Beschaffung einer integrierten chromatographischen Instrumenten- und Datenmanagementplattform für analytisches Forschungslabor
CTC gGmbH, Richard-Wagner-Straße 7A, 04509 Delitzsch, Germany · Delitzsch, Sachsen
Aktenzeichen 23-2026 VgVveröffentlicht 18.09.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 793 Tsd. €
- Lose
- 5
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 793 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Delitzsch04509, Landkreis Nordsachsen, Sachsen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Gewerteter Angebotspreis30 %
- Fachliche und technische Leistung des Chromatographiedatensystems70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 50 Tagen
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 8 Tagenüber evergabe.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 8 Tagen-
- Heute
- Bindefrist endetin 52 Tagen60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Chromatographiedatensystems (CDS) Beschaffung, Lieferung, Installation, Konfiguration, Integration, Inbetriebnahme, Schulung, Dokumentation, Gewährleistung und Support eines Chromatographiedatensystems (CDS) als zentrale Plattform für Gerätesteuerung, Datenerfassung, Datenverarbeitung, Berichterstellung, Auditierbarkeit und kontrollierte Verwaltung chromatographischer Daten. Das CDS muss die Integration der im Rahmen der Lose 2 bis 5 beschafften Analysensysteme unterstützen und Funktionen zur Datenintegrität, Benutzer- und Rollenverwaltung sowie zur Anbindung an institutionelle Datenmanagementstrukturen bereitstellen. | – | 75.000 € |
| 2 | GC-MS/FID-System Beschaffung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Integration, Schulung, Dokumentation, Gewährleistung und Support eines Gaschromatographie-Massenspektrometrie-Systems mit Doppeldetektorkonfiguration bestehend aus Flammenionisationsdetektor (FID) und Single-Quadrupol-Massenspektrometer (MSD). Das System dient der qualitativen und quantitativen Analyse kleiner Moleküle und Metaboliten in komplexen Probenmatrizes und muss die Integration in das zentrale Chromatographiedatensystem (CDS) unterstützen. | – | 111.518 € |
| 3 | UHPLC mit dualer Detektion Beschaffung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Integration, Schulung, Dokumentation, Gewährleistung und Support eines Ultra-High-Performance-Liquid-Chromatography-Systems (UHPLC) mit Doppeldetektion bestehend aus einem PDA-/DAD-Detektor und einem universellen gradientenkompatiblen Detektor für nicht UV-absorbierende Verbindungen. Das System dient der Trennung, Detektion und Quantifizierung organischer Verbindungen in komplexen Matrices und muss die Integration in das zentrale Chromatographiedatensystem (CDS) unterstützen. | – | 122.079 € |
| 4 | LC-MS-Single-Quadrupol Beschaffung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Integration, Schulung, Dokumentation, Gewährleistung und Support eines LC-MS-Single-Quadrupol-Systems mit integriertem Flüssigchromatographie-Frontend. Das System dient der qualitativen und quantitativen Analyse kleiner Moleküle, Metaboliten und Verunreinigungen sowie der Durchführung von Hochdurchsatz-Screening-Workflows einschließlich Flow Injection Analysis (FIA). Die Integration in das zentrale Chromatographiedatensystem (CDS) ist sicherzustellen. | – | 374.864 € |
| 5 | Semipräparative HPLC Beschaffung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Integration, Schulung, Dokumentation, Gewährleistung und Support eines semipräparativen HPLC-Systems zur Isolierung, Aufreinigung und Rückgewinnung organischer Verbindungen im Milligramm- bis Grammbereich. Das System muss eine automatisierte und rückverfolgbare Fraktionssammlung, Aufreinigungsworkflows sowie die Integration in das zentrale Chromatographiedatensystem (CDS) unterstützen. | – | 110.000 € |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewerteter AngebotspreisDie Gesamtbewertung erfolgt nach dem MEAT-Modell (Most Economically Advantageous Tender). Die Gesamtpunktzahl eines Angebots wird nach folgender Formel berechnet: Si = 0,30 × (Pmin / Pi × 100) + 0,70 × (Ti / Tmax × 100) wobei: Pmin = niedrigster Wertungspreis aller wertbaren Angebote, Pi = Wertungspreis des jeweiligen Angebots, Ti = erreichte technische Punktzahl des Angebots, Tmax = maximal erreichbare technische Punktzahl (600 Punkte). Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. Bei Punktgleichheit entscheidet zunächst der niedrigere Wertungspreis, danach die höhere technische Punktzahl. Bewertet wird der gewertete Angebotspreis. Maßgeblich ist der Grundpreis einschließlich aller angebotenen und bepunkteten B-Optionen. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximale Punktzahl. Die Bewertung der übrigen Angebote erfolgt proportional nach der in den Vergabeunterlagen festgelegten Formel.
