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Frist unbekanntEU-weitMedizintechnikLieferleistungen

Beschaffung eines 1,5 Tesla MRT

Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 51/2023/EU/E15veröffentlicht 07.12.2023LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Magdeburg39120, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Bei dem zu beschaffenden System handelt es sich um einen 1,5T-MRT der zukünftig im Bereich eines neu zu etablierenden MRT-Clusters an der UMMD betrieben werden soll. Vor dem Hintergrund der für den Cluster bereits vorhandenen Ausstattung (1,5T-MRT), der im kooptierten Forschungscampus STIMULATE bzw. an weiteren Standorten genutzten Geräte der Firma Siemens Healthineers, strebt die Einrichtung ein On-Vendor-Konzept an. Zielstellung ist darüber hinaus die Synchronisierung der Arbeitsabläufe und der Untersuchungsprotokolle für die zukünftig durch die Klinik genutzten Geräte. In diesem Kontext ist das Bestandssystem Magnetom Sola technisch/funktionell zu ertüchtigen. Darüber hinaus soll für die vorhandenen MRT- Systeme der Firma Siemens ein vereinheitlichtes Protokoll für eine sogenanntes Remote Scanning (Virtual Cockpit) etabliert werden. Zur Unterstützung des Personals im Bereich der MRT und zur Optimierung der Untersuchungsqualität ist durch den Anbieter parallel ein simulationsbasiertes Training (im Sinn eines Untersuchungssimulators) zu etablieren. In der klinischen Nutzung befinden sich an der UMMD gegenwärtig ein 1,5T-MRT (Magnetom Sola, Siemens Healthineers, Installation 2018). Die weiteren Bestandssysteme sind teilweise desaströs veraltet und werden zeitnah durch diese bzw. eine zukünftige Beschaffung abgelöst (Intera Baujahr 2002 und Achieva Baujahr 2010, beide Fa. Philips). Das in der KRN verfügbare sehr hochwertig ausgestattetes 1.5T-MRT der Fa. Siemens Healthineers repräsentiert ein erhebliches Investitionsvolumen. Infolge der bestehenden hohen Nachfrage nach MRT-Diagnostik und zur Optimierung der Systemauslastung dient das zu beschaffende System als Ausfall-/Ergänzungskonzept für die bereits vorhanden MRT-Systeme der UMMD. Für die Auswertung von Bilddaten wird ein dediziertes Serverkonzept (Syngo.via, Fa. Siemens Healthineers) betrieben und es bestehen für MRT und Server umfängliche Wartungsverträge. Darüber hinaus ist am Forschungscampus STIMULATE eine 3T-MRT der Fa. Siemens Healthineers nutzbar (z.B. für Trainingszwecke im Rahmen der Ausbildung). Weitere MRT-Systeme des Herstellers Siemens Healthineers (3T-MRT, 2 x 7T-MRT) befinden sich auf dem Campus der UMMD bzw. in unmittelbarer Nähe. Zu Verbesserung der Patientensicherheit, der Minimierung des Einarbeitungs-/Schulungsaufwandes, der besseren Einsatzplanung und Minimierung der Belastung des Personals wird auf ein Single-Vendor-Konzept für den Bereich der MRT-Diagnostik fokussiert. Deutlich abweichende Bedienkonzepte, wie sie typischerweise in einer Multi-Vendor-Umgebung beobachtet werden, erhöhen die Belastung für den Anwender. Vergleichbare Prozeduren sind in einem Multi-Vendor-Setup durch verschiedene Systemarchitekturen und Bedienungskonzepte auf unterschiedliche Weise umzusetzen. Insbesondere in der Ausbildung müssten Arbeitsabläufe supervidiert auf unterschiedlichen Systemarchitekturen erlernt werden. Dazu gehören auch die wiederholte Vertiefung und Auffrischung der erlernten Inhalte. Im Ergebnis steigert sich die personelle und zeitliche Intensität. Im Kontext der bestehenden Komplexität der MRT-Diagnostik ist ein höheres Risiko, z.B. einer Fehlbedienung, nicht mit Sicherheit auszuschließen. Neben den sicherheitsbetonten Aspekten ist die Optimierung des Einarbeitungs-/ Schulungsaufwandes infolge leicht wiedererkennbarer sich wiederholender Bedienkonzepte/-muster in einem Universitätsklinikum von hoher Bedeutung.

