Beschaffung eines Internet-Uplinks inklusive Bereitstellung einer DDos-Mitigationslösung
Auftraggeber nicht angegeben · Mainz, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen VG-3000-2024-0088veröffentlicht 09.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 4,21 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.03.2025 – 28.02.2027
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 4,21 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 4,21 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre01.03.2025 – 28.02.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Mainz55130, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Leistung30 %
- Preis70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 25 Monatenüber vergabe.hessen.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 25 Monaten
- Bindefrist endetvor 23 Monaten2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 20 MonatenLaufzeit bis 28.02.2027
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung einer Internetanbindung zur Aufrechterhaltung der redundanten Internetanbindung für die Landesverwaltung Hessen sowie Leistungen zum Schutz vor Distributed-Denial-of-Service-(DDoS-) Angriffen.
Beschreibung des Loses
Ziel der vorliegenden Beschaffungsmaßnahme ist die Beschaffung eines Internet-Uplinks mit physisch 2*10 Gbit/s Bandbreite (Portchannel) unter einer geschätzten durchschnittlichen Auslastung von mindestens 3.000 Mbit/s zur Aufrechterhaltung der redundanten Anbindung an das Internet für das Land Hessen. Der Vertrag soll an den am 28.02.2025 auslaufenden Vertrag mit Provider 2 anschließen (Start: 01.03.2025). Daneben soll auch eine Dienstleistung des Providers für Mechanismen der Angriffserkennung und -abwehr, insbesondere zur Abwehr von "Distributed-Denial-of-Service"-Attacken in Anspruch genommen werden (Schutz sowohl des IPv4-, als auch des IPv6-Datenstromes vor Distributed-Denial-of-Service-Attacken sowie DDoS-Schutz auf Applikationsebene; im Folgenden: "DDoS"). Die Nutzung dieser Leistung erfolgt dauerhaft und ist hinsichtlich der Kosten abhängig von dem zu schützenden Datenstrom sowie der Anzahl der zu schützenden Netzsegmente und Domains/IP-Adressen. Hinsichtlich der zu schützenden IP-Subnetze für den L3-/L4-Schutz wird im Vertragszeitraum für IPv4 mit einem Bedarf für mindestens ein /18er-Netz und bei IPv6 mit einem Bedarf für ein /48er-Netz (perspektivisch zwei /48er Netze) gerechnet. Für den L7-Schutz wird mit Bedarf für zehn Subdomains/IP-Adressen bzw. Applikationen gerechnet. Des Weiteren werden vom Provider Consulting- und Unterstützungsleistungen z.B. hinsichtlich komplexer Fragestellung im Zusammenhang mit dem BGP-Protokoll oder der Bereitstellung von IPv6 oder zur DDoS-Mitigationslösung erwartet, die sich unmittelbar auf die oben beschriebenen Leistungen beziehen. Ziel ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur Bereitstellung eines Internet-Uplinks, in dem der Auftragnehmer einen Internetanschluss für das Land Hessen zu einem monatlichen Festpreis mit einem definierten Verbrauchsvolumen bereitstellt sowie zur Nutzung einer DDoS-Mitigationslösung des Providers mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten und zweimaliger automatischer Verlängerung um jeweils 12 Monate (max. 48 Monate). Der derzeitige Provider 1 (Plus.line) ist aus Gründen der Ausfallsicherheit (Anforderung an zwei unabhängige Provider) von diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies gilt ebenso für eventuelle Unterauftragsnehmer bezüglich der DDoS-Mitigationsdienstleistungen. Die Leistung muss primär am Standort der HZD in Mainz erbracht werden. Ggf. kann sich während der Vertragslaufzeit ergeben, dass eine Erbringung der Leistung im Rechenzentrum in Wiesbaden erforderlich wird. Sofern Vor-Ort-Leistungen notwendig werden, gelten für die Mitarbeitenden des Auftragnehmers die Anforderungen hinsichtlich der Regelungen zum Zutritt zu den Rechenzentrumsräumen entsprechend der Ziffern 16 und 19 des Rahmenvertrages. Technische Anforderungen Internetuplink • Internet-Uplink von 2x 10 GBit/s physischer Bandbreite. • Die physische Bandbreite von 20 GBit/s muss dem Auftraggeber in vollem Umfang zur Nutzung zur Verfügung stehen, um Lastspitzen (z.B. im Failover-Fall) ohne Qualitätseinbußen transportieren zu können. Von einer durch-schnittlichen Auslastung während der Hauptarbeitszeit von ca. 3.000 - 5.000 Mbit/s mit steigender Tendenz ist auszugehen. • Die Anbindung zwischen dem Leitungsabschluss des Auftragnehmers und dem Anschlussrouter der HZD erfolgt über LWL (2x 10 GBit/s Singlemode). • Sofern der Auftragnehmer eigene Anschlusstechnik in das Rechenzentrum der HZD zur Bereitstellung des Internet-Uplink einbringen muss, gelten folgende Rahmenbedingungen: - 19"-fähige Geräte zum Einbau in entsprechende Racks (ohne Zwischenböden), falls nötig müssen passende Einbauschienen mitgeliefert werden - Alle aktiven Geräte müssen über redundante Netzteile verfügen - Alle Geräte werden in einer Kaltgang-Behausung betrieben - Bereitstellung von 2x10-GBit/s-Ports - LWL-Singlemode-Schnittstellen zum Aufstecken der Patchkabel zum Anschlussrouter der HZD - Der Hausübergabepunkt wird von der HZD festgelegt - Der Rack-Platz wird von der HZD zugewiesen, der Zugang zum Rack wird nicht exklusiv für den Provider bereitgestellt • Der Auftragnehmer stellt