- Qualität
- Fachliche und technische Leistung des ChromatographiedatensystemsBewertet werden die in der Wertungsmatrix definierten technischen Mehrleistungen (B-Kriterien), insbesondere Aspekte der Systemarchitektur, Virtualisierung, Remote-Bereitstellung, Benutzerauthentifizierung, Schulungs- und Supportkonzepte, Geräte- und Herstellerkompatibilität, Datenintegrität, Interoperabilität, Integrationsfähigkeit mit Labor- und Datensystemen sowie erweiterte Funktionen zur Unterstützung von Data Governance und analytischen Workflows. Die Bewertung erfolgt anhand der veröffentlichten Punktwerte je Kriterium. Die maximale technische Rohpunktzahl beträgt 600 Punkte.
Eignung13 von 13 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Nachweis über die erfolgreiche Durchführung vergleichbarer Projekte innerhalb der letzten fünf Jahre. Die Referenzen müssen die Implementierung, Integration oder Betreuung eines Chromatographiedatensystems oder eines vergleichbaren Laborinformatiksystems in Forschungs-, Hochschul-, Industrie- oder Analytiklaboren betreffen. Mindestens drei Referenzprojekte.
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Der Bieter verfügt über qualifiziertes Fachpersonal für Projektleitung, Installation, Konfiguration, Integration, Schulung, Wartung und Support von Chromatographiedatensystemen. Die Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Personals ist auf Verlangen nachzuweisen.
- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
- Der Bieter hat die technischen Stellen oder Serviceeinheiten zu benennen, die für Implementierung, Integration, Schulung, Support und Wartung des angebotenen Systems verantwortlich sind.
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Beschreibung der technischen Ressourcen und Systemumgebungen, die für die Implementierung, Integration, Fehleranalyse, Fernwartung und Unterstützung des angebotenen Chromatographiedatensystems eingesetzt werden.
- Informationssicherheit
- Der Bieter hat geeignete organisatorische und technische Maßnahmen zur Informationssicherheit und zum Schutz elektronischer Daten sowie zur Wahrung der Datenintegrität darzustellen.
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Niederlassungsstaates oder Vorlage eines gleichwertigen Nachweises.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt: Der Bieter erklärt, dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe insbesondere gem. §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A vorliegen. ich/wir in den letzten zwei … ganz lesenkürzer
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt: Der Bieter erklärt, dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe insbesondere gem. §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A vorliegen. ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund insbesondere gemäß § 123, 124 GWB bzw. 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB bzw. § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Dem Bieter ist bekannt, dass ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregisterauszug anfordern.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation der Bieter erklärt: dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird der Bieter vorlegen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Dem Bieter ist bekannt, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt h … ganz lesenkürzer
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Dem Bieter ist bekannt, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen3 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. Vorlage nach Aufforderung des Auftraggebers nach der Submission durch Vorlage von einer Erklärung eines Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters in Kopie- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Der Wirtschaftsteilnehmer verfügt über eine Berufs-, Betriebs- oder Produkthaftpflichtversicherung oder verpflichtet sich, diese spätestens vor Beginn der Leistungserbringung aufrechtzuerhalten. Die Versicherung muss mindestens die in den Besonderen Vertragsbedingungen festgelegten Deckungssummen abdecken.
- Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versi … ganz lesenkürzer
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Vorlage nach Aufforderung des Auftraggebers nach der Submission durch Vorlage von einem Schreiben der Berufsgenossenschaft- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Beginn mit Zuschlagserteilung. Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Integration, Schulung und erfolgreicher Site Acceptance Test sind innerhalb der in der Allgemeinen Leistungsbeschreibung, Abschnitt III.1, festgelegten Fristen zu erbringen. Maßgeblich ist der dort geregelte Meilensteinplan ab dem Tag der Zuschlagserteilung.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 30.10.2026, 10:00 Uhr. -. keine Anwesenheit von Bietern zulässig
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Ausführung des Auftrags gemäß Leistungsbeschreibung, BVB-L und ZVB-L. Einhaltung der Anforderungen an Informationssicherheit, Datenschutz, Datenintegrität, Dokumentation, Schulung, Support, Gewährleistung sowie der Vorgaben zur losübergreifenden Integration. Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes auf Verlangen. Förmliche Abnahme nach erfolgreichem SAT.
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Bundeskanzlerplatz 2, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Überprüfungsstelle: . Nachprüfungsstelle . Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und ein … ganz lesenkürzer
Überprüfungsstelle: . Nachprüfungsstelle . Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1)der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1Satz 2 bleibt unberührt. . Nach § 135 GWB: . (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen §134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. . Nachprüfungsstelle: Vergabekammer Bonn . Anschrift: Vergabekammer des Bundes . Bundeskanzlerplatz 2 . 1053113 Bonn- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die englische Sprachfassung der Vergabeunterlagen wird ausschließlich zu Informationszwecken und als Lesehilfe bereitgestellt. Maßgeblich und ausschließlich rechtsverbindlich ist die deutsche Sprachfassung der Vergabeunterlagen. Im Falle von Widersprüchen, Abweichungen, Unklarheiten oder Auslegungsu … ganz lesenkürzer
Die englische Sprachfassung der Vergabeunterlagen wird ausschließlich zu Informationszwecken und als Lesehilfe bereitgestellt. Maßgeblich und ausschließlich rechtsverbindlich ist die deutsche Sprachfassung der Vergabeunterlagen. Im Falle von Widersprüchen, Abweichungen, Unklarheiten oder Auslegungsunterschieden hat die deutsche Sprachfassung Vorrang. Das Angebot sowie die vom Bieter erstellten Erklärungen, Nachweise und sonstigen Angebotsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Herstellerunterlagen, technische Datenblätter, Produktbroschüren und Zertifikate dürfen in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer deutschen Übersetzung zu verlangen.- Hinweis
- -
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewerteter AngebotspreisDie Gesamtbewertung erfolgt nach dem MEAT-Modell (Most Economically Advantageous Tender). Die Gesamtpunktzahl eines Angebots wird nach folgender Formel berechnet: Si = 0,30 × (Pmin / Pi × 100) + 0,70 × (Ti / Tmax × 100) wobei: Pmin = niedrigster Wertungspreis aller wertbaren Angebote, Pi = Wertungspreis des jeweiligen Angebots, Ti = erreichte technische Punktzahl des Angebots, Tmax = maximal erreichbare technische Punktzahl (600 Punkte). Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. Bei Punktgleichheit entscheidet zunächst der niedrigere Wertungspreis, danach die höhere technische Punktzahl. Bewertet wird der gewertete Angebotspreis. Maßgeblich ist der Grundpreis einschließlich aller angebotenen und bepunkteten B-Optionen. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximale Punktzahl. Die Bewertung der übrigen Angebote erfolgt proportional nach der in den Vergabeunterlagen festgelegten Formel.
- Qualität
- Fachliche und technische Leistung des ChromatographiedatensystemsBewertet werden die in der Wertungsmatrix definierten technischen Mehrleistungen (B-Kriterien), insbesondere Aspekte der Systemarchitektur, Virtualisierung, Remote-Bereitstellung, Benutzerauthentifizierung, Schulungs- und Supportkonzepte, Geräte- und Herstellerkompatibilität, Datenintegrität, Interoperabilität, Integrationsfähigkeit mit Labor- und Datensystemen sowie erweiterte Funktionen zur Unterstützung von Data Governance und analytischen Workflows. Die Bewertung erfolgt anhand der veröffentlichten Punktwerte je Kriterium. Die maximale technische Rohpunktzahl beträgt 600 Punkte.
