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Beschaffung einer Robotic-Process-Automation-Lösung (RPA) - Digitalisierung Gesundheitsamt

Landkreis Wittenberg · Lutherstadt Wittenberg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen O 99/24 Lveröffentlicht 18.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 841 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
72 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (26 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (60 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Präsentation70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    über evergabe.de
    vor 28 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 28 Monaten
  4. Bindefrist endet
    74 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 25 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Beschaffung einer Robotic-Process-Automation-Lösung (RPA) im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitsamtes gemäß Leistungsbeschreibung. Hierfür setzt der Landkreis Wittenberg eine Preisobergrenze von 33.600 € netto fest. Innerhalb dieser Preisgrenze müssen 12 Monate für Pflege/Wartung inkludiert sein. Zusätzlich muss für die Option der Verlängerung um weitere 36 Monate ein Preis für Pflege/Wartung ersichtlich sein.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Präsentation70 %
Preis30 %
Qualität
Präsentation

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
1. Durch die Bieter sind mit dem Angebot folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen vorzulegen: a) Eigenerklärung RPA (in den Vergabeunterlagen enthalten) Diese enthält folgende Angaben: - Erklärung, dass der Bieter aktuell eine RPA-Anwendung für die öffentliche Verwaltung in einem europäischen L … ganz lesen1. Durch die Bieter sind mit dem Angebot folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen vorzulegen: a) Eigenerklärung RPA (in den Vergabeunterlagen enthalten) Diese enthält folgende Angaben: - Erklärung, dass der Bieter aktuell eine RPA-Anwendung für die öffentliche Verwaltung in einem europäischen Land mit der Amtssprache deutsch in deutscher Sprache bereitstellt, die seit mindestens 6 Monaten in Betrieb sein muss, - Benennung mindestens 1 Referenz (aktuelle Bereitstellung) einer RPA-Anwendung für die öffentliche Verwaltung, die mindestens 6 Monate in Betrieb ist mit folgenden Angaben: Name und Aufgabenbereich der Institution sowie Kontaktdaten eines Ansprechpartners, Beginn Echtbetrieb - zur Skalierbarkeit der Lösung, - zum Support in deutscher Sprache. b) Nachunternehmerverzeichnis mit Angabe der Namen der Nachunternehmer und der Teilleistungen (in den Vergabeunterlagen enthalten) c) Eigenerklärung zu §§ 123 und 124 GWB (in den Vergabeunterlagen enthalten) d) Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (Russland-Sanktionen) (in den Vergabeunterlagen enthalten) e) Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach TVergG LSA f) Eigenerklärung zu Nachunternehmereinsatz nach TVergG LSA 2. Folgende Informationen sind weiterhin zu beachten: 2.1. Bietergemeinschaften müssen bereits als solche ein Angebot einreichen. Sie haben mit dem Angebot eine Erklärung zur Bietergemeinschaft sowie die unter "Eignung zur Berufsausübung", Punkt 1 c)- f) aufgeführten Nachweise/Angaben/Unterlagen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Erklärung zur Bietergemeinschaft ist nicht in den Vergabeunterlagen enthalten. Sie kann bei Bedarf bei der Vergabestelle angefordert werden. 2.2. Werden zulässigerweise Nachunternehmen eingesetzt, müssen von diesen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die unter "Eignung zur Berufsausübung", Punkt 1 c) - f) aufgeführten Nachweise und Erklärungen sowie eine Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen (in den Vergabeunterlagen enthalten) vorgelegt werden.
Kriterium
siehe Punkt "Eignung zur Berufsausübung"
Kriterium
siehe Punkt "Eignung zur Berufsausübung"
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
74 Tage
Angebotsöffnung
19.07.2024, 09:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesenGemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Rechtsbehelf (Nachprüfungsantrag) ist nur zulässig, soweit: 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; 3. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; und 4. der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer gestellt hat (siehe insoweit auch § 160 Abs. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:startup# Hinweis zur Ausführungsfrist: Die zu vergebende Leistung ist Bestandteil eines Fördermittelprojektes. Die Einrichtung muss unverzüglich nach Auftragserteilung erfolgen. Spätestens jedoch bis zum 30.11.2024. Hinweis zum v.g. geschätzten Wert: Bei dem genannten Netto- … ganz lesen#Besonders geeignet für:startup# Hinweis zur Ausführungsfrist: Die zu vergebende Leistung ist Bestandteil eines Fördermittelprojektes. Die Einrichtung muss unverzüglich nach Auftragserteilung erfolgen. Spätestens jedoch bis zum 30.11.2024. Hinweis zum v.g. geschätzten Wert: Bei dem genannten Netto-Wert von 33.600 € handelt es sich um die festgesetzte Preisgrenze für die Beschaffung inklusive 12 Monate für Pflege/Wartung. Hinzu kommt noch die Option der Verlängerung um weitere 36 Monate für Pflege/Wartung. Hinweis zur Präsentation: Alle Bieter, die ein wertbares Angebot eingereicht haben werden zur Präsentation eingeladen. Bei Bietern, deren Angebote rein rechnerisch keine Chance auf Zuschlagserteilung haben, wird auf eine Präsentation verzichtet. Die Präsentationen werden als Online-Präsentationen erfolgen. Dafür ist ein Zeitfenster von 60 Minuten vorgesehen. Voraussichtlich erfolgen die Präsentationen zwischen der 32. - 34. KW 2024.
Hinweis
1. Anfragen sind grundsätzlich über die Vergabeplattform eVergabe.de zu stellen. Für die Beantwortung der Fragen behält sich die ausschreibende Stelle 4 Werktage vor. Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen und zum Anschreiben bis sp … ganz lesen1. Anfragen sind grundsätzlich über die Vergabeplattform eVergabe.de zu stellen. Für die Beantwortung der Fragen behält sich die ausschreibende Stelle 4 Werktage vor. Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen und zum Anschreiben bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Damit können zusätzliche Informationen (Bieteranfragen) bis spätestens 08.07.2024, 11:00 Uhr angefordert werden. 2. Für die Beschaffung der Robotic-Process-Automation-Lösung setzt der Landkreis Wittenberg eine Preisobergrenze von 33.600 € netto fest. Innerhalb dieser Preisgrenze müssen 12 Monate für Pflege/Wartung inkludiert sein. Eine Überschreitung dieser Preisobergrenze führt zum Angebotsausschluss. Zusätzlich muss für die Option der Verlängerung um weitere 36 Monate ein Preis für Pflege/Wartung ersichtlich sein.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Beschaffung einer Robotic-Process-Automation-Lösung (RPA)

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 13.05.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

32vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (24 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (5 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6b7f92de-a244-4814-8c2a-5001ff96e8b6.