jeweils ein Transfernetz (IPv4/IPv6) zur Anbindung der Anschlussrouter der HZD zur Verfügung • Im Bedarfsfall muss es möglich sein, den Internet-Uplink von dem Internetübergang im Rechenzentrum Mainz möglichst unterbrechungsfrei an den Internetübergang im Rechenzentrum Wiesbaden zu verlagern. • Die Wegeführung muss überschneidungsfrei zu der des Providers 1 sein, im Idealfall bis zu einem zentralen Austauschknoten, wie z.B. dem DeCIX in Frankfurt. Der aktuelle Übergabepunkt der Leitung des Providers 1 liegt in Wiesbaden. • Sofern der Auftragnehmer einen Unterauftragnehmer zur Bereitstellung der Anschlussleitung (Last Mile) einsetzt, ist dieser zu benennen. Auch für den Unterauftragnehmer gilt die Forderung der Überschneidungsfreiheit in der Wegeführung zu der des Providers 1. • Der Auftragnehmer gewährleistet, dass er die angebotene und zugesagte Bandbreite während der gesamten Vertragslaufzeit für eine dauerhafte Nut-zung von Internetangeboten bereitstellt. Aufgrund des Nutzungsprofils des Auftraggebers muss die volle angebotene und zugesagte Bandbreite mindes-tens im Zeitraum werktäglich (Montag - Samstag) zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr zur Verfügung stehen. • Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer einen direkten Anschluss an einen der zentralen Austauschknoten wie z.B. DeCIX, KleyReX oder vergleichbar unterhält. • Es muss sowohl IPv4- als auch IPv6-Traffic transportiert werden. Der Auf-tragnehmer gewährleistet, dass er neben dem IPv4-Traffic auch IPv6-Traffic (Dual-Stack) in der gleichen Qualität und dem gleichen Funktionsumfang transportieren kann. Alle weiteren Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung (Datei " Leistungsbeschreibung") zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- LeistungKriterienkatalog
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
Mit dem Angebot ist das Formblatt Referenzen (Datei "Referenzen") einzureichen. In technischer und beruflicher Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt: Darstellung von mindestens einer geeigneten Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf d … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot ist das Formblatt Referenzen (Datei "Referenzen") einzureichen. In technischer und beruflicher Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt: Darstellung von mindestens einer geeigneten Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht. Anforderung 1: Art: Bereitstellung eines Internet-Uplinks Umfang: - physische Bandbreite von 20 Gbit/s - durchschnittliches Nutzungsvolumen von mindestens 1.500 Mbit/s (werktäglich) - Leistungszeitraum: mindestens 2 Jahre Anforderung 2: Art: Bereitstellung einer DDoS-Mitigationslösung L3/L4 Umfang: - Mindestens 2 IPv4-C-Netze als geschützte Knoten - 500 Mbit/s Clean Traffic - Leistungszeitraum: mindestens 1 Jahr Anforderung 3: Art: Bereitstellung einer DDoS-Mitigationslösung L7 Umfang: - Mindestens 3 geschützte Applikationen/Domains Leistungszeitraum: mindestens 1 Jahr Die Anforderungen müssen nicht durch eine Referenz insgesamt abgedeckt werden, sondern können auch durch mehrere Referenzen nachgewiesen werden. In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2025
- Vertragsende
- 28.02.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag 2x automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (max. 48 Monate).
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 4.213.459 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.hessen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- 10.10.2024, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Tei … ganz lesenkürzer
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zum Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. (5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Datei "Vereinbarung_Auftragsverarbeitung "). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert); insbesondere fügt der Bieter die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen gestellt werden. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf Preis und die Leistung (Kriterienkatalog). Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die folgenden Zuschlagskriterien bewertet: - Preis zu 70 % - Leistung (Kriterienkatalog) zu 30 % Die Bewertung der Angebote erfolgt durch Addition der gewichteten Punktzahlen für Preis und Leistung. Dabei wird die Kennzahl der Angebots-Bewertung (Z) unter Berücksichtigung der Gewichtungen nach folgender Formel aus den Punkten (P) und den Leistungspunkten (L) ermittelt: Z = L x 30 % + P x 70 % Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegis-tern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagser-teilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
- Anschrift
- Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
- Website
- vergabe.hessen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
hzd.hessen.de
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (18 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- NEROS GbR4 Zuschläge
- DATAGROUP Rhein-Main GmbH2 Zuschläge
- IBYKUS AG2 Zuschläge
- LIGHTHOUSE Management Consulting + Software GmbH2 Zuschläge
- Microsoft Deutschland2 Zuschläge
- Nexus AG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.10.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ad62017a-3a96-4308-b445-464fa4f5055d.