Eignung11 von 11 angegeben
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Der Bieter verfügt über qualifiziertes Fachpersonal für Installation, Inbetriebnahme, Applikationsunterstützung, Schulung, Wartung und Support von GC-MS- und GC-MS/FID-Systemen. Die Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Personals ist auf Verlangen nachzuweisen.
- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
- Der Bieter hat die technischen Stellen oder Serviceeinheiten zu benennen, die für Transport, Installation, Inbetriebnahme, Integration, Wartung und Support des angebotenen GC-MS/FID-Systems verantwortlich sind.
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Beschreibung der technischen Ressourcen und Serviceinfrastruktur für Installation, Qualifizierung, Kalibrierung, Fehleranalyse, Wartung und Instandsetzung von GC-MS/FID-Systemen einschließlich der hierfür verfügbaren Spezialwerkzeuge und Diagnosesysteme.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt: Der Bieter erklärt, dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe insbesondere gem. §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A vorliegen. ich/wir in den letzten zwei … ganz lesenkürzer
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt: Der Bieter erklärt, dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe insbesondere gem. §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A vorliegen. ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund insbesondere gemäß § 123, 124 GWB bzw. 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB bzw. § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Dem Bieter ist bekannt, dass ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregisterauszug anfordern.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation der Bieter erklärt: dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird der Bieter vorlegen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Dem Bieter ist bekannt, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt h … ganz lesenkürzer
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Dem Bieter ist bekannt, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen3 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. Vorlage nach Aufforderung des Auftraggebers nach der Submission durch Vorlage von einer Erklärung eines Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters in Kopie- Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versi … ganz lesenkürzer
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Vorlage nach Aufforderung des Auftraggebers nach der Submission durch Vorlage von einem Schreiben der Berufsgenossenschaft- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Der Wirtschaftsteilnehmer verfügt über eine Berufs-, Betriebs- oder Produkthaftpflichtversicherung oder verpflichtet sich, diese spätestens vor Beginn der Leistungserbringung aufrechtzuerhalten. Die Versicherung muss mindestens die in den Besonderen Vertragsbedingungen festgelegten Deckungssummen abdecken.
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
- Nachweis über die erfolgreiche Lieferung, Installation und Inbetriebnahme vergleichbarer GC-MS-Systeme oder GC-MS/FID-Systeme innerhalb der letzten fünf Jahre. Die Referenzen sollen insbesondere Anwendungen in Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentlichen Laboratorien oder industriellen Analytiklaboren betreffen. Mindestens drei Referenzprojekte.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Beginn mit Zuschlagserteilung. Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Integration, Schulung und erfolgreicher Site Acceptance Test sind innerhalb der in der Allgemeinen Leistungsbeschreibung, Abschnitt III.1, festgelegten Fristen zu erbringen. Maßgeblich ist der dort geregelte Meilensteinplan ab dem Tag der Zuschlagserteilung.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 30.10.2026, 10:00 Uhr. -. keine Anwesenheit von Bietern zulässig
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Ausführung des Auftrags gemäß Leistungsbeschreibung, BVB-L und ZVB-L. Einhaltung der Anforderungen an Informationssicherheit, Datenschutz, Datenintegrität, Dokumentation, Schulung, Support, Gewährleistung sowie der Vorgaben zur losübergreifenden Integration. Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes auf Verlangen. Förmliche Abnahme nach erfolgreichem SAT.
