preis und die Leistung (Kriterienkatalog). Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die folgenden Zuschlagskriterien bewertet: - Preis zu 70 % - Leistung (Kriterienkatalog) zu 30 % Die Bewertung der Angebote erfolgt durch Addition der gewichteten Punktzahlen für Preis und Leistung. Dabei wird die Kennzahl der Angebots-Bewertung (Z) unter Berücksichtigung der Gewichtungen nach folgender Formel aus den Punkten (P) und den Leistungspunkten (L) ermittelt: Z = L x 30 % + P x 70 % Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegis-tern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagser-teilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Anschrift
Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
Kontakt
vergabestelle@hzd.hessen.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

96vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (77 Lose mit Angabe)
311.900 €Zuschlagswert im Median
133.416 € – 921.960 €mittlere Hälfte, 11 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ad62017a-3a96-4308-b445-464fa4f5055d.