Beschreibung des Loses

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Beschaffung adressiert Technologien zur Reorganisation der Arbeitsabläufe. Schwerpunkt bildet die räumliche Trennung des Patientenmanagements (z.B. Empfang des Patienten am MRT, Vorbereitung der Untersuchung, Nachbereitung/Aufbereitung des MRT-Raumes) sowie der technischen Vorbereitung und Durchführung/Supervision des MRT-Scans. In der Implementierung handelt es sich hierbei um eine sog. Virtual Cockpit Implementierung mit We.Scan-Funktionalität. Dieses Konzept ist für beide MRTs (Neusystem und Bestandsgerät) anzubieten und in gleicher Funktionalität zu implementieren. Alle erforderlichen Lizenzen sind im Angebot abzubilden. Sofern verschiedene Lizenzmodelle verfügbar sind, sind die Kosten über 4 Jahre zu planen. Die erforderlichen Dienstleistungen zur Integration sind Bestandteil des Angebotes. Zur Verbesserung der Untersuchungsqualität, der Gewährleistung einer hohen Flexibilität bezüglich der Zuweisung eines Patienten zu einem der beiden 1.5-T-MRTs und der unmittelbaren Verfügbarkeit identischer Scan-Protokolle an beiden Geräten ist eine automatisierte Synchronisation der Scan Protokolle zwischen den MRTs einzurichten. Dieses ist ein weiterer Vorteil des One-Vendor Konzeptes.

Sofern Komponenten (z.B. Hardware, Software) in den Anlagen nicht benannt wurden (s. Anlage 1-3) und diese für die Positionierung des neu zu beschaffenden Systems als vollumfängliche High-End-Diagnostik Einheit erforderlich sind bzw. wenn darüber hinaus eine getätigte funktionelle Beschreibung nicht umgesetzt werden kann, so ist der Ausschreibende zu informieren. Die zusätzlich erforderlichen Komponenten sind selbstständig durch den Anbieter in das Portfolio aufzunehmen, dem Ausschreibenden mitzuteilen und zu erläutern. Dieses betrifft alle Anwendungsbereiche und gilt insbesondere auch für die Aufrüstung des Bestandsystems auf einen zum Neusystem identischen Funktionsumfang und technischen Stand. Sofern bestimmte Upgrades und Nachrüstungen nicht umsetzbar sind, ist ein Lösungsvorschlag vorzulegen. Dieser wird bezüglich seiner Äquivalenz im Dialog bewertet. Beide Systeme bilden im Bereich der 1.5T-MRT die technologisch-methodische Basis des MRT-Clusters. Aus diesem Grund sind die Workflowkonzept und in die Untersuchungs-protokolle der Systeme derart zu optimieren, dass eine vergleichbare Bildqualität erzielbar ist.

Der Rückbau, Rücknahme und die fachgerechte Entsorgung des Altsystems sind im Angebot zu berücksichtigen. Das System ist mit einer 12-monatigen Gewährleistung anzubieten.

Im Rahmen der Angebotsabgabe ist der Nachweis zu erbringen, dass das angebotene System und das aufgerüstete Bestandssystem im neu zu errichtenden MRT-Cluster betrieben werden können. Schwerpunkt sind die räumlich-funktionelle Integration und die anwenderseitige Bewertung der Kosten für die Bereitstellung der erforderlich technischen Infrastruktur. Die Integration der Systeme (z.B. Aspekten der Haustechnik) orientiert sich dabei an den Annahmen der bestehenden Konzeptplanung (Anlage zu den Vergabeunterlagen). Diese hat der Anbieter mit seinen Spezifikationen abzugleichen. Abweichende technische Anforderungen (z.B. höhere Anschluss- und Verbrauchswerte für Strom, Kühlung, etc.) sind durch den Anbieter zu benennen. Infolge der nicht genau beschreibbaren zeitlichen Abläufe im begleitenden Bauprojekt (Errichtung eines neuen MRT-Cluster) sind Aspekte der technologischen Weiterentwicklung zu berücksichtigen. Hardware und Software sind zum Zeitpunkt der Installation in der dann neuesten Version zu liefern. Fehlende oder nicht mehr lieferbare Bestandteile, welche sich zum Beispiel aus einer Umstrukturierung der Angebotsphilosophie ergeben und welche die Nutzung der bestellten Funktionalität gefährden, sind kostenneutral mitzuliefern. Preisliche Anpassungen des Systempreises bedingt durch den langfristigen Charakter des Umbauprojektes gehen nicht zu Lasten der UMMD.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Innovative Beschaffung
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 06112 Halle (Saale)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: „Die Unwirksamkeit [eines direkt vergebenen Vertrags] nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Am … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: „Die Unwirksamkeit [eines direkt vergebenen Vertrags] nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“ Der vorliegende Auftrag wird daher erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erteilt. Innerhalb dieser Frist kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Vergabekammer gegen die beabsichtigte Auftragserteilung eingelegt werden (§§ 160 ff. GWB). Vorab können Rügeobliegenheiten bestehen. § 160 Abs. 3 GWB lautet: „Der (Nachprüfungs-)Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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67vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (24 Lose mit Angabe)
529.510 €Zuschlagswert im Median
341.757 € – 1,51 Mio. €mittlere Hälfte, 32 Werte

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