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Bundeskanzlerplatz 2, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Überprüfungsstelle: . Nachprüfungsstelle . Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und ein … ganz lesenkürzer
Überprüfungsstelle: . Nachprüfungsstelle . Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1)der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1Satz 2 bleibt unberührt. . Nach § 135 GWB: . (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen §134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. . Nachprüfungsstelle: Vergabekammer Bonn . Anschrift: Vergabekammer des Bundes . Bundeskanzlerplatz 2 . 1053113 Bonn- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die englische Sprachfassung der Vergabeunterlagen wird ausschließlich zu Informationszwecken und als Lesehilfe bereitgestellt. Maßgeblich und ausschließlich rechtsverbindlich ist die deutsche Sprachfassung der Vergabeunterlagen. Im Falle von Widersprüchen, Abweichungen, Unklarheiten oder Auslegungsu … ganz lesenkürzer
Die englische Sprachfassung der Vergabeunterlagen wird ausschließlich zu Informationszwecken und als Lesehilfe bereitgestellt. Maßgeblich und ausschließlich rechtsverbindlich ist die deutsche Sprachfassung der Vergabeunterlagen. Im Falle von Widersprüchen, Abweichungen, Unklarheiten oder Auslegungsunterschieden hat die deutsche Sprachfassung Vorrang. Das Angebot sowie die vom Bieter erstellten Erklärungen, Nachweise und sonstigen Angebotsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Herstellerunterlagen, technische Datenblätter, Produktbroschüren und Zertifikate dürfen in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer deutschen Übersetzung zu verlangen.- Hinweis
- -
Lose 3, 4, 5
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewerteter AngebotspreisDie Gesamtbewertung erfolgt nach dem MEAT-Modell (Most Economically Advantageous Tender). Die Gesamtpunktzahl eines Angebots wird nach folgender Formel berechnet: Si = 0,30 × (Pmin / Pi × 100) + 0,70 × (Ti / Tmax × 100) wobei: Pmin = niedrigster Wertungspreis aller wertbaren Angebote, Pi = Wertungspreis des jeweiligen Angebots, Ti = erreichte technische Punktzahl des Angebots, Tmax = maximal erreichbare technische Punktzahl (600 Punkte). Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. Bei Punktgleichheit entscheidet zunächst der niedrigere Wertungspreis, danach die höhere technische Punktzahl. Bewertet wird der gewertete Angebotspreis. Maßgeblich ist der Grundpreis einschließlich aller angebotenen und bepunkteten B-Optionen. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximale Punktzahl. Die Bewertung der übrigen Angebote erfolgt proportional nach der in den Vergabeunterlagen festgelegten Formel.
- Qualität
- Fachliche und technische Leistung des ChromatographiedatensystemsBewertet werden die in der Wertungsmatrix definierten technischen Mehrleistungen (B-Kriterien), insbesondere Aspekte der Systemarchitektur, Virtualisierung, Remote-Bereitstellung, Benutzerauthentifizierung, Schulungs- und Supportkonzepte, Geräte- und Herstellerkompatibilität, Datenintegrität, Interoperabilität, Integrationsfähigkeit mit Labor- und Datensystemen sowie erweiterte Funktionen zur Unterstützung von Data Governance und analytischen Workflows. Die Bewertung erfolgt anhand der veröffentlichten Punktwerte je Kriterium. Die maximale technische Rohpunktzahl beträgt 600 Punkte.
Eignung12 von 12 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Nachweis über die erfolgreiche Lieferung, Installation und Inbetriebnahme vergleichbarer UHPLC- oder HPLC-Systeme mit Diodenarray-/PDA-Detektion und einem universellen Detektor (z. B. CAD, ELSD oder gleichwertig) innerhalb der letzten fünf Jahre. Mindestens drei Referenzprojekte.
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Der Bieter verfügt über qualifiziertes Fachpersonal für Installation, Applikationsunterstützung, Schulung, Wartung und Support von UHPLC-Systemen einschließlich PDA-/DAD-Detektion und universeller Detektionstechnologien.
- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
- Der Bieter hat die technischen Stellen oder Serviceeinheiten zu benennen, die für Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Integration, Wartung und Support des angebotenen UHPLC-Systems verantwortlich sind.
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Beschreibung der technischen Ressourcen und Serviceinfrastruktur zur Installation, Kalibrierung, Qualifizierung, Fehleranalyse, Wartung und Instandsetzung von UHPLC-Systemen einschließlich PDA-/DAD-Detektoren und universellen Detektionssystemen.
- Informationssicherheit
- Darstellung der organisatorischen und technischen Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenintegrität, Datensicherheit, Auditierbarkeit sowie der sicheren Integration des angebotenen Systems in die CDS- und Laborinfrastruktur.
