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Beschaffung eines Einsatzleitwagens ELW 1 - Heldburg

Landratsamt Hildburghausen · Hildburghausen, Thüringen

Aktenzeichen I-30/2-03-2024-0006veröffentlicht 27.08.2024erstmals 27.08.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 772 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Thüringen.

Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Thüringen (5 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre03.12.2024 – 30.11.2026
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (31 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Neufahrzeuggarantie10 %
  • Garantie gegen Durchrostung10 %
  • Ersatzteilvorhaltung10 %
  • Massenreserve20 %
  • Garantie Auf- und Ausbau10 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 26 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe.de
    vor 25 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 25 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2026
    vor 23 Monaten
  6. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 22 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Der Landkreis Hildburghausen möchte einen Einsatzleitwagen ELW 1 entsprechend der DIN SPEC 14507-2 (Ausgabe 04-2014) für die Stützpunktfeuerwehr Heldburg beschaffen.

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Fahrgestell und Feuerwhrtechnischer Auf- und Ausbau

Los 1 - Fahrgestell und Feuerwehrtechnischer Auf- und Ausbau

2 Jahre–
2
Feuerwehrtechnische Beladung

Los 2 - Feuerwehrtechnische Beladung

19 Monate–
3
Feuerwehrtechnische Beladung - Atemschutz

Los 3 - Feuerwehrtechnische Beladung - Atemschutz

19 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag6 von 6 angegeben

Neufahrzeuggarantie10 %
Garantie gegen Durchrostung10 %
Ersatzteilvorhaltung10 %
Massenreserve20 %
Garantie Auf- und Ausbau10 %
Preis40 %
Qualität
Neufahrzeuggarantiemind. 2 Jahre
Qualität
Garantie gegen Durchrostungmind. 7 Jahre
Qualität
Ersatzteilvorhaltungmind. 15 Jahre
Qualität
Massenreservemind. 90 kg
Qualität
Garantie Auf- und Ausbaumind. 24 Monate
Preis
Angebotspreis

