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Beschaffung einer Spracherkennungslösung ORBIS Speech REC

Bezirkskliniken Mittelfranken AöR · Ansbach, Bayern

Aktenzeichen 2024-BK MFR-FTB3-Bekanntmachungveröffentlicht 25.11.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

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Art des Auftrags
Lieferleistungen
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keine Angabe
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1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Ansbach91522, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Bezirkskliniken Mittelfranken planen im Rahmen des Fördertatbestandes 3 des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) die Beschaffung der Spracherkennungslösung ORBIS Speech REC der Dedalus Healthcare GmbH, KonradZuse-Platz 1-3, 53227 Bonn. Das übergeordnete Ziel ist, die Verfügbarkeit der Pflege- und Behandlungsdokumentation zu erhöhen und die dafür eingesetzten Zeitaufwände zu reduzieren, um so eine Steigerung der Behandlungsqualität und eine Optimierung des Behandlungsprozesses zu erzielen. Die digitale Strategie der Bezirkskliniken Mittelfranken (BM) umfasst einen möglichst hohen Grad der Automatisierung. Dies ist durch die Integration einer digitalen, syntaktisch, semantisch und organisatorisch operablen Pflege- und Behandlungsdokumentation in das bestehende Krankenhausinformationssystem der BM möglich. Durch die Integration der hier zu beschaffenden sprachbasierten Dokumentation werden diese Funktionalitäten noch effizienter gestaltet.

Mit Hilfe der Integration eines solchen Tools ist es den BM möglich sich von der parallelen papierbasierten und elektronischen Dokumentation loszulösen und auf eine rein elektronische Dokumentation umzusteigen. Dadurch profitieren nicht nur die Mitarbeiter, sondern am Ende auch die Patienten.

Dies ermöglicht dem medizinischen Personal durchgeführte Behandlungen ortsunabhängig zu dokumentieren und Digitalisierung in den BM spürbar werden zu lassen. Diese Mobilität ermöglicht es praktisch auf dem Weg von einem zum nächsten Patienten die Dokumentation durchzuführen. Die daraus gewonnene Zeitersparnis erhöht für das medizinische Personal die Zeit am Patienten und steigert dadurch die Behandlungsqualität.

Weiterhin ist es möglich, relevante Unterlagen, die im Rahmen der Pflegedokumentation er-stellt werden, direkt digital und lückenlos in der digitalen einrichtungsinternen Patientenakte zu erfassen. Eine schnelle Dokumentation wird vor allem durch hinterlegte Textbausteine erreicht. Über umfangreiche Berechtigungen ist es möglich den Zugriff einzuschränken und anzupassen. Für jeden Nutzer ist somit ein personenbezogener Zugang möglich, geschützt durch einen Benutzernamen und ein Passwort. In diesem Bereich können persönliche Favoritenlisten erstellt werden. Das Anzeigen einer Übersicht über bereits getätigte beziehungsweise ausstehende Dokumentationen ermöglichen dem medizinischen Personal zum Beispiel fehlende Werte in der Patientenkurve nachzutragen. Gleichzeitig wird der Pflegebericht über das System bereit-gestellt. Diese Funktion wird durch Sprachsteuerung und -erkennung erreicht. All dies ist hilfreich, um einen schnellen Zugriff auf hinterlegte Patientendaten zu gewährleisten und darüber hinaus eine lückenlose und transparente Dokumentation sowie Abrechnung im Anschluss durchführen zu können.

Das Diktieren von Befunden, Dokumentationen und Arztbriefen ist bis heute noch ein langwieriger Prozess. Die von Ärzten diktierten Texte werden vom klinikeigenen Schreibdienst oder externen Schreibbüros in Reinform gebracht. Mehrerer Korrekturläufe verzögern dabei den Ablauf. Die zuvor angesprochene ortsunabhängige Dokumentation von einem zum anderen Patienten wird durch die Einführung der automatisierten und sprachbasierten Dokumentation in den BM möglich und der Dokumentationsprozess beschleunigt. Der Spracherkennungs-software ist es möglich, den Kontext der Spracheingabe einzuordnen und die Spracherfassung zu verstehen. Eine Integration in das bestehende KIS der BM ist ohne Probleme möglich und verhindert so Prozessbrüche für den Anwender.

Das automatisierte und sprachbasierte Dokumentieren von Pflege und Behandlungsleistungen ist in die elektronische Patientenakte integrierbar. Dies spart wertvolle Zeit. Außerdem kann das System Akzente verstehen und erfassen, sowie individuelle Sprachprofile erstellen. Ein Sprachprofil kann in akustische und inhaltliche Profile untergliedert werden. Das akustische Sprachprofil bildet die Dialekte der Benutzer ab. Wohingegen die inhaltlichen Sprachprofile dokumentieren, welcher Benutzer welche individuellen Wörter benutzt. Mit diesem Systemmodul ist es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirkskliniken Mittelfranken möglich, mittels Spracherkennung und –erfassung freigesprochene Spracheingaben als strukturierte Dokumentationseinträge möglichst zeit- und ortsabhängig in der elektronischen Patientenakte abzulegen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mittels digitaler Bedienungsmöglichkeiten durch die jeweiligen Dokumentationsvorlagen zu navigieren und zu steuern. Es kann auf geöffnete Formulare zurückgegriffen wer-den, ohne dabei den Bezug zum ursprünglichen Dokument, in dem die Spracheingabe erfolgen soll, zu verlieren. Gerade diese Fokusunabhängigkeit ist ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal, um den Arbeitsablauf des Arztes optimal zu unterstützen. In Kombination mit der Citrix-Server-Virtualisierung können Ärzte auch ortsunabhängig, z.B. vom Heimarbeitsplatz aus, die integrierte Spracherkennung nutzen. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Auftraggeberin, die Software ORBIS Speech REC Lizenzen der Dedalus Healthcare GmbH zu beschaffen, da die Spracherkennungslösung ORBIS Speech REC durch ihre enge Verzahnung mit der ORBIS-Plattform, die umfassende Sprachsteuerung und die einfache Wartung eine hochgradig effiziente und bedienerfreundliche Lösung für die Dokumentation in den Bezirkskliniken Mittelfranken darstellt. Sie optimiert nicht nur den Arbeitsfluss des medizinischen Personals, sondern trägt auch zur Qualitätssteigerung in der Patientenversorgung bei (Ausführungen im Einzelnen unter 3.1.3).

Auf Grund einer langjährigen Vertragsbeziehung und einer vorherigen Prüfung kann die Eignung der Dedalus Healthcare GmbH bejaht werden.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). I). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachp … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). I). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. II). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Für die vorliegende freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gelten ergänzend die Fristen aus § 135 Abs. 3 GWB: III). Gemäß § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 nicht ein, wenn (1.) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, (2.) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und (3.) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die unter Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung aufgeführte Beschaffungsmaßnahme aufgrund der unter Abschnitt IV.1.1) dargestellten Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden kann. Es ist daher beabsichtigt, den Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information mit dem Unternehmen Dedalus HealthCare GmbH abzuschließen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Bezirkskliniken Mittelfranken AöR
Anschrift
Feuchtwanger Str. 38, 91522 Ansbach
Kontakt
vergabe@aurantia.de
Auskünfte
Aurantia Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbHvergabe@aurantia.de

Bei uns erfasst

5Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

226vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (164 Lose mit Angabe)
379.589 €Zuschlagswert im Median
229.936 € – 761.593 €mittlere Hälfte, 44 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1371b0af-305b-48e9-9894-a74242cb4732.