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Niederlassungsstaates oder Vorlage eines gleichwertigen Nachweises.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt: Der Bieter erklärt, dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe insbesondere gem. §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A vorliegen. ich/wir in den letzten zwei … ganz lesenkürzer
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt: Der Bieter erklärt, dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe insbesondere gem. §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A vorliegen. ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund insbesondere gemäß § 123, 124 GWB bzw. 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB bzw. § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Dem Bieter ist bekannt, dass ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregisterauszug anfordern.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation der Bieter erklärt: dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird der Bieter vorlegen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Dem Bieter ist bekannt, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt h … ganz lesenkürzer
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Dem Bieter ist bekannt, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen3 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. Vorlage nach Aufforderung des Auftraggebers nach der Submission durch Vorlage von einer Erklärung eines Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters in Kopie- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Der Wirtschaftsteilnehmer verfügt über eine Berufs-, Betriebs- oder Produkthaftpflichtversicherung oder verpflichtet sich, diese spätestens vor Beginn der Leistungserbringung aufrechtzuerhalten. Die Versicherung muss mindestens die in den Besonderen Vertragsbedingungen festgelegten Deckungssummen abdecken.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Beginn mit Zuschlagserteilung. Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Integration, Schulung und erfolgreicher Site Acceptance Test sind innerhalb der in der Allgemeinen Leistungsbeschreibung, Abschnitt III.1, festgelegten Fristen zu erbringen. Maßgeblich ist der dort geregelte Meilensteinplan ab dem Tag der Zuschlagserteilung.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 30.10.2026, 10:00 Uhr. -. keine Anwesenheit von Bietern zulässig
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Ausführung des Auftrags gemäß Leistungsbeschreibung, BVB-L und ZVB-L. Einhaltung der Anforderungen an Informationssicherheit, Datenschutz, Datenintegrität, Dokumentation, Schulung, Support, Gewährleistung sowie der Vorgaben zur losübergreifenden Integration. Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes auf Verlangen. Förmliche Abnahme nach erfolgreichem SAT.
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Bundeskanzlerplatz 2, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Überprüfungsstelle: . Nachprüfungsstelle . Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und ein … ganz lesenkürzer
Überprüfungsstelle: . Nachprüfungsstelle . Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1)der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1Satz 2 bleibt unberührt. . Nach § 135 GWB: . (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen §134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. . Nachprüfungsstelle: Vergabekammer Bonn . Anschrift: Vergabekammer des Bundes . Bundeskanzlerplatz 2 . 1053113 Bonn- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die englische Sprachfassung der Vergabeunterlagen wird ausschließlich zu Informationszwecken und als Lesehilfe bereitgestellt. Maßgeblich und ausschließlich rechtsverbindlich ist die deutsche Sprachfassung der Vergabeunterlagen. Im Falle von Widersprüchen, Abweichungen, Unklarheiten oder Auslegungsu … ganz lesenkürzer
Die englische Sprachfassung der Vergabeunterlagen wird ausschließlich zu Informationszwecken und als Lesehilfe bereitgestellt. Maßgeblich und ausschließlich rechtsverbindlich ist die deutsche Sprachfassung der Vergabeunterlagen. Im Falle von Widersprüchen, Abweichungen, Unklarheiten oder Auslegungsunterschieden hat die deutsche Sprachfassung Vorrang. Das Angebot sowie die vom Bieter erstellten Erklärungen, Nachweise und sonstigen Angebotsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Herstellerunterlagen, technische Datenblätter, Produktbroschüren und Zertifikate dürfen in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer deutschen Übersetzung zu verlangen.- Hinweis
- -
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch
- Kontakt
- vergabe@
ctc-germany.org
Bei uns erfasst
Mehr von CTC gGmbH, Richard-Wagner-Straße 7A, 04509 Delitzsch, Germany
- ERP-System ImplementierungCTC gGmbH, Richard-Wagner-Straße 7A, 04509 Delitzsch, Germany · DelitzschFrist 13.11.2026
Alle 1 offenen Ausschreibungen von CTC gGmbH, Richard-Wagner-Straße 7A, 04509 Delitzsch, Germany, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 384 (Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Sachsen (5 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Agilent Technologies Deutschland GmbH5 Zuschläge
- Thermo Fisher Scientific GmbH4 Zuschläge
- AB SCIEX GERMANY GmbH2 Zuschläge
- Bruker Daltonics GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- Waters GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 30.10.2026 auf 05.11.2026 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 30.10.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 01a0a5cc-973e-451d-9d1b-a8000818873a.