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
• Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (Formular Anlage 01.8 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden) • Erklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (Eigenerklärung abzugeben, sofern einschlägig) (Formular Anlage 01.9 der Ausschreibungsun … ganz lesen• Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (Formular Anlage 01.8 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden) • Erklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (Eigenerklärung abzugeben, sofern einschlägig) (Formular Anlage 01.9 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden) • Eigenerklärung des Bewerbers, dass das Unternehmen in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen ist oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann (Nachweis erforderlich) • Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (Nachweis erforderlich) • Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Nachweis erforderlich) • Nachweis Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (Nachweis erforderlich) • Nachweis der Eintragung in einem Präqualifizierungsverzeichnis (Nachweis erforderlich; sofern einschlägig)
Kriterium
• Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 VgV (Eignungsleihe) (sofern einschlägig; bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche), (Formular Anlage 01.3 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden) • Verpflichtungserklärung … ganz lesen• Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 VgV (Eignungsleihe) (sofern einschlägig; bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche), (Formular Anlage 01.3 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden) • Verpflichtungserklärung und Eignungsnachweise des Dritten bei Eignungsleihe (auf Anforderung) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche; auf gesondertes Anfordern des AG) (Formular Anlage 01.4 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden) • Jährlicher Gesamtumsatz Los 1 (mind. 30 Mio. € pro Jahr) in den jeweils letzten drei Geschäftsjahren. (Formular Anlage 01.10 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden) • Jährlicher Gesamtumsatz Los 2, Los 3 (mind. 500 T€ pro Jahr) in den jeweils letzten drei Geschäftsjahren. (Formular Anlage 01.10 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden)
Kriterium
• Erklärung des Unternehmens zum Vorliegen eines Qualitätsmanagements gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (Formular Anlage 01.11 muss ausgefüllt werden) • Erklärung des Unternehmens zum Vorliegen einer Zertifizierung für den Einbau von Digitalfunkgeräte (gilt nur für Los 1 - Formular Anlage 01.12 der Ausschr … ganz lesen• Erklärung des Unternehmens zum Vorliegen eines Qualitätsmanagements gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (Formular Anlage 01.11 muss ausgefüllt werden) • Erklärung des Unternehmens zum Vorliegen einer Zertifizierung für den Einbau von Digitalfunkgeräte (gilt nur für Los 1 - Formular Anlage 01.12 der Ausschreibungsutnerlagen muss ausgefüllt werden) • Mindestens drei Referenzen in der Entwicklung und Fertigung von Einsatzfahr-zeugen des Brand- und Katastrophenschutzes oder vergleichbare Fahrzeuge des Rettungsdienstes und er Feuerwehr in den Jahren ab 2014 (gilt nur für Los 1 - Formular Anlage 01.13 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden)  Name des Auftraggebers  Name des Ansprechpartners oder der Abteilung  Telefonnummer  Auftragsvolumen • Mindestens drei Referenzen im Karosserie- und Fahrzeugbau in den Jahren ab 2019, insbesondere in der Serienfertigung (mindestens fünf Fahrzeuge) - (gilt nur für Los 1 - Formular Anlage 01.14 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden)  Name des Auftraggebers  Name des Ansprechpartners oder der Abteilung  Telefonnummer  Auftragsvolumen • Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV (sofern einschlägig; bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) (Formular Anlage 01.2 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
03.12.2024
Vertragsende
30.11.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
26.09.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Vergabe fällt in den Anwendungsbereich des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Die Bieter müssen der Vergabestelle die Erklärungen nach dem Thüringer Vergabegesetz gem. § 8 Abs. 1 S1 (Anlage 1.15 der Ausschreibungsunterlagen) vorlegen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, in der Bekan … ganz lesenLeistung: Die Vergabe fällt in den Anwendungsbereich des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Die Bieter müssen der Vergabestelle die Erklärungen nach dem Thüringer Vergabegesetz gem. § 8 Abs. 1 S1 (Anlage 1.15 der Ausschreibungsunterlagen) vorlegen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen darauf hinzuweisen, dass nur Angebote gewertet werden können, welchen eine Erklärung beigefügt ist.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die o. g. Vergabeplattform abgewickelt. Das gilt sowohl für Fragen von Bewerbern als auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen. Da in diesem Zusammenhang Fristen g … ganz lesenDie gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die o. g. Vergabeplattform abgewickelt. Das gilt sowohl für Fragen von Bewerbern als auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Hinsichtlich der unter Ziffer 2.1.6 benannten Ausschlussgründe haben Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe mittels den Vergabeunterlagen beigefügten Formblättern eigenerklärend das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der benannten Umstände anzugeben. In den Fällen des § 123 GWB wird regelmäßig vom Ausschluss des Bewerbers/Bieters auszugehen sein. Im Falle des § 124 GWB behält sich der Auftraggeber das Recht hierzu vor. Anderes kann gelten, wenn Selbstreinigungsmaßnahmen nachgewiesen werden können und diese vom Auftraggeber als ausreichend beurteilt werden. Im Übrigen finden die §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung (§ 42 VgV). Der AG lässt neben Eigenerklärungen auch Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV), im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und im PQ VOL erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise. Der AG akzeptiert außerdem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis der Eignung. Sofern keine besondere Form verlangt ist, sind Eigenerklärungen ausreichend. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend mit dem Angebot einzureichen.

Lose 2, 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Angebotspreis

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
• Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (Formular Anlage 01.8 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden) • Erklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (Eigenerklärung abzugeben, sofern einschlägig) (Formular Anlage 01.9 der Ausschreibungsun … ganz lesen• Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (Formular Anlage 01.8 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden) • Erklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (Eigenerklärung abzugeben, sofern einschlägig) (Formular Anlage 01.9 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden) • Eigenerklärung des Bewerbers, dass das Unternehmen in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen ist oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann (Nachweis erforderlich) • Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (Nachweis erforderlich) • Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Nachweis erforderlich) • Nachweis Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (Nachweis erforderlich) • Nachweis der Eintragung in einem Präqualifizierungsverzeichnis (Nachweis erforderlich; sofern einschlägig)
Kriterium
• Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 VgV (Eignungsleihe) (sofern einschlägig; bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche), (Formular Anlage 01.3 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden) • Verpflichtungserklärung … ganz lesen• Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 VgV (Eignungsleihe) (sofern einschlägig; bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche), (Formular Anlage 01.3 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden) • Verpflichtungserklärung und Eignungsnachweise des Dritten bei Eignungsleihe (auf Anforderung) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche; auf gesondertes Anfordern des AG) (Formular Anlage 01.4 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden) • Jährlicher Gesamtumsatz Los 1 (mind. 30 Mio. € pro Jahr) in den jeweils letzten drei Geschäftsjahren. (Formular Anlage 01.10 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden) • Jährlicher Gesamtumsatz Los 2, Los 3 (mind. 500 T€ pro Jahr) in den jeweils letzten drei Geschäftsjahren. (Formular Anlage 01.10 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden)
Kriterium
• Erklärung des Unternehmens zum Vorliegen eines Qualitätsmanagements gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (Formular Anlage 01.11 muss ausgefüllt werden) • Erklärung des Unternehmens zum Vorliegen einer Zertifizierung für den Einbau von Digitalfunkgeräte (gilt nur für Los 1 - Formular Anlage 01.12 der Ausschr … ganz lesen• Erklärung des Unternehmens zum Vorliegen eines Qualitätsmanagements gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (Formular Anlage 01.11 muss ausgefüllt werden) • Erklärung des Unternehmens zum Vorliegen einer Zertifizierung für den Einbau von Digitalfunkgeräte (gilt nur für Los 1 - Formular Anlage 01.12 der Ausschreibungsutnerlagen muss ausgefüllt werden) • Mindestens drei Referenzen in der Entwicklung und Fertigung von Einsatzfahr-zeugen des Brand- und Katastrophenschutzes oder vergleichbare Fahrzeuge des Rettungsdienstes und er Feuerwehr in den Jahren ab 2014 (gilt nur für Los 1 - Formular Anlage 01.13 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden)  Name des Auftraggebers  Name des Ansprechpartners oder der Abteilung  Telefonnummer  Auftragsvolumen • Mindestens drei Referenzen im Karosserie- und Fahrzeugbau in den Jahren ab 2019, insbesondere in der Serienfertigung (mindestens fünf Fahrzeuge) - (gilt nur für Los 1 - Formular Anlage 01.14 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden)  Name des Auftraggebers  Name des Ansprechpartners oder der Abteilung  Telefonnummer  Auftragsvolumen • Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV (sofern einschlägig; bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) (Formular Anlage 01.2 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
03.12.2024
Vertragsende
30.06.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
26.09.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Vergabe fällt in den Anwendungsbereich des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Die Bieter müssen der Vergabestelle die Erklärungen nach dem Thüringer Vergabegesetz gem. § 8 Abs. 1 S1 (Anlage 1.15 der Ausschreibungsunterlagen) vorlegen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, in der Bekan … ganz lesenLeistung: Die Vergabe fällt in den Anwendungsbereich des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Die Bieter müssen der Vergabestelle die Erklärungen nach dem Thüringer Vergabegesetz gem. § 8 Abs. 1 S1 (Anlage 1.15 der Ausschreibungsunterlagen) vorlegen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen darauf hinzuweisen, dass nur Angebote gewertet werden können, welchen eine Erklärung beigefügt ist.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die o. g. Vergabeplattform abgewickelt. Das gilt sowohl für Fragen von Bewerbern als auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen. Da in diesem Zusammenhang Fristen g … ganz lesenDie gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die o. g. Vergabeplattform abgewickelt. Das gilt sowohl für Fragen von Bewerbern als auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Hinsichtlich der unter Ziffer 2.1.6 benannten Ausschlussgründe haben Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe mittels den Vergabeunterlagen beigefügten Formblättern eigenerklärend das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der benannten Umstände anzugeben. In den Fällen des § 123 GWB wird regelmäßig vom Ausschluss des Bewerbers/Bieters auszugehen sein. Im Falle des § 124 GWB behält sich der Auftraggeber das Recht hierzu vor. Anderes kann gelten, wenn Selbstreinigungsmaßnahmen nachgewiesen werden können und diese vom Auftraggeber als ausreichend beurteilt werden. Im Übrigen finden die §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung (§ 42 VgV). Der AG lässt neben Eigenerklärungen auch Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV), im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und im PQ VOL erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise. Der AG akzeptiert außerdem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis der Eignung. Sofern keine besondere Form verlangt ist, sind Eigenerklärungen ausreichend. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend mit dem Angebot einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Thüringen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

182vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (167 Lose mit Angabe)
509.464 €Zuschlagswert im Median
344.830 € – 816.969 €mittlere Hälfte, 103 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Thüringen (5 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 26.09.2024
  3. BekanntmachungFrist 26.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 827af95a-8a3f-405b-aac4-a81bba08c9e2.